Datum: 10.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12.04.2022
3 Vorstellung vom gemeinsamen Breitbandpaten der Stadt Freilassing, Gemeinde Saaldorf-Surheim und Gemeinde Ainring
4 Projekt Kindergarten/-krippe Mitterfelden: Vorstellung der Planentwürfe durch das beauftragte Planungsbüro Fritsche mit Fassung von Grundsatzbeschlüssen zur Umsetzung
5 Antrag der Gemeinde Ainring an das Wasserwirtschaftsamt Traunstein auf temporäre Übernahme des ausgebauten Wildbaches Mühlstätter Graben zwecks Umsetzung Hochwasserschutzmaßnahme mit anschließender Rückgabe der Unterhaltslast an den Freistaat Bayern
6 Neuaufstellung der Außenbereichssatzung "An der Straß" - Satzungsbeschluss
7 Neuerlass der Benutzungsordnungen der gemeindlichen Liegenschaften
8 Neuerlass der Zuwendungsrichtlinien der Gemeinde Ainring für freiwillige Leistungen an Vereine und sonstige Institutionen
9 Ortsrecht: Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ainring
10 Bekanntgaben
11 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.04.2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider bittet um eine Antwort zu seiner Frage aus der vergangenen Sitzung hinsichtlich des elektrostatischen Abschalters. Es hat sich noch keiner bei ihm gemeldet. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Vorstellung vom gemeinsamen Breitbandpaten der Stadt Freilassing, Gemeinde Saaldorf-Surheim und Gemeinde Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö informativ 3

Vorgang

Seit dem 15.03.2022 arbeitet Herr Ionut Plenz als Breitbandpate für die Stadt Freilassing, Gemeinde Saaldorf-Surheim und Gemeinde Ainring. Herr Plenz stellt sich in der Gemeinderatssitzung kurz vor. 
Aufgabentechnisch befindet er sich noch in der Einarbeitungsphase. Dazu gehört das Zusammentragen von Informationen und den jeweiligen Stand in den einzelnen Kommunen feststellen. Der Aufbau eines Netzwerks mit den Telekommunikationsanbietern und die internen Abläufe in Sachen Breitband bei den beteiligten Kommunen kennenlernen.  

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, ob er auch für die IT-Sicherheit und den Datenschutz verantwortlich ist. Herr Plenz erklärt, dass hier Stand in den Gemeinden unterschiedlich ist. IT-Sicherheit betrifft alle Gemeinden. Beim Datenschutz hat Saaldorf-Surheim ein externes Unternehmen und die Gemeinde Ainring hat einen eigenen Datenschutzbeauftragten. Da ist kein Handlungsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Projekt Kindergarten/-krippe Mitterfelden: Vorstellung der Planentwürfe durch das beauftragte Planungsbüro Fritsche mit Fassung von Grundsatzbeschlüssen zur Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 4

Vorgang

Bezug: Sitzung des GR vom 21.09.2021 (Beschluss-Nr. 112/2021).

In der Sitzung des Gemeinderates am 21.09.2021 hat der Gemeinderat entschieden, den bisherigen „Container-Kindergarten“ Mooswichtl neu zu errichten. Dieser ist aktuell in einer Modulbauweise gestaltet und hat eine vorübergehende Betriebserlaubnis. Um den Kindern und Mitarbeitern eine dauerhafte Lösung anbieten zu können, wurde beschlossen, ein Gebäude für drei Kindergartengruppen mit bis zu 75 Kindergartenplätzen zu errichten. Ein erweiterter Bedarf z.B. für eine vierte Kindergartengruppe wurde zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erkannt bzw. festgestellt. Zusätzlich sollten noch Räumlichkeiten für ein oder zwei Kinderkrippengruppen (je nach aktuellem Bedarf) entstehen. Mit diesem Beschluss wurde bewusst die Option offengehalten, auch in anderen Gemeindeteilen, z.B. Thundorf und/oder Feldkirchen künftig noch Kindertageseinrichtungen errichten zu können.

Die Verwaltung hat im Zusammenwirken mit dem beauftragten Planungsbüro Fritsche und der Einrichtungsleitung zwischenzeitlich den Auftrag aus dem GR-Beschluss vom 21.09.2021 umfänglich abgearbeitet und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorbereitet. Es liegen nun zwei Varianten zur Umsetzung vor, welche heute vom Planer vorgestellt werden.

Als neue Aspekte haben sich in der aktuellen dynamischen Lage jedoch weitere Gesichtspunkte ergeben, welche in die heutige Beschlussfassung einfließen müssen: es sind die aktuellen Kinder- und Belegungszahlen sowie die entsprechenden Buchungszeiten aus der erst kürzlich stattgefundenen Anmeldung zu berücksichtigen. Dabei wurde festgestellt, dass die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren im Bereich der Kinderkrippe merklich angezogen hat. Darüber hinaus haben sich steigende Bedarfe bei den sog. I-Kindern (Integrativkinder) ergeben. I-Kinder haben einen erhöhten Betreuungsbedarf und belegen jeweils drei Kindergartenplätze. Aktuell werden ab Sommer drei I-Kinder im Kindergarten Mooswichtl in Mitterfelden zu betreuen sein. Damit sinkt die Aufnahmekapazität von 75 auf 69 Kinder. Die Tendenz ist laut Auskunft der Kindergartenleiterin, der Frühförderstelle im Landratsamt und der mobilen sonderpädagogischen Hilfe jedoch steigend. Zudem sind im kirchlichen Kindergarten St. Raphael bereits ein I-Kind und im Haus für Kinder in Hammerau sechs I-Kinder aufgenommen. Zu den I-Kindern kommen alleine im Kiga Mooswichtl noch ca. 10 Kinder mit hohem Förderbedarf, welche jedoch nicht mehrere Plätze belegen.

Auch die weltpolitische Lage hat Auswirkungen auf die Gemeinde Ainring im Allgemeinen und den Bau des Kindergartens im speziellen. Es zeichnet sich ab, dass einige Kinder von aktuell zuziehenden Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ab dem Sommer einen Betreuungsplatz benötigen. Mit Stand 09.05.2022 sind zehn Kinder aus der Ukraine gemeldet, die jünger als sechs Jahre sind.

Nach dem derzeitigen Stand gehen Verwaltung und Kindergartenleitung davon aus, dass die „normalen“ 75 Plätze bereits vergeben sind. Durch die zu erwartenden I-Kinder und die ankommenden Flüchtlinge kann damit gerechnet werden, dass die vierte Gruppe bereits unmittelbar nach der Eröffnung oder zumindest in einem zeitlich sehr engen Zusammenhang eröffnet und belegt werden muss.


Für den Gemeindeteil Thundorf besteht aktuell eine neue Option für eine Kinderbetreuungseinrichtung. Im Baugebiet „nördlich der Schule“ wurden Flächen für einen Gemeinbedarf durch die Gemeinde erworben und eine weitere Fläche mit Kaufoption belegt. Geplant sind hier ein Musikheim oder Vereinsheim sowie eine Senioreneinrichtung. Denkbar wäre es, in diese Gebäude eine Kindergartengruppe aufzunehmen. Dazu gab es bereits erste Gespräche zwischen dem Ersten Bürgermeister Martin Öttl und dem möglichen Bauherrn der Senioreneinrichtung, Herrn Stefan Mayer. Dieser zeigte sich sehr angetan von dem Gedanken, eine Senioreneinrichtung mit einer Kindertageseinrichtung zu kombinieren. Die Errichtungskosten könnten dadurch reduziert werden (Synergieeffekte). Sollte sich in vielen Jahren kein Bedarf mehr für einen Kindergarten ergeben oder dieser anderweitig untergebracht werden, können die Räume ohne großen Aufwand in die Senioreneinrichtung integriert und von dort genutzt werden. Im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom September 2021 könnten also zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Der Vollständigkeit halber ist anzuführen, dass zunächst die Senioreneinrichtung in Ainring von Herrn Mayer geplant und umgesetzt wird. In einem weiteren Schritt werden dann die Planungen für Thundorf in Angriff genommen. Dennoch hätte die Gemeinde damit die Möglichkeit, eine in unserer Region einmalige Kombination von Kindern, Senioren und Vereinen zu schaffen. 

Bürgermeister Öttl: „Um es aber klar zu stellen: Damit möchte ich keine Vorfestlegung oder Vorentscheidung treffen. Ich möchte aber zum Ausdruck bringen, dass bewusst die Option für die Zukunft offengehalten wird, auch in anderen Gemeindeteilen, z.B. Thundorf und/oder Feldkirchen künftig noch Kindertageseinrichtungen errichten zu können. Und zwar dann, wenn sich der Bedarf ergibt, nicht auf Vorrat.

Jetzt jedoch wieder zurück zum Bau des Kindergartens in Mitterfelden. Die Gemeinde Ainring wird den Fokus auf eine schnellstmögliche Errichtung des Kindergartens legen. Als Wunschziel sollten die Einrichtung und Fertigstellung im Frühjahr 2024 festgehalten werden. Das ist ein sportliches Ziel und es könnte sein, dass das nicht zu schaffen ist. Dennoch müssen Verwaltung, Gemeinderat und Bürgermeister an einem Strang ziehen, um dieses Ziel zu erreichen.

Heute gilt es letztlich den Bedarf anzuerkennen und festzulegen, wie groß der Kindergarten gebaut wird. Wird es einen dreigruppigen Kindergarten mit 75 Plätzen oder eine viergruppige Einrichtung mit bis zu 100 Kindergartenplätzen geben? Die Mehrkosten für die große Lösung belaufen sich nach der ersten Kostenschätzung durch das Planungsbüro nur auf einen im Verhältnis geringen Betrag. Auf die Gemeinde würden Kosten in Höhe von ca. 400.000 € nach Abzug der wahrscheinlichen Förderung zukommen.

Ich möchte aber noch einmal betonen, dass eine Entscheidung für eine größere Lösung definitiv keine Absage an eine Kindertageseinrichtung in einem anderen Gemeindeteil ist.

Doch damit genug der Vorreden. Das Wort hat nun das Planungsbüro Fritsche. Ich bitte Sie, die aktuellen Planungen und Varianten vorzustellen und auch auf die Kosten einzugehen.“

Im Weiteren stellen die Herren Fritsche vom gleichnamigen Planungsbüro die Überlegungen und Varianten detailliert vor.

Zu den beiden Varianten:
Variante A-7 mit Neubau einer Kita für 75 Kindergartenplätze und 24 Krippenplätze sowie
Variante A-6-B mit Neubau einer Kita für 100 Kindergartenplätze und 24 Krippenplätze.

Variante A-7:
Dabei entsprechen die Kindergartenplätze der derzeitigen (Voll-)Belegung ohne jegliche Platzreserve. Die aktuell anstehenden und künftig verstärkt auftretenden I-Kinder können dabei in keiner Weise mehr bedient werden. Auch sind keinerlei Plätze für Kinder aus der Ukraine gegeben, obwohl die Gemeinde auch hier den Rechtsanspruch umzusetzen hat (nach drei Monaten ab Meldezeitpunkt). Die Anzahl der Krippenplätze ergibt sich aus der aktuellen Warteliste (entspricht einer kompletten Krippengruppe) und der erkennbaren und weiter steigenden Betreuungsquote in diesem Alterssegment – bezogen auch auf die anhaltend hohen Geburtenzahlen der letzten Jahrgänge.
Diese Variante weist im Kindergartenbereich lediglich den Jetzt-Bestand an Betreuungsplätzen auf. Eine Abdeckung der ebenfalls bestehenden und weiter steigenden Bedarfe ist nicht gegeben. Im Krippenbereich werden die Bedarfe gedeckt. Die Kostenschätzung für dieses Gebäude beläuft sich auf 8,012 Mio. Euro brutto inkl. Baunebenkosten.
Aus dem Summenraumprogramm des Freistaats Bayern ergibt sich eine förderfähige Fläche von 568 m², die mit dem Kostenrichtwert aus dem FAG (5.636 €/m²) multipliziert wird. Die förderfähigen Kosten betragen demnach 3,20 Mio. Euro. Der Fördersatz für Ainring steht noch nicht genau fest, wird aber mit dem Regelfördersatz von 50 % angenommen, so dass sich eine FAG-Förderung in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro ergeben würde. Die Restkosten der Gemeinde beliefen sich demnach auf 6,412 Mio. Euro.

Variante A-6-B:
Dabei entsprechen die Kindergartenplätze der derzeitigen (Voll-)Belegung zuzüglich Platzreserven für die weiter steigende Zahl der I-Kinder und der zu befriedigenden Ansprüche für unterjährige Zuzüge/Flüchtlinge (u.a. aus der Ukraine). Die Variante ist also zukunftsfähig. Im Bereich der Krippenplätze wird auf die Ausführungen zu Var. A-7 verwiesen – sie ist insofern deckungsgleich.
Die Kostenschätzung für dieses Gebäude beläuft sich auf brutto 8,8 Mio. Euro inkl. Baunebenkosten. Aus dem Summenraumprogramm des Freistaats Bayern ergibt sich eine förderfähige Fläche von 701 m², die mit dem Kostenrichtwert aus dem FAG (5.636 €/m²) multipliziert wird. Die förderfähigen Kosten betragen demnach 3,95 Mio. Euro. Bei einem Regelfördersatz von 50 % ergäbe sich eine FAG-Förderung in Höhe von ca. 1,98 Mio. Euro. Die Restkosten für die Gemeinde betragen hier ca. 6,82 Mio. Euro.

Vergleicht man beide Varianten, so ist Variante A-6-B die wirtschaftlichste, da sie zukunftsfähig ist und den Mehrbedarf an 25 Kiga-Plätzen für lediglich ca. 400.000 Euro Mehrkosten abdecken kann.

Empfehlungsbeschlüsse
Verwaltungs- und Finanzausschuss: 7:0
Bauausschuss: 5:3

Beratung

Erster Bürgermeister Martin Öttl erklärt, dass der bestehende Gebäudebestand genau untersucht wurde. Es wurde geschaut, wo könnte man Räume mit- oder umnutzen. Letztendlich sind aber nur die Neubauvarianten geblieben. GR Franz Wimmer möchte wissen, ob die beiden Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage vom Kindergartengebäude aus versorgt werden. Herr Fritscher erklärt, dass für beide Gebäude eine separate Lüftungsanlage vorgesehen ist.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die neue Kindertagesstätte in Mitterfelden die Variante A-6-B. Es werden 100 Kindergartenplätze und 24 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren nötigen Planungsschritte einzuleiten, Fachplaner zu beauftragen und Förderanträge zu stellen mit dem Ziel eines baldmöglichen Baubeginns. Dem Gemeinderat sind die jeweils relevanten Zwischenschritte regelmäßig zu berichten bzw. bei Bedarf zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Antrag der Gemeinde Ainring an das Wasserwirtschaftsamt Traunstein auf temporäre Übernahme des ausgebauten Wildbaches Mühlstätter Graben zwecks Umsetzung Hochwasserschutzmaßnahme mit anschließender Rückgabe der Unterhaltslast an den Freistaat Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Auf dringende Bitte von Erster Bürgermeister Martin Öttl hat sich Herr Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Thorsten Glauber zu 3 überragend wichtigen und dringenden Projekten im Gemeindegebiet vor Ort ein Bild gemacht:

  • Radweg entlang der Kreisstraße BGL 10 zwischen Thundorf und Wannersdorf 
  • Hochwasserschutz am Sonnwiesgraben, Rückhaltefläche südlich Ainringer Moos
  • Hochwasserschutz am Mühlstätter Graben, Dorf Ainring

Mit den jeweils zuständigen Experten erklärte Bürgermeister Martin Öttl zu den drei Projekten vor Ort die Notwendigkeit, den Bearbeitungsstand, aber auch die Probleme und die Hürden, die zu überwinden sind verbunden mit der Bitte um Hilfestellungen.

Die heutige Beratung ist zur Thematik „Hochwasserschutz Mühlstätter Graben“ Ausfluss bzw. Ergebnis dieses Treffens. 

Beim Ministertermin führte Bürgermeister Martin Öttl wie folgt in das Thema ein:

Der Mühlstätter Graben hat die Besonderheit, dass das Gewässer keine Vorflut hat, also komplett versickern muss. Es verläuft bis zur Grenze zum Stadtgebiet Freilassing. Teile befinden sich in der Unterhaltslast der Gemeinde. Die Gemeinde hat in ihrer Zuständigkeit die Aufgaben erledigt. Es wurden in den letzten Jahren drei neue Sickerbecken erstellt. Mehr kann die Gemeinde nicht mehr machen, denn auch wenn der Wildbachbereich nicht ausgebaut wird, kann bis zum Zuständigkeitsbereich der Gemeinde nicht mehr Wasser kommen als durch die Maßnahmen beherrschbar ist. Das „mehr“ an Wasser läuft vorher schon im Ortsbereich Ainring über und führt dort zu den Schäden an der Bebauung. Um dieses Schadensbild im Ort Ainring zu verhindern, müsste der im Zuständigkeitsbereich bzw. Unterhaltslast des Freistaates Bayern liegende Gewässerabschnitt durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein ausgebaut werden. Die Gemeinde hat dies schon häufig beantragt seit 2002. Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein (zuletzt in Form der Videozuschaltung des zuständigen Abteilungsleiters Rainer Stemmer in der letzten Bauausschusssitzung) ist aber aus Kapazitätsgründen keine zeitnahe Berücksichtigung möglich, obwohl der Bedarf anerkannt ist. Ein entsprechendes Konzept zur Lösung der Hochwasserprobleme im Dorf Ainring ist seit 2004 fertig. Es beinhaltet eine Rückhaltung im Oberlauf, einen Gewässerausbau durch den Ort und eine Flutmulde ab Ortsmitte. Seither wurde das Dorf Ainring bereits erneut mindestens fünf mal überflutet, dies ist der Bevölkerung nicht mehr vermittelbar.
Daher bat Erster Bürgermeister Öttl um Hilfe, die Hochwasserschutzmaßnahme Mühlstätter Graben in Ainring höher zu priorisieren um eine Umsetzung zu ermöglichen.

Im Gespräch wurden die Hürden und die Lösungsmöglichkeiten intensiv erörtert. Letztlich ist auf Initiative von Erster Bürgermeister Öttl ein sehr ungewöhnlicher Lösungsvorschlag entwickelt worden, der die Unterstützung von Herrn Minister Glauber findet. 
Herr Bürgermeister Martin Öttl schlägt vor, dass die Gemeinde Ainring anstatt dem Wasserwirtschaftsamt die Maßnahme umsetzt und das Gewässer anschließend wieder an die Wasserwirtschaftsverwaltung zurückgibt.
Dazu muss die Gemeinde Ainring einen entsprechenden Antrag an das WWA stellen mit dem Wunsch, den Ausbau durch die Gemeinde vornehmen zu dürfen.
Alles Weitere wird sich dann zeigen und geprüft werden. Auch zur Frage der Kosten. Auch bei Ausbau durch das WWA wäre eine Kostenbeteiligung der Gemeinde nötig. Umgekehrt kann die Gemeinde einen Zuschuss erwarten, wenn sie das Gewässer selbst ausbaut.

Grundsätzlich aber sollte dieser Vorstoß gemacht werden, um alles zu versuchen, den Ort Ainring vor weiteren Hochwässern zu schützen. Ob der Antrag erfolgreich sein wird, kann derzeit noch nicht abschließend vorausgesagt werden. Die rechtlichen Hürden sind auch hier hoch. Aber bei entsprechender Antragstellung werden alle Voraussetzungen ermittelt.

Beratung

GR Sven Kluba fragt nach, ob es beim Selbstausbau einen Zuschuss gibt und ob er es richtig verstanden, dass die Gemeinde Ainring bei den Baumaßnahmen in Vorleistung geht und dann die Kosten erstattet bekommt. Es wird geantwortet, dass die Möglichkeit eines Zuschusses bei einem Eigenausbau besteht. Es ist richtig, dass die Gemeinde Ainring in Vorleistung gehen müsste. Wie genau die finanzielle Aufteilung ausschaut, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden. 
GR Christian Stehböck freut sich über das Vorgehen und bittet um Zustimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein zu beantragen, dass die Hochwasserschutzmaßnahme Mühlstätter Graben von der Gemeinde Ainring vorgenommen werden darf und der Unterhalt des Gewässers anschließend wieder auf den Freistaat Bayern übergeht. Für die zu erbringenden Leistungen geht die Gemeinde Ainring in Vorleistung für den Freistaat Bayern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Neuaufstellung der Außenbereichssatzung "An der Straß" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 6

Vorgang

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat in seiner Sitzung vom 19.10.2021 den Erlass einer Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB für den Siedlungssplitter „An der Straß“ beschlossen.
Das Verfahren zum Erlass der Außenbereichssatzung „An der Straß“ wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Auslegung hat der Bauausschuss in der Sitzung am 03.05.2022 vorgenommen.

Da es sich um eine bei der Außenbereichssatzung „An der Straß“ um die Neuaufstellung einer Satzung handelt, ist der Satzungsbeschluss laut der Geschäftsordnung vom Gemeinderat zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Außenbereichssatzung „An der Straß“ in der Planfassung vom 15.02.2022 mit Satzung vom 15.02.2022 und Begründung vom 03.05.2022 als Satzung (Satzungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Neuerlass der Benutzungsordnungen der gemeindlichen Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 7

Vorgang

Neben den „Zuwendungsrichtlinien der Gemeinde für freiwillige Leistungen an Vereine und sonstige Institutionen“ hat sich der Arbeitskreis „Vereine und Vereinszuschüsse“ ebenfalls mit den Benutzungsordnungen für die gemeindlichen Liegenschaften befasst.

Derzeit bestehen folgende Benutzungsordnungen:
  • Haus der Kultur (Fassung vom 13.12.2013)
  • Freilichtbühne (Fassung vom 14.05.2012)
  • Sporthalle (Fassung vom 13.10.1998)


Die neuen Benutzungsordnungen wurden vereinheitlicht. Zudem wurden bei der Benutzungsordnung der Sporthalle auch die Turnhallen sowie der Mehrzweckanbau in Thundorf mit aufgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Benutzungsordnungen für das Haus der Kultur, die Freilichtbühne und die Sporthalle einschließlich der Turnhallen und dem Mehrzweckanbau Thundorf zum 01.06.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Neuerlass der Zuwendungsrichtlinien der Gemeinde Ainring für freiwillige Leistungen an Vereine und sonstige Institutionen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 8

Vorgang

Die Gemeinde Ainring fördert die Vereine und sonstigen Institutionen seit vielen Jahren mit freiwilligen Leistungen auf unterschiedliche Art und Weise u. a. auch finanziell. 

Diese finanziellen Leistungen sollen nun auf Grundlage der Zuwendungsrichtlinien, welche bereits 2016 vom Gemeinderat beschlossen wurden, angehoben werden. Diese wurden in mehreren Sitzungen des Arbeitskreises „Vereine und Vereinszuschüsse“ ausgearbeitet.

Die jährlichen Förderungen wurden grundsätzlich um 30% erhöht. Zudem werden die Sportvereine mit 1,00 € pro Erwachsenen sowie 8,00 € pro Minderjährigen (bisher 0,75 € bzw. 6,00 €) gefördert.

Im Vergleich zur bisherigen jährlichen Förderung von 34.000,- € sollen künftig weitere 11.200,- € den Vereinen zugutekommen. Hinzu kommen die Übungsleiter Zuschüsse, die Förderung von Investitionsmaßnahmen sowie die Förderung von Vereinsjubiläen.

Genauere Ausführungen folgen vom Arbeitskreis-Vorsitzenden sowie Kultur- und Vereinsreferenten Alois Lechner.

Beratung

GR Sven Kluba möchte wissen, wie groß ein Gründungsfest bei den runden Jubiläen veranstaltet werden muss. Muss es ein Bierzelt sein oder reicht ein kleineres Fest? Kämmerer Thomas Schlosser antwortet, dass es wie bisher gehandhabt wird. Es soll ein Fest veranstaltet werden und der Bürgermeister übergibt bei dem Fest die Zuwendung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Zuwendungsrichtlinien für die Vereineförderung sowie die in der Anlage festgesetzten Zuwendungsbeträge für die Vereine der Gemeinde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Ortsrecht: Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 9

Vorgang

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung eines neuen amtlichen Musters für die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der VollzBekBayFwG und angesichts geänderter Fahrzeugtypen sowie der allgemeinen Kostenentwicklung haben die Verbände eine Überarbeitung ihres Satzungsmusters vorgenommen. Ebenso haben sich Änderungen im Fahrzeugbestand der Feuerwehr ergeben. In diesem Zuge wurden nun auch alle Fahrzeuge komplett neu kalkuliert, die aktuellen Personalkosten-Pauschalen angepasst und die empfohlene Pauschale für die Abrechnung von Sicherheitswachen eingearbeitet. Die bisher ausgewiesenen Stundenverrechnungssätze für einzelne Geräte (wenn diese ohne das konkrete Fahrzeug kostenpflichtig eingesetzt gewesen wären) wurde mangels Relevanz gestrichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen freiwilligen Feuerwehr samt Verzeichnis der kalkulierten Verrechnungssätze in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form und Fassung vom 10.05.2022. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 10

Vorgang

Einladung Gründungsfest GTEV Hammerau Ainring
Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt mit, dass der GTEV Hammerau Ainring den Gemeinderat zum 100-jährigen Gründungsfest einlädt. Die Einladung wird per Email an die Gemeinderatsmitglieder versandt. 


Landesweiter Warntag
Es wird mitgeteilt, dass am Donnerstag, den 12.05.22 ein landesweiter Warntag ist. An dem Tag werden die Sirenen und Warnapps getestet.


Antrag CSU Mittelschule
Der konkrete Antrag der CSU wird verlesen. Aufgrund der Anträge, die in der Gemeinde Ainring und der Stadt Freilassing gestellt wurden, wurde vom Schulverbundleiter eine Schulverbundsitzung einberufen. Diese fand am 28.04.22 in Freilassing statt. Hier wurde seitens der Gemeinde Ainring noch einmal das Angebot eröffnet, dass Mittelschule in Mitterfelden zwei Klassen der Mittelschule Freilassing aufnehmen könnte. Die Entscheidung, ob das Angebot angenommen wird, obliegt aber bei der Stadt Freilassing. Die nächste Schulverbundsitzung ist am 29.06.22 geplant. Mitte Juni stehen die genauen Schülerzahlen und die Lehrerzuweisungen fest. Der gestellte Antrag müsste im Juni laut Geschäftsordnung spätestens beraten werden. Das ist aber aufgrund fehlender Zahlen nicht möglich, so dass der Antrag im Juli auf die Tagesordnung kommt.    

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 11

Vorgang

Keine

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2022 07:51 Uhr