Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 17.01.2023
3 Bebauungspläne
3.1 Bebauungsplan Saalachau Nord, Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Billigungsbeschluss
3.2 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte II, Aufstellungsbeschluss
4 Bekanntgaben
5 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.02.2023 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Martin Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 17.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.02.2023 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 17.01.2023 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 17.01.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.02.2023 ö beschließend 3
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3.1. Bebauungsplan Saalachau Nord, Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.02.2023 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes Saalachau Nord mit Satzung und Begründung lag in der Zeit vom 09.11.2022 bis 12.12.2022 gem. § 3 Abs.1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Ihre Stellungnahme gebeten.
36 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, sowie 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit wurden abgegeben.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Der beauftragte Stadtplaner, Herr Sodomann und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. 

Anlage:
Abwägungstabelle Bebauungsplan „Saalachau Nord“

Beratung:
Gemeinderat Wimmer spricht die festgesetzte Wandhöhe von 6,50 m an und bittet um Erklärung hinsichtlich der Bezugshöhen.
Die Verwaltung erläutert die getroffenen Festsetzungen (Höhen der Straße und der Gebäude über NN) sowie die Festsetzung, dass die Höhe des Fertigfußbodens im EG darf max. 0,3 m über der festgesetzten Bezugshöhe liegen darf.
Ebenso bittet Gemeinderat Wimmer in der Folge zu prüfen, wie sich die Grundwasserverhältnisse auf die Bestandsbebauung auswirkt wenn im Neubaugebiet Keller errichtet werden.

Gemeinderat Unterrainer bittet um Klarstellung, ob die Höhenlage der Straße als Fixpunkt festgelegt ist. Die Verwaltung erläutert, dass die Höhenlage der Straße klar festgelegt ist.

Gemeinderat Ramstetter bittet um nähere Auskünfte, wie es sich mit der 30 m-Baumwurfzone verhält. Die Verwaltung erklärt, dass durch die Festsetzung, dass innerhalb dieser Zone verstärkte Dachstühle errichtet werden müssen, klare Verhältnisse bestehen.

Gemeinderat Kluba dankt dafür, dass die Sachlage hinsichtlich der jährlichen Bierzeltwoche geklärt wurde. Im WA 2 ist festgelegt, dass Bestandsbäume erhalten werden müssen. Dies ist gut, auf die Bäume muss geachtet werden, wobei er die Umsetzbarkeit in Frage stellt.
Zudem fragt Gemeinderat Kluba, ob es bereits Verhandlungen gibt hinsichtlich der Grundstückspreise, was von Erster Bürgermeister Martin Öttl bejaht wird.

Beschluss

Es wird beschlossen, die Abwägung wie vorgetragen vorzunehmen.
Die Entwurfsplanung wird gebilligt.
Der überarbeitete Planentwurf vom 14.02.2023 mit Satzung, Begründung und Anlagen ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, den Trägern öffentlicher Belange ist gem. § 4 Abs.2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3.2. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte II, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.02.2023 ö beschließend 3.2

Vorgang

In den vergangenen Jahren wurden Zug um Zug alte Bebauungspläne im Gemeindegebiet Ainring überarbeitet, und in neue, moderne Nachverdichtungsbebauungspläne überführt. So auch bereits in Mitterfelden. Auf die Neuaufstellung der Bebauungspläne Mitterfelden Süd, Mitterfelden Mitte, Mitterfelden Heubergstraße Ost, sowie östlich der Kirchenwegstraße darf verwiesen werden. An die Gemeinde wurden zwischenzeitlich einige Bauwünsche herangetragen, die sich mit dem jetzt noch rechtsgültigen Bebauungsplan Mitterfelden A mit seinen nahezu 70 Änderungen nicht verwirklichen lassen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bebauungsplan Mitterfelden A in Anlehnung an die Bebauungspläne Mitterfelden Mitte und Heubergstraße Ost, neu aufzustellen. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes soll im Norden die Heubergstraße bis zum Mischgebiet des Bebauungsplans Mitterfelden A umfassen, nach Westen bis zur Ludwig-Thoma-Straße inklusive Kath. Kirchenzentrum und Rathaus, Moosstraße und Göllstraße. Ziel der Neuaufstellung ist die Innenverdichtung mittels Anbauten und Aufstockungen. Aufgrund der positiven Erfahrungen in durchgeführten Änderungsverfahren für Mitterfelden Mitte und Mitterfelden Süd schlägt die Verwaltung vor, das Planungsbüro Rudi Sodomann aus München um ein Angebot zu bitten.   

Beratung:
Gemeinderat Kluba bittet die Größe des in Aussicht genommenen Bebauungsplanes zu prüfen, um eine Bearbeitung nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) -Bebauungspläne der Innenentwicklung mit den zugehörigen Verfahrenserleichterungen- zu gewährleisten. Die Prüfung sichert die Verwaltung zu.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte II (Aufstellungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.02.2023 ö beschließend 4

Vorgang

Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge auf dem Verwaltungsweg als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ behandelt wurden:

Abbruch des Garagengebäudes, Neubau von Garagen in EG und zwei Wohnungen im OG und DG. Beim Hauptgebäude Abbruch des Dachstuhles und Neubau bzw. Aufstockung des Dachgeschosses mit Einbau von drei Wohnungen in Thundorf 8.

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.02.2023 ö beschließend 5

Vorgang

Anfragen aus dem Gremium liegen nicht vor.

Datenstand vom 23.06.2023 11:51 Uhr