Datum: 11.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 16:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 20.09.2022
3 Bauanträge
3.1 Umbau und Anbau (Frühstücksraum) der bestehenden Beherbergungsstätte Rupertihof und Nutzungsänderung der Holzhütte von Gartengeräte- und Möbel in Fitness- und Nebenraum
3.2 Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle nähe Weng
4 Bekanntgaben
5 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Martin Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 20.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 20.09.2022 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 20.09.2022 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö beschließend 3
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3.1. Umbau und Anbau (Frühstücksraum) der bestehenden Beherbergungsstätte Rupertihof und Nutzungsänderung der Holzhütte von Gartengeräte- und Möbel in Fitness- und Nebenraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö beschließend 3.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Mit dem vorliegenden Bauantrag sollen zum einen die bei der Feuerbeschau festgestellten Brandschutzmängel beseitigt werden, sowie die bestehende Holzhütte, die bisher als Lager für Gartengeräte- und Möbel (genehmigt 2009) diente in einen Fitness- und Nebenraum umfunktioniert werden.  Weiter soll der bestehende Anbau (Frühstücksraum) umgebaut werden.  Die Zimmer Nr. 12, 13 und 14 werden zu einer Ferienwohnung zusammengelegt, das Gästezimmer Nr. 239 wird aufgelöst und dient künftig als Wäschelager. Insgesamt handelt es sich um Änderungen im Bestand. Der notwendige Brandschutznachweis wird durch einen Prüfsachverständigen erstellt.  

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ainring A, und ist als Sondergebiet Beherbergungsbetrieb ausgewiesen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht bei. Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der vorliegende Bauantrag muss differenziert betrachtet werden. Zum einen betrifft dies die genehmigte Holzhütte, die einer neuen Funktion zugeführt werden soll und der nachträglichen Genehmigung des Frühstücksanbaus, der bereits errichtet wurde. Die Zusammenlegung der Zimmer 12, 13 und 14 erinnert stark an einen Bauantrag aus dem Jahre 2018, mit welchem eine Betriebsleiterwohnung innerhalb des Betriebes errichtet werden sollte. Der Antrag damals, mit Anbau, wurde zurückgezogen, bzw. wegen fehlender Unterlagen zurückgeschickt.
Grundsätzlich sollen mit dem vorliegenden Bauantrag die notwendigen brandschutztechnische Änderungen innerhalb des Betriebs umgesetzt.
Die Umnutzung der bestehenden Holzhütte zu einem Fitness- und Ruheraum erscheint vertretbar, liegt aber auch außerhalb der Baugrenzen, es müsste auch hier ein Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden.
Der bereits errichtete Anbau (Frühstücksraum) wird kritisch betrachtet, da er außerhalb der Baugrenzen liegt und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ainring A
notwendig ist, welche nicht beantragt wurde. Das gemeindliche Einvernehmen hierzu muss verweigert werden.

Die Änderung der Nutzung des Gästezimmers Nr. 239 als künftiges Wäschelager ist eine folge des errichteten Anbaus. Durch den Anbau darf das Zimmer Nr. 239 nicht mehr als Gästezimmer genutzt werden, da kein 2. Rettungsweg mittels Anleitern gewährleistet ist. 

Die Zusammenlegung der Zimmer 12,13 und 14 in eine Ferienwohnung muss durch die  Bauaufsichtsbehörde dauerhaft gesichert werden, um eine eventuelle Dauernutzung als Betriebsleiterwohnung auszuschließen.   Inwieweit die   Änderungen    brandschutzrechtlich umsetzbar sind und den brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen, kann nicht gesagt werden, dies muss im Brandschutznachweis dargelegt werden, der vom Landratsamt geprüft werden muss.

Beratung:

GR Wimmer weist auf andauernde Beschwerden von Nachbarn des Rupertihofes wegen Lärm hin. Im Zuge der Brandschutzertüchtigung und der baulichen Maßnahmen müsse auch das Lärmthema angegangen werden. Im Zuge der Beratung wurde erneut kritisiert, dass   bei der Antragstellung des Bauherrn nie etwas passt. Erneut soll ein bereits bestehendes Gebäudeteil nachträglich genehmigt werden. GR Reichenberger fragt nach ob die Umnutzung der Hütte generell genehmigungsfähig sei. 
Die Verwaltung erläutert, dass dies die Baugenehmigungsbehörde zu entscheiden habe.

Beschluss

Dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das gemeindliche Einvernehmen verweigert)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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3.2. Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle nähe Weng

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö beschließend 3.2

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Die Maßnahme der bereits im Bau befindliche landwirtschaftliche Maschinenhalle wurde im Rahmen einer Baukontrolle des Landratsamtes eingestellt. Der Bauherr ging irrtümlich davon aus, dass für die Maschinenhalle Verfahrensfreiheit gem. Art. 57 Abs. 1 Buchst. c der BayBO gilt. Der Bauherr wurde auf gefordert Bauantragsunterlagen über die Gemeinde Ainring einzureichen.
Nunmehr wird die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhütte mit den Maßen von 18,84 m x 8,67 m beantragt. Die Maschinenhütte soll ein Pultdach erhalten. Die Wandhöhe beträgt an der Frontseite 5,94 m und abfallend zur Rückseite 4,87 m. 

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollzählig bei. Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Errichtung der landwirtschaftlichen Maschinenhütte, sofern die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhütte wird gem. § 36 BauGB unter der Bedingung erteilt, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö beschließend 4

Vorgang

Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden:

- Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am Feldweg in Ainring

- Bauantrag zum Abbruch und Neuerrichtung eines Einfamilienhauses in der Saalachau




Stellungnahme der Bahn zur lang andauernden Sperrung des BÜ Bicheln:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Öttl,

der Bahnübergang Bicheln ist im Grunde fertig und sollte letzten Freitag den 23.09. in Betrieb gehen. Die Inbetriebnahme wurde durch den Abnahmeprüfer unterbrochen, da auf dem Kupferkabel ein 50Hz Beeinflussung gefunden wurde.
Derzeit findet die Fehlersuche im Bf Hammerau sowie im Stellwerk Freilassing statt. Sobald mir mehr Informationen vorliegen werde ich sie informieren. 
Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass das Projekt aus mehreren Gründen (Firmenverfügbarkeit etc.) ziemlich Schwergang hatte und dass die Planung und Ausführung für das Netz München keinesfalls zufriedenstellend gelaufen ist.“

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö beschließend 5

Vorgang

GR Schnellinger spricht die Einmündungssituation der Gaisbergstraße in die Reichenhallerstraße in Hammerau an. Die Sicht sei von der Gaisbergstraße kommend oft durch parkende Fahrzeuge erschwert. Besonders gefährlich sei dies, wenn Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit auf dem Radweg fahren. Bgm. Öttl sichert zu dies bei einem kommenden Termin mit dem StBA und der Unteren Verkehrsbehörde anzusprechen.

GR Ramstetter erkundigt sich nach dem Sachstand des Bauantrages zur Errichtung einer Garage in Winkeln. Er habe diesbezüglich schon mehrfach nachgefragt. Ihm geht es besonders um die Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, er versteht nicht warum die Gemeinde und er als Gemeinderat diese Stellungnahme nicht bekommen kann. SB Kalb erläutert den Ablauf des Genehmigungsverfahrens. 

Datenstand vom 15.12.2022 16:27 Uhr