Datum: 21.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 28.02.2023
3 Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der Besetzung des Gemeinderats - Vereidigung von Herrn Ulrich Tretter
4 Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der Ausschussbesetzung für die Grün-Rot Fraktion
5 Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Bestellung von Frau Hofmann zur Umweltbeauftragten
6 Fortführung und Neuausschreibung vom Rufbus ab dem 10.12.2023
7 Erste Vorberatung zum Haushalt 2023 mit Finanzplan bis 2026 und Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Ainring
8 Vortrag von Tiefbauamtsleiter Dipl. Ing. Läpple über die Flusspegelüberwachung (Hochwasserschutz) an den gemeindlichen Bächen
9 Vorberatung zur Ausschreibung Erdgasbeschaffung 2024/2025
10 Vorschläge und Auswahl für das Schöffenamt
11 Bekanntgaben
12 Anfragen

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 28.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 28.02.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 28.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der Besetzung des Gemeinderats - Vereidigung von Herrn Ulrich Tretter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 3

Vorgang

GRin Barbara Hofmann beantragte aus persönlichen Gründen das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und damit die Niederlegung des Gemeinderatsmandats (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG). Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes fest (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). Eine Ablehnung ist nicht zulässig. Dabei handelt es sich rein um einen formalen Akt. Der Antrag auf Niederlegung des Gemeinderatsmandats kann vom Gemeinderat nicht abgelehnt werden. 

Nach dem Bekanntwerden vom Ausscheidungswunsch der GRin Barbara Hofmann wurden die Listennachfolger schriftlich gefragt, ob sie das Mandat als Gemeinderat annehmen. Frau Katja Halk und Frau Roswitha Hauk haben das Mandat aus persönlichen Gründen schriftlich abgelehnt. Als nächster Listennachfolger der Grünen wurde Herr Ulrich Tretter angeschrieben. Er teilte schriftlich mit, das Mandat annehmen zu wollen.  Herr Ulrich Tretter wird im Gemeinderat begrüßt. Erster Bürgermeister Martin Öttl nimmt die Vereidigung gem. Art. 31 Gemeindeordnung vor.

  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Niederlegung des Gemeinderatsmandats von GRin Barbara Hofmann zu. Die Vereidigung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der Ausschussbesetzung für die Grün-Rot Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 4

Vorgang

Nach dem Ausscheiden von Frau Barbara Hofmann aus dem Gemeinderat und dem Nachrücken von Herrn Ulrich Tretter ergeben sich für die Sitze bei der Grün-Rot Fraktion in den Ausschüssen folgende Änderungen:

Bauausschuss: Vertreter GR Ulrich Tretter
Werkausschuss und Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschuss: Mitglied Ulrich Tretter, Vertreter Dr. Friedhelm Schneider
Rechnungsprüfungsausschuss: Vertreter Ulrich Tretter
Ferienausschuss: 2. Vertreter Ulrich Tretter

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Änderungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Bestellung von Frau Hofmann zur Umweltbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 5

Vorgang

Frau Hofmann war Umweltreferentin der Gemeinde Ainring. Ein Referent kann immer nur aus der Mitte des Gemeinderats kommen. Die Tätigkeit unter der Bezeichnung Referent ist für Frau Hofmann somit nicht mehr möglich. Sie würde aber gern weiterhin Ansprechpartnerin der Bürger für Umweltfragen bleiben. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, Frau Barbara Hofmann die Aufgabe unter der Bezeichnung „Umweltbeauftragte“ zu belassen.

Beratung

GR Josef Ramstetter schätzt Frau Hofmann persönlich sehr, aber die wichtige Aufgabe als Umweltbeauftragte und Bindeglied zum Gemeinderat sollte von einer Person aus dem Gemeinderat ausgeübt werden. Wenn irgendein Kompromiss gefunden wird, dann kann er dem Beschlussvorschlag zustimmen. GR Sven Kluba ist derselben Meinung. Die Person muss die politische Meinung vertreten und nach außen wirken. GR Dr. >Friedhelm Schneider versteht die Bedenken, aber von der Kompetenz und dem zeitlichen Einsatz für das Thema ist Frau Hofmann die richtige Person. Keiner hat so viel Fachwissen und bringt die Zeit für das Thema auf. Er schlägt vor, dass Frau Hofmann zweimal im Jahr dem Gemeinderat über die Vorgänge und Arbeiten berichtet. Es sollte für diese Wahlperiode ausprobiert werden. Da ihr die Aufgabe auch Spaß macht, kann die Tätigkeit ihr Kraft geben. GR Dr. Christoph Werner ist der Meinung, dass die Tätigkeit als Umweltbeauftragte etabliert werden kann. Frau Hofmann wird die Aufgabe akribisch ausführen. GR Sven Kluba findet den Vorschlag mit dem Ausprobieren nicht schlecht. Allerdings schlägt er ein halbes oder dreiviertel Jahr vor. Erster Bürgermeister Martin Öttl findet die Aufgabe als Beschäftigung für Frau Hofmann sehr sinnvoll. Zweimal im Jahr soll ein Bericht im Gemeinderat abgegeben werden.   

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Frau Barbara Hofmann zur Umweltbeauftragten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Fortführung und Neuausschreibung vom Rufbus ab dem 10.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 6

Vorgang

Am 15.12.2021 fuhr der Rufbus der Gemeinde Ainring das erste Mal. Der Betrieb wurde gemäß Ausschreibung zuerst auf 2 Jahre beschränkt, um zu sehen, wie der Rufbus angenommen wird. Im vergangenen Jahr legte der Rufbus 12.631km zurück und beförderte dabei 3.183 Personen. Die Fahrgeldeinnahmen betrugen 5.356,- €. 

Die Kosten für den Rufbus betrugen im Jahr 2022 126.720,- €, abzüglich der Zuschüsse vom Freistaat Bayern 86.095,- €, 
ÖPNV Zuweisung 6.000,- € und den 
Fahrgeldeinnahmen von 5.356,- €. 

Somit betrugen die tatsächlichen Kosten 29.269,- €.

Der Rufbus wird derzeit durch das Förderprogramm „Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum für bedarfsorientierte Bedienformen des allg. ÖPNV und Pilotprojekte landkreisübergreifender Expressbusverbindungen im Omnibusverkehr“ gefördert. Die Förderung ist zunächst begrenzt bis 09.12.2023 (Ende der Liniengenehmigung). Förderung im Wege der Anteilsfinanzierung. Abgestufte Förderung: 1. Betriebsjahr 70 % der förderfähigen Ausgaben (aber immer mit Deckel – aktuell max. förderfähige Kosten von 122.500 €!!), 2. Betriebsjahr 60 % der förderfähigen Kosten, zzgl. jährliche Marketingpauschale von 10.000 €. Für folgende Betriebsjahre ergehen Förderbescheide, wenn der Linienverkehr fortgeführt werden sollte. Hier gelten dann abgestufte Fördersätze von 50 % im dritten und 45 % im vierten Betriebsjahr. Ab dem 5. Betriebsjahr max. 35 %.

Zu entscheiden ist, ob der Rufbus ab dem 10.12.2023 weiterbetrieben werden soll. Der Rufbus wird von Senioren gut angenommen. Auch berufstätige nutzen regelmäßig den Rufbus, um zum Bahnhof nach Freilassing zu kommen. 

In diesem Zusammenhang sollte über die Betriebszeit gesprochen werden. Eine Verlängerung am Abend ist nicht notwendig. Wünschenswert wäre hingegen ein Beginn ab 05:30 Uhr anstatt 06:00 Uhr. So kann der Zug um kurz vor sechs in Freilassing erreicht werden. Der Sonntag sollte weiterhin außen vor bleiben, da er sich aus der Praxis heraus in der Nachbargemeinde nicht rentiert hat. 

Wenn ja, dann ist zu entscheiden, mit welcher Art von Fahrzeug gefahren werden soll. Die damalige Ausschreibung beinhaltete ein Elektrofahrzeug. Dieses wurde auch geliefert. Laut Hersteller sollte das Fahrzeug eine Reichweite von 140km haben. In der Praxis hat sich leider herausgestellt, dass oftmals nur die Hälfte der Reichweite erreicht wurde. Das lag an der Topografie der Fahrtstrecken und den äußeren klimatischen Bedingungen wie Hitze oder Kälte. Aus Sicht der Verwaltung sollte bei der Ausschreibung den Unternehmen keine konkreten Vorgaben hinsichtlich der Fahrzeugart gemacht werden. So kann auch ein entsprechendes gut kalkuliertes Angebot abgegeben werden. Je spezieller die Vorgaben gemacht werden, desto teurer wird das Fahrzeug. Dass die Beförderung von 8 Personen möglich und das Fahrzeug behindertengerecht ist, ist selbstverständlich. 

Ob der Fahrpreis geändert werden soll oder nicht, wird in einer kommenden Sitzungsrunde beraten und entschieden. Der Fahrpreis ist für die Ausschreibung auch nicht wichtig.  

Weiterhin kam teilweise der Wunsch aus der Bevölkerung weitere Haltestellen außerhalb der Gemeinde Ainring anzubieten, wie z.B. das Krankenhaus Bad Reichenhall oder 1-2 Haltestellen in der Innenstadt von Freilassing. Wenn möglich, soll dies umgesetzt werden. Hierzu kam der Vorschlag aus dem Verwaltungs- und Finanzausschuss bei Bedarf nur Haltestellen in den angrenzenden Gemeinden zu errichten.  

Auch die neue Laufzeit ist bei einer Weiterführung zu entscheiden. Je länger die Laufzeit, desto günstiger wird wahrscheinlich das Angebot ausfallen. Die Nachbargemeinde hat eine Ausschreibung für 4 Jahre (bis 2026) gemacht. Dieser Zeitraum sollte auch für den Rufbus in Ainring angestrebt werden. Sollte das landkreisweite Rufbussystem in der Zeit gestartet werden, so ist zu überlegen, ob die Aufgabenträgerschaft samt Vertrag an den Landkreis übergeben wird. Kurzfristig ist damit aber nicht zu rechnen.   

Beratung

Nachdem Thomas Richter vom Busunternehmen Hogger ein paar Worte über den jetzigen Betrieb gesprochen hat, erklärt Erster Bürgermeister Martin Öttl, dass es viele positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung gibt. GR Dr. Christoph Werner fragt nach, wie lange der Bus für eine Fahrt nach Bad Reichenhall besetzt wäre. Herr Richter antwortet, mindestens eine Stunde. GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, ob auch ausländische Mitbürger den Rufbus nutzen. Die Kundschaft hat verschiedene Nationalitäten, so Herr Richter. GR Sven Kluba macht darauf aufmerksam, dass wenn über die Fahrpreise beraten wird, das 49,- € Ticket mitdiskutiert werden soll. GR Max Schnellinger findet, dass wir mit dem jetzigen Betreiber Glück haben. Es läuft seiner Meinung nach besser als vorher. GR Christian Stehböck fragt nach, ob ein Rufbus ausreicht. Die wird mit ja beantwortet. Je nach Fahrgastbedarf wird ein anderes Fahrzeug eingesetzt. Über die Zentrale kann das gut gesteuert werden.   

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Fortführung des Ainringer Rufbusses für weitere 3 Jahre zu und die Verwaltung wird beauftragt mit den folgenden Bedingungen eine Ausschreibung durchzuführen. Für die Art des Fahrzeuges werden keine Vorgaben gemacht. Es sind für Elektro- und Dieselfahrzeuge Angebote anzufordern. Weitere Haltepunkte sollen, wenn notwendig, nur in den Nachbargemeinden hinzukommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Erste Vorberatung zum Haushalt 2023 mit Finanzplan bis 2026 und Wirtschaftsplan der Gemeindewerke Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 7

Vorgang

Gemeindekämmerer Schlosser erläutert den Entwurf des Haushaltes 2023 und den Finanzplan bis 2026, wobei er auf die Einzelpläne und Unterabschnitte im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt näher eingeht und gravierende Änderungen gegenüber dem Ansatz des letzten Haushaltsjahres begründet und erläutert sowie Entwicklungen im Finanzplanungszeitraum aufzeigt.
Ebenso wird der Stellenplan für 2023 erläutert.
Werkleiter Herbert Thalbauer geht auf den Wirtschaftsplan ein und erläutert ihn. 

Beratung

GR Josef Ramstetter fragt nach, ob die Gemeinde Teisendorf sich bei der Surbrücke in Altmutter finanziell beteiligt. Dies wird verneint. Die Brücke gehört zur Gemeinde Ainring. GR Sven Kluba hat einige Fragen zu verschiedenen Haushaltsstellen. 
VwHH 0600.6322 – die Kosten für die Software und -pflege haben sich verdoppelt. Einmalig ist eine Antivirensoftware zu beschaffen und die Programme von der AKDB sind ab heuer mit der Umsatzsteuer belegt. 
VwHH 1300.5620 – Aus- und Fortbildung Verdreifachung der Kosten. Es gibt immer weniger Personen bei der Feuerwehr, die einen LKW-Führerschein haben. Hier werden wohl einige Führerscheine finanziert werden müssen. Das Thema wird mindestens dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt. 
VmHH 6000.9350 - allg. Bauverwaltung hat 10.000,- € mehr. Das Programm Map Edit wird um die mobile Lösung erweitert. 
VmHH 6345.3610 - Bahnunterführung Hammerau. Es gibt noch keine Schlussrechnung und deshalb stehen immer noch die Werte drin.
VmHH 8819.3401- Veräußerung von Grundstücken. Hier sollen Grundstücke in Bruch Römerstraße und Hammerau B veräußert werden. 
Zum Abschluss spricht GR Sven Kluba zwei Brücken in Feldkirchen an, die eine Tonnagebeschränkung haben. Das kann in der heutigen Zeit in einer Ortschaft nicht sein. Die Brücken sind zu erneuern. Er stellt den Antrag, dass in diesem Jahr die Planungskosten im Haushalt aufgenommen werden und im nächsten Jahr die Bauphase gestartet wird. Erster Bürgermeister Martin Öttl lässt über den Antrag abstimmen. Das Abstimmungsergebnis lautet 16:4. Dagegen stimmten die GRe M. Strobl, M. Schnellinger, J. Reichenberger und F. Wimmer. 
GR Dr. Friedhelm Schneider fragt nach der PV-Anlage am Hochbehälter in Mühlstatt. Werkleiter Herbert Thalbauer antwortet, dass die Finanzmittel vorgesehen sind, aber es noch keinen Baubeschluss gibt. Weiterhin möchte es wissen, warum viel Strom zum Nachttarif eingespeist wird. Es wird erklärt, dass der Eigenbedarf tagsüber höher ist und nachts mehr Strom übrig bleibt, so dass mehr eingespeist wird.   

Beschluss

Die Ausführungen des Kämmerers und des kaufmännischen Werkleiters zum Haushalt 2023 und Finanzplanung bis 2026 sowie des Wirtschaftsplanes werden zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Vortrag von Tiefbauamtsleiter Dipl. Ing. Läpple über die Flusspegelüberwachung (Hochwasserschutz) an den gemeindlichen Bächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 8

Vorgang

Dipl. Ing. Thomas Läpple hält einen Vortrag über die Flusspegelüberwachung und den damit verbundenen Hochwasserschutz. Die Präsentation ist dem Tagesordnungspunkt angehängt. 

Beratung

Erster Bürgermeister Martin Öttl bezeichnet die Pegelüberwachung als eine geniale Lösung. Die Einsatzkräfte werden dadurch rechtzeitig informiert. GR Christian Stehböck fragt nach, ob die Daten für jedermann einsehbar sind. Es kann festgelegt werden, wer die Daten sehen kann. Primär sind die Daten aber für die Einsatzkräfte. Die Daten könnten auch auf der Homepage eingebunden werden. GR Bernhard Dusch möchte wissen, warum der Eselbach in Thundorf nicht überwacht wird. Laut Herr Läpple ist der Eselbach nicht das Problem und derzeit nicht notwendig. Das System kann aber jederzeit erweitert werden. GR Gernot Althammer fände es gut, wenn in Bezug auf den Sportplatz in Hammerau die Infos über Hochwasser weitergegeben werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Vorberatung zur Ausschreibung Erdgasbeschaffung 2024/2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 9

Vorgang

Der aktuelle Erdgasliefervertrag endet am 31.12.2023. Ursprünglich war die Ausschreibung der Lieferleistung für die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehen. Durch den Russland-Ukraine Konflikt war eine Ausschreibung in dieser Zeit nicht möglich. Die Lieferanten haben aufgrund der Marktlage keine Angebote für die Lieferung von Erdgas abgegeben. 

Auch aktuell ist die Angebotseinholung in der gewohnten Form nicht mehr möglich. Angebote durch Lieferanten werden zurzeit nur noch gelegt, wenn die Risikooptionen für die Anbietenden überschaubar sind. 
Bei der Durchführung der Ausschreibung werden wir vom Ingenieurbüro Specht, Hr. Busse beraten. Das Ingenieurbüro empfiehl uns, das Ausschreibungsverfahren zu wechseln. 

Der Unterschied in der Beschaffung wird vom Werkleiter erläutert.

Bisher haben wir eine europäische Ausschreibung im offenen Verfahren durchgeführt:
Die Angebotsanfrage und -stellung war bisher so, dass die Preisbildung an der Börse nach einem bestimmten Schema vorgeschrieben wurde. Damit war der Börsenenergiepreis für alle Bieter gleich. Die unterscheidende Komponente war nur die Handelsmarge des Bieters.

Geplantes Verfahren – Verhandlungsverfahren:
Aufgrund der aktuellen Problematik wäre hier, vom bisherigen Offenen Verfahren abzuweichen und gemäß § 14 (3) Nr. 3 VgV das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV anzuwenden. Dieses Verfahren ermöglicht:
  • flexible Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Angebotsinhalte (insb. der Beschaffungs-strategie), um auf tagesaktuelle Gegebenheiten am Energiemarkt reagieren zu können 
  • einen kurzfristigen Vertragsabschluss; 
  • und damit überschaubare Risiken in der Strukturierung und Preisbildung. 
  • Die Öffentlichkeit des Verfahrens ist trotzdem gewährleistet. 

Als Wasser- und Energieversorger unterliegen wir hier der Sektorenverordnung. Rechtlich steht dem Verhandlungsverfahren nichts entgegen. Gemäß Eigenbetriebssatzung ist für die Vergabe von Lieferleistungen ab 100.000 Euro der Gemeinderat zuständig. Um das Verfahren durchführen zu können benötigt die Werkleitung die Ermächtigung zur Verhandlungsführung. Eine Vergabe im Rahmen der Sitzungen ist nicht möglich.

Die Lieferung soll für den Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen werden (2024/2025). Wie bei den letzten Ausschreibungen soll die Option auf eine Verlängerung um zweimal 1 Jahr, also für 2026 und für 2027, abgefragt werden. Damit sind wir sehr flexibel und bei einem guten Angebot wären wieder langfristige Teileinkäufe möglich.
Die Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt planen wir für Ende März / Anfang April. Die Vergabeverhandlungen sind für Juni vorgesehen.

Über das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens muss das Beschlussgremium in der nächsten Sitzung unterrichtet werden. 
Der Beschlussvorschlag wurde gegenüber der Werkausschusssitzung detaillierter formuliert. Die Ermächtigung soll nur für die Ausschreibung des Zeitraums 2024/2025 erteilt werden.

Beratung

GR Gernot Althammer fragt nach, wer bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit des Werkleiters das Gas einkaufen kann. Die Ermächtigung gilt nur für den Werkleiter. Es ist die praktischste Lösung. GR Dr. Christoph Werner fragt nach dem finanziellen Volumen für das der Werkleiter ermächtigt wird. Nach den aktuellen Preisen sind es ca. 3 Mio. Euro. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Verhandlungsverfahren für die Erdgasbeschaffung 2024/2025 mit Verlängerungsoption durchzuführen. Die Werkleitung wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter im Verhandlungsverfahren für die Jahre 2024 und 2025 zu vergeben. Nach Auftragsvergabe ist das Gremium über das Ergebnis zu informieren. Mögliche Vertragsverlängerungen für die Jahre 2026 und 2027 werden im zuständigen Gremium beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Vorschläge und Auswahl für das Schöffenamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 10

Vorgang

Bürger der einzelnen Gemeinden wurden aufgerufen, sich bei den Gemeinden zu melden, wenn sie Interesse an einem Schöffenamt haben. Die Bewerbungen sind für die Amtsperiode 2024 – 2028. Die Bewerbungsfrist lief Ende Februar 2023 ab. 
Bei der Gemeinde Ainring haben sich 14 Bürger für das Amt des Schöffen beworben. 8 Vorschläge soll die Gemeinde Ainring bis zum 05.06.2023 an das Amtsgericht Laufen übermitteln. Bis 15.05.2023 ist die Vorschlagsliste öffentlich bekanntzugeben. 
Ob dann tatsächlich jemand von den 8 vorgeschlagenen Personen zum Schöffen berufen wird, entscheidet das Amtsgericht.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss muss 8 Personen aus den Bewerbungen auswählen und dem Gemeinderat vorschlagen. Die Bewerberliste ist an den Tagesordnungspunkt angehängt.  

Beschluss

Der Gemeinderat schlägt folgende Bewerber für das Amt des Schöffen vor:
1. Reinhard Löwe
2. Manfred Nowak
3. Ludwig Wetzelsberger
4. Andreas Gondorf
5. Wolfgang Dusch
6. Monika Helminger
7. Adelheid Wiesbacher
8. Peter Mahrle

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 11

Vorgang

Ortsein- und -ausgangsschild am Stadtweg
Das Schild musste für die Radfahrer aufgestellt werden, damit die wissen, dass sie in einer 30km/h Zone sind und damit rechts vor links gilt. 

Anfrage aus der Bürgerversammlung – Erdrutsch im Bereich Vachenlueg
Es wird mitgeteilt, dass es einen Termin Vorort gegeben hat und der betroffene Bürger von der Gemeinde Anger entsprechend informiert wird. 

Bepflanzung an der B20 zwischen Hammerau und Feldkirchen
Es wird mitgeteilt, dass das Staatliche Bauamt keine Notwendigkeit für den Sichtschutz zwischen B 20 und Radweg in dem Bereich sieht. Die Gemeinde Ainring kann gerne auf eigene Kosten einen Sichtschutz mit Pflanzen anbringen. Die Sträucher dürfen nicht zu hoch sein und müssen alle 2-3 Jahre zurückgeschnitten werden. Eine entsprechende Vereinbarung wäre mit dem Staatlichen Bauamt abzuschließen. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2023 ö beschließend 12

Vorgang

Keine

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 09:04 Uhr