Datum: 29.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sondersitzung des Gemeinderates
|
29.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Vorstellung der Ergebnisse des gemeindeweiten Verkehrsgutachtens ggf. mit Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sondersitzung des Gemeinderates
|
29.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Vorgang
In seiner Sitzung am 07.12.2020 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschlossen, dem Büro PTV den Auftrag gemäß Angebot vom 20.11.2020 für die Erstellung eines gemeindeweiten Verkehrsgutachtens zu erteilen.
Hintergrund war seinerzeit folgender (Auszug aus dem Beschlussbuch):
„Im Gemeindegebiet Ainring liegen derzeit einige Schwachstellen vor, vor allem was die Anbindung des einwohnerstärksten Ortsteils Mitterfelden an das überörtliche Straßennetz betrifft, aber auch die Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer sowie als weiteren Schwerpunkt die Schulwegsicherheit. Zumindest sollten derartige Untersuchungen durchgeführt und Verbesserungspotential aufgezeigt werden, damit diese Ergebnisse beispielsweise bei künftigen Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden können. Eine fundierte Datenerhebung und -ermittlung ist dafür unerlässlich.
Die Gemeinde Ainring durchziehen mit der Bundesstraße 20 und der Bundesstraße 304 zwei Hauptverkehrsachsen mit überregionaler Bedeutung und die Gemeinde nimmt auch für den grenzüberschreitenden Verkehr einen gesonderten Stellenwert ein. Nicht zuletzt dadurch ergeben sich spezielle Anforderungen an alle Verkehrsarten, sowohl auf die einzelnen Verkehrsarten bezogen, als auch verkehrsmittelübergreifend.
Ziel des Verkehrsgutachtens soll es sein, maßgeschneiderte Projektvorschläge für die Gemeinde zu entwickeln, um eine Vorreiterfunktion für ländliche Flächengemeinden im Mobilitätssektor einzunehmen. Besonders die Verknüpfung der Verkehrsmittel ist einer der wichtigsten Bestandteile, die gefördert und gestärkt werden müssen. Der Ansatz ist ganzheitlich und erstreckt sich bis zum Anschluss von Gewerbebetrieben an das Schienennetz oder Auswirkungen einer möglichen Westtangente auf die Gemeinde Ainring, auch Belastungen durch Maßnahmen von Nachbargemeinden (z.B. Industriegebiet Süd) etc..
Konkret wäre gewünscht:
- Verbesserung der Schulwegsicherheit, vor allem auch bei der Überquerung der Kreisstraße BGL 18 zwischen Ainring und Mitterfelden
Verbesserte Anbindung von Mitterfelden und Feldkirchen an das überörtliche Straßennetz
Ausbau des ÖPNV, neue Bahnhaltepunkte für z.B. Perach oder Straß
Ausbau des Radwegenetzes
Entlastung der Ortsteile Hammerau, Adelstetten, Perach und Straß
Entlastung der Kreisstraßen BGL 10 und BGL 18
Untersuchung der Auswirkungen einer Westtangente auf das Gemeindegebiet Ainring und Alternativenprüfung
Ausbau der Elektromobilität
Konzept für den ruhenden Verkehr, vor allem in Mitterfelden“
All diese Vorgaben wurden untersucht, es wurden umfangreiche Datenerhebungen durchgeführt. Es wurde ein Informationsstand eingerichtet. Von der Möglichkeit, Verkehrsprobleme zu diskutieren, wurde seitens der Bürgerschaft rege Gebrauch gemacht. Die dort vorgebrachten Punkte wurden dokumentiert, bewertet und im Gutachten vermerkt. Ebenso die Ergebnisse des durchgeführten Akteursworkshops.
Daraus ist ein umfangreiches Verkehrsgutachten mit einer Reihe von Anlagen entstanden, welches eine Bestandsanalyse umfasst, aber auch Maßnahmen, eine Maßnahmenbewertung und eine Dokumentation der Beteiligungen.
Fünf mögliche Handlungsfelder wurden herausgearbeitet, die wiederum in Themenblöcke untergliedert sind. Daraus entstanden ist eine umfangreiche Liste an möglichen Projekten, welche nun Zug um Zug von der Verwaltung aufbereitet und von den zuständigen Beschlussgremien zu behandeln sein wird.
Für die Präsentation im Gemeinderat können aufgrund des Umfangs nur Auszüge in einer Präsentation gezeigt werden.
Beispielsweise werden einige mögliche Startprojekte erwähnt:
- Verkehrsbedingte Lärmentlastung der Ortsdurchfahrten durch streckenbezogene Temporeduzierung
- Verträgliche Abwicklung der Verkehre auf der Salzburger Straße
- Sicherstellung einer leistungsfähigen Anbindung der größeren Ortsteile durch eine Leistungsfähigkeitsüberprüfung kritischer Knotenpunkte
- Verbesserung der Querbarkeit der Kreisstraße BGL 10 für den Fuß- und Radverkehr
- Umsetzung der bestehenden Planungen zum Kreisverkehr an der BGL 10/BGL 18
- Organisation des ruhenden Verkehrs in Mitterfelden
- Errichtung von Hol- und Bringzonen an der Grundschule in Feldkirchen
- Schaffung eines Car-Sharing-Angebotes
- Verbesserung der Hallerstraße
- Querung der Ulrichshögler Straße bei der Kirche
- U.v.m.
Erste Arbeitsschritte sind tatsächlich schon beschlussmäßig behandelt worden, wie z.B. die Beantragung einer Tempo 30 Geschwindigkeitsbeschränkung im Ortsteil Straß auf Basis einer durchgeführten Verkehrslärmuntersuchung.
Weitere Arbeitsschritte könnten beispielsweise sein die Einführung von Tempo 30 in Teilbereichen der Salzburger Straße in Mitterfelden aus Gründen des Lärmschutzes. Auch sollten dort die von PTV empfohlenen Radverkehrsführungen umgesetzt werden. Flankierende Maßnahmen wären hier bewusstseinsbildende Maßnahmen durch Beschilderung/Markierungen und der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen.
Auch wird vorgeschlagen weitere Geschwindigkeitsreduktionsmaßnahmen zu prüfen z.B. vor Schulen, KITAS, Altenheimen oder schmale Wohnstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche ausweisen oder verkehrsberuhigungsmaßnahmen durchführen wie Fahrbahnverengungen.
Auch die Notwendigkeit der Einführung von Kiss and Ride Projekten, z.B. an der Grundschule in Feldkirchen hat sich gezeigt.
Die Präsentation der Ergebnisse erfolgt durch Vertreter des Büros PTV.
Beratung
GR Dr. Friedhelm Schneider möchte den Grund für Verkehrszählungen wissen und ob die Zählungen vom April 2021 repräsentativ sind. Herr Clouth antwortet, dass die Zahlen der Zählungen mit den Zahlen vor Corona verglichen wurden und so eine verlässliche Aussage gemacht werden kann. Mit einer Verkehrszählung können Verkehrsflüsse in einem Verkehrsmodell dargestellt werden. Die Straßenbelastungen werden aufgezeigt und es können z.B. geeignete Vorschläge für Querungshilfen gemacht werden.
Die Startprojekte findet er interessant, aber seiner Meinung nach sind die Ortsdurchfahrten Hammerau und Straß zu wenig im Gutachten berücksichtigt. Es fehlen die Ideen zur Lärmreduzierung. Er wünscht sich mehr Startprojekte im übergeordneten Verkehr. Ein Bring- und Holservice im Bereich der Schule ist zwar gut, aber es gibt auch den Laufbus. Erster Bürgermeister Martin Öttl sind im Hinblick auf die Ortsumfahrungen schon tätig. Es wurden und werden Gespräche mit den zuständigen Behörden und Ministern geführt. Bauamtsleiter Thomas Fuchs ergänzt, dass bei den vorgestellten Projekten keine Wertung erfolgte. Der Gemeinderat legt die umzusetzenden Maßnahmen fest.
GR Josef Ramstetter erkundigt sich nach dem Radweg Thundorf – Vachenlueg. Der Radweg ist wichtig und soll mit aufgenommen werden. Die Westtangente hingegen muss raus. Sie nutzt nur der Stadt Freilassing etwas und bringt der Gemeinde Ainring den Verkehr. Das Ziel der Aufnahme der Westtangente ist nicht diese zu realisieren, sondern die Auswirkungen auf die Gemeinde Ainring darzustellen. Der Radweg ist mit in dem Gutachten enthalten, aber der Bau ist eine Angelegenheit des Landkreises. Es laufen weiterhin Gespräche und es sind noch einige Dinge zu klären.
GR Sven Kluba sieht das Gutachten als Herausforderung und Chance. Er fragt nach, ob das gesamte Gutachten dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt wird und wie viele Punkte von den Bürgern am Infostand eingebracht wurden. Dann fragt er noch nach den Kosten des Gutachtens und ob es eine Vertragserweiterung gibt. Zusätzlich möchte er wissen, ob als Basis das Mobilitätskonzept des Landkreises herangezogen wurde, wo die Verkehrszählungen durchgeführt wurden und wo die restlichen Autos in Mitterfelden parken, die keinen Platz in den markierten Bereichen bekommen haben. Thomas Fuchs antwortet, dass das Gutachten selbstverständlich den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt wird. 20-30 Bürger haben ihr Anliegen bei der Infoveranstaltung vorgetragen. Die Kosten des Gutachtens belaufen sich auf 45.719,80 €. Erweiterungen müssen neu beauftragt werden. Das Mobilitätskonzept wurde in der Ausschreibung nicht explizit erwähnt. Der Auftragnehmer konnte also jegliche Quellen zur Datensammlung ausschöpfen. Es gab 20 – 25 Verkehrszählungen. Diese wurden von 06:00 Uhr – 10:00 Uhr und 15:00 Uhr – 19:00 Uhr durchgeführt sowie an einigen Tagen 24 Stunden lang. Es wurden vor allem Kreuzungspunkte wie die B 304 – Hallerstraße und BGL 18 – BGL 10 betrachtet. Ein Konzept für die Parksituation in Mitterfelden wurde noch nicht ausgearbeitet. Dies geschieht aber Zug um Zug und dann wird sichtbar, wie viele Autos untergebracht werden. Nach Beantwortung der Fragen merkt GR Sven Kluba an, dass seiner Meinung nach das Gutachten keine neuen Erkenntnisse gebracht haben. Das Carsharing sei ein guter Ansatz. Ihm fehlen aber die großen Themen, wie die Ortsdurchfahrt Hammerau, das Alltagsradwegenetz, die Querung B 20 sowie die Anbindung von Mitterfelden. Es ist nur eine Bestandsaufnahme und er hätte sich schon konkrete Vorschläge gewünscht. Thomas Fuchs erwidert, dass Vorschläge vorhanden sind, z.B. die Temporeduzierung, Kreisverkehr, Anbindung Mitterfelden. Bei der Anbindung von Mitterfelden geht es auch um mögliche Grundstücksangelegenheiten, so dass dies nicht in der öffentlichen Sitzung thematisiert werden kann. Das Verkehrsgutachten soll nur bekanntgegeben werden.
GR Dr. Christoph Werner ist der Meinung, dass sich viele Punkte klären lassen, wenn das gesamte Gutachten den Gemeinderäten zur Verfügung steht. GR Bernhard Dusch sieht das Gutachten als Grundlage für das weitere Vorgehen und freut sich, dass Bewegung in die Thematik kommt. Er fragt nach, ob das Straßenbauamt bei einigen Maßnahmen noch mal Verkehrszählungen durchführen muss oder ob die Zahlen reichen. Auch die fünf Querungshilfen auf der BGL 18 scheinen ihm nicht realistisch. Herr Clouth antwortet, dass die Zahlen ausreichen können, aber jede Maßnahme eine Einzelbetrachtung ist. Die Querungshilfen an der BGL 18 sind hinreichend mit Zahlen untermauert. GR Dr. Friedhelm Schneider findet viel Neues in dem Gutachten. Jetzt liegt es am Gemeinderat, die Maßnahmen in eine Reihenfolge zu bringen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Es wurde kein Beschluss gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Vorstellung einer Grundidee "Hochwasserrückhalt am Sonnwiesgraben" südl. der Renaturierungsfläche Ainringer Moos ggf. mit Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sondersitzung des Gemeinderates
|
29.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Vorgang
In der heutigen Sondersitzung des Gemeinderates erfolgt eine umfassende Vorstellung der Grundidee „Hochwasserrückhalt am Sonnwiesgraben“ durch das beauftragte Planungsbüro aquasoli, Herr Bernhard Unterreitmeier.
Ziel ist, eine grundsätzliche Beschlussfassung des Gemeinderates zur Einleitung der notwendigen Schritte zur Umsetzung des Projektes zu erhalten.
Die Grundidee ist mit der Naturschutzbehörde, den Naturschutzverbänden, aber auch mit der Wasserrechtsbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt vorbesprochen. Es gibt einige Punkte zu beachten und abzuarbeiten. Eine Planungsschranke ist aus diesen Fachgebieten aber derzeit nicht erkennbar.
Bisher wurde am Sonnwiesgraben bereits ein Rückhaltebecken östlich von Eschlberg mit einem Fassungsvolumen von 10.000 m³ errichtet und es wurde als weiterer Bauabschnitt eine Gewässerverlegung (von der Wohnbebauung Heidenpoint weg) und ein gewässerökologischer Ausbau von eben diesem Rückhaltebecken bis zur Bundesstraße 304 vorgenommen.
Beim Hochwasser im August 2020 musste festgestellt werden, dass diese Maßnahmen -wie dies übrigens die Berechnungen schon zuvor gezeigt haben- nicht ausreichend sind.
Die Idee und der Wunsch, Hochwasserspitzen in das Ainringer Moos einzuleiten existiert schon viele Jahre. Letztlich muss die Gemeinde jedoch akzeptieren und anerkennen, dass dies mit den naturschutzfachlichen Zielen und den Renaturierungszielen nicht vereinbar ist.
Nun ist aber durch intensive Gespräche und Überlegungen eine Idee entstanden, die sowohl den Renaturierungsbereich des Ainringer Mooses unangetastet lässt, aber auch dem Hochwasserschutz in hohem Maße zuträglich ist.
Angedacht ist nun, außerhalb der Renaturierungsfläche, aber noch auf Staatsforstgrund, durch Abgrabung ein Rückhaltebecken mit einem Fassungsvermögen von bis zu 125.000 m³ Wasser zu schaffen. Diese Fläche wird sodann wieder als ökologisch hochwertiger, standorttypischer Mischwald aufgeforstet und ökologisch sogar aufgewertet werden, in dem feuchte und wechselfeuchte Biotopflächen sowie Amphibienrückzugsräume geschaffen werden.
Um möglichst viel wild abfließendes Oberflächenwasser zurückzuhalten wird das heute schon auf natürliche Weise im Bereich des Zuweges zum alten Aussichtsturm anstauende Wasser mittels einer Rohrleitung zurückgeführt in dieses neu entstehende Becken.
Dieses Rückhaltebecken wird so gesteuert, dass ein Entleeren erst stattfindet, wenn das Hochwasserereignis vorüber ist. Somit wird ausgeschlossen, dass sich für Unterlieger durch diese zusätzliche Beaufschlagung Nachteile ergeben.
Das Becken selbst wird nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, in den Sonnwiesgraben entleert. Die Überprüfung der Höhenverhältnisse im Zuge der Vorstudie hat ergeben, dass eine Entleerung über eine Rohrleitung nach Westen in den Schwarzgraben und in weiterer Folge über die kleine Sur möglich ist.
Somit werden – und das wird die Bürger aus Heidenpoint und Perach besonders freuen – bis zu 125.000 m³ Wasser (nochmal zum Vergleich: Das bestehende Becken Eschlberg fasst 10.000 m³) vollkommen um Heidenpoint und Perach herumgeleitet, d.h., dieses Wasser erreicht Heidenpoint und Perach überhaupt nicht mehr und kann daher auch dort das angespannte Grundwasser nicht mehr weiter anreichern!
Und vor allem: 125.000 m³ (Hoch-)Wasser werden während des Hochwasserereignisses im Bereich Ainringer Moos zurückgehalten und sind erst mal nicht in Heidenpoint, Perach oder Freilassing-Brodhausen.
Um zu verhindern, dass nährstoffreiches Wasser in die Renaturierungsfläche des Ainringer Mooses gelangt, ist eine Dichtwand zum Ainringer Moor notwendig.
Im Zuge der Sitzungsvorbereitung waren durch das beauftragte Ingenieurbüro die voraussichtlichen Kosten abzuschätzen. Dabei hat sich herausgestellt, dass aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung und den sich daraus ergebenen Unsicherheiten eine seriöse Kostenermittlung derzeit nicht möglich ist. Ebenso fehlen noch beispielswiese Baugrunderkundigungen. Die heutige Diskussion sollte daher unter dem Vorbehalt der Finanzierungsmöglichkeit geführt werden. Diese ist nun vorrangig zu prüfen.
Beratung
Erster Bürgermeister Martin Öttl lobt das vorgestellte Konzept. Es ist ein Mehrwert für die Natur und die Menschen. GRin Barbara Söllner möchte wissen, warum der Durchlass an der B 304 so eng gebaut wurde. Dazu kann Herr Unterreitmeier nichts sagen, da er bei der Maßnahme nicht beteiligt war. GR Christian Stehböck möchte wissen aus welchem Material die Dichtwand ist. Diese Frage kann noch nicht beantwortet werden. Der Abstimmungsprozess mit den Behörden läuft noch. Eine Materialdiskussion ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. GR Bernhard Dusch ist begeistert. Wenn staatliche Flächen zur Verfügung gestellt werden können, dann sind diese landwirtschaftlichen Flächen vorzuziehen. GR Dr. Christoph Werner fragt nach woher der Torf für den Auffüllbereich kommt. Der vorgesehene Torf ist seiner Meinung nach nicht geeignet. Es wird geantwortet, dass das noch überprüft wird, aber Frau Siouda ist eine anerkannte Expertin und sie hat das Regenerationskonzept entworfen. Zum Querschnittsbild fragt er nach, warum die Höhe des Beckenrandes an der Seite zum Moor niedriger ist als auf der anderen Seite, wenn doch kein angestautes Wasser in das Moor kommen soll. Es wird erklärt, dass ab einem gewissen Wasserstand nach Osten abgeleitet wird, so dass an der Seite zum Moor keine Erhöhung erfolgen muss. Weiterhin wurde GR Dr. Christoph Werner den Baumsaum gerne bei 20 m belassen und nicht auf 10 kürzen. Die Bäume haben auch eine Filterwirkung. Herr Unterreitmeier erklärt, dass mit einem größeren Baumsaum Fläche verloren geht und damit Stauraum. In Zukunft werde man sich wieder mehr mit Zisternen und begrünten Dächern beschäftigen müssen und nicht nur mit Maßnahmen die Wasser ableiten.
GR Dr. Friedhelm Schneider findet das Projekt einmalig. Jetzt haben wir einen Rückhalt von 15.000m³. Bei einer Umsetzung des Projekts fast das 10fache Stauvolumen. Der bestehende Wald sollte nicht planlos geopfert werden, sondern es soll geschaut werden, was erhalten werden kann. Thomas Fuchs erklärt, dass das Becken erst gefüllt wird, wenn alle anderen Maßnahmen bei einem Hochwasserereignis ausgeschöpft sind und diese dann nicht mehr wirken. Das Wasser wird auch nicht über den Sonnwiesgraben sondern über den Schwarzgraben abgeleitet. GR Franz Wimmer fragt nach, ob der Schwarzgraben offen ist. Nein, er ist verrohrt. Der Ziegelgraben, der von Rabling kommt, soll mit in das Konzept einbezogen werden. Der Ziegelgraben wurde bereits in dem Konzept berücksichtigt, so Thomas Fuchs. Der Bürgermeister und die Verwaltung soll hartnäckig bleiben, was die Umsetzung des Konzepts betrifft.
GR Josef Ramstetter bittet um die Einbindung der Surgruppe und des Dränverbands. Er möchte außerdem wissen, ob das südliche Grundstück einfach zugefüllt werden kann. Vielleicht gibt es da seltene Pflanzen oder Brutplätze. Herr Unterreitmeier erklärt, dass alles kartiert wird und es selbstverständlich ein empfindlicher Naturraum ist. Thomas Fuchs ergänzt, dass es zwei verschiedene Verfahren sind, aber die doch zusammengehören. GR Josef Ramstetter merkt an, dass das Grundwasser immer gestiegen ist. Andere Gemeinden bauen und versiegeln Flächen und leiten das Wasser über Rigolen ab, anstatt das Wasser in Becken aufzufangen und gezielt abzuleiten.
GRin Barbara Söllner möchte wissen, ob der Spazierweg durch das Becken durchgeführt wird. Dies ist nicht der Fall. Wo er verlaufen wird, ist eine Abstimmungssache, aber wahrscheinlich eher im südlichen Bereich, so Herr Unterreitmeier. Weiterhin fragt sie nach, ob es der beste Standort ist oder doch eher weiter südlich. Thomas Fuchs erklärt, dass es der optimale Standort ist. Hier erwischt man das meiste Wasser und kann es um Perach und Heidenpoint rumleiten. Weiterhin handelt es sich um eine Staatsfläche und keine private landwirtschaftliche Fläche. GR Dr. Christoph Werner sieht durch die Veränderung des Waldes zu einem Bruchwald eine Aufwertung. GR Sven Kluba sieht das Projekt als großen Baustein. Er möchte wissen, wann das Becken bei einem 100jährigen Hochwasser voll ist. Herr Unterreitmeier erklärt, dass die Berechnungen auf ein 72 stündiges Regenereignis beruhen. Beim Rückhaltebecken kommt es dann auf den Scheitel des Wassers an. GR Dr. Friedhelm Schneider hatte vorher schon nach einer schnellen Berechnung erwähnt, dass das Becken nach 10 Stunden voll sein dürfte. Dieser Aussage stimmte Herr Unterreitmeier zu. GRin Barbara Söllner weist noch einmal darauf hin, dass es um den Wald geht. Es soll verantwortungsvoll geplant werden. GR Alois Lechner macht deutlich, dass es in erster Linie um den Schutz der Bürger geht. Wenn etwas verbessert werden kann, dann soll es gemacht werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Konzeptidee grundsätzlich zu. Aufgrund der derzeitigen Baupreisentwicklung und den sich daraus ergebenden Unsicherheiten sind die Planungen derzeit nur so weit weiterzuführen, wie es notwendig ist, um die Zuschuss- und Finanzierungsfragen zu klären. Sodann ist der Vorgang zur endgültigen Entscheidung erneut vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bestattungs- und Friedhofswesen der Gemeinde Ainring - weiteres Vorgehen mit Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sondersitzung des Gemeinderates
|
29.03.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Vorgang
Drei wesentliche Punkte wurden der Verwaltung aus der letzten Sitzung mitgegeben, die es abzuklären galt.
a) Einholung einer schriftlichen Stellungnahme zur möglichen Gründung eines Kommunalunternehmens
b) Vergleichsberechnung Bestattungsunternehmen/Markt Teisendorf
c) Erstellung eines Bestattungswegweisers
Zu a) Auszug aus der Stellungnahme von Herrn Dr. Gaß, Bayerischer Gemeindetag
Die Gemeinde kann Unternehmen errichten, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach Art. 86 ff. GO vorliegen. Insbesondere darf die Gemeinde nur zur Erfüllung eines öffentlichen Zwecks unternehmerisch tätig werden, namentlich zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben (Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO).
Nach Art. 7 BayBestG gehört zu den gemeindlichen Pflichtaufgaben, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume herzustellen und zu unterhalten, soweit dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht. In diesem Zusammenhang ist den Gemeinden auch der Betrieb eines Bestattungsunternehmens möglich, das als Annex weitere Dienstleistungen rund um Bestattungen umfassen kann (vgl. dazu Nr. 1.3.1 i.V.m. Nr. 1.1 der BestBek. Allerdings ist nur die Aufgabe der Friedhofsverwaltung hoheitlich zu erfüllen, der Bereich des Bestattungsdienstes stellt eine privatwirtschaftliche Tätigkeit dar.
Eine privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden im Bereich des Bestattungsdienstes als sog. Bestattungswirtschaftsbetrieb ist bei vorhandener hoheitlicher Aufgabenerfüllung möglich. Allerdings sind dann darüber hinaus die Vorgaben aus Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 4 GO zu beachten, insbesondere das Subsidiaritätsprinzip. Nachdem es sich bei einem Angebot von ausschließlich privatwirtschaftlichen Bestattungsleistungen wohl nicht mehr um Leistungen der Daseinsvorsorge (oder Annexleistungen zum hoheitlichen Bereich) handelt, müsste von der Gemeinde dargelegt werden, dass diese Leistungen nicht vor Ort ebenso gut und wirtschaftlich auch von privaten Unternehmern erbracht werden können, vgl. dazu auch Nrn. 1.1 bis 1.3 der BestBek.
Die Friedhofsverwaltung ist eine hoheitliche Aufgabe, die aber in der Gemeinde Ainring von der Kirche wahrgenommen wird, da diese auch die benötigten Friedhöfe besitzt. Somit kann kein Be-
stattungsdienst angeboten oder ein Kommunalunternehmen gegründet werden.
Zu b) Ein Berechnungsbeispiel mit Erläuterungen ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt.
Zu c) Erste Gedanken für einen Bestattungswegweiser wurden dem Antragsteller in der vergangenen Gemeinderatssitzung ausgehändigt. Da der Antragsteller noch weitere Fragen auf dem Bestattungsweiser erläutert haben möchte, wird er gebeten, alle zu klärenden Fragen der Verwaltung mitzuteilen. Dann kann in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller der Bestattungswegweiser vollumfänglich und zufriedenstellend erstellt und den Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Sachverhaltsdarstellung aus der Sitzung vom 22.02.22
GR Josef Ramstetter stellte in der Gemeinderatssitzung am 18.05.21 den Antrag, dass die Gemeinde Ainring selbst als kommunales Bestattungsunternehmen auftreten soll, um so kostengünstigere Beerdigungen anbieten zu können. Der Tagesordnungspunkt wurde dann in der Gemeinderatssitzung am 13.07.2021 auf Antrag von GR Sven Kluba zurückgestellt. Es wurde vorgeschlagen einen Vertreter aus Teisendorf einzuladen, der den Ablauf in Teisendorf erklärt.
Dies wurde versucht, aber aufgrund dessen, dass die Friedhofssituation nicht vergleichbar ist, verständlicher Weise abgelehnt. Dazu später mehr im Sachverhalt.
Letztmalig teilte uns die Standesamtsleiterin aus Teisendorf per Email am 10.02.22 mit, was und wie es in Teisendorf abgewickelt wird.
Die Gemeinde Teisendorf hat ein Leichenhaus, einen Leichentransportwagen und Friedhofs- und Bestattungspersonal. Überführungen (seit 01.01.2022 voll steuerpflichtig) werden durchgeführt für Gemeindebürger bzw. ehemalige Gemeindebürger, welche im Gemeindegebiet bestattet werden.
Bei einer Bestattung sind folgende Punkte von der Gemeinde Teisendorf zu organisieren:
- Vorbereitung und Zusammenstellung der Unterlagen für die Beurkundung im Standesamt (insbesondere bei Sterbeort außerhalb der Gemeinde Teisendorf erforderlich)
- Persönliches Gespräch mit den Angehörigen
- Organisation der Überführung durch das Bestattungspersonal
- bei Urnenbestattung Organisation der Überführung ins Krematorium mit Freigabe durch die zuständige Polizeiinspektion
- Angehörige müssen selbst einen Sarg aussuchen, mit dem Pfarramt in Verbindung treten bezüglich Beerdigungstermin und Sterbebilder in Auftrag geben
- Für die Bestattung beim gemeindlichen Friedhof haben wir gemeindeeigenes Personal (Totengräber, Leichenträger, etc.)
Da auch am Wochenende Überführungen zu organisieren sind, muss immer eine von den drei Standesbeamtinnen auf dem Diensthandy sowie einer der Bauhofmitarbeiter privat erreichbar sein.
Die oben genannten Aufgaben beziehen sich auf eine Bestattung auf dem gemeindlichen Friedhof in Teisendorf, welches durch eine Benutzungssatzung und einer Gebührensatzung geregelt ist. Bei den kirchlichen Friedhöfen in Neukirchen, Oberteisendorf und Weildorf werden nur Überführungen bis zum Leichenhaus der Friedhöfe vorgenommen.
Bestattungen 2021 in Teisendorf:
Genau bei den Friedhöfen liegt der Unterschied zur Gemeinde Ainring. Die Gemeinde Ainring hat keinen gemeindlichen Friedhof, sondern alle Friedhöfe sind in kirchlicher Hand. Jetzt stellte sich natürlich uns die Frage, kann ich mit einer Benutzungssatzung Bestattungen auf einem Friedhof regeln, der nicht der Gemeinde gehört?
Hierzu wurde Kontakt mit Frau Drescher vom Bayerischen Gemeindetag (zuständig für das Friedhofswesen) aufgenommen. Klare Aussage: nein. Voraussetzung für eine Benutzungssatzung und Gebührensatzung ist ein gemeindlicher Friedhof.
Ein kommunales Bestattungsunternehmen würde somit immer in Konkurrenz zu den privaten Bestattern stehen. Hinsichtlich der Kosten wird auf die Beschlussvorlage zur Gemeinderatssitzung am 05.07.2021 verwiesen.
Im Dezember 2021 war der Antragsteller GR Josef Ramstetter beim Bürgermeister. Er fragte nach, ob weitere Bestatter in der Gemeinde Ainring Bestattungen durchführen dürfen. Dies wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Kirche angedeutet. Daraufhin stellte die Verwaltung eine entsprechende Anfrage an das Pfarrbüro.
Herr Pfarrer Bien teilte mit, dass grundsätzlich nur ein Bestatter für die Friedhöfe erwünscht ist. Die drei tätigen Bestatter sind eine Ausnahme in Ainring. Er kann es nicht alleine entscheiden, sondern das muss in der Kirchenverwaltungssitzung beschlossen werden. Die Sitzung fand Ende Januar statt. Die Kirche kann sich vorstellen, einen weiteren Bestatter zuzulassen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, der Bestatter aus der Umgebung kommt und entsprechend die Zulassung bei der Kirche beantragt. Über die Zulassung entscheidet dann wiederum das Gremium der Kirchenverwaltung. Durch weitere private Bestattungsunternehmen und der damit neu entstehenden Konkurrenz können Bestattungen vielleicht günstiger angeboten werden.
Beratung
GR Josef Ramstetter findet es gut, dass etwas vorangegangen ist. Jetzt kann man sich mit der Kirche und Gemeinde zusammensetzen.
Erster Bürgermeister Martin Öttl möchte über alle drei Punkte gemeinsam abstimmen lassen. GR Sven stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass über die Punkte einzeln abgestimmt wird. Dem Antrag stimmten die GRe Sven Kluba, Josef Ramstetter, Dr. Friedhelm Schneider und Dietrich Nowak zu. Die anderen 15 Mitglieder stimmten dagegen. Somit ist der Antrag zur Geschäftsordnung abgelehnt und es wird über alle Punkte gemeinsam abgestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt,
a) dass die Gemeinde Ainring aufgrund fehlender rechtlicher Voraussetzungen nicht in das Bestattungswesen einsteigt und kein kommunales Bestattungsunternehmen gründet,
b) neue Bestattungsunternehmen sollen bei der Beantragung der Zulassung für die Bestattungen auf den kirchlichen Friedhöfen unterstützt werden und
c) das ein Bestattungswegweiser in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller und der Kirchenverwaltung erstellt und entsprechend veröffentlicht wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.04.2022 07:11 Uhr