Datum: 26.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 28.06.2022
3 Bebauungspläne
3.1 Vorstellung der Entwürfe Bebauungsplan Römerstraße-Ost und Einleitung des Verfahrens
3.2 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Heidenpoint Am Sonnwiesgraben, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, sowie Billigungsbeschluss
3.3 Bebauungsplan "östlich der Kirchenwegstraße" - Vorstellung des Entwurfes und Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
4 Bauanträge
4.1 Umbau Wohnung in Kreativzentrum im Seniorenwohnstift Mozart
4.2 Renovierung der Pfarrökonomie und Neubau einer Tiefgarage, Tektur
4.3 Umbau eines Gasthauses in Adelstetten
5 Bekanntgaben
6 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Martin Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 28.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 28.06.2022 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 28.06.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3
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3.1. Vorstellung der Entwürfe Bebauungsplan Römerstraße-Ost und Einleitung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Römerstraße-Ost gefasst. Auch der, mit diesem Beschluss verbundenen Forderung, mit dem Investor eine Kostenübernahmeerklärung abzuschließen, wurde nachgekommen.

Inzwischen wurden durch das Planungsbüro Logo verde Planungsentwürfe vorgelegt, die die Verwaltung dem Bauausschuss vorstellen möchte.
Das Plangebiet liegt ist im östlichen Bereich des Siedlungsgebietes Römerstraße, direkt angrenzend an dem Lärmschutzwall zur Bundesstraße 20. Der derzeit unbebaute Bereich wird bereits seit Jahren im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt.

Das vorliegende Konzept des Investors zeigt, dass im oberen Bereich des Plangebietes insgesamt vier Wohnanlagen beabsichtigt sind, in denen sich jeweils vier Reihenhäuser und zwei 4-Zimmer-Wohnungen im Dachgeschoss einfügen werden. Daraus ergibt sich ein Bedarf von insgesamt 48 Stellplätzen, wovon alleine 33 in der Tiefgarage, welche über die Nordseite angefahren wird, nachgewiesen. Die übrigen Stellplätze situieren sich oberirdisch entlang der Straße, innerhalb des Plangebietes.

Da in der Gemeinde Ainring weiterhin dringend Wohnraum, vorrangig mit einer ausreichenden Größe für Familien mit Kindern, benötigt wird, erachtet die Verwaltung den Bau der geplanten Wohnanlage mit insgesamt 16 Reihenhäuser und 8 Dachgeschosswohnungen als ein wichtiges und vor allem notwendiges Projekt. Tatsache ist, dass bei Inaugenscheinnahme von gängigen Internetportal, im Gemeindebereich allgemein zu wenig Wohnraum oder für Familien bezahlbarer Wohnraum, verfügbar ist.

Trotz der rücksichtvollen Planung des Büros Logo verde, auf der Fläche einen möglichst großen Baumbestand zu erhalten, ist für die Umsetzung des Bebauungsplanes die Fällung von Bäumen erforderlich. Selbstverständlich wird die Verwaltung hierfür einen naturschutzrechtlichen Ausgleich, in Form einer Ersatzaufforstung auf der Teilfläche der Flurnummer 2876 und der Beanspruchung des kommunalen Ökokontos, vornehmen.

Der derzeitige Planungsstand erlaubt der Verwaltung bereits das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchführen zu können.

Beratung:
GR Ramstetter kritisiert die umfangreichen Unterlagen zu dem Bauleitplanverfahren. Er fragt an, ob man die Unterlagen inhaltlich nicht besser zusammenfassen könne und so für das Gemeinderatsmitglied verständlicher aufbereiten könne. Weiter befürchtet er vermehrten Verkehr im Bereich der Siedlung. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass die detaillierten Unterlagen absolut notwendig sind, je besser vorgearbeitet wird, desto besser ist dies für das Verfahren. Auch müssen alle Belange geprüft und betrachtet werden um dann sachgerechte Abwägungen treffen zu können. Dass nach Umsetzung der Bebauungsplanung mehr Verkehr im Bereich Bruch / Römerstraße stattfindet ist klar, dies hat aber kaum Bedeutung für das überörtliche Netz.
GR Kluba teilt die Meinung des Bauamtsleiters, die umfassenden Unterlagen müsse man sich leider so antuen. Weiter erkundigt er sich der ermittelten Ausgleichsflächen. Ist dies nur für die gemeindlichen Grundstücke oder für alles ermittelt worden.
Auch er erwartet einen deutlichen Anstieg des Verkehrs, deshalb soll man unbedingt die Knotenpunkte an den Ausfahrten der Siedlung betrachten. Weiter erkundigt sich Kluba nach den Flächen der Gemeinde im Plangebiet. Wie wird damit im Vergabeverfahren umgegangen.
Bgm. Öttl erklärt, dass mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, um kostengünstige Wohnungen für junge Familien bereitstellen zu können. 
Bauamtsleiter Fuchs erklärt bzgl. der Ausgleichsflächen, dass diese insgesamt ermittelt wurden. Der Ausgleich wird zunächst auf gemeindlichen Flächen erbracht, die privat Flächen werden den Ausgleich ablösen müssen. Hinsichtlich des Verkehrs erläutert Fuchs, dass dies erkannt ist und durch einen Verkehrsgutachter bewertet wird. Selbstverständlich wird am Verfahren auch das StBA und die untere Verkehrsbehörde beteiligt.

Beschluss

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Römerstraße-Ost“ durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Heidenpoint Am Sonnwiesgraben, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, sowie Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Neuaufstellung Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ lag in der Zeit vom 08.06. - 11.07.2022 gem. § 3 Abs.1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich aus, zugleich wurde den Trägern Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 
Von Seiten der Träger öffentlicher Belange sind 19 Stellungnahmen eingegangen, von privater Seite keine.

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden im Einzelnen vorgetragen. An den Abwägungen hat das Planungsbüro Logo verde, Herr Hilger, mitgewirkt.

(Abwägungstabelle)

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen durchzuführen.
Die schalltechnische Untersuchung wird überarbeitet. 
Der Planentwurf mit Begründung und Anlagen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, zugleich werden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme gebeten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Bebauungsplan "östlich der Kirchenwegstraße" - Vorstellung des Entwurfes und Einleitung des Verfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 3.3

Vorgang

Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring fasste in seiner Sitzung vom 01.07.2019 den Beschluss, den Bebauungsplan „Mitterfelden östlich der Kirchenwegstraße“ neu aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Nunmehr liegt der Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzung und Begründung vor, so dass mit dem Verfahren begonnen werden kann. 

(Vorstellung des Planentwurfs)

Beratung:
GR Kluba erkundigt sich nach den festgesetzten Baugrenzen im WA I. Sollten diese nicht größer, weil dann flexibler zu nutzen, festgesetzt werden? Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass dies ja bereits intensiv diskutiert wurde, wo und wie die Gebäude situiert werden sollen.
Mit den festgesetzten Baugrenzen ist die Umsetzung des wichtigen Freiflächengestaltungsplans gewährleistet. Es wurde genau das umgesetzt, was der Bauausschuss mehrheitlich vorgegeben hat.

Beschluss

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitterfelden „östlich der Kirchenwegstraße“ nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs.1 BauGB wird eingeleitet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 4
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4.1. Umbau Wohnung in Kreativzentrum im Seniorenwohnstift Mozart

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 4.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:

Im Hauptgebäude des Seniorenwohnstift Mozart in Ainring soll der Umbau einer Wohnung in ein Kreativzentrum erfolgen.
Laut vorliegendem Eingabeplan soll durch den Abriss einer Zwischenwand und die Hinzunahme der Balkonfläche durch die Versetzung der Außenwand ein großer Raum entstehen. 

Planungsrechtliche Situation:

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Gebietsart SO festgesetzt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der 104. Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Mitterfelden A, der den Bereich als WA (allgemeines Wohngebiet) festsetzt.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen dem Antrag nicht bei. Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der Umbau des Wohnraumes in ein Kreativzentrum dient der Weiterentwicklung des Seniorenwohnstiftes. Der Umbau erfolgt mit Ausnahme der Außenwandversetzung zur Raumvergrößerung, im Wesentlichen nur im Innengebäude. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 BayBO, wonach ein Genehmigungsverfahrens nach Art. 60 BayBO erforderlich ist. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Ainring bestimmt, dass Bauangelegenheiten von Gebäuden der Klasse Sonderbau Angelegenheit des Bauausschusses sind. 
Das Vorhaben ist gem. § 30 BauGB zu beurteilen.
Der Umbau steht den öffentlichen Belangen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Renovierung der Pfarrökonomie und Neubau einer Tiefgarage, Tektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 4.2

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat sich in seiner Sitzung vom 13.08.2019 mit dem Bauvorhaben beschäftigt und mit Beschluss-Nr. 111/19 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt. Mit Bescheid vom 18.12.2020 erteilte das LRA BGL die Baugenehmigung.
Mit der vorliegenden Tektur sollen im wesentlichen Änderungen im Inneren des Gebäudes umgesetzt werden. Die Gesamtbaumaßnahme wird vom Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde begleitet.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich, ist teilprivilegiert und ist im FNP der Gemeinde Ainring als Gesamtensemble „Baudenkmal“ dargestellt. Das Vorhaben muss demnach nach § 35 Abs. 4 Satz 1Nr. 4 BauGB beurteilt werden.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Art. 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB regelt:
Dem sonstigen Vorhaben kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind und außerdem die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient.
Diese Tatbestände erfüllt die Renovierung der Pfarrökonomie sowie das zugehörige Scheunengebäude nach Auffassung der Gemeindeverwaltung.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum vorliegenden Tekturantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.3. Umbau eines Gasthauses in Adelstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 4.3

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Mit dem vorliegenden Bauantrag soll das bestehende Gasthaus modernisiert werden. Ebenso soll zugleich der Brandschutz ertüchtigt werden. Es soll ein neuer Schankbereich und neue WC-Anlagen errichtet werden. Es ist der Neubau der Küche, des Lagers sowie der Kühlung vorgesehen, da die Bestandsküche viel zu klein ist und nicht mehr modernen Anforderungen entspricht.
Weiter soll ein Zwischenbau mit Flachdach errichtet werden. Es ist beabsichtigt aus Brandschutzgründen ein Treppenhaus anzubauen. Die Baumaßnahme wurde im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde besprochen.


Planungsrechtliche Situation:
Das Anwesen liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan und ist im aktuellen FNP der Gemeinde Ainring als MD eingestuft. Das Vorhaben muss demnach nach § 34 BauGB beurteilt werden. Das Anwesen ist ein Baudenkmal und in der Denkmalliste der Gemeinde Ainring gelistet.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Die Gemeinde Ainring begrüßt ausdrücklich die Umbaumaßnahme und Sanierung des Traditionswirtshauses, ist dies doch ein gewichtiges Zeichen den Betrieb des Gasthauses weiter zu sichern.

Beratung:
GR Kluba spricht die Räume für den Schützenverein an, ob es hierzu Gespräche gegeben hat?
Bgm. Öttl berichtet, dass es Gespräche zwischen Bauherrn und Schützenverein gegeben hat.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 5

Vorgang

(Die GR wurden in der letzten Sitzung gebeten, dass sich Freiwillige bis zur nächsten Bauausschusssitzung bei der Verwaltung melden)

Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden:

- Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in der Hallerstraße 61

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.07.2022 ö beschließend 6

Vorgang

GR Ramstetter spricht die Wasserproblematik der kleinen Sur an. Ob es schon einen Termin mit dem Markt Teisendorf und einer Ortsbesichtigung gibt.

Bgm. Öttl erklärt, dass leider noch kein Termin vereinbart werden konnte, es soll unbedingt noch im Sommer stattfinden.

Weitere Anfragen lagen nicht vor. Ende der öffentlichen Sitzung um 17.05 Uhr.

Datenstand vom 27.09.2022 13:56 Uhr