Datum: 19.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 14.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 14.11.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 14.11.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 zu GR 14.11.23 Abwägungstabelle zweite Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Campingplatz Moos.pdf
Download Anlage 2 zu GR 14.11.23 Nachtrag zur Bürgerversammlung.pdf
Download Niederschrift GR 14.11.23 öffentlich.pdf
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3. Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der Besetzung des Gemeinderats - Vereidigung von Herrn Wolfgang Hirner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Vorgang
GR Ulrich Tretter beantragte aus persönlichen Gründen das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und damit die Niederlegung des Gemeinderatsmandats (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG). Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes fest (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). Eine Ablehnung ist nicht zulässig. Dabei handelt es sich rein um einen formalen Akt. Der Antrag auf Niederlegung des Gemeinderatsmandats kann vom Gemeinderat nicht abgelehnt werden.
Nach dem Bekanntwerden vom Ausscheidungswunsch des GR Ulrich Tretter wurden die Listennachfolger schriftlich gefragt, ob sie das Mandat als Gemeinderat annehmen. Frau Katja Halk und Frau Roswitha Hauk haben das Mandat aus persönlichen Gründen schriftlich abgelehnt. Als nächster Listennachfolger der Grünen wurde Herr Wolfgang Hirner angeschrieben. Er teilte schriftlich mit, das Mandat annehmen zu wollen. Herr Wolfgang Hirner wird im Gemeinderat begrüßt. Erster Bürgermeister Martin Öttl nimmt die Vereidigung gem. Art. 31 Gemeindeordnung vor.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Niederlegung des Gemeinderatsmandats von GR Ulrich Tretter zu. Die Vereidigung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der Ausschussbesetzung der Grün-Rot Fraktion
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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beschließend
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4 |
Vorgang
Nach dem Ausscheiden von Herrn Ulrich Tretter aus dem Gemeinderat und dem Nachrücken von Herrn Wolfgang Hirner ergeben sich für die Sitze bei der Grün-Rot Fraktion in den Ausschüssen folgende Änderungen:
Bauausschuss: Vertreter GR Wolfgang Hirner
Werkausschuss und Gemeindeentwicklungs- und Umweltausschuss: Mitglied Dr. Friedhelm Schneider, Vertreter Wolfgang Hirner
Rechnungsprüfungsausschuss: Vertreter Wolfgang Hirner
Ferienausschuss: 2. Vertreter Wolfgang Hirner
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Änderungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. Antrag von GR Sven Kluba auf Brückenerneuerungen in Feldkirchen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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beschließend
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5 |
Vorgang
In der diesjährigen Haushaltssitzung hat Gemeinderat Kluba beantragt, Planungskosten für die Erneuerung der Brücken über den Mühlbach und den Hammerbach einzustellen, was antragsgemäß erfolgte. In der Bauausschusssitzung vom 12. September dieses Jahres bat Gemeinderat Kluba um Sachstandsbericht.
Um dem Gemeinderat eine umfängliche Beurteilung zu ermöglichen, hat die Verwaltung den Zustand der antragsgegenständlichen Brücken sowie mehrere anstehende Brückensanierungen im Gemeindegebiet aufbereitet. Hierzu wurden alle 52 erfassten Bauwerke aus technischer Sicht einer Bewertung unterzogen. Zugrunde liegen die Daten der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen.
Die Bauwerke in der Gemeinde Ainring werden in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen. Hauptprüfungen sind alle 6 Jahre und nach 3 Jahren Zwischenprüfungen gemäß DIN 1076 vorgeschrieben. Die letzten Hauptprüfungen an den antragsgegenständlichen Bauwerken fanden 2018 und die letzte einfache Prüfung im Jahr 2020 bzw. 2021 statt. Mit der Prüfung werden Schadensbilder festgehalten und bewertet, sodass das Bauwerk eine Zustandsnote bekommt. Bei der letzten Hauptprüfung hat das Brückenbauwerk BW0204 (Hammerbachbrücke in Feldkirchen) eine Zustandsnote von 2,7 bekommen. Das Brückenbauwerk BW0310 (Mühlbachbrücke Feldkirchen) die Zustandsnote 2,2. Die nächsten Hauptprüfungen für diese Brückenbauwerke findet im Jahr 2024 und die nächste einfache Prüfung im Jahr 2027 statt.
Die Zustandsbewertung erfolgt nach RI-EBW-PRÜF:
Note 1,0-1,4: sehr guter Bauwerkszustand
Note 1,5-1,9: guter Bauwerkszustand
Note 2,0-2,4: befriedigender Bauwerkszustand
Note 2,5-2,9: ausreichender Bauwerkszustand
Note 3,0-3,4: nicht ausreichender Bauwerkszustand
Note 3,5-4,0: ungenügender Bauwerkszustand
Hammerbachbrücke Feldkirchen Mühlbachbrücke Feldkirchen Bauwerk
Bauwerk BW0204 BW0310
Die Tonnagebeschränkungen erfolgten also nicht etwa aufgrund von schlechtem Bauwerkszustand. Vielmehr wurde 2007 der TÜV aufgrund fehlender Bauwerksdaten beauftragt, eine Lasteinstufung nach DIN 1072 durchzuführen. Es wurden statische Nachberechnungen anhand von vorliegenden Unterlagen und teilweise Vor-Ort-Ermittlungen durchgeführt.
Nicht näher bekannt ist der genaue Brückenaufbau (z.B. wie viel Eisen ist verwendet worden). Dies ist nachträglich auch nicht zu ermitteln. Daher stützen sich die Berechnungen nur auf die mit Sicherheit anzunehmenden Umstände. Daraus resultieren die Tonnagebeschränkungen auf 6 t bzw. 12 t.
Zweckmäßig wäre daher aus Sicht der Verwaltung, die anstehende Hauptprüfung für 2024 rasch anzusteuern und die Ergebnisse in die weiteren Überlegungen und Beschlussfassungen einzubeziehen. Bei dieser Gelegenheit könnte zusätzlich beauftragt werden zu prüfen, ob die Brücken hinsichtlich der Tonnageerhöhung mit vertretbarem Aufwand ertüchtigt werden könnten.
Für einen Neubau der Brücken liegen aktuelle Kostenermittlungen vom November 2023 vom Ing. Büro Haumann und Fuchs vor.
Der Neubau der Hammerbachbrücke würde demnach rund 290.000,00 EURO ohne Nebenkosten und der Neubau der Mühlbachbrücke rund 260.000,00 EURO ohne Nebenkosten betragen.
Zu beachten wäre im Gesamtzusammenhang aber auch, dass im Gemeindegebiet einige weitere Brücken zur Sanierung anstehen, so dass eine Priorisierung zweckmäßig erscheint.
In Rede stehen daher folgende Brücken:
- Hammerbachbrücke, ca. 290.000,-- EURO, bautechnisch in Ordnung, Tonnagebeschränkung
Mühlbachbrücke, ca. 260.000,-- EURO, bautechnisch in Ordnung, Tonnagebeschränkung
Surbrücke bei Altmutter, ca. 95.000,00 EURO, bautechnisch dringende Notwendigkeit, die Brücke ist aktuell gesperrt, Erneuerung bereits beschlossen und beauftragt.
Durchlass Mühlstätter Graben, Am alten Schulhaus, Kosten ca. 90.000,-- EURO, bautechnisch dringend erforderlich wegen massiver Auskolkungen in Folge vergangener Hochwasserereignisse, derzeit provisorisch mit Beton saniert.
Durchlass Mühlstätter Graben, Dorfstraße, Kosten ca. 90.000,-- EURO, bautechnisch dringend erforderlich wegen massiver Auskolkungen in Folge vergangener Hochwasserereignisse, derzeit provisorisch mit Beton saniert.
Bahnbrücke Niederstraß, ca. 1 Mio EURO, aus Verkehrssicherungsgründen (sh. Prüfung 2022/23) dringlich, Kostentragung ist nach neuer Rechtslage noch zu prüfen, aber die Abwicklung und Begleitung der Maßnahme ist auf jeden Fall von der Gemeinde durchzuführen.
Hammerbachbrücke Kugelmühlstraße Richtung Schreinerei Brötzner, Kosten dürften wie die beiden anderen Feldkirchener Brücken sein, derzeit Privatbrücke, Übernahme im Zuge der Neuaufstellung Bebauungsplan Feldkirchen vorgesehen.
Eselsbachbrücke in Thundorf, schlechter Bauwerkszustand, Gelegenheit zur Sanierung besteht mit der aktuell anstehenden Kanalbaumaßnahme in diesem Bereich.
Die Verwaltung schlägt daher folgende Priorisierung vor (angepasst nach Diskussion im Verwaltungs- und Finanzausschuss):
- Bearbeitung der beiden antragsgegenständlichen Brücken in Feldkirchen (dabei ist wie oben dargelegt maßgeblich der neue Bericht im Zuge der anstehenden Hauptprüfungen 2024 - mit Zusatzauftrag Prüfung von Tonnageerhöhung-, welche raschestmöglich anzusteuern sind)
- Abarbeitung Bahnbrücke Niederstraß (Beauftragung Verkehrssicherungsmaßnahmen bis zum Neubau)
- Erneuerung der Eselsbachbrücke in Thundorf (Abarbeitung im Zuge der Maßnahme „Thundorf Süd“)
- Erneuerung der Durchlässe Dorfstraße und Am alten Schulhaus am Mühlstätter Graben
- Hammerbachbrücke in Feldkirchen Richtung Schreinerei Brötzner
Beratung
GR Sven Kluba weist noch einmal darauf hin, dass seit 2007 die Tonnagebeschränkung besteht. Ziel muss es sein, dass keine Tonnagebeschränkung für die Brücken in Feldkirchen bestehen. Erstaunt zeigte sich GR Kluba, dass in diesem Jahr nichts vorwärts gegangen ist. Den Antrag hat er im Rahmen der Haushaltsberatungen gestellt. Seiner Meinung nach hätte das Projekt mit der Haushaltsmittelbereitstellung begonnen werden können. Haushaltsmittel wurden durch den Haushaltsplan vom Gemeinderat genehmigt. Somit ist er der Meinung, dass der Beschluss nicht vollzogen wurde. Erster Bürgermeister Martin Öttl erklärt, dass viele Aufgaben erledigt werden müssen und diese werden abgearbeitet. Bauamtsleiter Thomas Fuchs ergänzt, dass auch die Vorbereitung der Thematik und das Einholen von Gutachten Zeit braucht. Beschlüsse wurden zusammengetragen. Das Thema wurde jedenfalls nicht vergessen. GR Kluba möchte konkret wissen, ob man zu den Planungskosten, die im Haushalt veranschlagt sind, immer vor der Ausgabe einen Beschluss fassen muss. Thomas Fuchs erläutert die Wertgrenzen der Geschäftsordnung. Die Gesamtsumme des Projektes ist dafür entscheidend, in welchem Gremium die Angelegenheit zu beraten ist. Dritter Bürgermeister Martin Strobl ergänzt, dass der Haushaltsplan nur die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist. Dabei handelt es sich um eine Absichtserklärung. Daraus können ohne weitere Beschlüsse keine Aufträge vergeben werden, wenn dafür ein Gremium zuständig ist. GR Christian Stehböck fragt nach, warum die mit Beton aufgefüllten Brücken an der vierten Stelle stehen. Thomas Läpple erklärt, dass sich im Zuge des Hochwasserschutzes der Querschnitt ändern wird. Derzeit liegen noch keine genauen Informationen dazu vor. Deshalb kann keine letztendliche Sanierung durchgeführt werden. GR Franz Wimmer erkundigt sich nach der Zuständigkeit in der Kehl bei Wiesbach. Thomas Fuchs erklärt, dass die Gemeinde hier nicht zuständig ist. Sie hilft aber gerne mit. GR Sven Kluba plädiert letztendlich dafür die Brücken in Feldkirchen zeitnah neu zu errichten, da die Baukosten weiter steigen werden. Eine Sanierung hilft nur kurzfristig. Es wird ihm geantwortet, dass sobald das Gutachten aus dem nächsten Jahr vorliegt, das Gremium eine Entscheidung treffen soll.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt im Zusammenhang mit dem Antrag von Gemeinderat Kluba, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise bzw. die vorgeschlagene Priorisierungsliste zur Anwendung kommt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Jahresrechnung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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6 |
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6.1. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zur durchgeführten örtlichen Prüfung für 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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6.1 |
Vorgang
Die örtliche Rechnungsprüfung für das Rechnungsjahr 2022 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 09.11.2023 durchgeführt. Die Unterlagen des Eigenbetriebs Gemeindewerke Ainring waren ebenfalls Bestandteil der Prüfung. Der Vorsitzende des RPA, GR Nowak erläutert die Inhalte sowie den Prüfbericht. Im zusammengefassten Prüfungsergebnis wird festgestellt, dass die „örtliche Rechnungsprüfung zu keinen wesentlichen Feststellungen Anlass gibt“. Die im Prüfbericht aufgeworfenen Fragen oder Anregungen wurden von der Verwaltung schriftlich und mündlich erläutert.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6.2. Feststellung des Rechnungsergebnisses 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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6.2 |
Vorgang
Nach Genehmigung der über-/außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung hat nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung die Feststellung der Jahresrechnung 2022 zu erfolgen. Das Ergebnis 2022 wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 schriftlich durch den Jahresrechnungsbericht zur Kenntnis gebracht. Das Rechnungsergebnis beläuft sich auf 42.875.982,19 Euro.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt aufgrund der erfolgten örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6.3. Entlastungsbeschluss 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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6.3 |
Vorgang
Die Jahresrechnung 2022 wurde festgestellt. Aufgrund dessen hat die Entlastung zu erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2022.
Aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nimmt der Erste Bürgermeister an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Satzung zur Änderung der Abwassergebührensatzung - Kalkulation für die Jahre 2024 - 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Vorgang
Der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Abwasserbeseitigungsgebühren endet mit 31.12.2023. Letztmals zum 01.01.2021 wurden die Gebühren neu beschlossen. Es ergibt sich aus dem laufenden Kalkulationszeitraum 2021 – 2023 eine vorauskalkulierte Unterdeckung (Fehlbetrag) in Höhe von 117.108,05 € (entspricht 3,38 % Abweichung zum Gesamtvolumen), die zusammen mit der Nachkalkulation für den Vorvorzeitraum 2020 in den nun folgenden Kalkulationszeitraum 2024 – 2026 eingestellt wird (Art. 8 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 KAG).
Die Vorauskalkulation wird dem Gremium erläutert, insbesondere in Hinblick auf die zu erwartenden Kostenansätze sowie des voraussichtlichen Frischwassermaßstabs. Ebenso werden die Gründe für die aufgelaufene Unterdeckung im laufenden Zeitraum dargelegt.
Der für die Jahre 2024 bis 2026 ermittelte Gebührenbedarf von durchschnittlich jährlich 964.811,85 € inkl. Einpreisung der Unterdeckung aus dem Vorkalkulationszeitraum ergibt bei einem durchschnittlichen prognostizierten Frischwassermaßstab von jährlich 465.000m³ mithin eine Gebührenerhöhung von 0,36 Euro/m³ (entspricht 19,59 %) für Mischwasser und 0,32 Euro/m³ für Schmutzwasser (entspricht 19,39 %).
Die neuen Gebührensätze betragen:
Mischwasser 2,19 Euro (bisher 1,83 Euro)
Schmutzwasser 1,97 Euro (bisher 1,65 Euro)
Beratung
GR Josef Ramstetter fragt nach, wie lange der Vertrag mit Siggerwiesen noch läuft. Kämmerer Thomas Schlosser antwortet, dass der Vertrag mindestens bis 31.12.2029 läuft.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis und beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Ainring (BGS/EWS) in der Fassung vom 05.12.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Ainring
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Vorgang
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeinde Ainring ist aufgrund der Neuregelung der Werkleitung zu überarbeiten. Mit der Überarbeitung wurden die Eigenbetriebssatzung mit den aktuellen Satzungsmuster verglichen. Einige redaktionelle Überarbeitungen waren erforderlich.
Die Eigenbetriebssatzung der Gemeindewerke ist vom 05.10.2011 und wurde im Amtsblatt Nr. 43 vom 25. Oktober 2011 bekanntgegeben. In der Folge gab es zwei Änderungssatzungen (03 Juni 2014 und 01. Januar 2019). Aufgrund der redaktionellen Überarbeitungen soll die Satzung neu gefasst werden. Im Anhang sind zwei Dokumente beigelegt. Zum einen der Vorschlag des Entwurfs der Satzung und zum anderen ein Dokument im dem die Änderungen gekennzeichnet sind.
Wesentliche Änderungen des vorliegenden Entwurfs:
- §4 Die Werkleitung: Laut aktueller Satzung besteht die Werkleitung aus zwei Werkleiter. Die geänderte Satzung trägt der geänderten Ausrichtung der Werkleitung, ein Werkleiter und ein stellvertretender Werkleiter, Rechnung.
§5 Zuständigkeit des Werkausschusses: wird vorgeschlagen, den Gegenstandswert von derzeit 20.000 € auf 40.000 € zu erhöhen. Damit wird die Werkleitung ermächtigt, Aufträge bis zu einem Auftragswert von 40.000 € ohne Werkausschuss zu vergeben.
(Analog der Geschäftsordnung - §12 Einzelne Aufgaben des ersten Bürgermeisters)
§9 Verpflichtungserkärungen: Berücksichtigung von Elektronischer Auftragsvergabe von öffentlichen Aufträgen und Anpassung der Zeichnungsberechtigung.
Redaktionelle Änderungen gemäß aktueller Mustersatzung.
Es ist geplant, die Satzung zum 01.01.2024 in Kraft treten zu lassen.
Beratung
GR Dr. Friedhelm Schneider fragt noch einmal nach Änderungen der Satzung, da im Werkausschuss erklärt wurde, dass die Mustersatzung nicht geändert werden sollte. Werkleiter Herbert Thalbauer erklärt, dass dies so richtig ist, da die Mustersatzungen vom BayGT rechtssicher sind. 10-20% müssen nur auf die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. § 2 Abs. 1 der Satzung stimmt so, da den Gemeindewerken keine weiteren Aufgaben zugewiesen wurden. GR Sven Kluba möchte wissen, ob die Aufträge immer nur von einem Mitarbeiter unterschrieben werden. Herbert Thalbauer antwortet, dass das in der Vergangenheit so war und auch so weiter praktiziert werden soll.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Betriebssatzung vom 19.12.2023 für den Eigenbetrieb der Gemeinde Ainring.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ainring
Wasserabgabesatzung -WAS-
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Vorgang
Wir wurden Anfang Dezember vom Bayerischen Gemeindetag informiert, dass die bisherige landesrechtliche Ermächtigung zum Einsatz von Funkwasserzählern des Art. 24 Abs. 4 GO zum Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben wird. Aus Sicht des Bayerischen Landtages ist diese Ermächtigung nicht mehr erforderlich, da Wasserversorger bereits im Rahmen ihres Bestimmungsrechts nach den bundesrechtlichen §§ 35, 18 Abs. 2 Satz 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) über den Einsatz von Funkwasserzählern entscheiden können.
Diejenigen Wasserversorger, die ihre Wasserabgabesatzung wegen der Funkwasserzähler bereits geändert haben, sind daher gehalten, möglichst bis zum 31.12.2023 einen eingefügten § 19a WAS oder einen § 19 Abs. 1a) WAS ersatzlos zu streichen. Denn der Satzungsregelung fehlt dann die Ermächtigungsgrundlage. Zugleich werden die auf § 19a WAS bezogenen Ausführungen des StMI dann ab 1.1.2024 gegenstandslos.
Der zuvor beschriebene Punkt (Funkwasserzähler) trifft in unserer Satzung zu. Die Überarbeitung des vorliegenden Satzungsentwurfs erfolgte anhand eines Musters des Bayerischen Gemeindetags. Ins Ratsinformationssystem wurde den Gemeinderäten zwei Dokumente hochgeladen. Zum einen der Entwurf der Satzung und zum anderen ein Dokument im dem die Änderungen gekennzeichnet sind.
Die Verwaltung schlägt vor, den Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags zur Satzungsänderung bis zum 31.12.2023 zu folgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die neugefasste Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ainring vom 19.12.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. 4. Änderungssatzung zur BGS-FWS;
Kalkulation und Anpassung der Fernwärmegebühren ab 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Vorgang
Die Fernwärmegebühren wurden zuletzt Ende November 2023 kalkuliert (einjähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde wie bereits im Vorjahr die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen.
Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2022 ergibt sich eine Unterdeckung von 31.300 €. Für das Jahr 2023 wird mittels Hochrechnung bis Jahresende eine Überdeckung von 251 T€ prognostiziert.
Nach Verrechnung der Vorjahre 2022 und 2023 verbleibt nach derzeitiger Prognose Ende 2023 eine Überdeckung von 433 T€ (zzgl. Zinsen), die wiederum in die Vorkalkulation 2024 übernommen wird.
Den steigenden Personalkosten (Tariferhöhung) und Kosten für den Rohrnetzunterhalt stehen vor allem die gesunkenen Sachkosten für die Brennstoffbeschaffung entgegen. Aufgrund steigender Neukunden rechnen wir für 2024 mit einem höheren Wärmeverkauf von 500 MWh. Zudem wurde dieser in der letztjährigen Kalkulation aufgrund gestiegener Heizkosten reduziert angesetzt.
Durch eine Gebührensenkung kann, in der Hochrechnung, die kumulierte Überdeckung der letzten Jahre auf etwa 13.000 € abgeschmolzen werden.
Aufgrund der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2023 einbezogen.
Die Werkleitung schlägt vor, für 2024 die Verbrauchsgebühr zu senken. Mit einem Anteil der Grundgebühr von ca. 25% am Erlös aus den Wärmeverkäufen (2021 30%) wird, aus Sicht der Werkleitung, auch dem sparsamen Umgang mit Heizenergie Rechnung getragen.
Dadurch ergeben sich für 2024 folgende Fernwärmegebühren (zzgl. MwSt.):
- Grundgebühr 2,40 € / Monat pro kW (unverändert)
Verbrauchsgebühr 7,8 Cent / kWh (bislang 11,4 Cent pro kWh)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis und beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmesatzung der Gemeinde Ainring (BGS-FWS) in der Fassung vom 19.12.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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11. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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ö
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beschließend
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11 |
Vorgang
Keine
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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12. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.12.2023
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beschließend
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12 |
Vorgang
Antrag auf Errichtung einer automatisierten Überwachung für Rotlichtverstöße in Hammerau
Dritter Bürgermeister Martin Strobl stellt den Antrag (Anlage 1), dass an der Ampel in Hammerau eine automatisierte Überwachung für Rotlichtverstöße installiert wird.
Antrag auf Aufhebung der 20km/h in einem Bereich der Salzburger Straße
GR Ernst Peter beantragt (Anlage 2) die Aufhebung der 20km/h in der Salzburger Straße. Es sollen überall 30km/h gelten.
Antrag auf eine verbesserte Anbindung von Feldkirchen Süd an das Feldkirchner Feld und eine bessere Ausfahrt von Feldkirchen Süd auf die B 20
GR Sven Kluba beauftragt (Anlage 3) die Verwaltung sich für eine mögliche Verbesserung der Ausfahrtsituation Feldkirchen Süd auf die B 20 sowie eine Querung der B20 vom Ederweg zum Radweg am Feldkirchner Feld einzusetzen.
Zeitungsartikel Reiteralm
GR Ernst Peter spricht den Zeitungsartikel über die Reiteralm an. Er ist etwas verärgert, da in dem Bericht von dem Verfasser des Flugblattes der Gemeinderat als „Abnicker“ bezeichnet wird. Seiner Meinung nach ist sich jedes Mitglied seiner Verantwortung bewusst. Auch das die Polizei sich um solche Nichtigkeiten eines Flugblattes kümmern muss und nicht wichtigere Aufgaben erledigt, ist die Schuld des Verfassers. Denn er hat sich nicht an das Gesetz gehalten.
Information über Flüchtlinge
GR Josef Ramstetter hat ein Blatt aus einer Fachzeitschrift zum Thema Landwirte verteilt. Er möchte wissen, wann das Thema Flüchtlinge mal auf die Tagesordnung kommt. Erster Bürgermeister Martin Öttl berichtet, dass der Landrat gerne in eine der nächsten Sitzungen kommt. Die Anwohner im Bereich Mitterfelden wurden mit einem Informationsschreiben entsprechend informiert. GR Dr. Friedhelm Schneider berichtet von den Flüchtlingen in der Adalbert-Stifter-Straße. Diese kommen aus Aserbaidschan.
Weihnachtsansprache Bürgermeister
Erster Bürgermeister Martin Öttl hält seine Weihnachtsansprache (Anlage 4).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2024 10:27 Uhr