Datum: 12.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Haus der Kultur
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 22.03.22 und 29.03.22
3 Projekt Grundschule Thundorf: Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch das beauftragte Planungsbüro Gollwitzer mit Fassung von Grundsatzbeschlüssen zur Umsetzung
4 Planungsauftrag für Entwässerungskonzept Thundorf-Süd
5 Haushalt 2022 und Finanzplanung bis 2025 mit Stellenplan und Beschlussfassung
6 Jahresabschluss Gemeindewerke 2020
6.1 Bericht über die Abschlussprüfung
6.2 Feststellung des Jahresabschlusses
6.3 Entlastung
7 Bekanntgaben
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt mit, dass der TOP 3 Kindergartenneubau abgesetzt werden muss, da noch zuschussrelevante Informationen fehlen. 
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 22.03.22 und 29.03.22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Die öffentlichen Teile der Sitzungsniederschriften vom 22.03.2022 und 29.03.2022 wurden den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die öffentlichen Teile der Sitzungsniederschriften vom 22.02.2022 und 29.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Projekt Grundschule Thundorf: Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch das beauftragte Planungsbüro Gollwitzer mit Fassung von Grundsatzbeschlüssen zur Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 3

Vorgang

Bezug auf der Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2021

Der im Grundschulgebäude Thundorf aktuell vorhandene Heizölkessel mit zwei Brennern ist älter als 30 Jahre und unterliegt der Austauschpflicht nach § 10 EnEV (Energieeinsparverordnung). Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über elektrische Boiler. 
Zudem erfordert der altersbedingte Zustand eine neue Wärmeversorgung. 
Dies betrifft neben der Grundschule selbst auch den Mehrzweckanbau und das sog. Lehrerwohnhaus.

Grundschule:


Mehrzweckanbau:

Lehrerwohnhaus:


Darüber hinaus ist es zweckmäßig und erforderlich, in diesem Zuge den Einbau einer raumlufttechnischen Lüftungsanlage (RLT) mit Virenfilterfunktion umzusetzen.
Letztlich bietet sich auch an, den bestehenden Gemeinderatsbeschluss, jährlich eine PV-Anlage auf ein gemeindliches Gebäude zu installieren, dahingehend umzusetzen, dass im Jahr 2022 die Grundschule Thundorf mit einer PV-Anlage (möglichst mit Speicher) ausgestattet wird.

Um diese Ziele möglichst bereits im Jahr 2022 umsetzen zu können, ist es notwendig, dass die Verwaltung ermächtigt wird, umgehend einen geeigneten Planer für die Projektierung zu beauftragen. 
Die weiteren Schritte sind Zug um Zug jeweils in den zuständigen Gremien zu beraten.

Priorität sieht die Gemeinde -wenn machbar- beim Heizsystem bei einer Luftwärmepumpe in Kombination mit einer PV-Anlage mit Speicher und die erwähnte Lüftungsanlage.

Das Ingenieurbüro für Versorgungstechnik Gollwitzer aus Bad Reichenhall hat von der Gemeinde Ainring den Auftrag bekommen, die Planung und Umsetzung zur Aufstellung der Lüftungsanlagen sowie die Modernisierung der Heizungsanlage in der Grundschule Thundorf durchzuführen.

Das Bestreben nach einer reinen Luftwärmepumpe ist durch die vorher gegangene Untersuchung des Instituts für Energietechnik (IfE) zuzuschreiben. Die Gemeinde Ainring ist zum Zeitpunkt der Untersuchungsergebnisse davon ausgegangen, dass ohne weiteres jede Anlage für die Bestandsheizkörper in den Gebäuden (der Grundschule, Mehrzweckanbau und Lehrerwohnhaus) infrage kommen könnte. Auf dieser Grundlage ist die Gemeindeverwaltung explizit auf eine Luftwärmepumpe eingegangen. 

Heizungsanlage:

Nach genauer Betrachtung mit dem Ingenieurbüro Gollwitzer wurde festgestellt, dass ein Einbauen einer reinen Luftwärmepumpe im jetzigen Zustand nicht erstrebenswert ist. Um eine Versorgung mit reiner Luftwärmepumpe zu gewährleisten, müsste in jedem Klassenzimmer von den alten Wandheizkörpern unter den Fenstern, auf Flächenheizkörper umgerüstet werden. Das bedeutet entweder herstellen einer Fußboden- oder Flächenwandheizung. Die Umsetzung solch einer Baumaßnahme wäre mit einem enormen Geld- und Zeitaufwand in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar.  

Vorstellung Umbau Heizung in der GS Thundorf vom Büro Gollwitzer

Beratung

Vor Beginn der Diskussion erläutert Herr Gollwitzer die einzelnen Varianten und stellt die Vor- und Nachteile sowie die Kosten vor. GR Christian Stehböck möchte wissen, ob an dem Gebäude ein Bunker für die Hackschnitzel gebaut werden kann und wie die Preisstabilität für Pellets ist. Der Bau eines Bunkers ist möglich, aber es ist eine erhebliche Baumaßnahme. Der Preis für Pellets hängt von der marktüblichen Nachfrage ab und die Frage kann nicht seriös von Herrn Gollwitzer beantwortet werden. Vor kurzem war der Preis seit 12 Jahren auf einem konstanten Niveau. GR Dr. Friedhelm Schneider erkundigt sich nach dem Hersteller des elektrostatischen Abschalters und welches Luftreinigungssystem verwendet werden soll und ob es Erfahrungswerte damit gibt. Die Informationen können auch nachgeliefert werden. GR Martin Unterrainer fragt nach, ob einfach die Heizkörper getauscht werden können bzw. die Solaranlagen mehr Strom produzieren können und wie viel Ersparnis eine Luftwärmepumpe bringt. Nur die Heizkörper tauschen bringt nichts, so Herr Gollwitzer. Bei einer Sanierung müsste auch ein Vollwärmeschutz angebracht werden. Bei mehr Strom ist das Problem, dass es für den Strom keine Speichermöglichkeit gibt. Dann wenn ich ihn brauche, habe ich ihn nicht zur Verfügung. Eine Luftwärmepumpe hat keine Ersparnis, kann aber mit dem selbst erzeugten Strom betrieben werden. GR Ludwig Moderegger möchte wissen, ob bei der Variante mit der Hackschnitzelheizung ein Lastenaufzug für die Entsorgung der Asche aus dem Gebäude vorgesehen ist. Ein Lastenaufzug ist in der Variante nicht vorgesehen, aber möglich. Dieser würde allerdings die Kosten erhöhen. GR Dietrich Nowak spricht sich gegen einen Aufzug aus, da die Asche auch in und aus dem Aufzug gebracht werden muss und das auch Arbeitszeit beinhaltet. Dritter Bürgermeister Martin Strobl möchte wissen, ob bei den Verwaltungskosten die fachgerechte Entsorgung der Asche mit dabei ist. Wenn nein, dann ist die Variante 4 logischste und wirtschaftlichste Lösung. Herr Gollwitzer antwortet, dass die Entsorgung nicht in den Verwaltungskosten eingerechnet wurde. Für GR Josef Ramstetter ist eine Luftwärmepumpe eine reine Stromheizung. Er befürwortet eine zentrale Hackschnitzelheizung, mit der auch weitere Gebäude versorgt werden können. Erster Bürgermeister Martin Öttl berichtet, dass der Werksausschuss vor einem ¾ Jahr diese Variante ausgeschlossen hat, da bei den Anwohnern kein Interesse bestand. GRin Barbara Söllner fragt nach, ob in einem nicht sanierten Haus Flächenheizkörper verwendet werden können. Herr Gollwitzer erklärt, dass es über die Decke oder den Fußboden möglich ist. Allerdings steht dann der Schulbetrieb mindestens für ein halbes Jahr. GR Franz Wimmer fragt nach, ob die Raumlüftungsanlage zentral oder dezentral ist. Es ist eine dezentrale Anlage mit Wärmerückgewinnung. Dazu fragt GR. Dr. Friedhelm Schneider, ob die Anlagen im Klassenzimmer hängen. Herr Gollwitzer erklärt, dass die Anlagen unter der Decke hängen. Die Anlagen brauchen keine Brandschutzklappen und sind mit Präsenzmelder ausgestattet. Die Lautstärke liegt zwischen 30 und 35 Dezibel. Nachteile sind, dass 4 – 6 der Anlagen benötigt werden und das regelmäßig die Filter getauscht werden müssen. GR Josef Ramstetter fragt nach, ob es solche Anlagen sind, die Herr Thesz vorgestellt hat. Es sind solche Anlagen. GR Sven Kluba möchte wissen, ob die Eigentümer von dem neuen Baugebiet damals mit angeschrieben worden sind. Die Eigentümer wurden nicht angeschrieben, weil sie damals noch nicht bekannt waren, aber die Anzahl der Häuser wurde in die Betrachtung mit einbezogen. Abschließend teilt Erster Bürgermeister Martin Öttl mit, dass das Gebäude mit eigenem Strom versorgt werden kann und das die Pellets eine gute und saubere Sache sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gemäß der Vorstellung von Herrn Gollwitzer, dass Heizsystem Variante 4, Biomasse Pellets Heizung + Luftwärmepumpe, in den beschriebenen Gebäuden zu installieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

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4. Planungsauftrag für Entwässerungskonzept Thundorf-Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 4

Vorgang

Für das Baugebiet Brunnfeld in Thundorf ist Mitte 2019 die wasserrechtliche Bewilligung vom 23.08.99 für die Einleitung des Regenwassers aus dem Baugebiet in den Eselbach abgelaufen.
Daraufhin wurde das Ingenieurbüro Richter beauftragt, die Verlängerung des Wasserrechts zu beantragen.
Da sich die Vorschriften in der Zwischenzeit massiv verschärft haben, ist eine Verlängerung für das bestehende System nicht möglich und es müsste vor Einleitung in den Eselbach eine zusätzliche Wasserrückhaltung errichtet werden. 
Ein entsprechendes Konzept wurde vom Ingenieurbüro ausgearbeitet und sieht vor, entlang der Kreisstraße BGL 10 in dem Grünstreifen zwischen der Kreisstraße und dem Baugebiet einen Stauraumkanal zu errichten. Geschätzte Kosten der Maßnahme mit Planungskosten ca. 76.000 €.

Durch die Probleme bei den Starkregenereignissen in Thundorf in den letzten beiden Jahren hat sich gezeigt, dass die bestehende Oberflächenwasserbeseitigung im westlichen Bereich von Thundorf erhebliche Probleme aufwirft. Die teilweise privat hergestellten Regenwasserkanäle sind durch die erheblichen baulichen Erweiterungen heute nicht mehr ausreichend und es kommt zu Überflutungen und Rückstauereignissen. Außerdem sind die bestehenden Systeme wasserrechtlich nicht genehmigt.

Im Zuge der Neuregelung der Oberflächenentwässerung in Thundorf Nord im Zusammenhang mit dem neuen Baugebiet wurden Überlegungen angestellt, auch für den südlichen Bereich von Thundorf die Oberflächenwassersituation zu verbessern.
Hierzu wurden vom Ingenieurbüro Richter Vorüberlegungen angestellt und es konnte ein schlüssiges Konzept erarbeitet werden, das auch die Situation am Brunnfeld mitberücksichtigt (der ursprünglich geplante Stauraumkanal könnte dadurch entfallen):
Das Konzept sieht vor, das Oberflächenwasser vom Baugebiet nicht mehr Richtung Osten direkt zum Eselbach abzuleiten, sondern in einem neuen, ausreichend dimensionierten Regenwasserkanal Richtung Westen bis zum Fußweg westlich von Haus Nummer 31, von dort in der Gemeindestraße bis zum Tiefpunkt in der Nähe der Brücke bei der Pumpstation „Waldhutter“ und östlich des Eselbachs bis zu einem neu zu errichtenden Rückhaltebecken westlich des Schulgrundstückes abzuleiten.
Die entsprechenden Grundstücksverhandlungen für den Ableitungskanal und das Becken wurden bereits abgeschlossen.
Für den Haushalt wurde vom Ingenieurbüro bereits eine grobe Kostenschätzung ausgearbeitet.
2022
                                                   netto                         brutto
Entwässerungskonzept:        6.722,69 €                 8.000,00 €
Honorar (LP3, 5-7)                17.508,80 €              20.835,47 €
Summe 2022                         24.231,49 €              28.835,47 €

2023
                                                 netto                         brutto
Honorar (LP 8+9, ÖBL)        14.934,91 €              17.772,54 €
Baukosten                              318.100,00€            378.539,00 €
Summe 2023                        333.034,91 €            396.311,54 €

 

Beratung

GR Josef Reichenberger erkundigt sich danach, ob der Grund für das Becken der Gemeinde gehört bzw. ob die Gemeinde den Grund erwirbt. Es wird geantwortet, dass zur Hälfte der Grund gekauft und zur anderen Hälfte gepachtet wird. GR Josef Ramstetter erkundigt sich nach der Pflege des Beckens. Hier wird mitgeteilt, dass die Pflegemaßnahmen zu Lasten der Gemeinde gehen. Weiterhin möchte er wissen, ob der Kirchenweg verändert wird. Der Weg bleibt so wie er ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die allgemeinen Ausführungen zustimmend zur Kenntnis, genehmigt grundsätzlich das vorgestellte Entwurfskonzept und beschließt, den Planungsauftrag für die weitere Ausarbeitung und Konzeptionierung zur Projektumsetzung zu vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Büro Richter, Freilassing auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Haushalt 2022 und Finanzplanung bis 2025 mit Stellenplan und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Der Haushalt samt Anlagen wurde nach den entsprechenden Vorberatungen zugestellt. Der Erste Bürgermeister sowie die Fraktionssprecher halten ihre Haushaltsreden (Anlagen 1 – 4) und stellen die jeweiligen Schwerpunkte dar.
 

Beratung

GR Sven Kluba fragt nach, warum für die Sanierung der Gaisbergstraße keine Mittel vorgesehen sind bzw. ob Haushaltsmittel für einen notwendigen Grunderwerb vorhanden sind. Kämmerer Thomas Schlosser antwortet, dass die Maßnahme in diesem Jahr weder planerisch noch umsetzungsmäßig angegangen wird. Deshalb sind keine Haushaltsmittel vorgesehen. Für einen Grunderwerb stehen bei einer anderen Haushaltsstelle Mittel zur Verfügung, so dass unter dem Jahr immer eine gewisse Flexibilität gegeben ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Haushaltssatzung 2022 samt ihren Anlagen (Art. 65 Abs. 1 GO) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung vom 12.04.2022 einschließlich Finanz- und Investitionsplan bis 2025. Der Haushalt 2022 der Gemeinde Ainring schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 36.604.500 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Jahresabschluss Gemeindewerke 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 6
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6.1. Bericht über die Abschlussprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 6.1

Vorgang

Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 15.172.442,22 € und einem Jahresgewinn von 195.583,93 €.
Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde am 30.06.2021 aufgestellt. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 07.10.2021 statt, die Abschlussprüfung wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in der Zeit vom 07.10. bis 15.10.2021 durchgeführt.
Bei den Prüfungen haben sich keine Beanstandungen ergeben.
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2020 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die Abschlussprüfung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6.2. Feststellung des Jahresabschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 6.2

Vorgang

Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einer Bilanzsumme von 15.172.442,22 €. 
Das Anlagevermögen erhöhte sich bei Neuinvestitionen in Höhe von 1.895 T€, abgesetzten Baukostenzuschüssen von 182 T€, sowie Abschreibungen und Anlagenabgängen von 750 T€ um 963 T€ auf 10.701 T€. Das Umlaufvermögen nahm um 75 T€ auf 4.447 T€ ab. Auf der Passivseite betrugen die Verbindlichkeiten 9.312 T€ und waren gegenüber dem Vorjahr um 496 T€ höher. Das Eigenkapital stieg durch den Jahresgewinn in Höhe von 196 T€ auf 5.290 T€ an. 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist bei Umsatzerlösen in Höhe von 3.582 T€ einen Jahresgewinn in Höhe von 196 T€ aus.
Damit wurde eine Eigenkapitalverzinsung nach Steuern von 3,85 %, bezogen auf das Eigenkapital zum 01.01.2020 von 5.094 T€, erwirtschaftet.

Das Jahresergebnis 2020 setzt sich nach der Erfolgsübersicht wie folgt zusammen: 



Euro  



Stromerzeugung (BHKW)

47.333
Wasserversorgung

67.356
Fernwärmeversorgung

 150.134
Betriebsergebnis somit

264.824
Finanzerträge

-
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-69.240
Unternehmensergebnis (Jahresgewinn)

195.584

Beschluss

Der Gemeinderat stellt gemäß § 25 Abs. 3 EBV den Jahresabschluss 2020 fest und beschließt den Jahresgewinn in Höhe von 195.583,93 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.3. Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 6.3

Vorgang

Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO hat der Gemeinderat bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung festzustellen und die Entlastung zu beschließen. 

Nach dem der Jahresabschluss 2020 durch den Abschlussprüfer geprüft und vom Gemeinderat festgestellt ist, kann die Entlastung erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Jahresabschluss 2020 die Entlastung der Werkleitung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 7

Vorgang

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium:
vom:
Vorgang:
FA
14.03.2022
Auftragsvergabe für Bäderroste der Schwimmbecken im Erlebnisbad an die Firma RMB-Bäderroste für 40.002,99 €

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 8

Vorgang

Gespräche zum geplanten 9,- € Ticket
GR Sven Kluba fragt nach, ob es schon Gespräche mit dem Landratsamt hinsichtlich des geplanten 9,- € Tickets gegeben hat. Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass in der nächsten Bürgermeisterrunde das Thema auf der Tagesordnung ist.    

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2022 08:31 Uhr