Datum: 14.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 19.09.2023
3 Antrag auf Einführung von Wertungskriterien für Ausschreibungen von Dienstleistungen, Planungs- und Bauverträgen
4 Antrag der Firma Strenger München GmbH auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 1823 und 1825/1 jeweils der Gemarkung Ainring (Lechnerwiese Hammerau)
5 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Campingplatz Moos zur Errichtung einer lebensgroßen Krippe auf Fl.Nr. 73 der Gemarkung Ainring -Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss
6 Bestellung von Frau Monika Torres zur Datenschutzbeauftragten und Frau Magdalena Stadler zur stellvertretenden Datenschutzbeauftragten
7 Bekanntgaben
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 19.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Download Niederschrift GR 19.09.23 öffentlich.pdf

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3. Antrag auf Einführung von Wertungskriterien für Ausschreibungen von Dienstleistungen, Planungs- und Bauverträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 3

Vorgang

In der Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2023 stellte Gemeinderat Sven Kluba einen Antrag, Kriterien für künftige Ausschreibungen aufzustellen.
Die Verwaltung gab hierzu in der Sitzung vom 27. Juni 2023 folgenden Zwischenbericht:

Vergabeverfahren im öffentlichen Bereich unterliegen rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wurden EU-Schwellenwerte eingeführt, welche die Vergaberichtlinien vorgeben.
Ab erreichen bzw. überschreiten der Schwellenwerte sind die EU-Vergaberichtlinien einschlägig.
Darunter das Haushaltsrecht des Freistaates Bayern.
Die EU-Vergaberichtlinien schreiben das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Auf Grundlage des GWB wurden Verordnungen erlassen. Übergeordnet gilt die Vergabeverordnung (VgV). Zusätzlich bei Bauleistungen ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten.

Nach diesen Vergabevorschriften arbeitet die Bauverwaltung.

Der Antrag von Gemeinderat Kluba zielt darauf ab, Zuschlagskriterien zu definieren, so dass nicht nur alleine der Preis darüber entscheidet, wer den Zuschlag erhält.

Dort, wo aus Sicht der Bauverwaltung sinnvoll, wird dieses Verfahren bereits mittels einer Bewertungsmatrix angewendet.
In manchen Fällen sind einzelne Leistungskomponenten so wichtig, dass sie zur Bewertung hinzugezogen werden. Aktuell wurde dies anhand der Vergabe von Planerleistungen für den Neubau des Kindergartens/Kinderkrippe durchgeführt. Hier ist auch der Schwellenwert (z.Zt. 214.000 EUR) überschritten. Das macht es durchaus komplizierter, die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen und eine korrekte Bewertung vorzunehmen.

Die Ausschreibung und Vergabe der Planer- und Architektenleistungen für den geplanten Kindergarten/Kinderkrippe sind entsprechend einem Leitfaden der Vergabeverordnung (VgV), durch die Bauverwaltung erfolgt. Wesentlicher Inhalt des Leitfadens ist auch eine Bewertungsmatrix. 
Die Verwaltung zeigt beispielhaft einige Auszüge aus dem o.g. Vergabeverfahren.

Die rechtlichen Anforderungen, gerade und auch bei europaweiter Ausschreibung, sind derart komplex, dass die Verwaltung hier unterstützend auf ein Fachbüro zurückgreift.

Inwieweit eine Bewertungsmatrix (über die ohnehin durch die VOB vorgegebenen Ausschreibungskriterien) bei normalen Hochbauausschreibungen (wie z.B. Austausch von Fenstern) oder Tiefbaumaßnahmen (wie z.B. Straßensanierung) sinnvoll eingesetzt werden kann, drängt sich nicht auf. Haushaltsrechtlich ist regelmäßig an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Bei Wartungsverträgen beispielsweise wählt die Bauverwaltung ohnehin Anbieter zur Angebotsabfrage aus, welche zeitnah vor Ort sein können.
In diesen Bereichen handelt es sich um eine Leistung, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Einzelne Kriterien werden hier als Mindestanforderung definiert. Wird dieses nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. 
Anders stellt es sich die aktuelle Verwaltungspraxis wie dargelegt bei Planerleistungen da.
Hinzu kommt, dass die Planerleistungen häufig vom eigenen Rathauspersonal geleistet werden und sich die Frage somit nicht stellt.

Festzustellen ist aber auch, dass die Vergabepraxis der Bauverwaltung bei der überörtlichen technischen Prüfung durch den kommunalen Prüfungsverband diesbezüglich zu keiner Beanstandung oder Hinweis geführt hat.

Um jedoch seinerzeit (also zur Sitzung am 27.06.2023) noch bestehende Unsicherheiten auszuräumen, hat die Verwaltung um juristische Auskunft und Empfehlung gebeten. Sobald das Ergebnis vorliegt, wollte die Verwaltung unaufgefordert berichten. 
Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Daher wird der Antrag nun zur Entscheidung vorgelegt.

Folgende Stellen wurden um Beratung gebeten:
a) Anwaltskanzlei Messerschmidt
b) Vergabebüro Winkelmann
c) Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband, Herr Michael Sauter

Vom Antragsteller wurde noch angeregt, Erkundigungen beim Landratsamt Berchtesgadener Land einzuholen. Hier hat sich aber herausgestellt, dass dort die geforderte Wertungsmatrix nicht angewandt wird.

Zu a)
Auszugsweise:
Das Vergaberecht spricht vom „wirtschaftlichsten Angebot“, auf welches der Zuschlag zu erteilen ist. Dadurch wird ausgedrückt, dass dies nicht immer zwangsläufig das preisgünstigste Angebot sein muss. Das bedeutet allerdings nicht – insbesondere für Bauaufträge –, dass neben dem Preis zwingend weitere Kriterien aufgestellt werden müssten. Vielmehr ist nicht nur zulässig, sondern nach meinem Eindruck auch gängige Praxis, bei Bauaufträgen im Regelfall den Preis als alleiniges Wertungskriterium vorzugeben.

Zulässig wäre allerdings auch, neben dem Preis weitere Wertungskriterien aufzustellen. Diese dürfen jedoch nicht etwa beliebig gewählt werden, sondern müssen auftragsbezogen, also insbesondere diskriminierungsfrei, willkürfrei und sachgemäß sein. Daneben muss aber immer auch noch der Preis als wesentliches Wertungskriterium Berücksichtigung finden.

Eine pauschale Aussage, welche weiteren Wertungskriterien – neben dem Preis – zulässig sind, ist daher nicht möglich. Es kommt vielmehr auf den konkreten Vergabefall an. Im Übrigen müssten die Wertungskriterien und ihre Gewichtung (sogenannte Wertungsmatrix) bereits in den Vergabeunterlagen transparent dargestellt werden.

Zu b)
Es macht keinen Sinn, „Alibikriterien“ einzuführen. Beispielsweise Ausführungsfristen sind ohnehin vorgegeben. Im Bauwesen werden Wertungskriterien ihrer Erfahrung nach so gut wie nie angewandt. Frau Winkelman sieht die Gefahr, dass bei Einführung von Wertungskriterien die örtlichen Anbieter schnell außen vor sind, denn diese „tun sich das in der Regel aufgrund des großen zusätzlichen Aufwandes nicht an“. Für örtliche Firmen wäre dies abschreckend. Beispielsweise einen Baubetriebsablaufplan werden wir erst bekommen, wenn eine Firma den Zuschlag erhält. Wir laufen Gefahr, dass dann nur noch Konzerne anbieten können. Daher stellt sich die Frage, wie sinnhaftig dies wäre. Die Ausschreibung wird aufwändiger. Der Bieter wird teuerer.
Zudem ist die Frage, ob die Angaben dann letztlich tatsächlich eintreten oder nicht.
Es sei kaum möglich, die Wertung rechtssicher und korrekt vorzunehmen. 

Zu c)
Die Ausführungen aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2023 sind gut und korrekt zusammengefasst. Bei Vergaben von Planungsaufträgen handelt die Gemeinde richtig, weil die Wertungsmatrix zur Anwendung kommt. Bei Ausschreibungen als solches wird die abgefragte Leistung auf Grundlage der Planung erschöpfend be- und ausgeschrieben. Grundlage bildet die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. „Wertungskriterien machen dann keinen Sinn“. 
Bei EU-Ausschreibungen nach VOB-Teil A EU § 7 d ist eine Wertungsmatrix möglich. Dies sollte aber nur die Ausnahme sein. Diese Ausschreibung kostet sehr viel Zeit und Energie. Wir wollen aber Mittelstandsförderung, damit die „Kleinen“ auch mitkommen. Der „Kleinere“ gibt sonst nicht ab. Zitat: „wollen Sie Konzerne oder den örtlichen Mittelstand fördern?“ Wertungskriterien könnten sein Qualität einschl. technischer Werte. „Dies ist aber wachsweich und angreifbar, ein Konstrukt, das keinen Sinn macht“.

Am Rande der vergangenen Bauausschusssitzung teilte der Antragsteller der Verwaltung mit, dass der Antrag nicht auf kleinere Bauaufträge wie Fensteraustausch o.ä. abzielt, sondern nur auf „größere Brocken“. 
Hier ist jedoch wie aus den oben dargelegten Expertenmeinungen ersichtlich ist zu befürchten, dass örtliche Unternehmen nicht abgeben werden.

Beratung

GR Josef Ramstätter spricht das Problem an, dass immer wieder Firmen den Auftrag erhalten, die bereits keine gute Arbeit in der Vergangenheit geleistet haben. Es wird erklärt, dass das nichts mit den Wertungskriterien zu tun hat. Thomas Läpple berichtet, dass die Zuverlässigkeit schwer auszuschließen ist. Die Ausschlussgründe sind in der VOB aufgelistet. Es müssen schwere Verfehlungen vorliegen. Rechtlich sind diese wachsweich formuliert, so dass immer ein Gericht entscheiden muss. Dann erfolgt aber die Vergabe 1-2 Jahre später. Letztendlich hängt die Abarbeitung der Baustelle an dem Polier der vor Ort ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag vom 23.05.2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

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4. Antrag der Firma Strenger München GmbH auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Fl.Nrn. 1823 und 1825/1 jeweils der Gemarkung Ainring (Lechnerwiese Hammerau)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 4

Vorgang

Es wird beantragt, zur Errichtung von 43 Reiheneigenheimen auf den Flurnummern 1823 und 1825/9 der Gemarkung Ainring (im Sprachgebrauch bekannt als „Lechnerwiese“) in Hammerau einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Planung entspricht der bereits im Januar diesen Jahres gestellten Bauvoranfrage. Der Bauausschuss musste das gemeindliche Einvernehmen zu dieser Bauvoranfrage verweigern, da die Fläche dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen ist. Diese Rechtsauffassung wurde von der Bauaufsichtsbehörde geteilt, so dass die gestellte Bauvoranfrage nicht positiv verbeschieden wurde.
Demzufolge wird nun beantragt, die baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit der Fläche zu schaffen, in dem ein Bebauungsplan durch die Gemeinde aufgestellt wird.

Allerdings hat der Bauausschuss seinerzeit über die bauplanungsrechtlichen Hindernisse hinaus die angestrebte Planung kritisch gesehen.
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob diese stark verdichtete Bebauung strukturell in Hammerau und im Gemeindegebiet passt. Es handelt sich um eine gänzlich andere Art zu wohnen als im Umfeld üblich, auch wenn der Bedarf an Wohnraum gesehen wird. An der antragsgegenständlichen Fläche wäre ggf. auch eine teilgewerbliche Nutzung wünschenswert, da im Umfeld auch gewerbliche Nutzungen vorhanden sind. Überlegenswert wäre auch einen Teil der Fläche mit Geschosswohnungsbau zu entwickeln wie sich das nach Norden Richtung Lagerhaus fortsetzt.
Im Sinne des Flächenspargebotes wurden auch die 86 oberirdischen Stellplätze als problematisch angesehen. Die Errichtung einer Tiefgaragenanlage würde die Flächenversiegelung deutlich reduzieren. Ebenso muss die Erschließungsinfrastruktur hinterfragt werden.

Nach alledem ist festzuhalten, dass die Planung vom Grundsatz her an dieser Stelle nicht passt.


Letztlich ist auch bei der derzeitigen Baukosten- und Zinssituation fraglich, ob die Maßnahme auch bezahlbar sein würde vor allem für einheimische Bürger. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von 43 Reiheneigenheimen auf den Flurnummern 1823 und 1925/9 der Gemarkung Ainring zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

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5. 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Campingplatz Moos zur Errichtung einer lebensgroßen Krippe auf Fl.Nr. 73 der Gemarkung Ainring -Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 5

Vorgang

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet Campingplatz Moos zur Errichtung einer lebensgroßen Krippe auf Flurnummer 73 der Gemarkung Ainring sowie zur Errichtung eines Nebengebäudes für Geräte und liturgische Gegenstände auf Flurnummer 887 der Gemarkung Ainring zu ändern.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes „2. Änderung des Bebauungsplanes Campingplatz Moos“ wurde mit Schreiben vom 02.10.2023 der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 1. Halbsatz BauGB bis 06.11.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurden 19 Stellungnahmen abgegeben, aus der Öffentlichkeit keine (sh. hierzu Anlage „Abwägungstabelle 2. Änderung des Bebauungsplanes Campingplatz Moos“).

Die Stellungnahmen wurden dem Bauausschuss und Gemeinderat vollständig bereitgestellt (Abwägungstabelle), die Verwaltung nimmt zusammenfassend Stellung.

Beratung

GR Josef Ramstätter bedankt sich bei Thomas Fuchs für seinen Einsatz und das Management. Die Krippe ist ein christliches Symbol und gehört hier her. GR Franz Wimmer erkundigt sich nach der zusätzlichen Ausgleichsfläche. Bauamtsleiter Thomas Fuchs zeigt diese auf dem Plan. Weiterhin wird nachgefragt, warum die Aufsichtsbehörde keine Kontrolle hinsichtlich des zweiten Retentionsbecken durchgeführt hat. Hier wird geantwortet, dass die Gemeinde mitverantwortlich ist, da es sich um einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan handelt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Abwägungen wie vorgetragen durchzuführen.
Der Gemeinderat beschließt weiter die 2. Änderung des Bebauungsplanes Campingplatz Moos in der Planfassung vom 14.11.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bestellung von Frau Monika Torres zur Datenschutzbeauftragten und Frau Magdalena Stadler zur stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 6

Vorgang

Der Gemeinderat hat vor längerer Zeit Frau Magdalena Stadler zur Datenschutzbeauftragten bestellt. Die Aufgaben wurden von ihr vollumfänglich übernommen und sehr gut ausgearbeitet. Frau Stadler wird der Gemeinde ab Ende Januar für längere Zeit nicht zur Verfügung stehen, so dass eine Umstrukturierung erforderlich ist. 
Aus diesem Grund soll Frau Monika Torres zur Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Frau Stadler soll die Stellvertreterin werden. Mit beiden Mitarbeiterinnen wurde gesprochen. Es besteht mit dem Vorschlag Einverständnis.
Ein gemeindlicher Datenschutzbeauftragter ist notwendig, da Herr Plenz damals zwar als Datenschutzbeauftragter, Beauftragter für die IT-Sicherheit und Breitbandpate eingestellt wurde, aber die Sachlage bei den einzelnen Gemeinden unterschiedlich ist. Dies wurde so auch von Herrn Plenz bei seiner Vorstellung im Gemeinderat am 10.05.2022 so kommuniziert. 
Die Gemeinde Ainring braucht einen IT-Sicherheitsbeauftragten und einen Breitbandpaten. IT-Sicherheit deshalb, weil das die Mitarbeiter aus der IT-Abteilung nicht dürfen und ein Fachmann benötigt wird, der sich mit der Technik auskennt. Gleichzeitig kann ein Datenschutzbeauftragter nicht auch IT-Sicherheitsbeauftragter sein. Es entstehen Interessenskonflikte. 
Die Gemeindewerke haben einen externen Datenschutzbeauftragten. Dieser ist aber spezialisiert auf Versorger. Wenn zukünftig alle Formulare und betrieblichen Dinge erstellt sind, kann der gemeindliche Datenschutzbeauftragte diese Aufgabe mit übernehmen.    

Beratung

GR Ulrich Tretter fragt nach, ob Frau Torres eine Ausbildung erhält. Es wird geantwortet, dass entsprechende Lehrgänge vorgesehen sind. GR Bernhard Dusch fragt nach, warum in Freilassing die Aufgaben vom Datenschutz und der IT-Sicherheit von einer Person wahrgenommen werden können. Die Frage konnte nicht beantwortet werden. GR Gernot Althammer fragt nach, wie Frau Stadler die Stellvertretung übernehmen kann, wenn sie nicht anwesend ist. Es wird erklärt, dass die Bestellung für die Zeit nach der Elternzeit gedacht ist. Zumal der Aufwand der Datenschutzbeauftragten relativ gering ist. Ein Stellvertreter muss nicht ständig anwesend sein.  

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt Frau Monika Torres zur Datenschutzbeauftragten und Frau Magdalena Stadler zur stellvertretenden Datenschutzbeauftragten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 7

Vorgang

Verabschiedung von GR Ulrich Tretter
Erster Bürgermeister Martin Öttl verabschiedet GR Ulrich Tretter, der das Gremium aus beruflichen Gründen verlassen wird. Er dankt ihm für die Zusammenarbeit und überreicht ihm ein Geschenk.
GR Ulrich Tretter bedankt und wünscht sich weiterhin eine kooperative Zusammenarbeit im Gemeinderat. 

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium:
vom:
Vorgang:
GR
19.09.2023
Auftragsvergabe Rufbus an die Firma Hogger für 199.532,73 € brutto p.a. 

Kommunale Wärmeplanung: 
Zum 01.01.2024 soll das Wärmeplanungsgesetz in Kraft treten. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Länder auf Ihrem Hoheitsgebiet Wärmeplane zu erstellen. Absehbar ist, dass der Freistaat Bayern die Pflicht zur Erstellung des Wärmeplans auf die Städte und Gemeinden überträgt. Die Frist für die Fertigstellung des Wärmeplans bei Gemeindegebieten unter 100.000 Einwohnern wird der 30. Juni 2028 sein.

Der Bund fördert die Wärmplanung aktuell noch bis zum 31. Dezember 2023 mit 90 Prozent; ab dem 01.01.2024 wird die Förderung auf 60 Prozent herabgesetzt. 
Die Gemeinde Ainring wird daher mit Hilfe der Energieagentur Südostoberbayern GmbH den Förderungsantrag noch in diesem Jahr stellen.

Anfrage Aufstellung Friedenstele
GR Gernot Althammer stellte die Anfrage nach der Wiederaufstellung der Friedensstele am Franziskusweg. Eine Zusage für die Aufstellung wurde im Januar 2023 in Aussicht gestellt. Eine interne Fachdienstabfrage musste noch erfolgen. Da bisher keine Rückmeldung seitens der Bahn erfolgte wurde per Email am 22.09.23 und vier Wochen später erneut nachgefragt. Bis heute kam keine Rückmeldung. 

Anfrage Geschwindigkeitsbeschränkung in Bruch
GR Gernot Althammer stellt eine Anfrage, ob im Ortsteil Bruch, östlich der B 20, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf mindestens 50km/h erfolgen kann. Nach Prüfung des Ordnungsamtes wurde in Bruch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50km/h angeordnet. 

Anfrage Parken an der Trafostation beim Klärwerk
GR Max Schnellinger machte auf das Problem mit dem Parken bei der Trafostation beim Klärwerk aufmerksam. Die Durchfahrt ist erschwert, wenn dort Autos parken. Eine Zickzacklinie wurde aufgetragen, die das Parken an der Stelle verbietet.

Übergriff auf Eigentum eines Gemeinderatsmitglieds
Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt mit, dass in das Auto eines Gemeinderatsmitgliedes Hakenkreuze geritzt worden sind. Die Kriminalpolizei ermittelt. Sollte die Tat im Zusammenhang mit dem Mandat als Gemeinderat oder des Flüchtlingsreferenten stehen, so soll ein Signal ausgesandt werden, das so etwas nicht geht. Er sichert dem Mitglied und seiner Familie die volle Unterstützung zu.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 8

Vorgang

Nachtrag zur Bürgerversammlung
GR Josef Ramstätter liest ein Schreiben (Anlage 2) mit seinen Gedanken vor und was die Bürger und Bürgerinnen in Sachen Flüchtlinge bewegt.

Begegnungsverkehr in der Saalfeldsiedlung
GR Gernot Althammer bittet darum zu prüfen, wie die Situation in der letzten Kurve in der Saalfeldsiedlung entschärft werden kann. Die Straße ist dort sehr eng und die Kurve ist nicht richtig einsehbar. Vielleicht kann ein Spiegel die Situation verbessern. Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass die Stelle angeschaut wird.

Parken in Ainring
GR Franz Wimmer bittet darum, dass die Verkehrsüberwachung in Ainring im Bereich der Ulrichshögler Straße und dem Pfarrer Reiter Weg die parkenden Autos kontrolliert. Häufig stehen diese im Kreuzungsbereich.

Querungshilfen BGL 18
GR Bernhard Dusch weist darauf hin, dass im Mai 2023 angekündigt wurde, dass hinsichtlich der Querungshilfen jemand vom Staatlichen Bauamt Traunstein im Gemeinderat vorsprechen sollte. Das soll bitte zeitnah geschehen.   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2023 19:17 Uhr