Datum: 22.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022
3 Vorstellung des Nahverkehrsplans mit Beschlussfassung
4 Baumaßnahme Wasserleitungsverbund Hallerstraße - Information über die Projektvorstellung mit Ausbaubeschluss
5 Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ainring A" mit den Projekten "betreutes Wohnen Altwirtsgrundstück" und "Hotelneubau Neuwirtsgrundstück" - Aufstellungsbeschluss -
6 Haushalt 2022 - Erste Beratung mit Finanzplan bis 2025 und Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Ainring
7 Einbeziehungssatzung Thundorf, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 2 BauGB
8 Bekanntgaben
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022 wurden den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 22.02.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Vorstellung des Nahverkehrsplans mit Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 3

Vorgang

Historie zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans 

Das Landkreis-Mobilitätskonzept vom 31.03.2018 enthält für das Verkehrssegment Öffentlicher Verkehr (ÖV) zwei Initialprojekte: Zum einen die Entwicklung eines bedarfsorientierten ÖPNV-Angebotskonzepts und zum anderen die Fortschreibung des Nahverkehrsplans mit Entwicklung einer Gesamtstrategie für den ÖV.        

Beide Initialprojekte wurden zu einer Auftragsvergabe zusammengefasst, bei welcher die Firma Gevas humberg & partner Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik mbH aus München den Zuschlag erhielt. 

Der Endbericht zur Nahverkehrsplan-Fortschreibung, der den Zwischenbericht um die Kapitel 9 bis 12 ergänzt, liegt nun vor.

Dieser Endbericht wurde im Januar 2022 in einer Sitzung der Arbeitsgruppe Nahverkehrsplan sowie in einer Bürgermeisterrunde vorgestellt und es konnte hierzu jeweils nach der Klärung noch offener Fragen eine grundsätzliche Zustimmung eingeholt werden. Anregungen und Anpassungsvorschläge aus diesen beiden Sitzungen wurden geprüft und entsprechend in den vorliegenden Endbericht eingearbeitet.

Mit Beschlussfassung im Kreistag soll der bislang gültige Nahverkehrsplan vom Dezember 2004 fortgeschrieben werden.


Die Ergebnisse im Überblick

Der Nahverkehrsplan ist ein Planungsinstrument, über welches im gesamten Kreisgebiet eine Grundversorgung bei den Mobilitätsangeboten mit öffentlichen Verkehrsmitteln festgelegt und weiterentwickelt werden soll. Ziel hierbei ist, durch ein deutlich verbessertes Angebot möglichst viele Personen für die Nutzung des ÖPNV zu gewinnen bzw. zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen.

Aufgrund separater Untersuchungen zur Tarifgestaltung in der aktuell anlaufenden Grundlagenstudie zu einem Verkehrsverbund für die Landkreis Berchtesgadener Land und Traunstein wurde bei der Nahverkehrsplan-Fortschreibung der Fokus auf Angebotsverbesserungen gelegt. Die einzelnen Schritte hierzu umfassen die Festlegung von Qualitätsstandards beim Bedienungsumfang, d.h. bei der räumlichen und zeitlichen ÖPNV-Erschließung des Kreisgebietes. Insofern wurden die Qualitätsstandards nach Gebietsmerkmalen (ländlich, verdichtet, zentral), Tagesarten (Werktage, Ferientage, Wochenenden) und Tageszeiten (Normalverkehrszeit, Schwachverkehrszeit) untergliedert.

Das Zielnetz der Angebotsgestaltung umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen Merkmalsausprägungen das gesamte Spektrum von einer Premiumbedienung im 30-Minuten-Takt, über das im Stundentakt bediente Bus-Hauptliniennetz, das ohne Taktung bediente Bus-Ergänzungsnetz bis hin zum vorab zu bestellenden Bedarfsverkehr.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Angebotsniveaus sowie aus steuerlichen Gründen wird für die drei Stadtbusverkehre in Bad Reichenhall, Freilassing und Laufen eine Beibehaltung der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft bei diesen Städten empfohlen.

Die zwei im Nahverkehrsplan vorgeschlagenen Bus-Premiumlinien mit einem Halbstundentakt umfassen die beiden quer zur Schienenerschließung verlaufenden Relationen von Bad Reichenhall bzw. Berchtesgaden (mit Verlängerung zum Königssee) nach Salzburg. Das Hauptbusliniennetz beinhaltet 9 Linien mit einem vorgesehenen Stundentakt. Bei fünf Ergänzungslinien werden Angebotsergänzungen zur Erreichung von Mindeststandards bei der Bedienungsqualität empfohlen. Durch ein landkreisweites Rufbussystem soll eine flächendeckende Erschließung durch bedarfsgerechte On-Demand-Verkehre mit einer gemeinsamen Anruf- und Dispositionszentrale aufgebaut werden.

Mit den identifizierten Ansätzen für Angebotsverbesserungen sollten verschiedene ebenfalls die Attraktivität des ÖV steigernde Begleitmaßnahmen einhergehen. Hier ist an erster Stelle die Herstellung der Barrierefreiheit anzuführen, des weiteren z.B. die Verbesserung von Schnittstellen für die Multi- und Intermodalität, die Einführung des E-Ticketing (digitaler Vertrieb) und die Busbeschleunigung. In längerfristiger Perspektive wären auch die Einrichtung von weiteren Bahnstationen sowie die Realisierung einer Regionalstadtbahnverbindung von Salzburg über Marktschellenberg bis zum Königssee zu erwähnen.


Weiterer Zeitplan für die Umsetzung von Maßnahmen

Nach Durchführung der Anhörung zum Entwurf des Endberichts der Nahverkehrsplan-Fortschreibung soll der bisherige Nahverkehrsplan im Mai 2022 per Beschluss des Kreistags durch dessen Fortschreibung ersetzt werden.

Die zeitliche Umsetzung der in der Nahverkehrsplan-Fortschreibung vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen für den ÖPNV ist – soweit es die durch den Landkreis zu finanzierenden Angebotsverbesserungen betrifft – aus dem Investitionsplan für die Jahre 2022 bis 2031 abzuleiten. Der dargelegte Investitionshochlauf sieht für das Jahr 2022 Sofortmaßnahmen auf zwei Linienbusverbindungen (Linien Teisendorf – Anger – Piding – Bad Reichenhall und Laufen – Saaldorf-Surheim – Freilassing) vor, die ab dem Jahr 2023 um ein landkreisweites Bedarfskonzept (Rufbusverkehre) sowie um Angebotsausweitungen auf zwei weiteren Linienbusverbindungen ((Salzburg)-Marktschellenberg-Berchtesgaden und Berchtesgaden-Königssee) ergänzt werden sollen. Für das Jahr 2024 ist eine weitere Angebotsverbesserung auf der direkten Linienbusverbindung Bad Reichenhall-Salzburg vorgesehen. Durch die geplante Integration des Landkreises BGL in einen Verkehrsverbund sollten voraussichtlich ab 2025 mit der dann größeren organisatorischen und personellen Schlagkraft auf 12 weiteren Linienbusverbindungen Angebotsverdichtungen vorgenommen werden können.

Bei Umsetzung aller Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan mit dem dargestellten Umfang belaufen sich die Kosten auf jährlich rund 4 Mio. Euro brutto. Hiervon sind Förderungen in Höhe von rund 60 % (ÖPNV-Zuweisung) und zusätzliche Fahrgeldeinnahmen abzuziehen.

Alle Maßnahmen zur Angebotsverbesserung, die mit einer Finanzierung durch den Landkreis als ÖPNV-Aufgabenträger verbunden sind, müssen jeweils durch die zuständigen Kreisgremien separat beschlossen werden. Die Ausarbeitung des konkreten Leistungsverzeichnisses bzw. der Vorabbekanntmachung wird darüber hinaus im Voraus mit den betreffenden Kommunen abgestimmt. 

Grundsätzlich ist die Weiterentwicklung des ÖPNV im Berchtesgadener Land stets unter den Vorbehalt der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zu stellen.


Nächste Schritte:
Bis zur Beschlussfassung des Nahverkehrsplans im Kreistag sind folgende Schritte geplant.

17. Februar bis              8. April 2022
Formale Anhörung der Kommunen, Verkehrsunternehmen und Träger öffentlicher Belange mit Einholung von Stellungnahmen
03.05.2022
Vorbratende Beschlussfassung im Ausschuss für Umweltfragen, Energie, Landkreisentwicklung und Mobilität
20.05.2022
Beschlussfassung im Kreistag

Beratung

GR Ernst Peter fragt nach, ob tatsächlich ab April die günstigen Ausbildungstickets verkauft werden sollen. Herr Wick antwortet, dass nur noch der Haushaltsbeschluss fehlt und dann kann es losgehen. Weiterhin möchte GR Ernst Peter wissen, ob die Kosten für den ÖPNV noch seriös kalkuliert werden können. Erste Busunternehmen schlagen wegen der hohen Treibstoffkosten schon Alarm. Diese Frage stellt sich auch der Landkreis. Laut Herrn Wick ist eine seriöse Kalkulation momentan nicht möglich. Mit einer Preisgleitklausel kann dies etwas abgefangen werden. Als letztes möchte er wissen, ob die angedachten 70.000,- Betriebskosten für den Ainringer Rufbus immer zu zahlen sind. Herr Wick antwortet, dass für einen landkreisweiten Rufbus erst die Aufgabenträgerschaft von der Gemeinde Ainring an den Landkreis übergeben werden muss. 
Dr. Friedhelm Schneider erkundigt sich nach der Ausschreibung für den Rufbus und ob darin die Motorisierung vorgegeben werden kann. Sämtliche Vorgaben in der Ausschreibung kommen vom Landratsamt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, auch die clean vehicle directary. GR Bernhard Dusch ist aufgefallen, dass die Hauptbuslinien um Ainring einen Bogen machen und die Ergänzungslinien nur über Freilassing laufen, warum? Herr Wick erklärt dies mit den zwei Bahnhaltepunkten und der dadurch halbstündlichen Erschließung. Die großen Ortsteile in der Gemeinde Ainring sind gut angebunden. Die kleineren im westlichen Gemeindegebiet eher weniger und eine Anbindung ist nicht wirtschaftlich. GR Stefan Eberl fragt nach, warum die Gemeinde Ainring mit 9 % der Landkreisbevölkerung 13 % der Kosten tragen soll. Seiner Meinung ist der Nahverkehrsplan auf touristische Zwecke im Süden ausgelegt. Herr Wick antwortet, dass nur Teile verbessert werden. Der Stundentakt im südlichen Landkreis kann bei den Buslinien nicht weggenommen werden. Das würde eine Verschlechterung bedeuten. GR Ernst Peter stellt fest, die Gemeinde zahlt viel und bekommt wenig dafür. Herr Wick erläutert, dass der Nahverkehrsplan kein Haushaltsplan ist. Jede einzelne Maßnahme muss vom Kreistag nach vorheriger Absprache mit den betroffenden Gemeinden beschlossen werden. Die Gemeinde Ainring profitiert momentan schon von dem Halbstundentakt der Bahn. GR Dietrich Nowak findet die Kostenschätzung mit 3 – 5 Euro keine saubere Kalkulation. Er möchte wissen, ob die Kreiskämmerin die Zahlen in dem Kreishaushalt mit aufgenommen hat. Herr Wick bestätigt die Aufnahme der Zahlen in den Kreishaushalt und der Finanzplanung. Dem GR Christian Stehböck gefällt das Konzept nicht, konkret das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Das Nahverkehrskonzept wurde in verschiedenen Gremien erarbeitet. Beteiligt waren Verkehrsunternehmen, die Politik und übergeordnete Behörden so Herr Wick. GR Josef Ramstetter spricht die Taktung im Linienverkehr an, in der auch die Schüler befördert werden. Diese sei teilweise so eng, dass die Schüler den Bus verpassen und dann 2 Stunden auf den nächsten warten oder die Eltern die Kinder abholen müssen. Die Eltern können aber nicht immer die Kinder holen, da sie in der Arbeit sind. Herr Wick nimmt die Anregung mit, da im Herbst eine neue Ausschreibung für die betroffene Linie erfolgt. 

Beschluss

Die Gemeinde Ainring erklärt sich mit den Inhalten des Endberichts zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Berchtesgadener Land vom Februar 2022 einverstanden. Für die Verwirklichung von Angebotsverbesserungen ist im Vorfeld stets eine Detailabstimmung zwischen dem Landkreis und den jeweils betroffenen Gemeinden erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

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4. Baumaßnahme Wasserleitungsverbund Hallerstraße - Information über die Projektvorstellung mit Ausbaubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 4

Vorgang

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 16.11.2021 wurde der Vorentwurf der Planung für die Wasserleitungs- Straßenbauarbeiten in der Hallerstraße vorgestellt. Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf nebst Kostenschätzung zu. Nunmehr wird in der heutigen Gemeinderatssitzung konkret die Projektvorstellung durch Herrn Helminger vom beauftragten Planungsbüro Roland Richter dargelegt.

Beratung

Helminger erläutert den Ablauf der Baumaßnahme. Es handelt sich um einen Bestandsausbau. Die Höhe der Unterführung, die Straßen und Gehwege bleiben gleich. Die Entwässerung wird erneuert. Es werden Absetzschächte und Rigolen gesetzt. Das ist bereits mit dem Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Die Wasserleitungen werden erneuert und östlich der Unterführung unter der Bahn durchgeführt. Breitbandrohre werden mitverlegt. Der Kanal wird punktuell ertüchtigt. Alle anderen Sparten wie Strom, Telekommunikation und Gas wurden angeschrieben. Wer möchte, wird im Zuge der Baumaßnahme mitverlegen. Die Baumaßnahme wird in zwei Abschnitte eingeteilt. BA 1 soll im Sommer starten und betrifft den südlichen Bereich der Bahn bis zur Unterführung. Die Bauzeit beträgt ca. 4-5 Monate. In der Zeit gibt es eine Vollsperrung. Die Anlieger können ihre Grundstücke erreichen. Der BA 2 auf der nördlichen Seite der Bahn startet im nächsten Jahr. Es wird mit einer Bauzeit von 6-7 Monaten gerechnet. Die Abschnitte werden getrennt ausgeschrieben. Die erste Ausschreibung erfolgt am 08.04.22 im Staatsanzeiger. Die Gesamtkosten betragen 1.758.000,- €. Beteiligt ist die Gemeinde Ainring, die Gemeindewerke und die Stadt Freilassing.  

GR Josef Ramstetter hält die Rigolen für nicht zielführend. Seiner Meinung wäre ein Sickerbecken das beste Mittel. Herr Helminger erklärt, dass kein Platz für ein Sickerbecken oder Rückhaltebecken vorhanden ist. Rechtlich gesehen müsste das Wasser sogar weggepumpt werden. Im Vergleich zu einer punktuellen Versickerung ist die Rigole besser, da sie breiter ist und somit Wasser aufnehmen kann. GR Franz Wimmer möchte wissen, warum im nördlichen Bereich der Bahn zwei Trinkwasserleitungen liegen und die Gemeinde Ainring die Häuser in dem Bereich nicht selber versorgt. Es wird geantwortet, dass eine Versorgung der Häuser technisch möglich wäre, aber es keinen Sinn macht. Vertraglich müsste die Versorgung mit Freilassing geändert werden. Die zweite Leitung ist auch für den Notverbund mit Freilassing wichtig. GR Ludwig Moderegger fragt nach, wie die Asphaltkosten stabil gehalten werden. Herr Helminger antwortet, dass er einen Aufschlag von 10% eingerechnet hat. Ob das reicht, kann jetzt niemand sagen.      

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung zu. Der Ausbau soll wie vorgestellt durchgeführt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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5. Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ainring A" mit den Projekten "betreutes Wohnen Altwirtsgrundstück" und "Hotelneubau Neuwirtsgrundstück" - Aufstellungsbeschluss -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Bauausschuss und Gemeinderat wurden bereits in den vorangegangenen Sitzungen darüber in Kenntnis gesetzt, dass vorgesehen ist, den rechtswirksamen Bebauungsplan Ainring A aus dem Jahr 1995 anzupassen bzw. gänzlich neu aufzustellen. 
Aufgrund der geplanten Bauprojekte „Hotel“ im nördlichen Planungsgebiet auf dem „Neuwirtsgrundstück“, „Senioren-Wohnen“ am „Altwirtsgrundstück“ und dem Wunsch zur Errichtung eines Bettenhauses und eines neuen BHKW am Grundstück des Rupertihofes möchte die Gemeinde im Rahmen einer Neuaufstellung das Baurecht neu ordnen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung dieser Projekte schaffen. 

Der Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplans „SO Camping“ wird bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ainring A nicht im Geltungsbereich integriert.

Es ist vorgesehen, einen Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des gesamten Bebauungsplanes „Ainring A“ zu fassen. Die Bereiche, an denen die vorgenannten Bauprojekte geplant sind, sollen in weiterer Folge aus dem Verfahren ausgegliedert und jeweils als „vorhabensbezogener Bebauungsplan“ fortgeführt werden. Aufgrund der speziellen Anforderungen dieser Projekte erscheint dies sowohl für die Gemeinde, als auch für die Investoren, die zielführendste Herangehensweise.

Herr Kulak vom Büro Logo verde erklärt anhand einer Präsentation den Umgriff des Bebauungsplanverfahrens, Eckdaten, geplante Baumaßnahmen und spezielle Herausforderungen.

Folgende Gutachten sind notwendig und beauftragt:
-Spezielle artschutzrechtliche Prüfung (Büro natureconsult)
-Hydraulische Berechnung (Hochwasserschutz) am Mühlstätter Graben (Büro aquasoli)
-Verkehrsgutachten (Büro PTV)
-Immissionsschutzgutachten (Büro Möhler und Partner).

Mit der Erstellung des Bebauungsplanes selbst hat der Bauausschuss das Planungsbüro Logo verde aus Landshut beauftragt.

Es ist nun -da die Grundlagen ermittelt und die Kosten grob abschätzbar sind- zeitnah vorgesehen, mit den Investoren Kostenübernahmevereinbarungen für die Beratungs-, Planungs- und Gutachtenskosten zu den jeweils betroffenen Bereichen abzuschließen.

Folgende Schutzgüter werden im Verfahren behandelt:
•Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
•Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
•Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
•kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
•die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

Von zentraler Bedeutung vor allem auch für die bereits ansässige Bevölkerung im Ortsteil Ainring wird sein, wie sich die Projekte auf die verkehrliche Situation und u.a. damit zusammenhängend auch die Lärmsituation auswirkt.
Für den Bebauungsplan wird wie dargelegt daher auch eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die folgende Aufgaben umfasst: 
Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen der neuen Nutzungen auf den Ortsteil Ainring und die an die Kreisstraßen BGL 10 und BGL 18 anknüpfenden Knotenpunkte sowie Durchführung von Leistungsnachweisen unter der Berücksichtigung der geplanten Ansiedelungen und Prognosebelastungen im Straßennetz.

Die dadurch gewonnen Erkenntnisse werden auch einfließen in das Immissionsschutzgutachten. Dieses wird aber auch alle weiteren immissionsschutzrechtlichen Belange umfassen wie z.B. bestehender Anlagenlärm oder auch die Genehmigungssituation am Dorfpark/Freilichtbühne. Hierzu laufen bereits intensive und umfassende Bestandserhebungen.

Besonderer Bedeutung kommt dem Landschaftsbild zu. Insbesondere im südlichen Bereich gilt es das angrenzende Baudenkmalensemble zu berücksichtigen und ebenso die besondere Historie des Grundstückes. Seinerzeit war ja hier bekanntlich das prägende Dorfzentrum mit Altwirt und Saal.

Aber auch am Neuwirtsgrundstück ist auf die Baugestaltung in dieser sensiblen Hanglange ein besonderes Augenmerk zu legen.

Daher sollten beide Projekte auch dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden um die dort dringend notwendige hohe Qualität der Planungen zu gewährleisten und fachkundige Beratung zu erhalten.

Derzeit liegen der Gemeinde noch Grobplanungen vor, die sich im Zuge des Bebauungsplanverfahrens auch in der Objektplanung noch weiter entwickeln werden. 
Die derzeitigen Planungsstände werden anhand der Präsentation gezeigt.
Eine umfassende Bürgerinformationsveranstaltung ist in Vorbereitung und zeitnah vorgesehen, sobald es pandemiebedingt auch zulässig ist.

Beratung:

Erster Bürgermeister Martin Öttl findet in diesem Zusammenhang den Gestaltungsbeirat sehr wichtig. Auch eine Bürgerinformationsveranstaltung ist geplant, sobald es das Pandemiegeschehen zulässt. GR Christian Stehböck fragt nach, ob die Gemeinde nach dem heutigen Beschluss noch Einflussmöglichkeiten hat. Thomas Fuchs erklärt, dass heute nur das Verfahren gestartet wird. In dem Verfahren muss das Gremium dann immer wieder Entscheidungen treffen. Das ist dann die kommunale Planungshoheit. GR Josef Ramstetter weist darauf hin, dass der Hotelneubau durchdacht sein muss. Alles muss sich mit der Bevölkerung und dem Verkehr vertragen. GR Franz Wimmer möchte wissen, warum das Neuwirtsalmgrundstück nicht miterfasst wurde. Thomas Fuchs antwortet, dass sich hier noch etwas entwickeln wird und das Grundstück dann später mitaufgenommen wird. GR Franz Wimmer möchte mit dem neuen Bebauungsplan keine Legalisierung von Sachen, die jetzt nicht legal sind. Hier wird ihm geantwortet, dass mögliche Probleme gelöst werden können und wo es nicht geht, da muss man dann die weiteren Schritte einleiten.   

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Ainring A“ neu aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Haushalt 2022 - Erste Beratung mit Finanzplan bis 2025 und Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 6

Vorgang

Gemeindekämmerer Thomas Schlosser erläutert den Entwurf des Haushaltes 2022 und den Finanzplan bis 2025, wobei er auf die Einzelpläne und Unterabschnitte im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt näher eingeht und gravierende Änderungen gegenüber dem Ansatz des letzten Haushaltsjahres begründet und erläutert sowie Entwicklungen im Finanzplanungszeitraum aufzeigt. Weiterhin erläutert der kaufmännische Werkleiter Josef Unterrainer den Wirtschaftsplan der Gemeindewerke. 

Der Wirtschaftsplan 2022 hat ein Gesamtvolumen von 5,901 Mio. €, wovon auf den Erfolgsplan 3,990 Mio. € und auf den Vermögensplan 1,911 Mio. € entfallen.
Der Erfolgsplan weist Umsatzerlöse in Höhe von 3,981 Mio. € aus, von denen 2,44 Mio. € aus der Fernwärmeversorgung, 1,14 Mio. € aus der Wasserversorgung und 400 T€ aus dem Betrieb des BHKW kommen.

Die größten Aufwandsposten sind:

Materialaufwand        1,66 Mio €        44%
Abschreibungen        820 T€        22%
Personalaufwand        841 T€        22%
sonstige betriebliche Aufwendungen        218 T€        6%
und Steuern        219 T€        6%

Der Erfolgsplan weist einen Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 211 T€ aus.

Der Vermögensplan beträgt in Einnahmen und Ausgaben        1,91 Mio €
wovon für neue Sachanlagen (Investitionen)        1,27 Mio €        67%
die Tilgung von Krediten        619 T€        32%
und die Aufstockung flüssiger Mittel        21 T€        1%
verwendet werden.

Wesentliche Ausgaben im Vermögensplan:


BHKW
Wasservers.
Fernwärmevers.
Gem. Anlagen
Neue Sachanlagen
6 T€
488 T€
771 T€

   davon Speicheranlagen

30 T€


   Davon Erzeugungs-/Bezugsanlagen


58 T€

   davon Leitungsnetz und Hausanschlüsse

446 T€
700 T€

Planmäßige Schuldentilgung
123 T€
146 T€
350 T€


Zur Finanzierung der Maßnahmen ist neben eigenen Mitteln eine Kreditaufnahme in Höhe von 550 T€ in der Fernwärmeversorgung (350 T€) und der Wasserversorgung (200 T€) eingeplant.

Im dreijährigen Finanzplanungszeitraum sind beim Betriebszweig Wasserversorgung weitere 1,23 Mio. € für Rohrnetzerneuerungen und beim Betriebszweig Fernwärmeversorgung weitere 1,28 Mio. € für Rohrnetzerneuerungen und –ausbau vorgesehen.

Beschluss

Die Ausführungen des Kämmerers und des kaufmännischen Werkleiters zum Haushalt 2022 und Finanzplanung bis 2025 sowie des Wirtschaftsplanes werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Einbeziehungssatzung Thundorf, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.03.2022 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 7

Vorgang

Bezug: Abwägungstabelle Einbeziehungssatzung „Thundorf“

Mit Beschluss vom 16.11.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Ainring dem Erlass der Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 für das Grundstück Fl.Nr. 1413/1 der Gemarkung Straß einstimmig zugestimmt.

Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Einbeziehungssatzung „Thundorf“ erfolgte im Amtsblatt Nr. 05 vom 01.02.2022 der Landratsames Berchtesgadener Land.
Die Einbeziehungssatzung „Thundorf“ lag in der Zeit vom 09.02.2022 bis einschließlich 10.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus und zugleich wurde gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2022 vorgenommen.
Der endgültige Satzungsbeschluss ist lt. Geschäftsordnung jedoch vom Gemeinderat zu fassen.

Zwischen Bauausschusssitzung und Gemeinderatssitzung ist nach Fristablauf noch die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde mit folgendem Inhalt eingegangen:


die Regierung von Oberbayern nimmt als höhere Landesplanungsbehörde wie folgt Stellung: 
Planung 
Die Gemeinde Ainring beabsichtigt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Ainring-Thundorf“, um die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am nordöstlichen Ortsrand, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1413/1 der Gemarkung Straß, zu ermöglichen. Der Geltungsbereich der Satzung hat einschließlich Ortsrandeingrünung eine Größe von ca. 800 m² und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 
Bewertung 
Die Einbeziehungsatzung „Ainring-Thundorf“ steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. 
Hinweis
Diese Stellungnahme beschränkt sich auf eine Bewertung als landesplanerischer Sicht. Sie bezieht sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Hierzu verweisen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Stellungnahme der Bauverwaltung dazu:
Die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. Die Bauaufsichtsbehörde wurde ordnungsgemäß im Verfahren beteiligt und deren Stellungnahme in der Sitzung des Bauausschusses am 15.03.22 behandelt und abgewogen.

Beratung:

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde wie vorgetragen und beschließt die Einbeziehungssatzung „Thundorf“ mit Satzung und Begründung in der Planfassung vom 19.01.2022 gem. § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung (Satzungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 8

Vorgang

Veröffentlichung nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium:
vom:
Vorgang:
GR
25.01.2022
Auftragsvergabe Abrissarbeiten Gewerbestr. 4 an die Firma Röde aus Traunstein für 224.058,07 € brutto        

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 9

Vorgang

Mittelschule Mitterfelden – Schülerzahlen – M-Zug
GR Ernst Peter stellt im Namen der CSU Fraktion einen Antrag zur Mittelschule Mitterfelden. Der Antrag wird als Anlage 1 zur Niederschrift genommen.

Mülleimer am Schwimmbadparkplatz
GRin Edith Höglauer bittet darum am Schwimmbadparkplatz mehr Mülleimer aufzustellen. Kinder sammeln dort freiwillig Müll und können diesen aber nicht vor Ort entsorgen.

Schwarzbauten in der Thundorfer Mühle
GR Josef Ramstetter fragt nach, ob das Landratsamt schon tätig wurde hinsichtlich der Schwarzbauten in der Thundorfer Mühle. Erster Bürgermeister Martin Öttl ist nichts bekannt. Er wird sich aber erkundigen.   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2022 07:10 Uhr