Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023
3 Antrag von GR Ramstetter auf Ablehnung oder Teilkauf Reiteralm
4 Durchführung Auer Kirtag mit Erlass einer Satzung über den Jahrmarkt und der Gebührensatzung
5 Verbindungsstraße Saalachau-Hagenau
5.1 Straßenbebauungsplan Saalachau-Hagenau - Verfahrenseinstellung
5.2 Aufhebung der Veränderungssperre für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau
5.3 Aufhebung der Vorkaufssatzung für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau
6 Jahresabschluss Gemeindewerke 2021
6.1 Bericht über die Abschlussprüfung
6.2 Feststellung des Jahresabschlusses
6.3 Entlastung
7 Bekanntgaben
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Antrag von GR Ramstetter auf Ablehnung oder Teilkauf Reiteralm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 3

Vorgang

Mit Schreiben vom 02.02.2023 (eingegangen am 03.02.2023) legt Gemeinderat Ramstetter einen (zweigeteilten) Antrag vor auf Ablehnung oder Teilkauf der Reiter Alm.

Mit Schreiben vom 09.02.2023 (eingegangen am 09.02.2023) legt Gemeinderat Ramstetter einen geänderten Antrag vor. Hier wurde ein diffiziler Satz gestrichen. Ansonsten ist der Antrag wortgleich mit dem Antrag vom 02.02.2023.

Antrag auf Ablehnung des Projektes Reha-Klinik Reiter Alm:
Der Antrag auf Ablehnung des Projektes Reiter Alm bereitet in der Bearbeitung Schwierigkeiten lt. Geschäftsordnung, da es eine gültige Beschlussfassung (Aufstellungsbeschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2022, Beschluss-Nr. 142/2022) dazu gibt. 

Antrag auf Teilkauf:
Der Antrag auf Teilkauf der Reiter Alm würde voraussetzen, dass das Objekt zum Verkauf steht. Dies ist nicht der Fall. Die Gemeinde kann keinen Verkauf verlangen.

Beratung

GR Josef Ramstetter erklärt, warum er den Antrag gestellt hat. Die Vorstellung des Projektes im Haus der Kultur war ihm zu euphorisch und es ging seiner Meinung nach alles viel zu schnell. Nach Rücksprache mit dem Bauamtsleiter konnten Missverständnisse ausgeräumt werden. Das Vorhaben ist erst am Anfang der Planung und es ist noch nichts genehmigt. Daraufhin erklärt GR Josef Ramstetter, dass er den Antrag zurücknimmt.
Eine Nutzungsänderung kommt aber für ihn auch zukünftig nicht in Betracht. Aus seiner Sicht wäre auch eine Bürgerbeteiligung im Rahmen einer Bürgerbefragung das Beste. Zum Schluss möchte er noch wissen, wie hoch die Gewerbesteuerhöhe bei einem entsprechenden Klinikbetrieb wäre.   

Beschluss

Der Antrag wurde vom Antragsteller in der Sitzung zurückgezogen. Eine Beschlussfassung ist damit nicht mehr notwendig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Durchführung Auer Kirtag mit Erlass einer Satzung über den Jahrmarkt und der Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 4

Vorgang

Der Arbeitskreis Auer Kirtag hat sich mit der Durchführung des Auer Kirtags beschäftigt. Es wurde diskutiert, wie der Markt attraktiver gestaltet werden kann und wer der Veranstalter ist. 
Veranstalter bleibt weiterhin die Gemeinde Ainring. Die Geschäftsinhaber wurden angeschrieben, ob sie sich an einem verkaufsoffenen Sonntag beteiligen und ggf. Attraktionen für die Besucher anbieten. 
Der Arbeitskreis schlägt vor, dass der Auer Kirtag ab diesem Jahr immer am ersten Sonntag im August stattfinden soll. Der Montag ist kein klassischer freier Tag mehr, so dass sich die Besucheranzahl in Grenzen hält. Auch reisen viele Aussteller schon am Sonntag wieder ab. 

Beteiligen werden sich der Auwirt, der Auer Hansl und die Geschäfte westlich der B 20. Möbel Reichenberger hat auch sein Mitwirken kundgetan. 

Bisher fehlte eine Regelung in Form einer Satzung für den Jahrmarkt (Auer Kirtag). In diesem Zusammenhang kann in einer dazugehörigen Gebührensatzung eine Preisanpassung für die Standplätze stattfinden. Bisher wurden 5,- € pro Laufmeter verlangt. Dies soll auf 10,- € pro Laufmeter erhöht werden. 

Die Kosten für den Strom übernimmt weiterhin die Gemeinde. Für den Stromanschluss fallen ca. 1.000,- € an. 

Beratung

GR Ludwig Moderegger fragt nach, wie die Verwaltung auf die 10,- € Standgebühr gekommen ist. Es wird erklärt, dass bei den umliegenden Gemeinden nachgefragt wurde und diese 10,- € verlangen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über den Jahrmarkt (Auer Kirtag) in der Gemeinde Ainring, Ortsteil Au und die Satzung über die Erhebung der Jahrmarktgebühren (Auer Kirtag).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Verbindungsstraße Saalachau-Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5
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5.1. Straßenbebauungsplan Saalachau-Hagenau - Verfahrenseinstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5.1

Vorgang

Bezug:
Beschluss Nr. 41/2001 des Gemeinderates Ainring vom 20.04.2021

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 einen Aufstellungsbeschluss für den Straßenbebauungsplan Saalachau-Hagenau gefasst.

Hintergrund ist, dass seit Jahrzehnten tatsächlich eine vom öffentlichen Verkehr genutzte Verbindungsstraße Saalachau-Hagenau existiert, welche aber in großen Teilen in Privatbesitz war. Der Anfangspunkt ist im Ortsteil Saalachau, in etwa auf Höhe des Anwesens Saalachau 80. Von dort zweigt die Straße nach Osten ab, führt über zwei Brückenbauwerke über den Hammerauer Mühlbach. Etwas südlich der Anwesen Hagenau 1 bis 3 knickt die Straße nach Norden ab und führt in weiterer Folge bis zur Bundesstraße 20 im Bereich der sogenannten „Hagenauer Kurve“.
Die Straße steht in Teilbereichen im Eigentum der Gemeinde, wenn auch nicht in ausreichender Breite. In Teilen aber lag die Straße auf Grundstücken, die sich nicht im Eigentum der Gemeinde befanden. Die Straße ist nur zum Teil straßenrechtlich gewidmet. In großen Teilen, vor allem im südöstlichen Bereich, handelt es sich um eine tatsächlich öffentliche Straße, die rechtlich bislang nicht gesichert war. Die Straße hat aber eine bedeutende Erschließungs- und Verbindungsfunktion für den Ortsteil Saalachau mit einer Vielzahl von Einwohnern und rund 70 wohnbaulichen Anwesen, einem Wasserkraftwerk und noch etlichen unbebauten Grundstücken.
Die Leistungsfähigkeit der alternativen Zufahrten ist nicht ausreichend. 
Von Süden her über den sog. „Walser Weg“ ist aufgrund der geringen Breite der Straße (öffentlicher Grund etwa 4 m) ein Begegnungsverkehr von Pkw-Pkw nur schwer, ein Begegnungsverkehr Pkw-Lkw nicht möglich.
Von Norden her führt die Straße durch das Dorf Feldkirchen. Hier gibt es zwei Brücken über den Hammerauer Mühlbach und den Hammerauer Graben mit Gewichtsbeschränkungen. Außerdem ist eine Engstelle am Dorfplatz vorhanden mit teilweise nur 3 m Straßenbreite.

Um die vorhandene Straße planungsrechtlich zu sichern, hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Straßenbebauungsplanes beschlossen.
Der Umgriff des Bebauungsplanes ist aus untenstehendem Kartenausschnitt ersichtlich:

Zwischenzeitlich konnten die fehlenden Grundstücksflächen in der Breite, wie die Straße tatsächlich vorhanden ist, durchgehend notariell erworben werden.

Somit ist der vom Straßenbebauungsplan verfolgte Zweck, die Straße planungsrechtlich zu sichern erfüllt. Das Aufstellungsverfahren kann beendet werden.

Nach katastertechnischem Vollzug der notariellen Einigung (also Vermessung derselben) ist der Vorgang zur öffentlichen Widmung der Straßenfläche zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung eines Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.2. Aufhebung der Veränderungssperre für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5.2

Vorgang

Bezug:
Beschluss Nr. 42/2021 des Gemeinderates vom 20.04.2021

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 20.04.2021 aufgrund erkanntem Planungserfordernis einen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau gefasst. Der Geltungsbereich ist nachfolgend gelb mit schwarzer Umrandung dargestellt:


In der Bauverwaltung war durch verschiedene Gespräche und aufgrund des Verhaltens eines Grundeigentümers bekannt, dass –zumindest im östlichen Bereich- ein Entfernen dieser Straße angestrebt wird. Dies läuft der gemeindlichen Planungsabsicht (u.a. Erhalt einer Erschließung für den Ortsteil Saalachau) zuwider. 
Zur Sicherung dieser Planung war vor diesem Hintergrund eine Veränderungssperre für den maßgeblichen Bereich zu beschließen um Rechtssicherheit zu erhalten.

In der Folge wurden konstruktive Gespräche mit dem Grundeigentümer mit positivem Ergebnis geführt. Die fraglichen Straßenflächen konnten zwischenzeitlich in dem Ausmaß, wie die Straße tatsächlich vorhanden ist, notariell erworben werden.

Die Veränderungssperre kann daher aufgehoben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Veränderungssperre für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.3. Aufhebung der Vorkaufssatzung für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 5.3

Vorgang

Bezug:
Beschluss Nr. 43/2021 der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021

Weitergehend hat der Gemeinderat im Hinblick auf die Sicherung der Verbindungsstraße Saalachau-Hagenau auch noch den Erlass einer Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Straßenbebauungsplanes abzusichern. Die Satzung erhöht die Rechtssicherheit für einen möglichen Vorkaufsfall erheblich.

In der Folge wurden konstruktive Gespräche mit dem Grundeigentümer mit positivem Ergebnis geführt. Die fraglichen Straßenflächen konnten zwischenzeitlich in dem Ausmaß, wie die Straße tatsächlich vorhanden ist, notariell erworben werden.

Die Vorkaufssatzung kann daher aufgehoben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Jahresabschluss Gemeindewerke 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6
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6.1. Bericht über die Abschlussprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6.1

Vorgang

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 15.642.844,25 € und einem Jahresgewinn von 428.222,36 €.

Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde am 30.06.2022 aufgestellt. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 22.10.2022 statt, die Abschlussprüfung wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in der Zeit vom 14.11. bis 18.11.2022 durchgeführt.

Bei den Prüfungen haben sich keine Beanstandungen ergeben. Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2021 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die Abschlussprüfung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6.2. Feststellung des Jahresabschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6.2

Vorgang

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von 15.642.844,25 €. 

Das Anlagevermögen erhöhte sich bei Neuinvestitionen in Höhe von 1.538 T€, abgesetzten Baukostenzuschüssen von 251 T€, sowie Abschreibungen und Anlagenabgängen von 819 T€ um 467 T€ auf 11.169 T€. Das Umlaufvermögen nahm um 7 T€ auf 4.454 T€ zu. Auf der Passivseite betrugen die Verbindlichkeiten 9.346 T€ und waren gegenüber dem Vorjahr um 34 T€ höher. Das Eigenkapital stieg durch den Jahresgewinn in Höhe von 428 T€ auf 5.718 T€ an. 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist bei Umsatzerlösen in Höhe von 4.213 T€ einen Jahresgewinn in Höhe von 428 T€ aus. Damit wurde eine Eigenkapitalverzinsung nach Steuern von 8,11 %, bezogen auf das Eigenkapital zum 01.01.2021 von 5.290 T€, erwirtschaftet.

Das Jahresergebnis 2021 setzt sich nach der Erfolgsübersicht wie folgt zusammen:



Euro  



Stromerzeugung (BHKW)

405.966
Wasserversorgung

119.642
Fernwärmeversorgung

56.477
Betriebsergebnis somit

582.085
Finanzerträge

-
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-153.862
Unternehmensergebnis (Jahresgewinn)

428.222

Der Jahresgewinn 2021 wird gemäß Gemeinderatsbeschluss (GR 6/2023) vom 24.01.2023 den Rücklagen der Gemeindewerke Ainring zugeführt.

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider stellt fest, dass das BHKW zum Betrieb Erdgas braucht. Um den Verbrauch von Erdgas zu verringern fragt er nach, ob auch Biogas verwendet werden kann oder ob es eine andere Alternative zu Erdgas gibt. Werkleiter Herbert Thalbauer erklärt, dass die Stromerzeugung auf verschiedene Wege erfolgt. IM BHKW wird Erdgas benötigt. Hier gibt es entsprechende Lieferverträge. Mit dem Strom werden die gemeindlichen Gebäude versorgt. Der durch die Fernwärme produzierte Strom wird in das allgemeine Netz eingespeist. Eine Alternative zu dem Erdgas gibt es bis jetzt nicht. In den nächsten Jahren soll aber ein Transformationsplan erstellt werden. GR Dr. Friedhelm Schneider spricht die Zielvorgaben zur Klimaneutralität durch den Bund und dem Landkreis an. Es werden Vorgaben gemacht und die Kommunen müssen alles umsetzen und dabei die Wirtschaftlichkeit im Auge haben. Seiner Meinung nach ist die Gemeinde Ainring auf einem guten Weg. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt gemäß § 25 Abs. 3 EBV den Jahresabschluss 2021 fest und beschließt den Jahresgewinn in Höhe von 428.222,36 €. Der Jahresgewinn 2021 wird gemäß dem Grundsatzbeschluss (GR 6/2023) vom 24.01.2023 den Rücklagen der Gemeindewerke Ainring zugeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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6.3. Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 6.3

Vorgang

Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO hat der Gemeinderat bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung festzustellen und die Entlastung zu beschließen. 

Nach dem der Jahresabschluss 2021 durch den Abschlussprüfer geprüft und vom Gemeinderat festgestellt ist, kann die Entlastung erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Jahresabschluss 2021 die Entlastung der Werkleitung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 7

Vorgang

Keine

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 8

Vorgang

Reiteralm
GR Sven Kluba spricht noch einmal das Thema Reiteralm an. Da das Verfahren erst am Start ist, vergibt sich die Gemeinde noch nichts. Er hat noch zwei Fragen, die für den weiteren Entscheidungsprozess wichtig sind. Es soll bitte geklärt werden, was passiert, wenn dem Investor kein Kassensitz zugeteilt wird oder zugeteilt werden kann und ob der damalige Eigentümer für den gleichen Preis das Objekt an die Gemeinde verkaufen würde, wenn das Verfahren eingestellt wird, weil der Investor sein Vorhaben nicht umsetzen kann. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 14:02 Uhr