Datum: 24.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 13.12.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 13.12.2022 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 13.12.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Vorstellung der Ausbauplanung für die Heubergstraße 2023 mit Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Vorgang
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.12.2021 (Beschluss-Nr. 161/2021) über mögliche Fernwärmeausbaupläne im Ortsteil Mitterfelden beraten. Im Zuge der damaligen Beratung wurde ein Ausbauplan vorgestellt, der im Jahr 2023 den Ausbau der „Heubergstraße“ sowie der „Staufenstraße Süd“ vorsieht.
Im Bereich der Heubergstraße ist ein Vollausbau notwendig. Mit der Planung wurde das Ingenieurbüro Roland Richter aus Freilassing beauftragt. Es ist der Neubau einer Fernwärmeleitung und die Erneuerung der bestehenden Trinkwasserleitungen (Haupt- und Hausanschlussleitungen) vorgesehen. In dem Zuge werden die Straßen erneuert und die Straßenabwässer von der bestehenden Mischwasserkanalisation getrennt und über Rigolen versickert. Außerdem wird ein Leerrohrnetz für eine zukünftige Versorgung mit Glasfaserkabel vorgesehen. Des Weiteren wird die bestehende Mischwasserkanalisation saniert.
Die Planung für den Ausbau der Heubergstraße wird vom Ing. Büro Richter vorgestellt.
Folgende Eckdaten liegen der Planung zugrunde:
- Straßenbau: Fahrbahn: Länge= ca. 275 m, Breite= ca. 6,0 m;
Gehweg: Länge= ca. 275 m, Breite= ca. 2,0 bis ca. 2,8 m
- Kanalsanierung: Hauptkanal: Länge = ca. 325 m, Hausanschlüsse: 10 St.
Wasserleitung: Länge = ca. 345 m
Fernwärmeleitung: Länge = ca. 300m
Die Bruttobaukosten für das geplante Bauvorhaben betragen rund 1.347.000 € und teilen sich wie folgt auf:
Gemeinde Ainring: ca. 824.000 € (~693.000 € netto)
Gemeindewerke Ainring: ca. 523.000 € (~440.000 € netto)
Im Bereich des Fernwärmeausbaus erwarten wir Fördergelder von 102 T€ (netto) und Herstellungsbeiträge von etwa 25 T€ (netto).
Beratung
GR Franz Wimmer fragt nach, wie sichergestellt werden kann, dass immer genügend Bauarbeiter auf der Baustelle sind und die Bauzeit eingehalten werden kann. Thomas Läpple erklärt, dass genügend Bauarbeiter anwesend sein werden. Die Bauzeit sollte nicht zu kurz sein, da dann die Zufahrten für die Anwohner und dem Baustellenverkehr erschwert wird. Zwei Baukolonnen sind nicht möglich. Die Bauzeit von April bis Oktober ist nicht zu lang bemessen. Es wird weiterhin nachgefragt, ob die Gemeindewerke Eigenleistungen erbringen. Ja, die Umschlüsse werden selber durchgeführt. Da die Baumaßnahme mit in den Rosenweg hinein geht, wird gefragt, ob dort auch Grundstücke angeschlossen werden. Werkleiter Herbert Thalbauer antwortet, dass es eine Interessenbekundung gibt. Dafür müsste aber 70-80m in den Rosenweg reingefahren werden und dadurch würde die Baustelle zu groß werden. Der Rosenweg wird ein eigenes Projekt werden.
GR Sven Kluba schlägt vor, Zwischentermine zu setzen. Dann kann die Einhaltung der Bauzeit besser gewährleistet werden. Er möchte noch wissen, ob der Gehweg gepflastert oder asphaltiert wird. Der Gehweg wird asphaltiert. Zuletzt wird von ihm gefragt, ob bei einer Veröffentlichung im Februar die Firmen überhaupt noch Angebote abgeben. Der Planer meint ja, da er für eine andere Maßnahme, die im Dezember ausgeschrieben wurde, neun Angebote erhalten hat.
GR Ludwig Moderegger erkundigt sich, ob eine gleichzeitige Ausschreibung für die offene und geschlossene Kanalbauweise erfolgen kann. Im südlichen Bereich handelt es sich um eine Renovierung im Bestand in einer Tiefe von 4,50m und keinen Hausanschlüssen. Hier wird die geschlossene Variante gewählt. Zeitgleiche Kanalarbeiten gehen nicht, da dann ein Verkehrschaos entstehen würde. Die Baustelle würde eingesperrt werden. Ausfuhr von Material müsste dann über die kleinen Stichstraßen erfolgen. Die Anlieger wären sicher nicht erfreut. Nach Meinung von GR Ludwig Moderegger ist die Baumaßnahme auch in 4-5 Monaten zu schaffen, wenn die volle Belegschaft auf der Baustelle ist. Zumindest war es früher so. Er möchte auch noch wissen, wer die Kontrolle auf der Baustelle hat, damit alles zügig von statten geht und so ausgeführt wird, wie ausgeschrieben. Der Bauleiter vom Ingenieurbüro ist für die Einhaltung zuständig. Dafür wurde auch das Büro beauftragt. Dritter Bürgermeister Martin Strobl weist darauf hin, dass im Süden der Baustelle die Einfahrt für die Polizeischule ist und hier Einsatzfahrzeuge ein- und ausfahren. In dem Bereich sollte die Bauzeit so kurz wie möglich gehalten werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Ausbau der Heubergstraße gemäß der vorgestellten Planung. Nach der Submission erfolgt die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Ausbau der Staufenstraße Süd - Wasserleitung und Fernwärme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Vorgang
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.12.2021 (Beschluss-Nr. 161/2021) über mögliche Fernwärmeausbaupläne im Ortsteil Mitterfelden beraten. Im Zuge der damaligen Beratung wurde ein Ausbauplan vorgestellt, der im Jahr 2023 den Ausbau der „Heubergstraße“ sowie der „Staufenstraße Süd“ vorsieht.
Im Projekt „Staufenstraße Süd“ inkl. eines Teilbereichs „Am Weitfeld“ ist ein Teilausbau vorgesehen. Im Ausbaubereich ist von Seiten der Gemeindewerke geplant, die Wasserhauptleitung inkl. Hausanschlussleitungen zu erneuern und Fernwärmeleitung neu zu errichten.
Neben der Gemeinde wurden andere Spartenträger (inkl. Telekommunikation und Strom) informiert und eine Projektbeteiligung abgefragt. Die Telekom hat den Ausbau einer FTTH-Verrohrung angekündigt. Die Bayernwerke (Strom) haben im Bereich Bedarf angemeldet. Bezüglich einer Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED laufen derzeit die Abstimmungen. Weitere Planungsabstimmungen erfolgen nach dem Ausbaubeschluss.
Die Gemeindewerke führen die Planungsleistungen nach HOAI selbst aus. Entwurfspläne mit Kostenberechnung wurden erstellt. Im Zuge der Planungen wurden das Fernwärmeanschlussinteresse erneut abgefragt und Hausbegehungen durchgeführt.
Im Bauabschnitt sind 16 Fernwärmehausanschlüsse möglich. Gemäß aktueller Rückmeldung planen wir mit 11 Hausanschlüssen (~ 68%). Dabei kann es sein, dass sich die Anzahl noch leicht nach oben oder unten korrigiert. Insgesamt sollen ~370 Trassenmeter Fernwärmeleitungen errichtet werden. Die Fernwärmekosten stellen sich wie folgt dar (Netto):
Fernwärmeausbaukosten Gesamt:
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240.000
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€
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Erwartete Fördergelder für den Wärmenetzausbau (40%)
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-96.000
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€
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Erwartete Herstellungsbeiträge der Neuanschlüsse
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-59.000
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€
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Restbetrag
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85.000
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€
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Im Bereich der Wasserversorgung ist geplant, die bestehende Hauptleitung (~170 m) einschl. der 12 Hausanschlussleitungen zu erneuern. Hierfür planen wir mit Kosten von (Netto):
Anteil. Hauptleitungskosten
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70.000
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€
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Anteil. Hausanschlussleitungen (öffentlich + privat)
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27.000
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€
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Gesamtkosten
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97.000
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€
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Aufgrund von derzeitigen Lieferengpässen von Baumaterialien, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die aktuellen Materialpreise erheblich schwanken und sich dies grundlegend auf die Einheitspreise auswirken kann.
Für die Finanzierung des Fernwärmeausbaus werden Fremdmittel (Kredite) benötigt. Es ist geplant, die Laufzeit der Kredite mit den Abschreibungen deckungsgleich abzuschließen. Einnahmen der Herstellungsbeiträge werden im Errichtungsjahr, Förderungen im Folgejahr eingehen.
Beratung
GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, ob die Mieter oder Eigentümer angeschrieben werden. Werkleiter Herbert Thalbauer berichtet, dass die Besitzer angeschrieben werden. Es wurden schon Haustermine durchgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Ausbau der Fernwärme „Staufenstraße Süd“ einschl. Wasserleitungsarbeiten. Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2023 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Nachverdichtung der Fernwärme in Mitterfelden 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Vorgang
Neben den Projekten „Heubergstraße“ und „Staufenstraße Süd“ sind im Bereich der Fernwärme noch weitere Maßnahmen vorgesehen. Der Umfang erstreckt sich über Einzelbereiche aus 2022 (wegen Materiallieferschwierigkeiten nicht ausgeführt), geplanten Neuanschlüssen für 2023 und notwendiger Rohrnetzarbeiten im Bestand.
Zur Koordination der Maßnahmen und zur Vermeidung von Problemen bei der Materiallieferung sollen die Arbeiten in der Ausschreibung „Staufenstraße Süd“ als separates Los einfließen.
(Die Gemeinde schreibt die Leistungen des Straßenunterhalts bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit diesem Prinzip aus.)
Die Einsatzorte sind im nachfolgenden Übersichtsplans erläutert und verteilen sich im ganzen Ortsteil Mitterfelden.
Es handelt sich um einzelne Fernwärmehausanschlüsse in unterschiedlichen Längen und Dimensionen. Insgesamt ist geplant ca. 240 Trassenmeter Fernwärmeleitung zu verlegen.
An den Orten 1, 2, 3, 4, 5 handelt es sich jeweils um einen Neuanschluss (Nachverdichtung).
An den Orten Nr. 6 und 7 sind Arbeiten aufgrund des Gebäudeabbruchs sowie eines Rohrbruchs in der Moosstraße (2022) erforderlich.
An den Orten Nr. 8, 9, 10, 11 handelt es sich um notwendige Rohrnetzarbeiten im Bestand.
Die Gemeindewerke führen die Planungsleistungen nach HOAI selbst aus.
Die Fernwärmekosten stellen sich wie folgt dar (Netto):
Fernwärmeausbaukosten Gesamt:
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210.000
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€
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Erwartete Fördergelder für den Wärmenetzausbau (40%) Herstellkosten für die Neuanschlüsse Ort 1-5; 50 T€
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20.000
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€
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Erwartete Herstellungsbeiträge der Neuanschlüsse
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29.000
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€
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Kosten werden im Bereich sonstige Netzerweiterungen und im Rohrnetzunterhalt Fernwärme im WIPLAN 2023 angesetzt.
Für die Finanzierung des Fernwärmeausbaus werden Fremdmittel (Kredite) benötigt. Es ist geplant, die Laufzeit der Kredite mit den Abschreibungen deckungsgleich abzuschließen. Einnahmen der Herstellungsbeiträge werden im Errichtungsjahr, Förderungen im Folgejahr eingehen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Nachverdichtung der Fernwärme in Mitterfelden 2023. Die Arbeiten sollen gemeinsam mit dem Projekt „Staufenstraße Süd“ ausgeschrieben werden. Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2023 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Vorratsbeschluss zur künftigen Verwendung der Betriebsgewinne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
|
ö
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beschließend
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6 |
Vorgang
Im Rahmen der Körperschaftsbesteuerung für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde vom Finanzamt Traunstein der 2021 erzielte Gewinn von 428.222 € im Bescheid als ausgeschüttet geltender Gewinn behandelt. Das Finanzamt vertrat die Sichtweise, dass der Gewinn des Eigenbetriebs nicht den Rücklagen zugeführt werde und damit kapitalertragssteuerpflichtig ist. Nach mehrfachem hin und her und einem Einspruch gegen den Finanzamt-Bescheid wurde dieser dann entsprechend korrigiert.
Laufender Gewinn, der nicht den Rücklagen des Betriebs gewerblicher Art (BgA) zugeführt wird, könnte vom Finanzamt als kapitalertragssteuerpflichtig angesehen werden. Bislang wurde der jeweilige Gewinn immer unseren Rücklagen zugeordnet, wodurch keine Kapitalertragssteuer angefallen ist. Seit kurzem prüfen die Finanzämter verstärkt in diese Richtung. Unser Steuerberater empfiehlt daher, einen Vorratsbeschluss zu fassen.
Bislang wurde der Beschluss für die Gewinnverwendung erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses bei Vorliegenden des durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüften Geschäftsberichts gefasst. Zur Vermeidung der Kapitalertragssteuerpflicht ist dieser aber bereits mit Erstellung des Geschäftsberichts und vor Abgabe der Steuererklärungen zu fassen.
Eine Gewinnausschüttung an die Gemeinde Ainring ist generell nicht vorgesehen; der Gewinn der Gemeindewerke Ainring dient der Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten und zur Investition von Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans.
Werkleitung und Kämmerei schlagen daher vor, per Beschluss festzuhalten, dass Gewinne der Gemeindewerke Ainring bis auf weiteres stets der Rücklage zuzuführen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass Gewinne der Gemeindewerke Ainring bis auf weiteres stets der Rücklage zuzuführen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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7. Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED-Leuchtmittel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Vorgang
Nachdem der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 10.10.2022 bereits beschlossen hat, die Ortsteile Feldkirchen und Hammerau auf moderne und energiesparsamere LED-Straßenleuchten umzustellen, hat die Verwaltung zwischenzeitlich aufgrund der nun feststehenden Stromverbrauchskosten für die Jahre 2023 und 2024 zusammen mit dem Bayernwerk einen Vorschlag zur Komplettumstellung der Straßenbeleuchtung erarbeitet. Die damaligen Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit gelten unverändert. Durch die enorm gestiegenen Stromkosten verkürzt sich die Amortisationszeit der Investition nochmals auf aktuell etwa 7 Jahre.
Vom Bund existiert ein Förderprogramm (Kommunalrichtlinie), dass grundsätzlich die Umrüstung mit einer Förderquote von 25 % der Bruttokosten bezuschusst. Die überlangen Bearbeitungszeiten beim Fördergeber konnten auf derzeit ca. neun Monate gesenkt werden. Die Bezuschussung beschränkt sich allerdings auf die technischen Leuchten. Gestalterische Leuchten sind ausgenommen. In Ainring existieren aktuell 370 gestalterische Leuchten und 305 technische Leuchten.
Die geschätzten Umrüstungskosten für alle Leuchten liegen bei ca. 381.000 Euro. Bezogen auf die förderfähigen Leuchten ergäbe sich ein Zuschussbetrag von ca. 45.000 Euro. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist in diesem Förderprogramm nicht möglich, d. h. die Maßnahme darf erst nach Vorliegen des Förderbescheids vergeben werden. Trotz der immer noch recht langen Bearbeitungszeit seitens des Fördergebers ist die Inanspruchnahme des Förderprogramms wirtschaftlich sinnvoll. Die Verwaltung schlägt daher folgendes Vorgehen vor:
- Feststellung derjenigen gestalterischen Leuchten, die auf technische Leuchten umgerüstet werden können. Damit Erhöhung der grundsätzlich förderfähigen Leuchten.
Zuschussbeantragung für alle technischen Leuchten (mit der Folge der späteren Umrüstung)
Schnellstmögliche Umrüstung der noch nötigen gestalterischen Leuchten im Sinne der Energieeinsparung (=Kosteneinsparung), da diese ohne Zuschuss abgewickelt werden.
Bedingt dadurch verzögert sich zwar die Komplettumstellung, ist aber durch die Inanspruchnahme des Förderprogramms wirtschaftlich sinnvoll (bei einer Bearbeitungszeit von ca. neun Monaten ist der Investitionszuschuss höher als die eingesparten Stromkosten durch eine schnelle Umrüstung).
Beratung
GR Christian Stehböck fragt nach wegen einer möglichen Lichtverschmutzung. Kämmerer Thomas Schlosser erklärt, dass die Lampen insektenfreundlich sind und das Licht dahin leuchtet, wo es hinleuchten soll.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf moderne und energiesparsame LED-Leuchten. Für die technischen Leuchten soll eine Förderung im Sinne der Kommunalrichtlinie beantragt werden. Die nötigen gestalterischen Leuchten sollen außerhalb des Förderprogramms schnellstmöglich umgerüstet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Neuerlass der Gebührensatzung für das Erlebnisbad Ainring; Anpassung der Eintrittsgebühren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
|
ö
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beschließend
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8 |
Vorgang
Letztmals zum 01.01.2015 wurden die Benutzungs- und Eintrittsgebühren des Erlebnisbades durch den Gemeinderat angepasst. Zwischenzeitliche Überlegungen zu Gebührenerhebungen wurden durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen (teilweise erheblichen) Einschränkungen für die Badebesucher verworfen. Da nun aber wieder ein geordneter und ohne Einschränkungen versehener Badebetrieb möglich ist, ist eine maßvolle Anpassung dringend nötig. Nicht zuletzt wegen massiv gestiegener Aufwendungen durch den Betrieb, insbesondere im Energiesektor schlägt die Verwaltung nach Abstimmung im Verwaltungs- und Finanzausschuss daher folgende Änderungen vor:
*Schüler einer allgemeinbildenden Schule, ordentlich Studierende an Uni/FH vom vollendeten 18. bis max. zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Nachweis (Schülerausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Ansonsten Kinderregelung bis 18 Jahre.
**Für Kinder von 6 bis 18 Jahren, Schüler und Studenten bis max. 25 Jahre, Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte ab GdB von 50 %, jeweils mit Nachweis.
Die Eintrittserlöse im Erlebnisbad Ainring betrugen 2022 netto 203.000 Euro. Trotz des guten Badewetters beläuft sich das Defizit aus dem laufenden Betrieb (also ohne Investitionen des VMHH bzw. ohne Abschreibung und Verzinsung des AV) auf gut 262.000 Euro (bzw. 434.000 € inkl. Abschreibung und Verzinsung des Anlagevermögens). Der Kostendeckungsgrad durch die Gebühren beträgt 38 % des laufenden Betriebs bzw. 29 % unter Einrechnung der kalk. Kosten. Die Verluste werden also zu einem ganz wesentlichen Teil vom „Nichtnutzer“ (= Steuerzahler) getragen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Personal- und Energiekostensteigerungen in 2023 sollte unbedingt eine Gebührenanpassung erfolgen, um die niedrige Kostendeckungsquote durch die Gebühren nicht noch weiter abzusenken.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Gebührensatzung für das Erlebnisbad Ainring in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 24.01.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Änderung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen; Anpassung der Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
|
ö
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beschließend
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9 |
Vorgang
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.06.2020 erfolgte die 15. und derzeit letzte Änderungssatzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen. In der 15. Änderungssatzung wurden sowohl die Erweiterung der bereits bestehenden Geschwisterermäßigungen auf den kirchlichen bzw. freien Träger in der Gemeinde Ainring als auch die Einführung einer Pauschale für das Mittagessen beschlossen. Zudem wurden lediglich die Krippengebühren zum 01.09.2020 erhöht. Eine einheitliche Erhöhung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten und Nachmittagsbetreuung) erfolgte letztmals zum 01.09.2019.
In der Regel erfolgt eine Gebührenerhöhung alle zwei Jahre. Darauf wurde im Jahre 2022 wegen der Corona-Pandemie verzichtet, um die Familien nicht weiter zu belasten. Gemäß Vorgaben des Gemeinderates aus den vorangegangenen Jahren legt die Verwaltung einen Entwurf zur turnusgemäßen Anpassung der Gebühren in den Kindertagesstätten vor. Es ist nunmehr beabsichtigt, die Nutzungsgebühren auch in Hinblick auf die weiter erheblich steigenden Personal- und Energiekosten zu erhöhen.
Erhöhung der Krippengebühren
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Krippengebühren ab September 2023 um 10 € je Buchungskategorie zu erhöhen. Die Mindestgebühr soll somit von 180 € auf 190 € monatlich erhöht werden. Der Blick auf den Landkreisvergleich ergibt, dass die Gemeinde Ainring damit gut im Durchschnitt liegen würde. Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 4.400 €/Jahr.
Erhöhung der Kindergartengebühren
Bei den Kindergartengebühren liegt die Gemeinde sogar über dem Landkreisdurchschnitt. Die Nachfrage bei den Nachbarkommunen hat ergeben, dass zwei weitere Kommunen ebenfalls eine Gebührenerhöhung planen, jedoch den Umfang noch nicht wissen. In diesem Bereich schlägt die Verwaltung ebenfalls eine Gebührenerhöhung von 10 € je Buchungskategorie vor. Es muss angemerkt werden, dass die Eltern durch die Gebührenerhöhung nur minimal belastet werden, da der Freistaat Bayern jedes Kind ab drei Jahren mit 100 € im Monat bezuschusst. Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 17.000 €/Jahr.
Erhöhung der Gebühren in der Nachmittagsbetreuung
Im Bereich der Nachmittagsbetreuung schlägt die Verwaltung ebenfalls eine Gebührenerhöhung von 10 € pro Buchungskategorie vor. Durch eine zusätzliche Gruppe sind hier die Personalkosten enorm gestiegen. In der 15. Änderungssatzung sind die Buchungskategorien beginnend mit > 2 bis 3 Stunden durchschnittliche tägliche Buchungszeit aufgelistet. Aktuell besuchen 15 Kinder die Einrichtung, welche nicht an den vollen fünf Tagen in der Woche betreut werden und somit in die Kategorie > 1 bis 2 Stunden fallen. Somit ist diese Kategorie mit aufzunehmen. Für diese sollte dann die Gebühr in Höhe von 75 € festgelegt werden, welche aktuell für Kategorie >2 bis 3 Stunden zu entrichten ist. Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 5.000 €/Jahr.
Anpassung der Geschwisterermäßigungen
Die Verwaltung regt zudem an, die bisherige Geschwisterermäßigung (2. Kind 50% und 3. Kind beitragsfrei) zu überdenken. Von aktuell 37 Kindern in der Kinderkrippe handelt es sich bei 17 um Geschwisterkinder, drei davon sind beitragsfrei. Im Kindergartenbereich hätte dies auf die Eltern keine Auswirkungen, da die Geschwisterkinder vom Beitragszuschuss abgedeckt sind. Die Nachmittagsbetreuung wird aktuell von sieben Geschwisterpaaren besucht.
Folglich ergeben sich dadurch vor allem im Bereich der Kinderkrippe erhebliche Mindereinnahmen. In Hinblick auf die Nachbarkommunen lässt sich feststellen, dass aktuell zwei weitere Kommunen unsere Regelung anwenden. Zwei andere Kommunen gewähren im Bereich der Kinderkrippe sogar keine Geschwisterermäßigung. Die Verwaltung schlägt vor, sich an der Geschwisterermäßigung der Stadt Freilassing zu orientieren, welche die Gebühr um 30% für jedes weitere Kind ermäßigt.
Beratung
GR Martin Unterrainer möchte die Geschwisterkinderregelung bei der alten Fassung belassen. Die Neuregelung trifft Familien mit mehr Kindern. Er stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Geschwisterregelung so belassen wird, wie sie ist. Erster Bürgermeister Martin Öttl lässt über den Antrag abstimmen. Das Abstimmungsergebnis lautet 8:12. Damit ist der Antrag zur Geschäftsordnung abgelehnt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 16. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung vom 24.01.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5
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10. Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts - Besetzung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
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ö
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informativ
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10 |
Vorgang
Die einzelnen Fraktionen besetzen die Ausschusssitze nach ihrem Ermessen. Die CSU-Fraktion besetzt ab der kommenden Sitzungsrunde den Bauausschuss hinsichtlich der Vertreter neu.
Mitglied: Sven Kluba Vertreter: Edith Höglauer
Mitglied: Josef Ramstetter Vertreter: Rosemarie Bernauer
Die Grün-Rot Fraktion nimmt folgende Änderungen vor.
Bauausschuss
Mitglied: Ludwig Moderegger Vertreter: Dr. Friedhelm Schneider
Umweltausschuss/Werkausschuss
Mitglied: Dr. Friedhelm Schneider Vertreter: Ludwig Moderegger
Rechnungsprüfungsausschuss
Mitglied: Dr. Friedhelm Schneider Vertreter: Ludwig Moderegger
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Umbesetzungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
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ö
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beschließend
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11 |
Vorgang
Zeitungsbericht zum Bauausschuss
Es wird berichtet, dass am Montag den 23.01.2023 ein Artikel über einen Tagesordnungspunkt aus nichtöffentlicher Bauausschusssitzung in der Zeitung stand. Dazu wird erklärt, dass zu der Sitzung am 21.11.2022 ordentlich geladen wurde und der Tagesordnungspunkt eigentlich hätte öffentlich beraten werden müssen. Im Vorfeld der Sitzung tagte der Gestaltungsbeirat und das Ende war nicht absehbar. Eine öffentliche Sitzung hätte aber konkret mit einer Uhrzeit geladen werden müssen. Das war nicht möglich. Deshalb wurde sich darauf geeinigt, bei nächster Gelegenheit den Tagesordnungspunkt zu veröffentlichen. Die Dringlichkeit für einen Beschluss war gegeben, da die Bundespolizei die zu beschließende Unterkunft nutzen wollte. In der letzten Bauausschusssitzung wurde dann der nichtöffentliche Beschluss mit der Beratung öffentlich bekanntgegeben.
GR Sven Kluba fragt nach, ob bei den Bekanntgaben von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen auch die Beratungen vorgetragen werden. Dies erscheint ihm ungewöhnlich und sollte in Zukunft nicht gemacht werden. Es wird erklärt, dass z.B. im Gemeinderat immer nur der Beschluss mitgeteilt wird. Hier war es aber eine besondere Situation, dass der Tagesordnungspunkt im November hätte öffentlich beraten werden müssen. Das im Artikel namentlich genannte Gemeinderatsmitglied war nicht gegen eine entsprechende Veröffentlichung.
Rohrbrüche bei Wasserleitungen
Werkleiter Herbert Thalbauer teilt mit, dass am 01.01.23 ein Wasserrohrbruch in der Industriestraße war. Am 19.01.23 ereignete sich ein Wasserrohrbruch in der Hallerstraße. Bei beiden Rohrbrüchen war eine 200er PVC Leitung betroffen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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12. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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24.01.2023
|
ö
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beschließend
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12 |
Vorgang
Werbung für Veranstaltungen im Radio
GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, ob die Gemeinde auch Werbung für ihre Veranstaltungen im Radio macht, z.B. bei der Bayernwelle. Viele Bürger haben z.B. nichts von den beiden kommenden Bürgerinformationsveranstaltungen mitbekommen. Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass die Bayernwelle mit im großen Presseverteiler ist. Die Bayernwelle hat sich auch für die Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch angekündigt. GR Josef Ramstetter ist der Meinung, dass die Bayernwelle nicht benötigt wird. Die Leute sollen die Zeitung lesen, da stand es oft genug drin.
Parkverbote in der Heubergstraße
GR Ludwig Moderegger spricht seine Anfrage von vor Weihnachten an. Es wurde damals angefragt, ob in der Heubergstraße wie in den Jahren zuvor Parkverbotsschilder aufgestellt werden können, damit der Winterdienst ordentlich durchgeführt werden kann. Bis jetzt ist hinsichtlich der Beschilderung nichts passiert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.03.2023 09:19 Uhr