Datum: 14.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
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2 |
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 14.02.2023
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3 |
Einbeziehungssatzung "Perach nördlich der Bahnlinie", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
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4 |
Bauanträge
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4.1 |
Neubau einer Kindertagesstätte in Mitterfelden - Kindergarten Mooswichtl, zu diesem Top ist das Planungsbüro Fritsche anwesend
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4.2 |
Modernisierung Eingangshalle mit Erweiterung Personalspeiseraum, Wohnstift Mozart
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4.3 |
Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um eine Wohneinheit, Ausbau Dachgeschoss, Anbau eines Erkers und Neubau einer Garage und zweier Stellplätze in Mühlstatt
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4.4 |
Umbaumaßnahmen am Rupertihof, Verlängerung des Balkons im DG, Versatz von Fenstern, Schaffung eines weiteren Zimmers im DG, Zusammenlegung von 4 Gästezimmern zu einer Ferienwohnung, Nutzungsänderungen im Keller, Umbau Wellnesbereich
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5 |
Bekanntgaben
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6 |
Anfragen
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Zweite Bürgermeisterin Rosemarie Bernauer fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 14.02.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 14.02.2023 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 14.02.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Einbeziehungssatzung "Perach nördlich der Bahnlinie", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Vorgang
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Perach nördlich der Bahnlinie lag in der Zeit vom 25.01.2023 bis 02.03.2023 öffentlich aus. Zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Nachfolgende Stellungnahmen wurden abgegeben (siehe Abwägungstabelle).
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Die beauftragte Stadtplanerin, Frau Schmid und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Beratung:
GR Ramstetter hinterfragt den Geltungsbereich der Satzung, ob man nicht die Planung ausweiten könne. Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass die Einbeziehungssatzung das richtige Instrument für die angedachten Vorhaben ist. Eine Ausweitung könne nur über einen Bebauungsplan erfolgen, der aber nicht im Interesse der Gemeinde ist. Das Flurstück 2691/2 ist im Eigentum der Gemeinde und der Stadt Freilassing, wird in den Geltungsbereich einbezogen, und wird von Bebauung freigehalten.
Beschluss
Die Abwägungen werden wie vorgetragen vorgenommen.
Die geänderte Planung wird erneut gem. § Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ausgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2023
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ö
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beschließend
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4 |
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4.1. Neubau einer Kindertagesstätte in Mitterfelden - Kindergarten Mooswichtl, zu diesem Top ist das Planungsbüro Fritsche anwesend
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2023
|
ö
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beschließend
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4.1 |
Vorgang
Im Projekt „Neubau der Kindertagesstätte Mooswichtl“ befinden wir uns nun in der Eingabeplanung.
Wie im Gemeinderat beschlossen entsteht auf dem Grundstück neben den Skaterplatz Mitterfelden die Kindertagesstätte, diese besteht aus zwei Baukörper die im rechten Winkel zueinanderstehen und miteinander verbunden sind. Die Kindertagesstätte wird nicht unterkellert.
Der Hauptbaukörper wird in der Bauweise Mauerwerk entstehen und hat ein Pultdach mit 16 Grad Dachneigung. Dieser hat die Grundmaße 45,86 m Länge auf 16,48 m Breite und eine Firsthöhe von 13,20 m. Hier werden vier Kindergartengruppen mit den dazu notwendigen zusätzlichen Räumen untergebracht.
Der Nebenbaukörper wird in der Holzmassivbauweise und einem Satteldach mit 16 Grad Dachneigung ausgeführt. Die Grundmaße des Nebengebäudes betragen 24,28 m Länge auf 16,90 m Breite und die Firsthöhe ist 7,00 m.
In diesen werden zwei Kinderkrippengruppen mit den dazu notwendigen Räumen entstehen.
Zusätzlich soll im Norden der Kindertagesstätte ein Gebäude für Fahrräder, Müll und Geräte gebaut werden. Die Dachneigung des Satteldaches beträgt ebenfalls 16 Grad.
Die Grundmaße sind 12,00 m lang auf 5,00 m breit und die Firsthöhe beträgt 3,65 m.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Mitterfelden Nordwest - Gemeinbedarfsflächen und entspricht dessen Festsetzungen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, werden noch eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zu erteilen.
Beratung:
GR Wimmer fragt den anwesenden Planer Herrn Fritsche, ob der Eingangsbereich bewusst so groß geplant wurde und was es damit auf sich hat. Herr Fritsche erläutert, dass von dem Eingangsbereich die Zugänge zur Krippe und zur Tagesstätte abzweigen und dieser die Funktion eines „Wartebereichs“ für die Eltern habe. Weiter ist angedacht den Eingangsbereich auch anderweitig zu nutzen, wie zum Beispiel als Spielfläche bei schlechter Witterung. Auch sind dementsprechend die Flure auch als Spielflure ausgelegt. Weiter erkundigt sich GR Wimmer nach der geplanten Lüftungsanlage, sind zwei Anlagen angedacht oder eine für beide Baukörper. Hierzu erläutert Herr Fritsche, dass dies abschließend vom Fachplaner erarbeitet wird. Der Trend zeigt jedoch aus Funktional- und Kostengründen in Richtung zweier unabhängiger Lüftungsanlagen.
GR Ramstetter erkundigt sich nach dem Zeitplan der Ausschreibungen, wann damit zu rechnen ist. Herr Fritsche erläutert, dass dies abhängig ist von sämtlichen Genehmigungen, Baugenehmigung, Brandschutznachweise, Prüfstatik, Förderzusagen. Dies müsse alles vorliegen und passen. Er hofft bis zum Sommer mit den Ausschreibungen beginnen zu können.
Beschluss
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegendem Bauantrag gemäß § 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.
Wer dem vorliegenden Bauantrag zustimmt bitte ich ums Handzeichen. Gegenprobe? Damit ist das gemeindliche Einvernehmen mit zu Stimmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.2. Modernisierung Eingangshalle mit Erweiterung Personalspeiseraum, Wohnstift Mozart
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2023
|
ö
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beschließend
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4.2 |
Vorgang
Mit dem vorliegenden Bauantrag werden diverse Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen des Wohnstifts beantragt. Im 2. OG sollen Personalräume um einen Personalspeiseraum erweitert werden. Weiter soll der Eingangsbereich mit Eingangshalle modernisiert werden. Alle Umbaumaßnahmen finden im inneren des Wohnstifts statt.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Mitterfelden A, in Form der 104. Änderung und entspricht dessen Festsetzungen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen. Stellplatznachweis und Brandschutznachweis liegen den Unterlagen bei.
Beschluss
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegendem Bauantrag gemäß § 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.3. Erweiterung des bestehenden Wohnhauses um eine Wohneinheit, Ausbau Dachgeschoss, Anbau eines Erkers und Neubau einer Garage und zweier Stellplätze in Mühlstatt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2023
|
ö
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beschließend
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4.3 |
Vorgang
Mit dem vorliegenden Bauantrag soll das bestehende Wohnhaus um eine Wohneinheit erweitert werden. Weiter soll das Dachgeschoss ausgebaut werden, sowie soll ein Erker angebaut werden. Um die notwendigen Stellplätze nachzuweisen, ist der Bau einer Garage, sowie zweier Stellplätze geplant. Nach den Umbaumaßnahmen sind in dem Wohnhaus 3 WE und 3 Ferienwohnungen untergebracht.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben muss demnach als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben
den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das Vorhaben erscheint aus Sicht der Verwaltung als vertretbar. Bis auf den Erker werden kaum Änderungen an der Kubatur des Anwesens vorgenommen. Mit der gelungenen Planung kann eine weitere Wohneinheit für eine einheimische Familie, sowie Ferienwohnungen geschaffen werden.
Beratung
Im Zuge der Beratung erläutert Bauamtsleiter Fuchs die Hintergrundgeschichte des Vorhabens. So sein anfänglich der Wunsch gewesen eine weiteres Einfamilienhaus zu errichten. Dies scheiterte aber an der planungsrechtlichen Zulässigkeit im Außenbereich. In mehreren Gesprächen mit dem Landratsamt, Bauherrn und Gemeinde konnte nun die vorliegende Planung konkretisiert werden.
Beschluss
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegendem Bauantrag gemäß § 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.4. Umbaumaßnahmen am Rupertihof, Verlängerung des Balkons im DG, Versatz von Fenstern, Schaffung eines weiteren Zimmers im DG, Zusammenlegung von 4 Gästezimmern zu einer Ferienwohnung, Nutzungsänderungen im Keller, Umbau Wellnesbereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2023
|
ö
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beschließend
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4.4 |
Vorgang
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 11.10.2022 mit dem Antrag auf Umbau und Anbau (Frühstücksraum) der bestehenden Beherbergungsstätte Rupertihof, und Nutzungsänderung der Holzhütte von Gartengeräte- und Möbel in Fitness- und Nebenraum. Das gemeindliche Einvernehmen wurde verweigert. Das Landratsamt teilte weitgehend die Auffassung, dass das gemeindliche Einvernehmen zu Recht verweigert wurde.
Zwischenzeitlich fanden in der Sache ein Abstimmungsgespräch zwischen Planer, Bauherr und Genehmigungsbehörde statt. Der nunmehr vorliegende, abgestimmte Bauantrag erscheint genehmigungsfähig.
Mit der jetzigen Bauvorlage soll der Balkon im DG verlängert werden. Weiter ist der Versatz von Fenstern geplant, sowie die Schaffung eines weiteren Zimmers im DG. Durch die Zusammenlegung von 4 Gästezimmern soll eine Ferienwohnung geschaffen werden. Weitere Umbaumaßnahmen betreffen den Keller, wo Umbaumaßnahmen im Wellnessbereich vorgesehen sind.
Die aktuell nicht genehmigungsfähigen Teile des ursprünglichen Bauantrages wurden aus der Planung entfernt. Ob und inwieweit diese Teile zu einem späteren Zeitpunkt einer Rechtmäßigkeit zugeführt werden können, hängt vom weiteren Verlauf des angestrebten Bebauungsplanneuaufstellungsverfahrens ab.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ainring A, und ist als Sondergebiet Beherbergungsbetrieb ausgewiesen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der nun vorliegende, abgestimmte Bauantrag erscheint zustimmungsfähig. Die weiteren Umbaumaßnahmen / Nutzungsänderung sind nachrichtlich im Eingabeplan dargestellt und können gegebenenfalls erst im neu aufzustellenden Bebauungsplan umgesetzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zu erteilen.
Beratung
GR Wimmer hinterfragt den vorliegenden Stellplatznachweis, der ihm als nicht ausreichend erscheint. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass die weiteren Stellplätze über den neuaufzustellenden Bebauungsplan nachgewiesen werden müssten. Weiter erkundigt sich GR Wimmer nach der Feuerwehrzufahrt. Hierzu erläutert Fuchs anhand eines Luftbildes die tatsächlich genehmigte und gesicherte Feuerwehrzufahrt. Er gibt zu bedenken, dass diese nicht optimal sei und hofft auch hier mit dem neuen Bebauungsplan Verbesserungen zu erzielen. Weiter erkundigt sich GR Wimmer nach der Abarbeitung der offenkundigen Brandschutzmängel. Hierzu erläutert Fuchs, dass der Eigentümer bereits eine hohe Summe in den Brandschutz investieren musste, und die vorliegende Planung ja bereits ein Ausfluss aus der Brandschutzbegehung ist. GR Wimmer erklärt, er könne dem Vorhaben so nicht zustimmen, bis alles Brandschutzmängel geklärt und beseitigt sind.
Beschluss
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegendem Bauantrag gemäß § 36 Abs.1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
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5. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Vorgang
Die Verwaltung gibt bekannt, dass folgende Vorgänge als „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ auf dem Verwaltungsweg behandelt wurden:
- Genehmigungsfreistellungserklärung für den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage, Kirchfeld 8 im Baugebiet Thundorf nördlich der Schule
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Weiter gibt die Verwaltung bekannt, dass in der kommenden Sitzung des Gemeinderates Tiefbauamtsleiter Dipl.Ing. Läpple das Hochwasserfrühwarnsystem / Flusspegelüberwachung der Gemeinde Ainring vorstellt. Ebenso werden von der freiwilligen Feuerwehr Ainring die neu Beschafften Anhänger zum Hochwasserschutz vorgestellt.
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Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Die Gemeindeverwaltung ruft die Bevölkerung daher auf, bei Problemen hinsichtlich Schienenlärm von der Gelegenheit Gebrauch zu machen, am Beteiligungsverfahren teilzunehmen. Entsprechende Unterlagen werden an den Amtstafeln bekannt gemacht und in den sozialen Medien eingestellt.
Neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger haben wir als Vertreter der Kommune die Möglichkeit unter dem Link: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/kommunalbeteiligung eine einzelne Beteiligung repräsentativ für die Verwaltung Ihrer Kommune abzugeben. Sollten entsprechende Probleme bekannt sein, bittet die Verwaltung um Hinweis, damit eine kommunale Stellungnahme abgegeben werden kann.
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Mit Schreiben vom 02.03.2023 teilt das Wasserwirtschaftsamt Traunstein mit, dass die Überprüfung der Gewässerrandstreifenkulisse nach Bayerischem Naturschutzgesetz für den Landkreis Berchtesgadener Land abgeschlossen ist.
Seit 1. August 2019 gilt nach Artikel16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ein Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung entlang natürlicher und naturnaher Gewässer. Welche Gewässer unter diese Randstreifenpflicht fallen, wird von der Wasserwirtschaftsverwaltung landkreisweise erarbeitet. Im Landkreis Berchtesgadener Land wurden im letzten Jahr Seen, Weiher und etwa 1460 km Fließgewässer überprüft.
Mit der Vorabveröffentlichung der Karten startet eine sechswöchige Frist, in der Hinweise und Anregungen zur Kulisse eingebracht werden können (Ende: 17. April 2023).
Diese Hinweise können per E-Mail mit einer kurzen Darstellung des Sachverhaltes und unter Angabe der betroffenen Flurstücke (Gemarkung und Flurnummer) an poststelle@wwa-ts.bayern.de gesendet werden.
Nach Prüfung und Bearbeitung aller Hinweise wird die Gewässerrandstreifenkulisse für den Landkreis zum 1. Juli 2023 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) im UmweltAtlas (Gewässerbewirtschaftung (bayern.de)) öffentlich bereitgestellt.
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zum Seitenanfang
6. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.03.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Vorgang
Anfragen lagen keine vor. Ende der öffentlichen Sitzung um 17.22 Uhr.
Datenstand vom 23.06.2023 11:54 Uhr