Datum: 22.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 25.01.2022
3 Bebauungspläne
3.1 Neuaufstellung eines Bebauungsplanes "Römerstraße-Ost" - Aufstellungsbeschluss
4 Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern
5 Regionalplan Südostoberbayern: 15. Teilfortschreibung „Kapitel B II: Siedlungswesen“
6 Bestattungs- und Friedhofswesen der Gemeinde Ainring - weiteres Vorgehen mit Beschlussfassung
7 Bekanntgaben
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Der Dritte Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beratung

GR Josef Ramstetter teilt mit, dass die Sitzungsunterlagen erst am Nachmittag vor der Sitzung vorlagen und er auch keine Ladung sehen konnte. Für den Tagesordnungspunkt 6 Friedhofs- und Bestattungswesen hat er noch einen Erweiterungsantrag. Dritter Bürgermeister Martin Strobl erklärt, dass kein Ladungsmangel vorliegt, da die Ladung ordnungsgemäß zugestellt wurde. Die Sitzungsunterlagen wurden aufgrund fehlender Häkchen im System erst so spät in das RIS gestellt. Das stellt aber keinen Mangel da. Er schlägt vor, den Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung vorzutragen und zu beraten. 

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 25.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 25.01.2022 wurden den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 25.01.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 3
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3.1. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes "Römerstraße-Ost" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 3.1

Vorgang

Historie:
Die Fläche ist seit mehr als 60 Jahren für eine Bebauung vorgesehen. Schon in den Vorgängerflächennutzungsplänen ist die Fläche als Wohnbaufläche enthalten (im Flächennutzungsplan von 1986 sowie im Plan von 1958, gefertigt von der „Ortsplanungsstelle für Oberbayern). Diese Darstellung wurde in den aktuellen Flächennutzungsplan übernommen, der seit Dezember 2020 rechtsverbindlich ist.
Aufgrund der früheren Darstellungen wurden auch tatsächlich schon Herstellungsbeiträge veranlagt und bezahlt für diese Grundstücksflächen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring fasste bereits in seiner Sitzung am 22.07.2014 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Bruch – Römerstraße“. Die Verwaltung wurde beauftragt das Verfahren einzuleiten. Aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen, insbesondere zu Rechtsfragen des Verfahrens sowie zu Ausgleichsflächen konnte das Verfahren nicht gestartet werden. In der Sitzung des Gemeinderates vom 12.07.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss nochmals gefasst um den Planungswunsch der Gemeinde zu erneuern. 
Zwischenzeitlich wurde für das Plangebiet ein schalltechnisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches eine Änderung des Planentwurfs zur Folge hatte. Der Bauausschuss stimmte in seiner Sitzung vom 11.12.2017 der geänderten Entwurfsplanung zu.
Im weiteren Verlauf kam es aber erneut zu unüberbrückbaren Komplikationen, so dass das Bauleitplanverfahren noch vor dem ersten Verfahrensschritt auf „ruhen“ gestellt wurde.

Aktuelle Entwicklung:
Nunmehr konnte nach zahlreichen Gesprächen ein für alle Beteiligten zufriedenstellendes Entwurfskonzept erarbeitet werden, welches dringend benötigtes Bauland für Einheimische ermöglicht. 
Dieses Konzept wurde den Fraktionssprechern in der Fraktionssprechersitzung am 19.11.2021 vorgestellt. Von Seiten der Fraktionssprecher wurde das Konzept begrüßt.
Nach wie vor sind auf der im Rathaus geführten Bewerberliste für Bauland- und Wohnflächenbedarf mehr als 300 Familien gelistet. Der Bedarf ist nach wie vor „überbordend“ und der Leidensdruck kaum zu beschreiben.

Das vorliegende Konzept, welches als „Rohentwurf“ zu sehen ist und im Zuge des Verfahrens noch weiter entwickelt werden wird sieht in 4 Wohnanlagen 16 Reihenhäuser und 8 Dachgeschosswohnungen vor. Dies ergibt einen Stellplatzbedarf von 48, davon werden in einer Tiefgarage 31 nachgewiesen.

Im Süden wird das Gebiet entsprechend der dort bereits als Siedlungssplitter bestehenden Situation abgerundet mit 4 Einfamilienhausplanungen.

Mit dem oben bereits erwähnten Abschluss des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring wurde das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) im neuen Flächennutzungsplan dargestellt bzw. diese Darstellung aus Vorgängerflächennutzungsplänen übernommen. Insoweit entwickelt sich der neue Bebauungsplan konform aus dem Flächennutzungsplan. 
Damit und mit der etwas verdichteten Bebauung im nördlichen Bereich entspricht die Planung den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung.

Das Plangebiet liegt zwischen dem östlichen Ortsrand der Siedlung Bruch-Römerstraße und der Bundesstraße 20 im Osten mit vorgelagertem Lärmschutzwall. Im Norden folgt das bebaute Stadtgebiet Freilassing und im Süden der bereits genannte Siedlungssplitter. 
Insoweit bildet das Plangebiet eine Abgeschlossenheit.
Die Ortsstraße ist derzeit einseitig bebaut, so dass sich die Überplanung der Fläche auch erschließungstechnisch als sehr günstig darstellt. Wasser- und Kanal sind ebenfalls bereits vorhanden. 

Von der Planung betroffen sind die Flurnummern:
2324/Teilfläche (Ortsstraße), 2323/5, 2323, 2323/36, 2323/37, 2323/4, 2312/5 und 2323/3 jeweils der Gemarkung Ainring.

Aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit dem Planungsbüro Logo Verde wurde der Planungsauftrag an dieses Büro vergeben.

Die Verwaltung schlägt nun vor:

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Bruch – Römerstraße“ aus dem Jahr 2014 wird formell eingestellt.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Römerstraße-Ost“ für die Grundstücke Fl.Nr. 2324/Teilfläche (Ortsstraße), 2323/5, 2323, 2323/36, 2323/37, 2323/4, 2312/5 und 2323/3 jeweils der Gemarkung Ainring (Aufstellungsbeschluss).
  3. Mit dem Investor ist eine Kostenübernahmevereinbarung abzuschließen.

Beratung

GR Sven Kluba fragt nach, ob in den Gebäuden auf der östlichen Seite des Grundstücks Eigentumswohnungen entstehen? Dem stimmt Bauamtsleiter Thomas Fuchs zu. GR Franz Wimmer möchte wissen, ob Spielmöglichkeiten eingeplant sind. Es wird geantwortet, dass ein Spielplatz vorgesehen ist. Sollte das nicht realisierbar sein, dann soll in der näheren Umgebung ein Platz dafür gesucht werden. GRin Barbara Söllner spricht die Bäume an, die gefällt werden müssen. Muss dafür irgend woanders neue Bäume gepflanzt werden? Ja, das Verhältnis ist 1:2. Bei einer Abholzung von einer Fläche von 1000m² müssen 2000m² aufgeforstet werden. Hierfür steht eine Fläche im Peracher Moos angrenzend an einem Wald zur Verfügung. GR Bernhard Dusch geht auf das angesprochene Schreiben der Kinder ein. Er möchte wissen, ob es nur um die Spielfläche „Wald“ geht. Bauamtsleiter Thomas Fuchs verliest das Schreiben. Es geht nur um den Wald als Spielplatz.  

Beschluss

  1. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Östliche Erweiterung Bruch – Römerstraße“ aus dem Jahr 2014 wird formell eingestellt.
  2. Der Gemeinderat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Römerstraße-Ost“ für die Grundstücke Fl.Nr. 2324/Teilfläche (Ortsstraße), 2323/5, 2323, 2323/36, 2323/37, 2323/4, 2312/5 und 2323/3 jeweils der Gemarkung Ainring (Aufstellungsbeschluss).
  3. Mit dem Investor ist eine Kostenübernahmevereinbarung abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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4. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 4

Vorgang

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf einer LEP-Teilfortschreibung beschlossen und das Wirtschaftsministerium Bayern beauftragt, hierzu ein Beteiligungsverfahren einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Gemäß Art. 16 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird der Entwurf der LEP-Teilfortschreibung bis zum 1. April 2022 bei der obersten Landesplanungsbehörde ausgelegt.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfs sowie zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bis einschließlich 1. April 2022.

Die Themenfelder der Teilfortschreibung sind vorgegeben durch einen Eckpunktebeschluss des Ministerrats vom 17.12.2019. Darüber hinaus sollen Erfahrungen der andauernden Corona-Pandemie einfließen, Chancen der Digitalisierung verstärkt im LEP Niederschlag finden, die Ergebnisse der Evaluierung des Anbindegebots sowie die Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“ mit einfließen. Die Änderungen erstrecken sich nahezu auf alle Kapitel des LEP. Ausdrücklich nicht erfasst von der Teilfortschreibung sind das Zentrale-Orte-System sowie die Festlegungen zu Einzelhandelsgroßprojekten.
Die Teilfortschreibung umfasst also drei zentrale Themenfelder:

1. Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen und starker Kommunen (Änderungen in Kapiteln 1, 2, 5 und 8)
2. Nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und Sicherung einer gesunden Umwelt (Änderungen in nahezu allen Kapiteln)
3. Nachhaltige Mobilität (Änderungen in Kapiteln 2 und 4)

Die Verwaltung hat die ausliegenden Unterlagen den Gremiumsmitgliedern per Internet zur Verfügung gestellt:
https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/

Zur Einleitung in die Thematik wird ein kurzes Einführungsvideo gezeigt:
https://youtu.be/xLLsTSo5tQ4

Die Gemeinde Ainring ist in der Strukturkarte nach wie vor als Verdichtungsraum mit besonderem Handlungsbedarf gekennzeichnet, insoweit ist die Kartendarstellung und die Einstufung Ainrings unverändert.

Kernbotschaften des Themenfelds 1:
- Bekräftigung des Ziels der gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen:
räumliche Gerechtigkeit und Regionalität anstelle einer Nivellierung
- Flächendeckende und bedarfsgerechte Daseinsvorsorge und Sicherung deren Zukunftsfähigkeit mit besonderem Blick auf Klimaereignisse und Krisen.
- Digitale Instrumente und Dienste als Ergänzung zu stationären Angeboten; flächendeckender Ausbau digitaler Infrastruktur als Basis
- Starker Fokus auf ländlichen Raum; weitere Differenzierung des ländlichen Raums; gleichzeitig eingehendere Betrachtung der verdichteten Räume

Einschätzung zu Themenfeld 1:
Der Entwurf erweckt den Eindruck, dass die Staatsregierung das LEP wieder stärker nutzen möchte, um Zielvorgaben für eine mittelfristige Entwicklung des Freistaats niederzuschreiben und mit Maßnahmen zu versehen. Drängende aktuelle Herausforderungen (Demografischer Wandel, Klimawandel, Energie- und Mobilitätswende, Pandemien) werden aufgegriffen, neue Chancen der Digitalisierung berücksichtigt. Gleichzeitig bleibt das LEP aber auch in der Teilfortschreibung vage. Viele Grundsätze wirken als Wünsche, ohne Klarheit darüber, wer diese erfüllen soll. Wirksamkeit werden diese nur entfalten können, wenn auch der Freistaat diese Zielvorgaben seinem Handeln (Förderpraxis, Standortentscheidungen etc.) zugrunde legt und mit Leben füllt.
Der Entwurf legt in Ziff. 2.2.5 bei der Weiterentwicklung des ländlichen Raums wieder einen Schwerpunkt auf Zentrale Orte. Angesichts der ausgeuferten Zahl Zentraler Orte infolge der letzten Teilfortschreibung und der ausdrücklichen Ausnahme des Zentrale Orte Systems von dieser Teilfortschreibung bewertet der Bayer. Städtetag dieses als positiv.

Zu befürchten ist aber nach Auffassung der Gemeinde Ainring, dass der ländliche Raum in der Praxis zu Gunsten der zentralen Orte mangels Entwicklungsmöglichkeiten zurückfällt. 

Der Entwurf begreift Wachstum – spiegelbildlich zu einer rückläufigen Bevölkerung – als Herausforderung, die nicht nur positiv behaftet ist, sondern eine Überhitzung von Räumen und Infrastrukturen zum Gegenstand hat und einer besonderen Betrachtung bedarf. Die Bereitstellung (bzw. ein Hinwirken darauf) eines Wohnraumangebots in angemessenem Umfang für alle Bevölkerungsgruppen wird erstmals und zu Recht in das Maßnahmenprogramm für den ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen sowie für den Verdichtungsraum aufgenommen und mit Festlegungen zur Mobilität verknüpft (vgl. Ziff. 2.2.6, 2.2.7 sowie 3.1.2). Das LEP greift die Verfahren auf, die in den verdichteten Räumen bereits Praxis sind und weiter unterstützt werden müssen. Zur Klarstellung sollte in der entsprechenden Strichaufzählung in Ziff. 2.2.6 und 2.2.7 jeweils ergänzt werden, dass auf ein Wohnraumangebot und „hierfür erforderliche Infrastruktur“ (Kindergärten, Schulen etc.) hingewirkt werden soll. Damit wird verdeutlicht, dass für die Städte und Gemeinden mit dem Bau neuer Wohnungen weitere Investitionen erforderlich werden.

Bei diesen Überlegungen sollte auch und insbesondere die verfassungsrechtlich den Gemeinden überantwortete Aufgabe der Ausübung der kommunalen Planungshoheit nicht unberücksichtigt bleiben.
Die Gemeinde Ainring ist aktuell als Verdichtungsraum festgelegt und die Festlegungen zur Mobilität erscheinen -zumindest für Teile des Gemeindegebietes- nach den derzeit vorliegenden Informationen überwindbar, wobei sich die konkrete Auslegung erst in kommenden Bauleitplanungen zeigen wird.
Doch schon jetzt bestehen insbesondere bei wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklungen schier unüberwindbare Hürden was den Bedarfsnachweis und die übrigen landesplanerischen Anforderungen anbelangt. 
Und hier wird mit der aktuellen Fortschreibung noch einmal ein spürbar strengerer Maßstab angelegt.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Gemeinde Ainring steht voll hinter den Zielen Flächensparen, Innen- vor Außenentwicklung, Klimaschutz, Entwicklung vorrangig an den Hauptorten etc.
In diesem Sinne werden enorme Anstrengungen unternommen um den Bedarfsnachweis ordnungsgemäß zu führen. Nicht nur, dass die Gemeinde unter hohem finanziellen Aufwand ein Brachflächen- und Baulückenkataster aufgebaut und mit einer Aktivierungsstrategie hinterlegt hat. Es werden sich auch differenzierte weitergehende Gedanken gemacht wie die benötigten Wohnflächen bereitgestellt werden können. Beispielhaft erwähnt werden darf in diesem Zusammenhang der Aufbau eines ausgeklügelten gemeindeweiten Konzeptes zum betreuten Wohnen. Die Hoffnung ist, dass -sofern die Bürger in ihrer gewohnten Umgebung weiterhin wohnen können- diese tatsächlich das Angebot des betreuten Wohnens annehmen und dafür aber ihre derzeitigen Wohnräume oder Häuser frei machen um beispielsweise Familien den Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ebenso unternimmt die Gemeinde Ainring enorme Anstrengungen um Zug um Zug Innenverdichtungsbebauungspläne aufzustellen. Für weite Teile von Mitterfelden oder z.B. für Perach und Thundorf ist dies schon erfolgreich gelungen. Für weitere Ortsteile, wie z.B. Feldkirchen liegen bereits Aufstellungsbeschlüsse und Planungsaufträge vor. Ebenso wurde aktuell die Zweitwohnungssteuer eingeführt mit dem Ziel, ungenützten oder nur zeitweise genützten Wohnraum für Familien zu aktivieren.
Und trotz all dieser Bemühungen ist bereits heute klar, dass der Bedarf nicht gedeckt werden kann über reine Innenverdichtungsmaßnahmen und auch nicht -mangels Flächenverfügbarkeit- nur um die Hauptorte herum.
Diese Aussage fußt auf wissenschaftlichen Grundlagen, welche die Gemeinde ebenfalls bereits ermittelt hat mittels einer Sozialraumanalyse des Büros DEMOSPLAN, Herr Dr. Tekles.

Das Ergebnis ist nicht nur eindeutig, sondern erschreckend klar:
Wenn die Gemeinde Ainring die Siedlungsentwicklung qualifiziert auf die Bevölkerungsentwicklung abstimmen möchte und dabei keine gravierenden Rückschritte in mehrfacher Hinsicht in Kauf nehmen möchte, ist eine Siedlungsentwicklung dringend erforderlich.
Äußerst vereinfacht dargestellt hat Herr Dr. Tekles folgendes ermittelt:
-Die Einwohnerzahl in Ainring ist –und das ist atypisch- leicht rückläufig, da es in den letzten Jahren weniger Bautätigkeit gab:


-Anhand der Geburtenziffern hat Herr Dr. Tekles ermittelt, dass Ainring schrumpfen wird, sofern keinerlei Zuzug ermöglicht wird.

-Ainring wird einen Zuwanderungsdruck erfahren. Die derzeit sozalversicherungspflichtig beschäftigten über 55-jährigen (das sind die sog. „Babyboomer“) gehen in den nächsten 10 Jahren in Rente. Wenn dieser Personenkreis vom Arbeitsmarkt weg ist können die Stellen nicht neu besetzt werden, da viel zu wenig junge Leute nachkommen. Gerade in Ainring, so Herr Dr. Tekles, mit vielen Arbeitsplätzen ist das ein starkes Alarmsignal!
Die Entwicklung der Anzahl der 60 bis unter 67-jährigen pro Jahrgang in Ainring 2020 bis 2035 zeigt, dass die Menschen, die in Ruhestand gehen, hier wohnen bleiben. Das bedeutet, 1 Arbeitsplatz wird frei, aber keine Wohnung. Derjenige, der den Arbeitsplatz besetzten soll, braucht also eine Wohnung. 
Das wird ein „riesen Problem“ hinsichtlich Fachkräfte/Arbeitskräftemangel. Man braucht hier Zuzug. Das ist die Chance für Ainring: Wohnraum zu schaffen um die Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten. Ansonsten steht zu befürchten, dass die Arbeitsplätze weg von unserer Gemeinde dorthin verlagert werden, wo auch Arbeitskräfte vorhanden sind.
Dabei muss die Gemeinde aber auch bedenken, dass z.B. im Bereich Pflege künftig enorm viele Arbeitskräfte benötigt werden.
Betrachtet man die potenziellen Möglichkeiten ist klar, dass eine Entwicklung beschränkt auf die Innenbereiche und die Hauptorte bei weitem nicht ausreichen wird.
Herr Dr. Tekles hat dies auch noch genauer beziffert. 
Von derzeit 3.120 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden in nächster Zeit 2.200 weggehen.
Der in der Gemeinde Ainring vorhandene Wohnungsmix (Anzahl Zimmer pro Wohnung) ist „nicht schlecht“. Dies solle die Gemeinde in etwa so weiterführen. Wir sollen nur nicht so hoch bauen lassen, dass des anonym wird. Empfehlung wären max. 6 Parteien pro Hauseingang.

Anhand der Statistik der fertiggestellten Wohnungen in der Gemeinde Ainring von 1969 bis 2019 ist ersichtlich, dass in den letzten 20 Jahren sehr wenig Wohnungen entstanden sind und demzufolge Zuzug nicht stattfinden kann.

Gelänge es der Gemeinde, so Herr Dr. Tekles, über 10 Jahre verteilt etwa 100 Personen Bevölkerungszuwachs zu schaffen ergäbe sich eine Stabilisierung der Erwerbspotentiale. „Kommt weniger, sieht es schlechter aus...“.

Zusammenfassend stellt die Gemeinde Ainring fest, dass das Problem des Flächenverbrauchs gesehen wird, ebenso die Vorteile einer Siedlungsentwicklung um die Hauptorte. Dennoch ist in der Abwägung eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten um einen Verlust an Wohlstand für unsere Gemeinde und die Gemeindebürger zu vermeiden.
Diese Nachteile würden sich aber einstellen bei einem massiven Wegzug der Erwerbsbevölkerung (zum Teil mit Kindern). Es blieben eher ältere und sozial Schwache. Es käme zu einem deutlichen Rückgang der Kaufkraft. Leerstände würden zunehmen, es käme zu Standortverlusten von Firmen. Es käme zu einer geringen Auslastung von Schulen und Kindertagesstätten (wobei die Kosten aber weiter laufen).

Nach alledem besteht diesseits also die Befürchtung, dass die weitere Ausdehnung der Festsetzungsmöglichkeiten in übergeordneten Planungen dazu führt, dass die kommunale Planungshoheit Zug um Zug „von unten nach oben“ verschoben wird und zunehmend zentralisierte Planungsentscheidungen erfolgen. Dabei kennen die örtlichen Bürgermeister und Gremien durch Ihre Ortskenntnis und ihren Gesamtüberblick über alle zu erfüllenden Anforderungen die regionalen Bedürfnisse am besten.
Es ist uns wichtig nochmals zu betonen, dass sich die Gemeinden bei ihren Planungen wie schon dargelegt gerne an den überwiegend zutreffenden Kernbotschaften des LEP ausrichten. Problematisch ist aber die weitreichende Beschneidung bis zum faktischen Entzug der kommunalen Planungshoheit. 

Flankierend erwähnt die Gemeinde Ainring noch das Thema Mobilfunkantennen. Die Pflicht, mindestens einen geeigneten Standort für die Errichtung einer Mobilfunkantenne von der Gemeinde planerisch zu ermöglichen, ist abzulehnen. Das Mobilfunkthema wäre noch am ehesten geeignet, „von oben“ geregelt zu werden. So aber werden die örtlichen Bürgermeister in einen Konflikt mit den eigenen Bürgern geschickt.

Kernbotschaften des Themenfelds 2:
- Hinwirkung auf Klimaneutralität und Klimaanpassung, insbesondere durch
den Schutz klimarelevanter Freiflächen besonders in verdichteten Räumen,
bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen.
- Schaffung räumlicher Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wassermanagement
mit besonderem Blick auf die Trinkwasserversorgung.
- Stärkere Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und Hochwasserrisikomanagements,
insbesondere infolge von Starkregenereignissen, in raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen.
- Fokussierung auf Innenentwicklung und der Schaffung kompakter Siedlungsstrukturen
durch eine integrierte Siedlungs-, Freiraum- und Mobilitätsentwicklung
und durch die Stärkung des Anbindegebots.
- Stärkerer Fokus auf Dezentralität beim Ausbau und der Nutzung erneuerbarer
Energien und auf Wasserstoff als Speichertechnologie.
- Mehr Handlungsmöglichkeiten der Regionalen Planungsverbände durch neue
Festlegungsmöglichkeiten.

Einschätzung zu Themenfeld 2:

Auch hier gilt, dass die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinde nicht hinreichend gewürdigt wird. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird an dieser Stelle auf die Ausführungen zu Themenfeld 1 verwiesen.

Dem Vorrang der Innenentwicklung (Ziff. 3.2) kommt eine hohe Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für den Einschub, dass Ausnahmen nur zulässig sind, wenn Potenziale der Innenenwicklung „nachweislich“ nicht zur Verfügung stehen. 
Die überarbeitete Ziff. 3 legt dabei einen spürbar strengeren Maßstab für die Siedlungsentwicklung an. Unangebundene Flächen dürfen nur noch für wenige Nutzungen in Anspruch genommen werden. Selbst angebundene Flächen dürfen erst genutzt werden, wenn Innenentwicklungsmöglichkeiten nachweislich nicht vorhanden sind.

Dieses Ziel wird vom Grundsatz her befürwortet.
Dennoch dürfen die Anforderungen an eine „Strategie“, worauf die Begründung abstellt, in zeitlicher und inhaltlicher Sicht nicht zu hoch gehängt werden.
Schon jetzt bestehen bei insbesondere wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklungen schier unüberwindbare (Begründungs-)Hürden, obwohl die Gemeinde immense zeitliche und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellt. Die Bedarfe aber liegen nachweislich auf der Hand.
Auf die obenstehenden Ausführungen zu Tehmenfeld 1 wird verwiesen.


Kernbotschaften des Themenfelds 3:
- Bedarfsorientiertes (flexibles) und leistungsfähiges Mobilitätsangebot in ländlichen
Räumen, gesundheitsverträgliche Bewältigung des Verkehrsaufkommens
in den Verdichtungsräumen.
- Funktions- und umweltgerechter Ausbau des Gesamtverkehrsnetzes in den
verdichteten Räumen im Rahmen von verkehrsträgerübergreifenden, interkommunalen
Verkehrskonzepten.
- Stärkung des ÖPNV und Ergänzung der Verkehrsinfrastruktur durch Einbeziehung
neuer Mobilitätsformen.
- Ausbau der gegenseitigen Erreichbarkeit von Verdichtungsräumen und ländlichen
Räumen im Umweltverbund.
- Steigerung der Vernetzung und Auslastung der Verkehrsträger durch bauliche
Maßnahmen und den Einsatz neuer Technologien, insbesondere von
Lade- und Dateninfrastruktur.
- Nachhaltige Weiterentwicklung und Anbindung des Verkehrsflughafens München
an den Schienenverkehr und Ausbau Bahnknoten München und Nürnberg.
- Ausbau des örtlichen und überörtlichen Radwegenetzes mit der Möglichkeit
der Sicherung von Trassen in Regionalplänen.

Einschätzung zu Themenfeld 3:

Die ausdifferenzierten Festlegungen zur Mobilität in den unterschiedlichen Teilräumen Bayerns werden begrüßt. Dadurch soll den unterschiedlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten in den Teilräumen Rechnung getragen werden. Zu Recht wird ein Schwerpunkt auf den öffentlichen Personennahverkehr sowohl in den ländlichen als auch in den verdichteten Räumen gelegt, der auch durch neue Mobilitätsformen ergänzt werden soll.


Ergebnis und weitergehender Auftrag:
Zum laufenden Beteiligungsverfahren zum LEP Bayern sollte eine Stellungnahme mit den im Sachvortrag genannten Inhalten abgegeben werden.

Die Gemeinde Ainring wendet sich daher
  • gegen die weitere Ausdehnung der Festsetzungsmöglichkeiten in übergeordneten Planungen (verschieben der Planungshoheit von „unten“ nach „oben“)
  • gegen die weitreichende Beschneidung bis zum faktischen Entzug der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Planungshoheit als Ausfluss des Selbstverwaltungsrechts
  • dagegen, dass die Anforderungen an die Begründungen so hoch gehängt werden.
  • dagegen, dass von der Gemeinde mindestens ein geeigneter Standort für Mobilfunkantennen planerisch zu ermöglichen ist.


Darüber hinaus sollte ein Antrag in Erwägung gezogen werden mit dem Inhalt, die Gemeinde Ainring vom „Grundzentrum“ aufzustufen auf ein „Mittelzentrum“.
Mit vorliegender Teilfortschreibung ist zwar ausdrücklich nicht erfasst eine Fortschreibung des Zentrale-Orte-Systems. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Aufstufung der Gemeinde Ainring nicht von der Hand zu weisen, so dass eine Antragstellung aktuell erfolgen könnte, ggf. eben im Hinblick auf ein folgendes Teilfortschreibungsverfahren.

Das benachbarte frühere Mittelzentrum Freilassing wurde zusammen mit der Stadt Bad Reichenhall in der vorausgegangenen Teilfortschreibung zum „Oberzentrum“ eingestuft.

Weitere „Mittelzentren“ im Landkreis Berchtesgadener Land sind lediglich noch der Markt Berchtesgaden (rund 7.700 Einwohner) und die Stadt Laufen (rund 7.300 Einwohner) zusammen mit dem österreichischen Oberndorf.

All jene Versorgungsfunktionen, die unterhalb der oberzentralen Aufgaben angesiedelt sind, die aber über eine rein örtliche Grundversorgung hinausgehen, sollen in Mittelzentren angeboten werden. Mittelzentren sollen zentralörtliche Einrichtungen des gehobenen Bedarfs vorhalten. Das trifft auf Ainring zu.

Quelle: Klaus Einig, „Gewährleisten Zentrale-Orte-Konzepte gleichwertige Lebensverhältnisse bei der Daseinsvorsorge?“

Die Voraussetzungen im jeweiligen Funktionsbereich liegen vor, wie nachfolgend stichpunktartig ausgeführt wird (Aufzählung der Einrichtungen, die über eine rein örtliche Grundversorgung hinausgehen):

-Kultur und Bildung:
Volkshochschule (zusammen mit Freilassing und Laufen), Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei (Berufs- und Fachschule) mit Zentrum Spitzensportförderung, Torfmuseum Mühlreit, Museum ehem. Reichsflughafen Mitterfelden, Musikverein „Aufgspuit und gsunga“ e. v., Hansl Auer (Hammerau,)-Zweck des Vereins ist die die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten durch insbesondere regelmäßige Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Singstunden, Volksmusikabenden, Durchführung von Konzerten sowie durch die Pflege der traditionellen Volksmusik, 
Dorfpark mit Freilichtbühne Ainring, Franziskusweg „zum Sonnengesang“ und Papst-Benedikt-Kreuzweg, Haus der Kultur in Ainring (mit Veranstaltungssaal), Akademie Berchtesgadener Land (Zellervilla),

-Soziales und Sport:
Neben den Schulturnhallen zusätzlich 3-fach Sporthalle vorhanden, Polizeispitzensportförderung am BPFI Mitterfelden, Erlebnis-Schwimmbad vorhanden, TuS Mitterfelden mit Kampfsportabteilungen, Tennisplätzen etc, Jugendtreff vorhanden, Lebenshilfe für geistig behinderte – Wohnheim Adelstetten und Wohnheim Thundorf, Moorrundweg mit 2 Aussichtstürmen, Tierklinik in Bau und Kleintierarztpraxen (2 Stck.) vorhanden, Golfanlage Berchtesgadener Land in Weng (18-Loch Golfanlage), 

-Gesundheit:
1 Wohnanlage betreutes Wohnen vorhanden (Salzburger Straße in Mitterfelden), 2 weitere konkret in Planung und Bau (ebenfalls Salzburger Straße in Mitterfelden mit Tagespflege sowie Ulrichshögler Straße in Ainring). 2 bis 3 weitere in der Mittelfristplanung (Feldkirchen, Thundorf und Hammerau). Drei Allgemeinarztpraxen vorhanden. Wohnstift Mozart (Seniorenwohnheim) mit eigener Pflegestation, Firma Aesculapi (Physiotherapie und Trainingszentrum).
Pandemiebedingt temporär: Impfzentrum Berchtesgadener Land (Industriestraße Mitterfelden), Zahnarztpraxis Dr. Nätscher, Vivaldo ambulanter Pflegedienst

-Wirtschaft und Einzelhandel (Auswahl):
Mehrere Geschäftsstellen von Kreditinstituten (Sparkasse, Voba/Raiba), Geschäftsstellen von Versicherungen (Allianz, VKB), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc., Stahlwerk mit Gleisanschluss und mit derzeit 550 AN, Raiffeisenlagerhaus mit überörtlicher Funktion (Baustoffe, Werkzeuge, Landwirtschaftsbedarf), Sondergebiet „Fachmarkt Fahrrad“ (großflächig) Zweirad Stadler, weitere Einkaufsmöglichkeiten des gehobenen Bedarfs (beispielhaft) mit Firma Schuh Braun, Firma Trachtenmoden Mooser, Firma Gerry Weber (Textilbranche), Firma Schießer (Unterwäsche), Firma Lindt (Süßwaren), CUBE Store Ainring-Hammerau by RABE Bike (spezielle Fahrräder), mehrere Autohäuser (Mitsubishi, Hyundai, Saab, ein weiteres in Planung), Rallysport Gaßner, Möbelhaus Reichenberger, Reifenszene B 20 (Reifengeschäft), Firma Prinz Werbesysteme (Schildergeschäft), Brautmodengeschäft „Die kleine Braut“ (Feldkirchen), Anni´s Brautmoden (Heidenpoint), Musikladl Hansl Auer (Hammerau) mit Musikverein „Aufgspuit und gsunga“ e. v., Firma Riegel Holzhandel (Fachhandel für Bodenbeläge), Deinlein Motorroller (Motorrollerhändler, Hammerau), Theo Ott GmbH (Holzhandlung, Holzschindeln Dachdeckung), Palfinger GmbH (Maschinenbauunternehmen, Feldkirchen, Deutschlandzentrale des Konzerns), Karosserie- und Lackierfachbetrieb Leitner, Oldtimerreparaturwerkstatt „Oldigarage“ Mitterfelden, Firma Pössl Freizeit und Sport (Reisemobilhersteller), Bayern Chalets Ainring-Wellness und Spa Bergerbad, Steinmetzbetrieb Wimmer (Ulrichshögl), Wellness-Hotel „Reiter Alm“, 2 Fahrschulen (Hillebrand und Thalbauer), Gärtnerei Pichler (Adelstetten), Firmenzentrale der Firma Sanitär-Heinze Gruppe, Kieswerk Brötzner GmbH (Schiffmoning), Josef Mack GmbH-Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen (Bruch), 
Diverse freie Berufe und Dienstleister wie z.B. Firma Aesculapi (Physiotherapie und Trainingszentrum), Reisebüro, Vermögensplaner.
DEKRA Kfz-Prüfstelle (Mitterfelden), FESTINA-Uhren (Mitterfelden).

Unter dem Spiegelstrich „Wirtschaft und Einzelhandel) darf die Gemeinde Ainring darauf hinweisen, dass die Gemeinde Ainring die mit Abstand steuerkraftstärkste Kommune im Landkreis BGL ist, was die Steuerkraft pro Kopf in Höhe von 1.756 Euro (2022) belegt (Rang 58 in Oberbayern). Ausschlaggebend dafür ist das überdurchschnittlich hohe Gewerbesteueraufkommen der Ainringer Betriebe und Unternehmen. Auch dies ist ein starkes Indiz dafür, dass die Einrichtungen über eine rein örtliche Grundversorgung hinausgehen.

-Verwaltung und Behörden:
--Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei (Berufs- und Fachschule),
Das Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei (BPFI) ist seit 1975 für die Fortbildung der gesamten Bayerischen Polizei zuständig und organisatorisch dem Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei (BPP) nachgeordnet. Das breit gefächerte Angebot deckt nahezu das gesamte Aufgaben- und Wissensspektrum der Bayerischen Polizei ab. Ziele sind Weiterbildung, Spezialisierung, wertvolle Impulse und praxisnahes Lernen für die gesamte Alltagsarbeit bei der Polizei. Alle Tätigkeiten sind am „Puls der Zeit“ ausgerichtet. Neben dem umfangreichen Seminarangebot für bayerische Polizeiangehörige finden regelmäßig Fachtagungen mit nationaler und internationaler Besetzung statt. Das BPFI genießt hierdurch europa- und weltweit hohe Anerkennung.
Ausbildung im Rahmen der Spitzensportförderung (Winter)
Seit 2012 werden im BPFI Spitzensportlerinnen und Spitzensportler (Winter) im Rahmen der Spitzensportförderung der Bayerischen Polizei zu Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ausgebildet. Durch dieses Angebot werden Sport und Beruf in einem dualen Prinzip optimal miteinander verbunden. Die Ausbildung zu hochqualifizierten Polizeivollzugsbeamten wird zeitlich gestreckt, sodass auch genügend Spielraum für eine erstklassige Sportkarriere vorhanden ist. Derzeit sind elf verschiedene Wintersportarten erfasst.

--Technisches Hilfswerk Berchtesgadener Land (Sitz Industriestraße, Mitterfelden)

-- Pandemiebedingt temporär: Impfzentrum Berchtesgadener Land (Industriestraße Mitterfelden)

--Fernheizwerk mit Biostromerzeugung


-Verkehr:
Gute ÖPNV-Schienenanbindungen an die Oberzentren Freilassing, Bad Reichenhall und Salzburg mit Park-&Ride-Umsteigefunktionen (Vorhanden schon am Bahnhof Hammerau, geplant auch für Haltepunkt Ainring in Mitterfelden),
Rufbus mit Anbindung Bahnhof Freilassing und Marktstraße Teisendorf installiert.

Fazit:
Mittelzentren sollen zentralörtliche Einrichtungen des gehobenen Bedarfs vorhalten. Das trifft auf Ainring zu, wie aus oben dargelegter Aufstellung entnommen werden kann.
Sollten Zweifel bestehen, dass in Summe die zentralörtlichen Einrichtungen des gehobenen Bedarfs für eine Einstufung als Mittelzentrum ausreichend sind wäre zu prüfen, ob ggf. ein „Mehrfachzentrum“ mit Berchtesgaden im Süden und Laufen im Norden des Landkreises begründet werden könnte. 

Beratung

GR Christian Stehböck möchte wissen, ob durch die Aufwertung zum Mittelzentrum mehr gebaut werden muss. Bauamtsleiter Thomas Fuchs sieht keine Risiken. Die Gemeinde kann aufgrund der Planungshoheit nicht zu Baumaßnahmen verpflichtet werden. GR Sven Kluba hat Bedenken, da in der Region 18 bereits 6 Mittelzentren existieren und davon 2 im Landkreis BGL liegen. Er bittet darum den Landkreis im Auge zu behalten und sich mit den anderen Bürgermeistern zu reden und abzustimmen. Die Verwaltungsprozesse könnten mit einem Mittelzentrum sicherlich verbessert werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Punkte:
  1. Es soll zum laufenden Beteiligungsverfahren zum LEP Bayern eine Stellungnahme mit den im Sachvortrag genannten Inhalten abgegeben werden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt weitere Schritte mit dem Ziel einzuleiten, dass die Gemeinde Ainring als Mittelzentrum eingestuft wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Regionalplan Südostoberbayern: 15. Teilfortschreibung „Kapitel B II: Siedlungswesen“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern hat in seiner Sitzung am 10.11.2021 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 15. Teilfortschreibung ”Kapitel B II: Siedlungswesen" beschlossen.

Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 11. März 2022 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Teilfortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Südostoberbayern, Bahnhofstraße 38, 84503 Altötting, zu äußern.

Die Verwaltung hat die ausliegenden Unterlagen den Gremiumsmitgliedern per Internet zur Verfügung gestellt:
https://www.region-suedostoberbayern.bayern.de/regionalplan/fortschreibungen/15-fortschreibung/

Der Änderungsbegründung ist zu entnehmen:
Eine Neufassung der Festlegungen ist u.a. notwendig, da mit In-Kraft-Treten des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-W, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 675)), die gesetzliche Vorgabe, regionalplanerische Zielfestlegungen als „Soll-Ziele“ zu formulieren, entfällt. Zudem stammen die Festlegungen aus dem Zeitraum der Jahrtausendwende und bedürfen einer inhaltlichen Aktualisierung. Das neugefasste Kapitel Siedlungsentwicklung baut auf den bisherigen Festlegungen auf, aktualisiert und ergänzt diese um aktuelle Aspekte wie Demografischer Wandel, insbesondere mit Blick auf eine alternde Regionsbevölkerung, und Klimawandel. Zudem werden die Aspekte der Ressourceneffizienz und des Flächensparens, der bedarfsgerechten Ausweisung von Siedlungsgebieten, der Innenentwicklung und die Verknüpfung der Siedlungsentwicklung mit der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere dem ÖPNV, sowie die strategische Siedlungsentwicklung als Grundlage einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung stärker in den Fokus gerückt. Auch einzelne bisherige Inhalte wie zum Städtebund Inn-Salzach haben sich überholt bzw. können nicht mehr als Grundlage für Festlegungen herangezogen werden. Auch wurde seither das LEP mehrfach geändert, der Regionalplan ist daher an die LEP-Änderungen, wie den Wegfall der Entwicklungsachsen, anzupassen.

Entsprechend des Leitbildes des Entwurfes zur 15. Teilfortschreibung (siehe hier Nummer 1) als Grundsatz (G) soll sich in der Region Südostoberbayern die polyzentrale Siedlungsstruktur nachhaltig gemäß dem Maßstab einer Region der kurzen Wege und unter Bewahrung der charakteristischen Siedlungsstruktur und der baulichen Tradition der regionalen Teilräume entwickeln und hiermit zugleich eine Nachhaltigkeit durch ressourceneffiziente (siehe Nummer 2) sowie durch schwerpunktmäßige Grundsätze und Ziele in der Siedlungsentwicklung (siehe Nummer 3) erreichen. 
Die Leitidee einer polyzentralen Siedlungsstruktur für die Region Südostoberbayern durch die 15. Teilfortschreibung ist für die Gemeinde Ainring im Grunde nachvollziehbar, dennoch sind die Konsequenzen für kleinere Kommunen, durch die gesetzten ressourceneffizienten und schwerpunktmäßigen Grundsätze und Ziele gravierend. 
Aus diesem Grunde reicht die Gemeinde Ainring als Verbandsmitglied diese Stellungnahme zur 15. Teilfortschreibung fristgerecht ein.


Die Gemeinde Ainring bittet, die 15. Teilfortschreibung noch einmal im Sinne der nachfolgenden Darstellungen zu überdenken und zu ändern.

Zu befürchten ist nach Auffassung der Gemeinde Ainring, dass der ländliche Raum in der Praxis zu Gunsten der zentralen Orte mangels Entwicklungsmöglichkeiten zurückfällt. 
Bei diesen Überlegungen sollte auch und insbesondere die verfassungsrechtlich den Gemeinden überantwortete Aufgabe der Ausübung der kommunalen Planungshoheit nicht unberücksichtigt bleiben.
Die Gemeinde Ainring ist im LEP Bayern aktuell als Verdichtungsraum festgelegt und die Festlegungen zur Mobilität erscheinen -zumindest für Teile des Gemeindegebietes- nach den derzeit vorliegenden Informationen überwindbar, wobei sich die konkrete Auslegung erst in kommenden Bauleitplanungen zeigen wird.
Doch schon jetzt bestehen insbesondere bei wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklungen schier unüberwindbare Hürden was den Bedarfsnachweis und die übrigen landes- und regionalplanerischen Anforderungen anbelangt. 
Und hier wird mit der aktuellen Fortschreibung noch einmal ein spürbar strengerer Maßstab angelegt (vgl. beispielsweise 1.2 G, 2.2.1 Z, 3.2 G).
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Gemeinde Ainring steht voll hinter den Zielen Flächensparen, Innen- vor Außenentwicklung, Klimaschutz, Entwicklung vorrangig an den Hauptorten etc.
In diesem Sinne werden enorme Anstrengungen unternommen, um den Bedarfsnachweis ordnungsgemäß zu führen. Nicht nur, dass die Gemeinde unter hohem finanziellen Aufwand ein Brachflächen- und Baulückenkataster aufgebaut und mit einer Aktivierungsstrategie hinterlegt hat. Es werden sich auch differenzierte weitergehende Gedanken gemacht wie die benötigten Wohnflächen bereitgestellt werden können. Beispielhaft erwähnt werden darf in diesem Zusammenhang der Aufbau eines ausgeklügelten gemeindeweiten Konzeptes zum betreuten Wohnen. Die Hoffnung ist, dass -sofern die Bürger in ihrer gewohnten Umgebung weiterhin wohnen können- diese tatsächlich das Angebot des betreuten Wohnens annehmen und dafür aber ihre derzeitigen Wohnräume oder Häuser frei machen um beispielsweise Familien den Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Ebenso unternimmt die Gemeinde Ainring enorme Anstrengungen um Zug um Zug Innenverdichtungsbebauungspläne aufzustellen. Für weite Teile von Mitterfelden oder z.B. für Perach und Thundorf ist dies schon erfolgreich gelungen. Für weitere Ortsteile, wie z.B. Feldkirchen liegen bereits Aufstellungsbeschlüsse und Planungsaufträge vor.
Ebenso wurde aktuell die Zweitwohnungssteuer eingeführt mit dem Ziel, ungenützten oder nur zeitweise genützten Wohnraum für Familien zu aktivieren.
Und trotz all dieser Bemühungen ist bereits heute klar, dass der Bedarf nicht gedeckt werden kann über reine Innenverdichtungsmaßnahmen und auch nicht -mangels Flächenverfügbarkeit- nur um die Hauptorte herum.
Diese Aussage fußt auf wissenschaftlichen Grundlagen, welche die Gemeinde ebenfalls bereits ermittelt hat mittels einer Sozialraumanalyse des Büros DEMOSPLAN, Herr Dr. Tekles.

Das Ergebnis ist nicht nur eindeutig, sondern erschreckend klar:
Wenn die Gemeinde Ainring die Siedlungsentwicklung qualifiziert auf die Bevölkerungsentwicklung abstimmen möchte und dabei keine gravierenden Rückschritte in mehrfacher Hinsicht in Kauf nehmen möchte, ist eine Siedlungsentwicklung dringend erforderlich.
Äußerst vereinfacht dargestellt hat Herr Dr. Tekles folgendes ermittelt:
-Die Einwohnerzahl in Ainring ist –und das ist atypisch- leicht rückläufig, da es in den letzten Jahren weniger Bautätigkeit gab:


-Anhand der Geburtenziffern hat Herr Dr. Tekles ermittelt, dass Ainring schrumpfen wird, sofern keinerlei Zuzug ermöglicht wird.

-Ainring wird einen Zuwanderungsdruck erfahren. Die derzeit sozalversicherungspflichtig beschäftigten über 55-jährigen (das sind die sog. „Babyboomer“) gehen in den nächsten 10 Jahren in Rente. Wenn dieser Personenkreis vom Arbeitsmarkt weg ist können die Stellen nicht neu besetzt werden, da viel zu wenig junge Leute nachkommen. Gerade in Ainring, so Herr Dr. Tekles, mit vielen Arbeitsplätzen ist das ein starkes Alarmsignal!
Die Entwicklung der Anzahl der 60 bis unter 67-jährigen pro Jahrgang in Ainring 2020 bis 2035 zeigt, dass die Menschen, die in Ruhestand gehen, hier wohnen bleiben. Das bedeutet, 1 Arbeitsplatz wird frei, aber keine Wohnung. Derjenige, der den Arbeitsplatz besetzen soll, braucht also eine Wohnung. 
Das wird ein „riesen Problem“ hinsichtlich Fachkräfte/Arbeitskräftemangel. Man braucht hier Zuzug. Das ist die Chance für Ainring: Wohnraum zu schaffen um die Arbeitsplätze aufrecht zu erhalten. Ansonsten steht zu befürchten, dass die Arbeitsplätze weg von unserer Gemeinde dorthin verlagert werden, wo auch Arbeitskräfte vorhanden sind.
Dabei muss die Gemeinde aber auch bedenken, dass z.B. im Bereich Pflege künftig enorm viele Arbeitskräfte benötigt werden.
Betrachtet man die potenziellen Möglichkeiten ist klar, dass eine Entwicklung beschränkt auf die Innenbereiche und die Hauptorte bei weitem nicht ausreichen wird.
Herr Dr. Tekles hat dies auch noch genauer beziffert. 
Von derzeit 3.120 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden in nächster Zeit 2.200 weggehen.
Der in der Gemeinde Ainring vorhandene Wohnungsmix (Anzahl Zimmer pro Wohnung) ist „nicht schlecht“. Dies solle die Gemeinde in etwa so weiterführen. Wir sollen nur nicht so hoch bauen lassen, dass des anonym wird. Empfehlung wären max. 6 Parteien pro Hauseingang.

Anhand der Statistik der fertiggestellten Wohnungen in der Gemeinde Ainring von 1969 bis 2019 ist ersichtlich, dass in den letzten 20 Jahren sehr wenig Wohnungen entstanden sind und demzufolge Zuzug nicht stattfinden kann.

Gelänge es der Gemeinde, so Herr Dr. Tekles, über 10 Jahre verteilt etwa 100 Personen Bevölkerungszuwachs zu schaffen ergäbe sich eine Stabilisierung der Erwerbspotentiale. „Kommt weniger, sieht es schlechter aus...“.

Zusammenfassend stellt die Gemeinde Ainring fest, dass das Problem des Flächenverbrauchs gesehen wird, ebenso die Vorteile einer Siedlungsentwicklung um die Hauptorte. Dennoch ist in der Abwägung eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten um einen Verlust an Wohlstand für unsere Gemeinde und die Gemeindebürger zu vermeiden.
Diese Nachteile würden sich aber einstellen bei einem massiven Wegzug der Erwerbsbevölkerung (zum Teil mit Kindern). Es blieben eher ältere und sozial Schwache. Es käme zu einem deutlichen Rückgang der Kaufkraft. Leerstände würden zunehmen, es käme zu Standortverlusten von Firmen. Es käme zu einer geringen Auslastung von Schulen und Kindertagesstätten (wobei die Kosten aber weiter laufen).

Nach alledem besteht diesseits also die Befürchtung, dass die weitere Ausdehnung der Festsetzungsmöglichkeiten in übergeordneten Planungen dazu führt, dass die kommunale Planungshoheit Zug um Zug „von unten nach oben“ verschoben wird und zunehmend zentralisierte Planungsentscheidungen erfolgen. Dabei kennen die örtlichen Bürgermeister und Gremien durch Ihre Ortskenntnis und ihren Gesamtüberblick über alle zu erfüllenden Anforderungen die regionalen Bedürfnisse am besten.
Es ist uns wichtig nochmals zu betonen, dass sich die Gemeinden bei ihren Planungen wie schon dargelegt gerne an den überwiegend zutreffenden Kernbotschaften des LEP und des Regionalplanes ausrichten. Problematisch ist aber die weitreichende Beschneidung bis zum faktischen Entzug der kommunalen Planungshoheit. 
Die Anforderungen an die Begründungen bei Siedlungsentwicklungen dürfen, in zeitlicher und inhaltlicher Sicht nicht zu hoch gehängt werden.
Schon jetzt bestehen bei insbesondere wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklungen schier unüberwindbare (Begründungs-)Hürden, obwohl die Gemeinde immense zeitliche und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellt. Die Bedarfe aber liegen nachweislich auf der Hand.

Die Gemeinde Ainring wendet sich daher
  • gegen die weitere Ausdehnung der Festsetzungsmöglichkeiten in übergeordneten Planungen (verschieben der Planungshoheit von „unten“ nach „oben“)
  • gegen die weitreichende Beschneidung bis zum faktischen Entzug der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Planungshoheit als Ausfluss des Selbstverwaltungsrechts
  • dagegen, dass die Anforderungen an die Begründungen so hoch gehängt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum laufenden Beteiligungsverfahren zur 15. Teilfortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern eine Stellungnahme mit den im Sachvortrag genannten Inhalten abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6. Bestattungs- und Friedhofswesen der Gemeinde Ainring - weiteres Vorgehen mit Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 6

Vorgang

GR Josef Ramstetter stellte in der Gemeinderatssitzung am 18.05.21 den Antrag, dass die Gemeinde Ainring selbst als kommunales Bestattungsunternehmen auftreten soll, um so kostengünstigere Beerdigungen anbieten zu können. Der Tagesordnungspunkt wurde dann in der Gemeinderatssitzung am 13.07.2021 auf Antrag von GR Sven Kluba zurückgestellt. Es wurde vorgeschlagen einen Vertreter aus Teisendorf einzuladen, der den Ablauf in Teisendorf erklärt.
Dies wurde versucht, aber aufgrund dessen, dass die Friedhofssituation nicht vergleichbar ist, verständlicher Weise abgelehnt. Dazu später mehr im Sachverhalt. 

Letztmalig teilte uns die Standesamtsleiterin aus Teisendorf per Email am 10.02.22 mit, was und wie es in Teisendorf abgewickelt wird.
Die Gemeinde Teisendorf hat ein Leichenhaus, einen Leichentransportwagen und Friedhofs- und Bestattungspersonal. Überführungen (seit 01.01.2022 voll steuerpflichtig) werden durchgeführt für Gemeindebürger bzw. ehemalige Gemeindebürger, welche im Gemeindegebiet bestattet werden. 

Bei einer Bestattung sind folgende Punkte von der Gemeinde Teisendorf zu organisieren:
  • Vorbereitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Beurkundung im Standesamt (insbesondere bei Sterbeort außerhalb der Gemeinde Teisendorf erforderlich)
  • Persönliches Gespräch mit den Angehörigen
  • Organisation der Überführung durch das Bestattungspersonal
  • bei Urnenbestattung Organisation der Überführung ins Krematorium mit Freigabe durch die zuständige Polizeiinspektion
  • Angehörige müssen selbst einen Sarg aussuchen, mit dem Pfarramt in Verbindung treten bezüglich Beerdigungstermin und Sterbebilder in Auftrag geben
  • Für die Bestattung beim gemeindlichen Friedhof haben wir gemeindeeigenes Personal (Totengräber, Leichenträger, etc.)
  • Da auch am Wochenende Überführungen zu organisieren sind, muss immer eine von den drei Standesbeamtinnen auf dem Diensthandy sowie einer der Bauhofmitarbeiter privat erreichbar sein.

Die oben genannten Aufgaben beziehen sich auf eine Bestattung auf dem gemeindlichen Friedhof in Teisendorf, welches durch eine Benutzungssatzung und einer Gebührensatzung geregelt ist. Bei den kirchlichen Friedhöfen in Neukirchen, Oberteisendorf und Weildorf werden nur Überführungen bis zum Leichenhaus der Friedhöfe vorgenommen. 
Bestattungen 2021 in Teisendorf:
  • 77 Überführungen (Friedhöfe Teisendorf, Weildorf, Neukirchen und Oberteisendorf)
  • 65 Beerdigungen (nur gemeindlicher Friedhof in Teisendorf)

Genau bei den Friedhöfen liegt der Unterschied zur Gemeinde Ainring. Die Gemeinde Ainring hat keinen gemeindlichen Friedhof, sondern alle Friedhöfe sind in kirchlicher Hand. Jetzt stellte sich natürlich uns die Frage, kann ich mit einer Benutzungssatzung Bestattungen auf einem Friedhof regeln, der nicht der Gemeinde gehört? 
Hierzu wurde Kontakt mit Frau Drescher vom Bayerischen Gemeindetag (zuständig für das Friedhofswesen) aufgenommen. Klare Aussage: nein. Voraussetzung für eine Benutzungssatzung und Gebührensatzung ist ein gemeindlicher Friedhof. 

Ein kommunales Bestattungsunternehmen würde somit immer in Konkurrenz zu den privaten Bestattern stehen. Hinsichtlich der Kosten wird auf die Beschlussvorlage zur Gemeinderatssitzung am 05.07.2021 verwiesen. 
Im Dezember 2021 war der Antragsteller GR Josef Ramstetter beim Bürgermeister. Er fragte nach, ob weitere Bestatter in der Gemeinde Ainring Bestattungen durchführen dürfen. Dies wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Kirche angedeutet. Daraufhin stellte die Verwaltung eine entsprechende Anfrage an das Pfarrbüro.
 
Herr Pfarrer Bien teilte mit, dass grundsätzlich nur ein Bestatter für die Friedhöfe erwünscht ist. Die drei tätigen Bestatter sind eine Ausnahme in Ainring. Er kann es nicht alleine entscheiden, sondern das muss in der Kirchenverwaltungssitzung beschlossen werden. Die Sitzung fand Ende Januar statt. Die Kirche kann sich vorstellen, einen weiteren Bestatter zuzulassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, der Bestatter aus der Umgebung kommt und entsprechend die Zulassung bei der Kirche beantragt. Über die Zulassung entscheidet dann wiederum das Gremium der Kirchenverwaltung. Durch weitere private Bestattungsunternehmen und der damit neu entstehenden Konkurrenz können Bestattungen vielleicht günstiger angeboten werden. 

      
   

Beratung

GR Josef Ramstetter geht noch einmal auf die nicht vorhandenen Informationen im Vorfeld ein. Er berichtet von einem Beispiel aus Weng, wo der Vater gestorben ist, die Ehefrau und die 3 Kinder die Beerdigung nicht zahlen konnten. Die Wenger Bürger haben für die Beerdigung gespendet. Seiner Meinung nach verdienen nicht nur die Bestattungsunternehmen an einer Beerdigung sondern auch die Kirche. Er erweitert seinen Antrag dahingehend, dass geklärt werden soll, was passiert, wenn der Verstorbene nicht in der Kirche ist, wer bestattet dann und wer trägt die Kosten. Das sind die Fragen, die die Bürger interessieren. Darüber sollen die Bürger in einer Art Bestattungswegweiser informiert werden. GR Sven Kluba möchte wissen, ob Teisendorf auch woanders bestatten kann. Es wird geantwortet, dass aufgrund der Satzung das nicht möglich ist. Weiterhin erklärt er, dass die Beerdigungskosten viele Bürger in Schwierigkeiten bringen. Die Gemeinde muss sich entscheiden, ob es ihr Wert ist auch den letzten Weg mit zu begleiten. Es ist positiv zu bewerten, dass weitere Bestatter zugelassen werden können. Das Gespräch mit der Kirche soll gesucht werden. Immerhin fließen auch Steuergelder in die Friedhöfe, z.B. für Urnenwände oder Sanierungsmaßnahmen. GR Josef Reichenberger teilt mit, dass damals der Pfarrverband alle Bestatter zugelassen hat. Es gab sogar einen Totengräber, aber den wollte keiner mehr. GR Dr. Christoph Werner wünscht sich einen Kostenvergleich zwischen einer Bestattung durch ein Kommunalunternehmen und einem Bestattungsinstitut. Vielleicht ist es der Verwaltung möglich, dies aufzuzeigen. GR Alois Lechner versteht die ganze Angelegenheit nicht. Die Gemeinde soll keine Konkurrenz zu heimischen Firmen werden. Die Leute müssen eine Vorsorge treffen, dass die Beerdigungskosten gezahlt werden können. Überall liest man, dass der Staat die Bürger bevormundet und bei den Beerdigungskosten soll der Staat respektiv die Gemeinde einspringen. Die Bürger haben auch eine Selbstverantwortung.      

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es wird kein Beschluss gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 7

Vorgang

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium:
vom:
Vorgang:
GR
14.12.2021
Aufnahme eines Darlehens durch die Gemeindewerke zur Erneuerung der BHKW-Anlagen in Höhe von 400.000,- €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2022 ö beschließend 8

Vorgang

Bericht über das Schulprojekt Kisauni
GRin Edith Höglauer berichtet kurz über Ihre Reise nach Kenia. Mit dem Verein Universal Lighthouse, dem Weltladen und der Fair Trade Gemeinde werden in Kisauni 4 Projekte unterstützt. Ein Projekt ist der Bau einer Schule. Es wurde eine Partnerschaft mit Kisauni geschlossen. Sie war erschrocken, wie die Menschen dort leben. 7 Personen teilen sich einen Raum mit 10m². Weiterhin wird ein Waisenhaus unterstützt. Hier fehlt es z.B. an so einfachen Sachen wie Schlafanzüge. 3 Kinder teilen sich eine Matratze. Im März werden Hilfsgüter dorthin geschickt. Ebenfalls soll im März ein Vortrag über die Reise stattfinden. Für Fragen steht sie gerne zur Verfügung und sie wünscht sich, dass wir ein kleines bisschen von unserem Wohlstand abgeben, um damit den Menschen dort helfen zu können. Dritter Bürgermeister Martin Strobl dankt ihr für das Engagement.

Holzverbrauch für die Papierherstellung
GR Josef Ramstetter teilt mit, dass deutsches Holz in die ganze Welt verkauft wird. Unser Holz aber, z.B. für die Papierherstellung aus Brasilien importiert wird. Er hat jetzt 2 Monate lang die Tageszeitungen mit den Beilagen aufgehoben. Die Zeitung wird von 2 Haushalten gelesen und in dem Zeitraum sind sage und schreibe 10,8kg Papier zusammengekommen. Da wird der Umwelt ganz schön etwas aufgeladen. In 3 Monaten wird er wieder den Papierstapel mitbringen.   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2022 14:37 Uhr