Datum: 17.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 08.11.2022
3 Bebauungspläne
3.1 Bebauungsplan östlich der Kirchenwegstraße, Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange; Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB
4 Bauvoranfragen
4.1 Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garagen in Pirach
4.2 Neubau von 12 Reihenhäusern mit 43 Wohneinheiten an der Reichenhaller Straße in Hammerau
5 Bauanträge
5.1 Abbruch der bestehenden Fahrsilos und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Hackschnitzellager in Bicheln
6 Bekanntgabe des erteilten Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Bauvorhaben Landhotel Berger
7 Widmung einer Ortsstraße in Thundorf, "Kirchfeld" im Bebauungsplangebiet Thundorf nördlich der Schule
8 Bekanntgaben, u.a. Erledigungen auf dem Verwaltungsweg
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 08.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 08.11.2022 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.


Beschluss:
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 08.11.2022 wird genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 3
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3.1. Bebauungsplan östlich der Kirchenwegstraße, Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange; Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes östlich der Kirchenwegstraße lag in der Zeit vom 17.08.-19.09.2022 gem. § 3 Abs.1 BauGB öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Es wurden 24 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingereicht, sowie 14 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, wobei eine Stellungnahme von 30 Bürgern unterschrieben wurde.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Der beauftragte Stadtplaner, Herr Breunig und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt. 

Anlage:
Abwägungstabelle, Entscheidungsgrundlagen, Zusammenfassung über die erreichten Verbesserungen im Laufe des Planungsprozesses.

Eingangs begrüßt Erster Bürgermeister Öttl den beauftragten Stadtplaner Helmut Breunig, die Presse sowie die zahlreichen Besucher.
Bauamtsleiter Fuchs erläutert die Entscheidungsgrundlagen für die vorliegende Bauleitplanung, und legt eine Zusammenfassung über die erreichten Verbesserungen im Laufe des Planungsprozesses dar (siehe Anlagen).

Sachbearbeiter Kalb trägt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit vor (siehe Abwägungstabelle).

Beratung:
GR Kluba stellt fest, dass das Verfahren lebt und die Bevölkerung beschäftigt. Er begrüßt die geplante Verbreiterung der Jennerstraße ab Einmündung Kirchenwegstraße bis zur Tiefgaragenabfahrt. Weiter begrüßt er die Reduzierung des 16 m Sicherheitsbereichs entlang der Bahn auf 12,5 m und die damit verbundene Erweiterung der Baugrenzen. Kritisch betrachtet er jedoch die geplante Höhenentwicklung der neuen Geschosswohnungsbauten. So sei die Umgebung durch 2 – 3 Geschosse geprägt. Er erinnert in diesem Zusammenhang an das Baugebiet Hofhuberanger, wo wegen 40 cm Erhöhung intensivst diskutiert wurde. Er stellt die Frage, ob die geplante Höhenentwicklung tatsächlich notwendig sei. Er ist der Auffassung, dass die Höhenentwicklung nochmals geprüft werden müsse. 
Stadtplaner Breunig erläutert im Vergleich zur bestehenden Nachbarbebauung an der Jennerstraße die geplante Höhenentwicklung und stellt die Verträglichkeit fest. Die Höhenentwicklung ist mit den 3 Geschossen der Nachbarbebauung vergleichbar, da das 4 Geschoss als Penthouse, zurückgesetzt ausgebildet wird. Die erstellte Verschattungsstudie belegt, dass nur mit minimaler Mehrverschattung zu rechnen ist. Unter Abwägung aller Belange ist diese Entwicklung absolut sinnvoll. Weiter erläutert er, dass durch Wegfall eines geplanten Gebäudes eine geringere Dichte entsteht. Mit der vorliegenden Planung können sehr gute Wegebeziehungen erreicht werden (Fußwege zum Bahnhof). Auch kann ein großzügiger Spielplatz errichtet werden. GR Kluba spricht weiter die gedeckelten Preise an, darüber müsse auch gesprochen werden. Bgm. Öttl erwidert, dass dies nur im nichtöffentlicher Sitzung geschehen kann. Weiter erläutert er, dass ein gewisses, umfangreiches Baurecht bereits vorhanden ist. Um die gedeckelten Preise halten zu können muss dieses erweitert werden.
GR Ramstetter sieht durch die Planung die Bevölkerung aufgerüttelt. Er spricht sich für die Errichtung eines Gehweges entlang der Jennerstraße aus. Dies habe er beim Bebauungsplan Jennerstraße Am Bahnhof bereits gefordert, konnte sich aber nicht durchsetzen. Er erachtet dies als wichtig für die Zukunft. Bgm. Öttl weist in diesem Zusammenhang auf die guten Wegeverbindungen innerhalb des Plangebietes, insbesonders im WA 1 hin.
Dadurch kann fußläufig gefahrlos von der Haunsbergstraße kommend der Bahnhaltepunkt erreicht werden. GR Ramstetter kritisiert weiter die Stellungnahme des WWA TS hinsichtlich der  Versickerung des Oberflächen-/ Niederschlagswassers. Ihm fehlen klare Aussagen dazu, über Rigolen könne das Wasser nicht ausreichend versickern. Er stellt nun den Antrag auf Errichtung eines Gehweges entlang der Jennerstraße.

Bgm. Öttl lässt über den Antrag abstimmen. Ergebnis 3:5, somit ist der Antrag auf Errichtung eines Gehweges entlang der Jennerstraße abgelehnt. (GR Kluba, Unterrainer und Ramstetter stimmten dafür).

GR Kluba spricht die Sichtachsen zwischen den geplanten Gebäuden an. Er fragt, ob ein Tausch der Situierung des Gebäudes B und E diese verbessern würde. Stadtplaner Breunig sichert eine Prüfung zu. GR Kluba schlägt als Kompromiss auch eine Verkleinerung des Gebäudes B vor… Bgm. Öttl sichert hier nochmals zu, mit dem Investor zu sprechen. 

Beschluss

Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung wie vorgetragen vorzunehmen.
Die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes mit Satzung und Begründung wird gebilligt. 
Der überarbeitete Planentwurf mit Satzung, Begründung und Anlagen ist erneut gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, den Trägern öffentlicher Belange ist erneut gem. § 4 Abs.2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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4. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 4
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4.1. Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garagen in Pirach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 4.1

Vorgang

Mit dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll vor Bauantragsstellung die planungsrechtliche Zulässigkeit des Neubaus eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage geprüft werden.
Es wird konkret angefragt, ob ein Wohnhaus mit den Maßen von 11,99 m x 8,99 m bei einer Wandhöhe von 5,70 m und einer Dachneigung von 24°, sowie einer Garage mit den Maßen von 7,65 m x 6,00 m an der vorgesehenen Stelle zulässig ist.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist gem.  § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht bei. Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Bebauung, sofern die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird. Der Bauvoranfrage liegt ein Betriebskonzept und ein Betriebsentwicklungsplan bei.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage wird erteilt, unter der Bedingung, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird und durch wirksame Eingrünungsmaßnahmen das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Neubau von 12 Reihenhäusern mit 43 Wohneinheiten an der Reichenhaller Straße in Hammerau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 4.2

Vorgang

Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit von 12 Reihenhäusern mit 43 Wohneinheiten an der Reichenhaller Straße bereits vor Antragsstellung geprüft werden.
Die 12 Baukörper sollen jeweils eine max. Firsthöhe von 10,5 m und an den Traufseiten eine max. Wandhöhe von 7 m erhalten. Alle Baukörper sollen unterkellert werden. Es sollen gem. der gemeindlichen Stellplatzsatzung 86 oberirdische Stellplätze errichtet werden. Diese verteilen sich auf 43 in überdachten Carports entlang der Bahnlinie sowie der Reichenhaller Straße, sowie 43 jeweils vor den jeweiligen Wohneinheiten.  

Planungsrechtliche Situation:
Die Grundstücke liegen im Außenbereich und sind aufgrund ihrer Größe von 11.300m² nicht mehr als Baulücke zu betrachten. Die Beurteilung erfolgt demnach als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.2 BauGB. 

Erschließung: 
Die Erschließung ist nur mit erheblichen finanziellen Aufwand gesichert. 
Die Gemeindewerke geben folgende Hinweise:
Im Zuge der Baumaßnahme Reichenhaller Str. (BJ 2020) wurden bereits Vorbereitungen für die Erschließung der Fläche "Lechnerwiese" vorgesehen. Eine Trinkwasserhauptleitung DN150 wurde verlegt. Die Leitung ist ausreichend dimensioniert, um den Bereich mit Trink- und Löschwasser zu versorgen. 
Abweichend zur damaligen Planung des Staatliche Bauamt wird in der BV eine andere Zufahrtssituation dargestellt. Die Hauptwasserleitung befindet sich im Bereich der damals geplanten Zufahrt (weiter südlich). In der aktuellen Planung ist vorgesehen, die Zufahrt weiter nördlich anzuordnen. Die neue Position hat zur Folge, dass die bestehende Hauptleitung im Privatgrund bzw. auf einem Stellplatz endet. Das ist nicht möglich. Die vorhandene Leitung muss verlegt werden.
Um die dargestellten Gebäude mit Trinkwasser versorgen zu können, müssen im Bereich der Straßen und Wege einige Hauptwasserleitungen errichtet werden. Darüber hinaus sind Hausanschlussleitungen zu verlegen. Gemäß DVGW-Regelwerk ist für jede Wohneinheit ein eigener Hausanschluss erforderlich. Gemäß aktueller Grobplanung müssen etwa 250 - 280m Hauptleitung und 43 Hausanschlussleitungen neu verlegt werden.
Zudem werden Hydranten in Überflur- und Unterflurausführung benötigt, um die Löschwassergrundversorgung sicherstellen zu können. 
Die Erschließung ist mit einigem finanziellen Aufwand verbunden. Zur Kostenermittlung ist eine Leitungsplanung erforderlich. Eine Kostenübernahme bzw. Kostenregelung (z.B. Herstellungsbeiträge) ist abzuklären.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung ist die Gemeinde an der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aufgrund der planungsrechtlichen Situation gehindert. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem sonstigen Vorhaben nach § 35 Abs.2 BauGB kann nicht erteilt werden, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 5 Nr. 3 (natürliche Eigenart der Landschaft) und Nr. 7 BauGB (Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung) beeinträchtigt werden. Weiter werden 86 oberirdische Stellplätze durchaus kritisch gesehen. Die Errichtung einer Tiefgaragenanlage würde die Flächenversiegelung deutlich reduzieren. Ebenso muss die Erschließungsinfrastruktur hinterfragt werden. Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage zu verweigern.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung von 12 Reihenhäusern mit 43 Wohneinheiten und 86 oberirdischen Stellplätzen wird erteilt. (Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das Einvernehmen verweigert)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 5
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5.1. Abbruch der bestehenden Fahrsilos und Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Hackschnitzellager in Bicheln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 5.1

Vorgang

Es sollen die bestehenden Fahrsilos abgebrochen werden und an deren Stelle eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mit Hackschnitzellager errichtet werden. Die neue Halle soll die Maße von 19,66m x 10,00m erhalten, bei einer Wandhöhe von 4,50m. Es soll ein Satteldach mit 20° Dachneigung errichtet werden.
 
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist gem.  § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Bebauung, sofern die landwirtschaftliche Privilegierung bestätigt wird. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt, unter der Bedingung, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe des erteilten Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum Bauvorhaben Landhotel Berger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 6

Vorgang

In der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 21.11.2022 wurde über den eingereichten Tekturantrag „Landhotel Berger Am Alten Schulhaus“ beraten.

Nachfolgend wird noch einmal der Sachverhalt dargelegt:

 Seit der letzten Tektur, die am 13.04.2022 in der Gemeinde Ainring eingegangen ist und im Bauausschuss am 03.05.2022 behandelt wurde, haben im Beisein mit der Verwaltung mehrere Besprechungstermine, u.a. auch Vor-Ort, zwischen dem Bauherrn, dessen Planer und dem Landratsamtsamt Berchtesgadener Land, stattgefunden.

Das Ergebnis eines am 14.11.2022 erfolgten Ortstermin ergab noch folgende Erfordernisse die sowohl beim Bauvorhaben zu bereinigen sind und in die Tektur zu berichtigen/bereinigen sind:
  • Lt. Bauherr wurde der Hackschnitzelbunker vollständig zurückgebaut. Im Gelände sind keine Hinweise auf einen Hackschnitzelbunker mehr ersichtlich, die Außenwand im Keller wurde zubetoniert.
  • Im Süden sind zwei Stellplätze mit Zufahrt/Wendeplatz zulässig (bereits errichtet). Der Notausstieg vom Keller ist ebenfalls zulässig. Die Mauer an der Zufahrtsbrücke ist zu entfernen.
  • Im Westen sind ein Hotelumgang („Putzstreifen“) sowie ein Zugang zum Eingang zulässig. Grenze ist der Dachüberstand. Darüber hinaus gehende Versiegelungen sind zurückzubauen.
  • Im Norden sind der Hotelumgang sowie eine reduzierte Terrasse am Gästezimmer zulässig. Zwei Plattenreihen sind zurückzubauen.
  • Im Osten ist die durchlaufende Terrasse unterhalb Dachüberstand zulässig, darüber hinaus gehende Flächen sind zurückzubauen.
  • Im Nordosten sind an der Straße zwei Stellplätze zulässig.

Bereits vorab per Email und in schriftlicher Form ist am 17.11.2022 bei der Verwaltung eine Tektur des Vorhabens Landhotel Berger eingegangen, die nun in einer genehmigungsfähigen Ausführung vorliegt.

Bei dem Ortstermin ist der Bauherr mit der Bitte eine Teilbaugenehmigung zu erhalten an das Landratsamt Berchtesgadener Land und an die Gemeinde herangetreten. Die Anfrage begründet sich mit der Unterkunftsanfrage der Bundespolizei Rosenheim, die für den Zeitraum ab dem 05.12.2022 bis auf weiteres Unterkünfte für die Einsatzkräfte der Grenzkontrollen Migration benötigt. Eine entsprechende Bestätigung wurde der Gemeinde und auch dem Landratsamt Berchtesgadener Land unverzüglich nachgereicht.

Der eingegangene Tekturantrag kann frühestens in der nächstmöglichen Bauausschusssitzung am 06.12.2022 behandelt werden. Somit ist sowohl die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens oder gar die Erteilung einer Genehmigung bis zum benötigten Unterbringungsbeginn der Einsatzkräfte am 06.12.2022 nicht möglich. 
Da die Unterbringung von Einsatzkräften der Bundespolizei ein öffentliches Interesse begründet, würde sowohl die Gemeinde, als auch das Landratsamt Berchtesgadener Land gerne an einer Lösung mitwirken.

Beratung:
GR Wimmer drängt darauf sicherzustellen, dass die Busse der Bundespolizei auch tatsächlich auf den asphaltierten Flächen beim Altwirtsgrundstück abgestellt werden und nicht auf dem Kiesparkplatz beim Haus der Kultur.

Der Bauausschuss erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu dem vorliegenden Tekturantrag. In der kommenden öffentlichen Sitzung des Bauausschusses ist über den Vorgang zu berichten.

Beschluss

Ohne Beschluß

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Widmung einer Ortsstraße in Thundorf, "Kirchfeld" im Bebauungsplangebiet Thundorf nördlich der Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 7

Vorgang

Das Baugebiet „Thundorf nördlich der Schule“ ist fertig erschlossen. Der Gemeinderat vergab den Namen „Kirchfeld“ für die neu errichtete Verkehrsfläche. Der formale Beschluss zur Widmung als Ortsstraße wurde bislang noch nicht gefasst. 


Beschlussvorschlag:

Die neuerrichtete Erschließungsstraße „Kirchfeld“ für das Baugebiet „Thundorf nördlich der Schule“ wird zur Ortsstraße gewidmet. Das Widmungsverfahren ist einzuleiten.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben, u.a. Erledigungen auf dem Verwaltungsweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 8

Vorgang

Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge auf dem Verwaltungsweg als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ behandelt wurden:

Bauvoranfrage für Neubau einer Doppelgarage und einem Wintergarten, Verglasung der Balkone im Bestand, Dorfstraße 17 in Ainring

Genehmigungsfreisteller Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage im Baugebiet Thundorf nördlich der Schule

Genehmigungsfreisteller Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Baugebiet Thundorf nördlich der Schule

Errichtung eines Carports für ein Wohnmobil in der Saalachau

Errichtung eines Anbaus zur Wohnnutzung im Bereich der Einbeziehungssatzung Bruch

Neubau eines Einfamilienhauses in Thundorf, Bebauungsplan Thundorf-Neufassung 

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Feldkirchen zur Errichtung einer Natursteinmauer, Gumpinger Str. 22 und 24

Anbau an ein Einfamilienhaus zur Wohnraumerweiterung mit Fassadendämmung, an der Kirchenwegstraße 11

Anbau zur Wohnnutzung und Umbau, Bruch 1a

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 9

Vorgang

GR Kluba spricht die Tempo 30 Regelung im Bereich Perach, Hallerstraße an. Er fragt nach, ob nach der Bahnunterführung der Ziegelweg nach links-abbiegend Richtung nicht auch auf Tempo 30 beschränkt werden kann. Bgm. Öttl sagt eine Überprüfung zu, die Anfrage wird an das Verkehrsamt weitergeleitet.

Weitere Anfragen lagen nicht vor. Ende der öffentlichen Sitzung um 18.51 Uhr.

Datenstand vom 23.06.2023 11:47 Uhr