Datum: 15.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 18.10.2022 und der Sondersitzung vom 11.07.2022 in Freilassing
3 Diskussion mit Beschlussfassung Bauweise Neubau Kindertagesstätte Mitterfelden
4 Änderung der Satzung für gemeindliche Ehrungen; hier § 4 Ehrenamtliche
5 Information zur Strombeschaffung der Jahre 2023 und 2024
6 Bekanntgaben
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 18.10.2022 und der Sondersitzung vom 11.07.2022 in Freilassing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 18.10.2022 und von der Sondersitzung am 11.07.2022 in Freilassing wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beratung

GR Dietrich Nowak erwähnt, dass bei seinem Wortbeitrag auf Seite 7 der Niederschrift das Wort Neubau in Altbau abgeändert wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 27.09.2022 und von der Sondersitzung am 11.07.2022 in Freilassing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Diskussion mit Beschlussfassung Bauweise Neubau Kindertagesstätte Mitterfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 3

Vorgang

Der Planstand für die Kindertagesstätte befindet sich aktuell noch in der Entwurfsfassung wie am 10.05.2022 beschlossen. 
Es wurden für die Vergabe der Fachplaner zwei VgV-Verfahren (Vergabeverordnung) durchgeführt, die Fachplaner haben auf Grundlage des Gemeinderatsbeschluss vom 10.05.2022 den Zuschlag bereits bekommen. 
Wir unterteilten das Verfahren für die technische Gebäudeausrüstung in zwei Lose. 
Los 1 HLS (Heizung-Sanitär) und Los 2 ELT (Elektrotechnik).  
  • Für Los 1 HLS wurden zwei Angebote abgegeben, den Zuschlag bekam sib Ingenieure aus - Traunreut.
  • Für Los 2 ELT wurden ebenfalls 2 Angebote abgegeben, hier bekam das Ingenieurbüro Schobert & Partner aus Bad Reichenhall den Zuschlag. 

Das zweite Verfahren Vergabe von freiberuflichen Leistungen unterteilten wir in drei Lose.
Los 1 Tragwerkplanung, Los 2 Brandschutzplanung und Los 3 Bauphysik. 
  • Für Los 1 Tragwerksplanung wurden 4 Angebote abgegeben.
  • Für Los 2 Brandschutzplanung wurden 3 Angebote eingereicht.
  • Für Los 3 Bauphysik wurden auch 3 Angebote abgegeben. 
Nach der Prüfung der Angebote wurden alle drei Lose an die Bauingenieur-Gemeinschaft Trauntal aus Ruhpolding vergeben. 

Für die nächsten Schritte der Planung ist nun die Entscheidung über die Art der Bauweise notwendig. 
Die verschiedenen Vor- und Nachteile der Bauweisen, Mauerwerk oder Holzmassivbau, werden in der Sitzung von Herrn Fritsche vorgestellt. 

Beratung

GR Sven Kluba dankt Herrn Fritsche für seine ehrliche Betrachtung der Bauweisen. Er fragt nach, ob in den genannten 8,8 Mio. € eine Nominalisierung inkludiert ist. Stand der Kostenschätzung ist Mai 2022. Nach den Preissteigerungen können auch Kosten bis zu 10 Mio. € auflaufen. Weiterhin möchte er wissen, ob der Erfahrungswert von 18 % auf Zahlen vor der Krise beruht. Herr Fritsche antwortet, dass alle statistischen Zahlen im ersten Quartal enden. Günstiger wird es momentan nicht. Zuletzt wird nachgefragt, ob der Krippenbau auch aufgestockt werden kann. Dies kann mit vorgesehen werden. Erster Bürgermeister Martin Öttl berichtet, dass eigentlich Platz für einen Anbau vorgesehen ist, wenn mehr Plätze benötigt werden. GR Josef Ramstetter fragt nach, ob die Ziegel mit einer Füllung versehen sind. Ihm sind Ziegel ohne Füllung lieber. Zum Holz vertritt er die Meinung, dass das Holz aus der Region kommen soll und nicht aus östlichen Ländern. Herr Fritsche erwidert, dass produktneutral ausgeschrieben werden muss. Für einen nachhaltigen Anbau gibt es eine zusätzliche Förderung. Eine Möglichkeit wäre, wenn die Gemeinde eigenes Holz hätte. Dies müsste aber zertifiziert werden und in ausreichender Menge vorhanden sein. GR Franz Wimmer erkundigt sich, ob bei der Kostengegenüberstellung alle notwendigen Wandarbeiten inkludiert sind. Dies ist der Fall. Die Frage nach der Feuerschutzklasse der Massivholzwände wird damit beantwortet, dass die Wände die Feuerschutzklasse 30-B haben. Er möchte noch wissen, was bei LOS 1beim zweiten Bewerber gefehlt hat. Stefan Willberger antwortet, dass dem zweiten Bewerber das Personal fehlt und er somit bei der Punktevergabe nicht genügend Punkte erreicht hat. GR Dr. Friedhelm Schneider fragt nach, ob sich der unterschiedliche U-Wert von 0,13 und 0,16 auf den Energieverbrauch auswirkt. Herr Fritsche erklärt, dass der Unterschied im Energieverbrauch sehr gering sei. GR Josef Ramstetter geht noch einmal auf die zu verwendenden Ziegel und die Holzherkunft ein. Die Ziegel müssen unbedingt unbelastet und schadstofffrei sein. Das Holz soll, wie schon von ihm erwähnt, nicht aus östlichen Ländern kommen und muss unbelastet sein. Das ist ein entscheidendes Kriterium. Herr Fritsche erläutert, dass in der Ausschreibung erhöhte Anforderungen für das Holz gestellt werden können. VOB technisch ist die Regionalität nicht lösbar. Hierzu fragt GR Dietrich Nowak, wenn die Anforderungen erhöht werden, ob sich dann auch der Preis erhöht. Der Schlussfolgerung stimmt der Planer Fritsche zu. Dritter Bürgermeister Martin Strobl möchte wissen, ob man die Gebäude nicht in zwei Lose ausschreiben kann, so dass für den Holzbau z.B. ein heimischer Betrieb den Zuschlag erhalten kann. Theoretisch ist es möglich. Allerdings dürfen nur 20% der Bausumme nicht EU-weit ausgeschrieben werden. Ob das zu realisieren ist, muss geprüft werden. Genaueres dazu kann erst gesagt werden, wenn die Fachplaner die Zahlen geliefert haben. GR Ernst Peter spricht sich für diese Prüfung aus, wenn alle Zahlen vorliegen. GR Sven Kluba fragt nach, welches Holz verbaut wird. Es wird Fichtenholz verbaut. GR Ernst Peter möchte wissen, ob die Gemeinde Holz kaufen kann, welches dann für den Bau verwendet wird. Herr Fritsche antwortet, dass kaufen nicht möglich ist. Die Gemeinde muss Holz von eigenen Grundstücken haben. Dann bleibt aber immer noch das Problem mit der Zertifizierung. GR Ludwig Moderegger spricht an, dass bei einem Holzbau aufgrund der Holzdecke eine Aufstockung schwieriger ist. Holz und Stein gemischt ist gut, aber als Kommune sollte die Ziegelbauweise bevorzugt werden. Eine Aufstockung der Kinderkrippe ist rechtlich möglich, aber nicht sinnvoll so Herr Fritsche. Allein vom Rettungskonzept her gestaltet sich die Planung schwierig. GR Josef Ramstetter spricht erneut das Thema Holz an. Es sei idiotisch für das Holz EU-weit auszuschreiben. GR Sven Kluba bittet darum, die Decken in der Krippe statisch so auszulegen, dass eine Aufstockung möglich ist. Das kostet nicht viel. GR Alois Lechner fügt an, dass die Gesetze zur Vergabe nun einmal da sind und die Planer respektive die Gemeinde sich daran zu halten haben. GR Josef Ramstetter gibt zu bedenken, dass heute die letzte Möglichkeit ist, wo der Gemeinderat auf die Materialien einwirken kann.       

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Hauptbaukörper Kindergarten die Bauweise Mauerwerk und für die erdgeschossige Kinderkrippe die Holzmassivbauweise. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Änderung der Satzung für gemeindliche Ehrungen; hier § 4 Ehrenamtliche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 4

Vorgang

Einleitend erklärt Erster Bürgermeister Martin Öttl, dass laut Satzung der Gemeinderat nur für die Verleihung der Bürgermedaille, Gemeindetaler, Kulturpreis und Jugendpreis zuständig ist. 

Der Vereins- und Kulturreferent schlägt eine Änderung der Satzung über die Verleihung von Bürgermedaillen vor, in der auch die Ehrungen für Ehrenamtliche geregelt ist. Explizit soll der § 4 zur Verleihung der Ehrenamtsmedaille geändert werden. Vorgeschlagen wird eine Verleihung nach 10, 20 und 30 Jahren abgestuft in Bronze, Silber und Gold. Die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit spielt dabei keine Rolle. Personen, die in keinem Verein sind, können auch eine entsprechende Auszeichnung bekommen. Angedacht ist auch, dass die zu Ehrenden in einer gesonderten Veranstaltung geehrt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Verleihung von Bürgermedaillen mit Stand vom 15.11.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Information zur Strombeschaffung der Jahre 2023 und 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö informativ 5

Vorgang

Die vergaberechtlich ordnungsgemäß durchgeführte Strombündelausschreibung durch den BayGT in Zusammenarbeit mit der Kubus Kommunalberatung für die avisierten Lieferjahre 2023 bis 2025 brachte gemäß Mitteilung vom 07.10.2022 kein Ergebnis für die Gemeinde Ainring und die in diesem Bündel zusammengefassten Kommunen. Für diejenigen, die Zuschläge erteilen konnten, lagen reine Strombezugspreise von nachstehenden Werten zugrunde (diese Werte für 2023 liegen damit gegenüber dem Jahr 2020 beim Dreifachen!):
Die bestehenden Stromlieferverträge enden automatisch mit Ablauf des 31.12.2022. Ein Vergabeverfahren mit originären Fristen wäre zeitlich nicht darstellbar gewesen, ohne ab Januar in die Ersatzversorgung durch den Grundversorger zu geraten. Die Kämmerei hat aufgrund der großen Zeitnot und des o.g. erfolglosen Verfahrens bei den bisherigen Stromanbietern angefragt, ob die laufenden Verträge (ggf. mit geänderten Konditionen) weitergeführt oder neu abgeschlossen werden könnten. Lediglich für die leistungsgemessenen Anlagen gab der aktuelle Lieferant die Absicht ab, ein Angebot vorzulegen. Der bisherige Lieferant für den Strom der Straßenbeleuchtung erklärte, man sei gewillt ein tagesaktuelles Angebot abzugeben, allerdings die beauftragte Energiemenge zwingend abzunehmen (bzw. Über- oder Unterschreitungsmengenregelungen zu vereinbaren). Dies erschien aufgrund der beschlossenen zügigen Umrüstung auf LED-Brennstellen und dem damit einhergehenden Absenken des Stromverbrauchs als nicht zielführend.
Einzig von der Watzmann Natur Energie GmbH aus Schönau a. K. lag am Stichtag 08.11.2022 ein Angebot für alle 81 Stromabnahmestellen vor. Der reine Arbeitspreis liegt für 2023 bei 42,441 ct./kWh und für 2024 bei 31,308 ct./kWh. Es handelt sich um Ökostrom. Damit verdoppelt sich der Arbeitspreis im Jahr 2023 zum bisherigen Vertragspreis.

Um die Angemessenheit des Arbeitspreises bewerten zu können, dienen einerseits die fixierten Preise aus der KUBUS-Ausschreibung (sh. oben) und andererseits der Preis, den eine Kommune aus dem nördl. BGL fast zeitgleich (Zuschlag erfolgte Ende vergangener Woche) auf das durchgeführte Vergabeverfahren erzielen konnte (43,52 ct./kWh für ein Jahr).

Ergebnis: Das unterbreitete Angebot war annehmbar und entspricht dem derzeitigen Preisniveau. Es ist sogar deutlich günstiger, als es das KUBUS-Verfahren erbracht hätte. Es besteht Stromversorgungs- und Preissicherheit für zwei Lieferjahre.
Bezugsmenge: 1.015.976 kWh für 24 Monate, keine Über- oder Unterschreitungsmengenregelung vereinbart.
Der Stromliefervertrag wurde aufgrund der zwingenden Zuschlagsfixierung noch am 08.11.2022 durch den Ersten Bürgermeister abgeschlossen.

Beratung

GR Sven Kluba fragt nach, ob die Gemeinde in die Grundversorgung reinfallen würde. Ja, für drei Monate fallen Kommunen in die Grundversorgung, wenn kein Stromanbieter gefunden wird. GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, wie sich die Verbrauchsmenge geändert hat und was der Arbeitspreis ist. Die Verbrauchsmenge ist immer ungefähr gleich und liegt bei ca. 500.000 kWh. Der Arbeitspreis ist der Preis, der an der Strombörse gehandelt wird. Dazu kommen noch die Steuern, Umlagen und Netzentgelte. Die Frage nach der Stromzusammensetzung kann noch nicht beantwortet werden, da das Datenblatt noch nicht vorliegt. Die Zusammensetzung wird nach Erhalt des Blattes mitgeteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 6

Vorgang

Keine

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 7

Vorgang

Keine

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 07:58 Uhr