Datum: 27.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 02.08.2022
3 Vorstellung der VR Energiegenossenschaft Oberbayern Südost eG durch Herrn Zollhauser und Herr Pastötter
4 Beschlussfassung zum Verkauf der Leerrohrinfrastruktur
5 Antrag auf Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche in Perach, nördlich der Bahnlinie
6 Vorkaufssatzung
6.1 Erlass einer Vorkaufssatzung Bereich Mitterfelden Süd
6.2 Erlass einer Vorkaufssatzung im Bereich Mitterfelden Ost
7 Bekanntgaben
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 02.08.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 02.08.2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 02.08.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der VR Energiegenossenschaft Oberbayern Südost eG durch Herrn Zollhauser und Herr Pastötter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö informativ 3

Vorgang

In Zeiten steigender Energiepreise und des Klimaschutzes ist es für die Gemeinde Ainring wichtig, sich zu informieren, wie ein Beitrag zur Einsparung von Energie und dem Klimaschutz geleistet werden kann. 
Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Solarenergie. In diesem Bereich ist regional z.B. die Energiegenossenschaft Oberbayern Südost eG tätig. Bei den Projekten können die Bürger der Gemeinde mit beteiligt werden. 
Herr Zollhauser und Herr Pastötter stellen die Genossenschaft anhand der angefügten Präsentation vor und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Beratung

GR Christian Stehböck fragt nach, wie die Fläche für Futtermittelgewinnung genutzt werden kann und warum keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden. Herr Zollhauser antwortet, dass in Laufen die Hälfte der Fläche von einem Landwirt für Pferdeheu genutzt wird. Die Mitgliederzahl ist begrenzt, da die Laufzeiten der Anlagen langfristig sind und die Mitglieder aber kurzfristig ihr Geld abziehen können. GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, wie lange die Planungsdauer für eine 2 Megawattanlage ist und ob die Freiflächenanlagen artenschutzmäßig betrachtet wurden. Für der Planung einer Anlage ist die Wattzahl unerheblich. Die Planungsphase liegt bei 12-15 Monaten. Zum Artenschutz gibt es verschiedene Untersuchungen und Studien von Universitäten. GR Franz Wimmer erkundigt sich nach den Wechselrichtern und ob die Genossenschaft auch in Windkraft investiert bzw. wie da jetzt die aktuelle Rechtslage ist. Es wird geantwortet, dass die Wechselrichter unter den Platten angebracht werden. In Windkraft kann auch investiert werden, allerdings ist Ainring laut der Windkarte kein guter Standort für Windkraft. Welche Rechtsgrundlage hinsichtlich der Windkraft (Stich Abstandsregel) momentan gilt, konnte nicht beantwortet werden. GR Bernhard Dusch findet das Genossenschaftsmodell gut. Er fragt nach, ob die Dächer eine Mindestgröße haben müssen, so dass mindestens z.B. 30kw erreicht werden können. Weiterhin erkundigt er sich nach Biogas und einer möglichen Speicherung der Energie. Große Dachflächen sind besser, aber es können auch mehrere kleinere Dachflächen genutzt werden. Der Aufwand bleibt immer gleich und ist nicht von der Dachfläche abhängig. In Biogas oder andere biogene Ressourcen wird nicht investiert. Das ist den Landwirten und Kommunen vorbehalten. Derzeit sind noch keine Speichermöglichkeiten vorhanden. Der Strom wird in das Netz eingespeist. In Zukunft wird aber der Markt die Speicherung vorgeben. GR Josef Ramstetter spricht sich für den Maisanbau aus. Dieser sammelt viele Giftstoffe. Die Schäfer leben seiner Meinung nach nur von Zuschüssen. Der richtige Ansatz wäre zu schauen, wo Energie eingespart werden kann und nicht erst viel Energie für den Bau einer Anlage verbrauchen, um dann mit der Anlage zu sparen. Es wird geantwortet, dass in 1 – 2 Jahren der Energieeinsatz ausgeglichen ist. Dritter Bürgermeister Martin Strobl erkundigt sich, ob gemeindliche Dachflächen ausgeschrieben werden und wie hoch der Pachterlös ist. Die Flächen müssen nicht ausgeschrieben werden und die Pacht beträgt maximal 10 % vom Umsatz. GR Ernst Peter erkundigt sich, was passiert, wenn die Zinsen wieder steigen. Herr Pastötter antwortet, dass es dann sein kann, dass die Mitglieder ihr Geld aus der Genossenschaft abziehen und woanders anlegen. Allerdings hat die Genossenschaft genug Kapital, um das auszugleichen. Zuletzt fragt GR Ludwig Moderegger, wann ein Aufnahmeschluss bei einer Neuanlage ist. Es wird erklärt, dass grundsätzlich alle Interessenten bedient werden können. Das kann über die Einlagenhöhe gesteuert werden.      

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung zum Verkauf der Leerrohrinfrastruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 4

Vorgang

In Folge der FTTH/B Eigenausbauszenarien der Deutschen Telekom, Deutschen Giganetz sowie Unsere Grüne Glasfaser, sollen die von der Gemeinde Ainring für Breitband bereits mitverlegte passive Breitbandinfrastruktur aus Leerrohren und Speednetrohren, in einem für alle Telekommunikationsanbieter offenen und transparentem Bieterverfahren, verkauft werden. 
Womit sie für die Erfüllung ihres eigentlichen Zwecks, der Versorgung der Bürger mit Breitband via Glasfaser, zugeführt werden können.  

Hierzu bereitet die Verwaltung, federführend vom Sachgebiet des Breitbandpaten zusammen mit der Kämmerei, dem Tiefbau sowie weiterer benötigter Abteilungen, die Unterlagen (Was, wo, wieviel, Preis) in Form einer Ausschreibung, bis zum 31.12.2022, auf. 

Alle bereits von der Gemeinde mitverlegten Rohre zum Zweck des Breitbandausbaus, aber auch diejenigen die sich aktuell noch im Bau befinden, wie z.B. Hallerstraße, in ein Angebotsformat mit Lage; Länge; Art; und Preis zusammengefasst. 



Hauswirtschaftliche Auswirkungen: 

Ja. Bei Verkauf in 2023 Auswirkungen auf den Haushalt durch Einnahmen anhand der Herstellungskosten. Hinzukommen Verwaltung und Eigenleistung. Genaue mind. Zahlen erst nach Ende der Zusammenstellung möglich.

Beratung

GR Dr. Christoph Werner möchte wissen, ob das Unternehmen die Rohre reparieren muss, wenn ein Rohr kaputt geht und dies vielleicht nur zu einem kleinen Weiler führt. Herr Plenz antwortet, dass die Firma aus technischer Sicht das Rohr reparieren muss, da sonst langsam die ganze Infrastruktur kaputt geht. GR Josef Ramstetter fragt nach, ob ein Unternehmen die Infrastruktur kaufen kann und dann selber die Straßen neu aufgräbt um Rohre zu verlegen. Es wird geantwortet, dass kein Unternehmen dies wirtschaftlich so durchführen wird. GR Ernst Peter sorgt sich darum, dass der Meistbietende die Infrastruktur erwirbt und nicht ausbaut oder sogar insolvent werden kann. Herr Plenz erklärt, dass der Verkauf in einem offenen und transparenten Bieterverfahren durchgeführt werden muss. Eine Klausel hinsichtlich einer Insolvenz kann im Vertrag mit aufgenommen werden, aber bringt der Gemeinde nichts. Die Bundesnetzagentur sagt in so einem Fall, dass die Gemeinde die Leitungen nur besitzen darf, da die Gemeinde kein Telekommunikationsanbieter ist. Folglich hat so eine Klausel auch eine Wertminderung der Infrastruktur von 10-15 % bei einem Verkauf. GR Stefan Eberl spricht die Vorteile eines Verkaufs an. Die Gemeinde bekommt Geld und die Bürger zeitnah schnelles Internet. GR Bernhard Dusch ergänzt, dass bei einem Nichtverkauf die Firma aufgräbt und alles länger dauert. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die bereits gebauten oder sich noch im Bau befindende passive Breitbandinfrastruktur, der Gemeinde Ainring, aus Leerrohren und Speednetrohren, für einen Verkauf mittels offenem und transparentem Bieterverfahren nach dem Haushaltgesetz und der Regelung in Art. 75 Abs. 1. GO, bis zum 31.12.2022 vorbereitet, sowie anschließend nach Art. 106 Abs. 1 Satz 2 GO ab dem Haushaltsjahr 2023 zum Verkauf in die Wege geleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Erlass einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche in Perach, nördlich der Bahnlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Mit Schreiben vom 01.09.2022 wird der Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2689 Gemarkung Ainring beantragt. Das Antragsgrundstück befindet sich nördlich der Bahnlinie an der Hallerstraße. 
Die Antragsfläche ist aus folgendem Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit dem Erlass der Einbeziehungssatzung soll die Fläche zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Perach, nördlich der Bahnlinie, einbezogen werden. Damit sollen die Voraussetzungen zur Errichtung von 2 Zweifamilienhäusern für die Kinder und Schwester des Grundeigentümers ermöglicht werden.
Der Wunsch des Antragstellers ist nachvollziehbar. Die Nachfrage an Baugrundstücken in der Gemeinde, gerade auch für Einheimische, übersteigt das Angebot um ein Vielfaches.
Vorliegend erscheint ein erfolgreiches Satzungsverfahren grundsätzlich möglich. Das Antragsgrundstück liegt außerhalb des Suchkorridors einer möglichen Westtangente und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ainring als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Demnach können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Diese Voraussetzungen liegen vor.
Aus städtebaulicher und ortsplanerischer Sicht ist die vorgesehene Bebauung vertretbar. Die Erschließung erfolgt über die Hallerstraße.

Beratung:

Beratung

GR Josef Ramstetter kann dem ganzen Vorhaben zustimmen, wenn die Bebauung der heimischen Bevölkerung zugeführt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungsatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Perach nördlich der Bahnlinie an der Hallerstraße (Aufstellungsbeschluss).
Mit den Antragstellern ist eine Kostenübernahmeerklärung für die Planungs- Gutachtens- und Beratungskosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Vorkaufssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 6
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6.1. Erlass einer Vorkaufssatzung Bereich Mitterfelden Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 6.1

Vorgang

Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht. Dieses besondere Vorkaufsrecht bezieht sich dabei auf Grundstücke in Gebieten, in denen Städtebauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn die Gemeinde nachweisen kann, dass der Grunderwerb zur Sicherung der betreffenden städtebaulichen Maßnahme erforderlich ist. 

In der Gemeinde Ainring besteht ein enormer Bedarf an Wohnraum. Deutlich zeigte dies zuletzt das im Frühjahr 2022 fertiggestellte Baulücken- und Leerstandskataster und das Gutachten Sozialraumanalyse Stand Juni 2021. 
Um für die Gemeinde Ainring eine städtebauliche Entwicklung zur Schaffung von neuen Wohnbauflächen für Einheimische und Familien sicherzustellen, möchte die Gemeinde Grundstücke erwerben, die aufgrund Ihrer Lage zur Entwicklung eines Baugebietes geeignet sind. 
Dies soll der Gemeinde Ainring durch das Vorkaufsrecht bei einem Veräußerungsgeschäft eines innerhalb dieser Satzung genannten Grundstücks eingeräumt werden.

Das von der Vorkaufssatzung betroffene Gebiet hat eine Fläche von ca. 11 ha und liegt im Bereich zwischen Salzburger Straße, der Schwimmbadstraße und der Staufenstraße, angrenzend an die Siedlungsgebiete Mitterfelden und Mitterfelden-Süd. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vorkaufssatzung für die Grundstücke 
Fl.Nrn. 471 Tfl., 471/1, 462 Tfl., 469, 455 Tfl., 449 Tfl., 448 Tfl., 447 Tfl., 426 Tfl., 353 Tfl, 352 Tfl., 351 Tfl., 350 Tfl., 325 Tfl., 346 Tfl., 331, 348, 332, 347/3, 345, 515, 512, 512/2, 344 Tfl., 347, 330, 330/5, 330/6 und 329 der Gemarkung Ainring.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6.2. Erlass einer Vorkaufssatzung im Bereich Mitterfelden Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 6.2

Vorgang

Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht. 
Dieses besondere Vorkaufsrecht bezieht sich dabei auf Grundstücke in Gebieten, in denen Städtebauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn die Gemeinde nachweisen kann, dass der Grunderwerb zur Sicherung der betreffenden städtebaulichen Maßnahme erforderlich ist. 

In der Gemeinde Ainring besteht ein enormer Bedarf an Wohnraum. Deutlich zeigte dies zuletzt das im Frühjahr 2022 fertiggestellte Baulücken- und Leerstandskataster und das Gutachten Sozialraumanalyse Stand Juni 2021. 
Um für die Gemeinde Ainring eine städtebauliche Entwicklung zur Schaffung von neuen Wohnbauflächen für Einheimische und Familien sicherzustellen, möchte die Gemeinde Grundstücke erwerben, die aufgrund Ihrer Lage zur Entwicklung eines Baugebietes geeignet sind. 
Dies soll der Gemeinde Ainring durch das Vorkaufsrecht bei einem Veräußerungsgeschäfts eines innerhalb dieser Satzung genannten Grundstücks eingeräumt werden.

Das von der Vorkaufssatzung betroffene Gebiet hat eine Fläche von ca. 32.000 m² und liegt im östlichen Gemeindebereich des Ortsteils Mitterfelden, angrenzend an die Baugebiete Mitterfelden A, Heubergstraße Ost und Höglstraße.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vorkaufssatzung für die Grundstücke Fl.Nr. 537/56, Fl.Nr. 537/55 und Fl.Nr. 537/181, sowie Fl.Nr. 2912, 537/187 und 537/209 der Gemarkung Ainring.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 7

Vorgang

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium:
vom:
Vorgang:
GR
05.07.2022
Auftragsvergabe Straßenunterhalt für 2022/2023 an die Fa. Swietelsky für 316.834,23 € Brutto
GR 
10.05.2022
Auftragsvergabe Straßen- und Wasserleitungsbau Hallerstraße Fa. LKS 582.339,17 € Brutto


Beantwortung Anfrage GR Dr. Friedhelm Schneider zu Gebäuden mit Gasheizung
Der ehemalige Pfarrhof in Feldkirchen und das Fernheizwerk beziehen Gas. Von den Firmen, die Gas beziehen, ist nur das Stahlwerk und die Firma Palfinger bekannt.


Einladung zum „Wir sind Biosphäre“ im Haus der Berge
Es wird mitgeteilt, dass am 03.10.22 ein Tag der Biosphäre im Haus der Berge in Berchtesgaden stattfindet. Beginn ist um 11:00 Uhr. Es finden verschiedene Vorträge und Aktionen statt.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.09.2022 ö beschließend 8

Vorgang

Antrag PV-Anlagen
GR Dr. Friedhelm Schneider verliest einen Antrag (Anlage 1 zur Niederschrift) zu PV-Anlagen. 


Baufibel
GR Josef Ramstetter möchte den Bürgern praktische Sachen an die Hand geben. Deshalb bittet er um darum, dass bei Neubauten ein Holzofen/Kachelofen mit eingebaut werden soll. Zumindest aber soll ein Platz dafür geschaffen werden. Bei einem Elektrocrash kann so gekocht werden und es wird gleichzeitig geheizt.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 08:31 Uhr