Datum: 13.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 15.11.2022
3 Jahresrechnung 2021
3.1 Genehmigung über-/außerplanmäßiger Ausgaben 2021
3.2 Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur örtlichen Rechnungsprüfung 2021
3.3 Feststellung des Rechnungsergebnisses 2021
3.4 Entlastungsbeschluss 2021
4 Fäkalschlammbeseitigung
4.1 Nachkalkulation Fäkalschlammbeseitigung 2021 und 2022; Vorauskalkulation 2023 - 2025
4.2 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Ainring vom 15.12.2020
5 Wasserversorgung
5.1 Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ainring Wasserabgabesatzung -WAS-
5.2 Beitrags - und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS); Kalkulation und Anpassung der Wassergebühren ab 2023
6 3. Änderungssatzung zur BGS-FWS; Kalkulation und Anpassung der Fernwärmegebühren ab 2023
7 Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung zur Bewerbung vom Breitbandausbau
8 Bekanntgaben
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 15.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 15.11.2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 15.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 3
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3.1. Genehmigung über-/außerplanmäßiger Ausgaben 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 3.1

Vorgang

Zur formalen Feststellung der Jahresrechnung 2021 sind vereinzelt über-/außerplanmäßige Ausgaben gemäß Geschäftsordnung für den Gemeinderat zu genehmigen. Dazu legt die Kämmerei die Aufstellung der betreffenden Ausgaben mit Stand 14.11.2022 vor. Sie ist insofern Anlage zu diesem TOP. Die Finanzierung war stets gesichert, die Ausgaben waren unabweisbar.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die über-/außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur örtlichen Rechnungsprüfung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 3.2

Vorgang

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Rechnungsjahr 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 20.10.2022 durchgeführt. Die Unterlagen des Eigenbetriebs Gemeindewerke Ainring waren ebenfalls Bestandteil der Prüfung.
Der Vorsitzende des RPA, GR Nowak erläutert die Prüfungsinhalte sowie den Prüfbericht. Im zusammengefassten Prüfungsergebnis wird festgestellt, dass die örtliche Rechnungsprüfung zu keinen wesentlichen Feststellungen Anlass gibt. Die im Prüfbericht aufgeworfenen Fragen oder Anregungen wurden von der Verwaltung mündlich und schriftlich erläutert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3.3. Feststellung des Rechnungsergebnisses 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 3.3

Vorgang

Nach Genehmigung der über-/außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung hat nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung die Feststellung der Jahresrechnung 2021 zu erfolgen. Das Ergebnis 2021 wurde dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 07.06.2022 schriftlich durch den Jahresrechnungsbericht zur Kenntnis gegeben. Das Jahresrechnungsergebnis beläuft sich auf 35.813.529,38 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt aufgrund der erfolgten örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.4. Entlastungsbeschluss 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 3.4

Vorgang

Die Jahresrechnung 2021 wurde festgestellt. Aufgrund dessen hat die Entlastung für die Jahresrechnung 2021 zu erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2021.

Aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nimmt der Erste Bürgermeister an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Fäkalschlammbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 4
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4.1. Nachkalkulation Fäkalschlammbeseitigung 2021 und 2022; Vorauskalkulation 2023 - 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 4.1

Vorgang

In der Sitzung des GR vom 15.12.2020 wurde zuletzt die Kalkulation der Fäkalschlammbeseitigung (Abwasser aus einer Hauskläranlage) vorgestellt und beschlossen. Der Kalkulationszeitraum war von 2021 – 2023 angesetzt. Aufgrund Kostenerhöhungen des damaligen Dienstleisters (Abfuhrunternehmers) in 2021 und der nötigen Neuausschreibung der Leistung ab 2022 mit wesentlich höheren Fremdleistungskosten sind in 2021 und 2022 erhebliche Unterdeckungen aufgelaufen. Dies war Anlass für eine Neukalkulation (2023 – 2025) unter Einrechnung der bislang aufgelaufenen Unterdeckungen mit der Folge einer deutlichen Erhöhung der Fäkalschlammbeseitigungsgebühr ab 2023. Die KAG-Kalkulation für die kostendeckend zu betreibende Einrichtung wird dem Gremium vorgestellt und erläutert.

Beratung

GR Josef Ramstetter interessiert, was mit dem Klärschlamm passiert. Konkret möchte er wissen, ob es bereits neue verfeinerte Verfahren gibt, so dass der Klärschlamm ausgebracht werden kann oder welche Alternativen es gibt. Kämmerer Thomas Schlosser berichtet, dass ihm keine Verfahren bekannt sind. Konkreter Ansprechpartner zu dem Thema ist der Sachbearbeiter im Landratsamt. Zwei Landwirte in der Gemeinde dürfen den Klärschlamm ausbringen.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Die kalkulierte Gebühr ist in der ersten Änderungssatzung zur BGS-EWS separat zu beschließen (sh. nächster TOP).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Ainring vom 15.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 4.2

Vorgang

Wie bereits im vorausgegangen TOP dargelegt, ist eine Gebührenanpassung ab 2023 unumgänglich. Dazu ist die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Ainring vom 15.12.2020 in der als Anlage zu diesem TOP vorliegenden Fassung zu beschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Ainring vom 15.12.2020 in der Fassung vom 13.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 5
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5.1. Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ainring Wasserabgabesatzung -WAS-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 5.1

Vorgang

Im Prüfungsbericht des BKPV aus 2020 (überörtliche Prüfung) wurde empfohlen, die BGS-WAS (Anmerkung: BGS = Beitrags- und Gebührensatzung) zu überarbeiten und an die aktuelle Mustersatzung anzupassen. 

Im Zuge der Kalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 wurde auch die Wasserabgabesatzung in Zusammenarbeit mit dem BKPV an die aktuelle Mustersatzung angepasst, da die aktuelle Satzung aus dem Jahre 2018 in Teilen davon abweichen.

Die Änderungen zur aktuell gültigen Fassung vom 11.12.2018 sind im beiliegenden Dokument markiert (Word-Funktion „Änderungen nachverfolgen“). Ebenfalls sind an wichtigen Passagen Hinweise bzgl. Änderungshintergrund erfasst.

Die wichtigsten Änderungen werden zudem erläutert.

Zur Abgleichmöglichkeit liegt die gültige Fassung vom 11.12.2018 ebenfalls bei.

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, welchen Vorteil ein Funkzähler hat. Herbert Thalbauer antwortet, dass die Funkzähler das Ablesen vor Ort ersetzen und das sie vielleicht eine Nuance genauer sind. Allerdings dürfen sie nicht für die Ortung nach einem Leck genutzt werden. So lange das nicht erlaubt ist, rentiert sich kein Funkzähler, da dieser 4 mal teurer ist, als ein herkömmlicher Zähler. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die neugefasste Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ainring vom 13.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5.2. Beitrags - und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS); Kalkulation und Anpassung der Wassergebühren ab 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 5.2

Vorgang

Die Wassergebühren wurden zuletzt im Dezember 2020 kalkuliert (zweijähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde in 2022 wieder die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen. 

Aus der Nachkalkulation für die Jahre 2020 bis einschl. 2022 ergibt sich insgesamt eine Überdeckung von 69.139€:
  • 2020: +37.505€
  • 2021: 81.237€ (Inbetriebnahme Hochbehälter 11/2021; lt. Vorauskalkulation 04/2021 Auswirkungen auf Kalk. Abschreibungen und Verzinsung)
  • 2022 (vorläufig): -49.603€
Die aufgelaufene Überdeckung i. H. v. 69.139€ ist in die neue Kalkulation für die Jahre 2023 und 2024 eingeflossen.

Künftig geplante Investitionen in das Trinkwassernetz sowie allgemeine Preissteigerungen – z. B. aufgrund der Inflation und der Ukraine-Krise – in den Personalkosten und nahezu allen Sachkosten (Strom, Material, etc.) tragen ebenfalls dazu bei, dass die Gebühr angehoben werden muss.

Mit der Kalkulation 2020 wurde - um dem anhaltenden Trend der Niedrigzinsen zu entsprechen - eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von bislang 3,0 % auf 2,5 % vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen. Aufgrund der aktuell stark steigenden Zinsen und der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2023 und 2024 einbezogen.

Da die Grundgebühr in der aktuellen Vorauskalkulation rund 25% der veranschlagten Gebühreneinnahmen beträgt, soll diese zur Entlastung der Privathaushalte mit geringem Verbrauch beibehalten und lediglich die Verbrauchsgebühr angehoben werden.

Die Werkleitung schlägt daher vor, 
  • die Grundgebühr wie folgt zu belassen (zuletzt für 2017 und 2018 erhöht) 


Dauerdurchfluss (Q3)
Nenndurchfluss (Qn)

bis
4 m³/h
2,5 m³/h
13,00 € / Monat
bis
10 m³/h
6 m³/h
20,00 € / Monat
bis
16 m³/h
10 m³/h
30,00 € / Monat
bis
25 m³/h
15 m³/h
45,00 € / Monat
bis
40 m³/h
25 m³/h
60,00 € / Monat
bis
63 m³/h
40 m³/h
100,00 € / Monat
bis
100 m³/h
60 m³/h
140,00 € / Monat
       
  • die Verbrauchsgebühr auf 1,95 €/m³ als Mischpreis aus 1,90 €/m³ für 2023 und 2,00 €/m³ für 2024 zu erhöhen 
  • die Grundgebühr für einen Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler bei unverändert 20 €/Monat zu belassen und
  • das Bauwasser auf 2,50 €/m³ zu erhöhen

Im Rahmen der externen durch den BKPV im Jahre 2020 wurde folgende Empfehlung ausgesprochen:


Aus dieser Empfehlung heraus sind folgende Änderungen in die BGS-WAS eingearbeitet worden:

§ 3 Entstehen der Beitragsschuld:

1)        Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. 
2)        Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

§ 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung Abs. 1 erhält folgende Fassung:

1)        Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.



Durch die Überarbeitung der Wasserabgabesatzung und die mittlerweile vorliegenden 10 Änderungssatzungen ist zudem eine Neufassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) für die Wasserversorgung geboten.

Beratung

GR Ludwig Moderegger möchte wissen, warum das Bauwasser so teuer ist. Werkleiter Herbert Thalbauer antwortet, dass so ein Anreiz geschaffen ist, dass Gebäude schnell an die reguläre Wasserversorgung anzuschließen. GR Alois Lechner fragt nach, warum im Werkausschuss eine Steigerung von 10 % vorgestellt wurde und es jetzt weniger sind. Es wird erklärt, dass Brutto und Netto vermischt wurden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation zur Kenntnis und beschließt die neugefasste BGS-WAS mit den neuen Gebühren in § 10 und der Änderungen in §§ 3 und 13.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6. 3. Änderungssatzung zur BGS-FWS; Kalkulation und Anpassung der Fernwärmegebühren ab 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 6

Vorgang

Die Fernwärmegebühren wurden zuletzt im November 2022 kalkuliert (einjähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde wie bereits im Vorjahr die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen. 

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2021 ergibt sich eine Unterdeckung von rund 168 T€. Hier besteht eine Abweichung zum Abbau der Rückstellung im geprüften Jahresabschluss 2021 aufgrund Weiterverrechnung der EEG-Umlage von rund 34 T€ aus der Stromlieferung des BHKW an die Fernwärme. Für das Jahr 2022 wird mittels Hochrechnung bis Jahresende eine weitere Unterdeckung von 179 T€ prognostiziert. 
Nach Verrechnung der Überdeckung aus dem Jahr 2020 i. H. v. 329 T€ verbleibt nach derzeitiger Prognose Ende 2022 eine Unterdeckung von 12 T€ (zzgl. Zinsen) bestehen, die wiederum in die Vorkalkulation 2023 übernommen wird. 

Künftig geplante Investitionen in das Fernwärmenetz sowie allgemeine Preissteigerungen – z. B. aufgrund der Inflation und der Ukraine-Krise – in den Personalkosten und nahezu allen Sachkosten (Strom, Gas, Holzbrennstoff, Material, etc.) tragen ebenfalls dazu bei, dass die Gebühr angehoben werden muss.

Mit der Kalkulation 2020 wurde - um dem anhaltenden Trend der Niedrigzinsen zu entsprechen - eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von bislang 3,0 % auf 2,5 % vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen. Aufgrund der aktuell stark steigenden Zinsen und der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2023 einbezogen.

Um dem sparsamen Umgang mit Heizenergie Rechnung zu tragen, schlägt die Werkleitung vor, für 2023 nur die Verbrauchsgebühr anzuheben. Dies soll auch zur Entlastung der Privathaushalte mit geringem Verbrauch beitragen. 

Dadurch ergeben sich für 2023 folgende Gebühren: 
  • Grundgebühr 2,40€ / Monat pro kWh (unverändert)
  • Verbrauchsgebühr 11,40 Cent pro kWh (bislang 5,8 Cent pro kWh)

Beratung

GR Dr. Christoph Werner fragt nach, was mit Energiebezug aus anderen Betriebszweigen gemeint ist. Es wird erklärt, dass es sich dabei um eine betriebsinterne Umbuchung handelt. GR Ernst Peter spricht die mögliche Deckelung des Ölpreises an. Hat eine Deckelung Auswirkungen auf den Fernwärmepreis? Wenn der Preisdeckel kommt, dann hat es Auswirkungen auf den Preis. Dieser wird dann günstiger. Allerdings wird die Ersparnis erst bei der nächsten Kalkulation berücksichtigt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation zur Kenntnis und beschließt die 3. Änderungssatzung zur BGS-FWS in der vorliegenden Fassung vom 13.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung zur Bewerbung vom Breitbandausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 7

Vorgang

In den nächsten zwei Jahren sollen die Kommunen Ainring, Freilassing und Saaldorf-Surheim mit schnellem Internet, sprich Glasfaser, ausgebaut werden. Den Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 27.09.2022 mit Beschluss Nr. 125 gefasst.
 
Damit das Ziel eines kompletten Ausbaus erreicht werden kann, ist eine Bewerbung des Breitbandausbaus notwendig. Gemäß der Kooperationsvereinbarung soll die Gemeinde hierfür die Voraussetzungen schaffen. Zu diesem Zweck muss die Plakatierungsverordnung für einen vorgegebenen Zeitraum ausgesetzt werden.  

Die Stadt Freilassing und die Gemeinde Saaldorf-Surheim haben bereits ihre Unterstützung für die Bewerbung des Breitbandausbaus zugesagt.   

Beratung

GR Dr. Christoph Werner spricht das Thema Vorwahlkampf an. Er befürchtet, dass viele Wahlplakate aufgehängt werden könnten. Es wird berichtet, dass erst sechs Wochen vor der Wahl Plakate aufgehängt werden dürfen. GR Josef Ramstetter findet die Verordnung im Ganzen nicht gut. Heutzutage sucht sich jeder die Informationen aus dem Internet und die Plakatierung ist vollkommen überflüssig. GR Dr. Friedhelm Schneider entgegnet, dass er einen Handzettel im Briefkasten hatte und das Thema im Internet nicht gefunden hätte. GR Ludwig Moderegger fragt nach, warum man die Ausnahme nicht auf den Kooperationspartner beschränkt. Der Kooperationspartner möchte neutral bleiben. So haben Mitkonkurrenten auch die Gelegenheit für Ihre Produkte zu werben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten (Plakatierungsverordnung – PlakV) für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 30.06.2023 mit einer Verordnung vom 13.12.2022 auszusetzen.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 8

Vorgang

Termine Bürgerinformationsveranstaltungen im Haus der Kultur
25.01.2023 Reha Klinik Reiteralm um 19:00 Uhr
26.01.2023 Betreutes Wohnen in Ainring um 19:00 Uhr

Verabschiedung Josef Unterrainer
Erster Bürgermeister Martin Öttl bedankt sich beim kaufmännischen Werkleiter Josef Unterrainer für die geleistete Arbeit und wünscht ihm bei der neuen Herausforderung alles Gute.

Weihnachtsansprache
Erster Bürgermeister Martin Öttl hält seine Weihnachtsansprache (Anlage 1).

Danksagung
Zweiter Bürgermeisterin Rosemarie Bernauer dankt dem Ersten Bürgermeister für seine Worte. Sie regen dazu an zu hinterfragen, wie es uns eigentlich geht. Die Offenheit und Transparenz vom Ersten Bürgermeister ist gut und sie weiß die Gemeinde in guten Händen. Für das kommende Jahr wünscht sie dem Ersten Bürgermeister Martin Öttl eine glückliche Hand bei der Leitung der Geschicke für die Gemeinde. Im Gemeinderat soll weiterhin so gut sachlich diskutiert werden. Weiterhin dankt sie allen Mitarbeitern. Josef Unterrainer wünscht sie alles Gute. Zuletzt wünscht sie allen frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr.     

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 9

Vorgang

Werbebeilagen in der Zeitung
GR Josef Ramstetter beklagt die vielen Werbungsbeilagen in der Zeitung. In fast einem Jahr hat er 52 kg Papier nur von den Werbungsbeilagen gesammelt. Bei 8000 Zeitungen im Berchtesgadener Land sind das 41600 kg pro Jahr. Wenn das Papier weggefahren wird sind drei 3-achsige LKW oder vier 2-achsige LKW notwendig. Die Erzeugung der Beilagen kostet viele Rohstoffe und Energie. Braucht es das wirklich? Die Zahlen sind nur ein Minimum. Junge Leute nutzen heute das Internet. Ihm ist bewusst, dass die Zeitung von der Werbung lebt. Trotzdem sollten die Werbebeilagen hinterfragt werden. 

Radweg zwischen Hammerau und Feldkirchen
GR Dr. Christoph Werner spricht den Radweg zwischen Hammerau und Feldkirchen an der B 20 an. Die Radfahrer werden aufgrund des Höhenniveaus von den Autos geblendet. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden. GR Josef Ramstetter erinnert sich an einen Beschluss, dass dort als Sichtschutz Büsche gepflanzt werden sollten. Erster Bürgermeister Martin Öttl wird der Sache nachgehen. Der Beschluss wird rausgesucht und Kontakt mit dem Staatlichen Bauamt aufgenommen.

Parkverbote wegen Schneeräumung
GR Ludwig Moderegger weist daraufhin, dass noch keine Schilder für Parkverbote aufgestellt wurden, so dass der Winterdienst seine Arbeit leichter verrichten kann. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Zonen mit Parkverboten in Mitterfelden eingerichtet.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 10:18 Uhr