Datum: 16.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023
3 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring für den OT Feldkirchen, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Feststellungsbeschluss
4 Bebauungspläne
4.1 Neuaufstellung Bebauungsplan Feldkirchen, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB, Satzungsbeschluss
5 Bauanträge
5.1 Antrag auf Nutzungsänderung der Werkstatt im EG in ein Lager und ein Büro, sowie des Lagers im OG in eine Wohnung in Rauchenbücheln
5.2 Nutzungsänderung, Anbau einer Außentreppe, Umnutzung EG von Betriebsleiterwohnung zu Altenteilwohnung, Umnutzung Gästezimmer im OG zu zwei Ferienwohnungen in Pirach
6 Bekanntgaben
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Martin Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 12.12.2023 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt. 

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 12.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring für den OT Feldkirchen, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 3

Vorgang

Der Entwurfsplan der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring für den Bereich Feldkirchen lag gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01. November bis 04. Dezember 2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Es wurden 18 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben, aus der Öffentlichkeit keine.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Der beauftragte Stadtplaner, Herr Sodomann und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.

Beschluss

Die Abwägungen werden wie vorgetragen getroffen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 4
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4.1. Neuaufstellung Bebauungsplan Feldkirchen, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 4.1

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feldkirchen“ mit Begründung, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht, sowie schalltechnischer Untersuchung lag in der Zeit vom 01. November bis 04. Dezember gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 18 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit eine.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Der beauftragte Stadtplaner, Herr Sodomann und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.

Beschluss

Die Abwägungen werden wie vorgetragen getroffen.

Der Bauausschuss beschließt den Bebauungsplan Feldkirchen in der Fassung vom 16.01.2024 mit Begründung, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht, sowie schalltechnischer Untersuchung, gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 5
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5.1. Antrag auf Nutzungsänderung der Werkstatt im EG in ein Lager und ein Büro, sowie des Lagers im OG in eine Wohnung in Rauchenbücheln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 5.1

Vorgang

Mit dem vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung soll die Werkstatt im EG in ein Lager und Büro umgebaut werden. Das bisherige Lager im OG soll in eine Wohnung umgebaut werden.

Planungsrechtliche Situation:

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, innerhalb der Außenbereichs- und Lückenfüllungssatzung Rauchenbücheln und muss als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden.

Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert. 

Nachbarliche Einwände:

Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:

Nach Auffassung der Verwaltung ist das Vorhaben als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB vertretbar. Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem vorliegenden Bauantrag gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Nutzungsänderung, Anbau einer Außentreppe, Umnutzung EG von Betriebsleiterwohnung zu Altenteilwohnung, Umnutzung Gästezimmer im OG zu zwei Ferienwohnungen in Pirach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 5.2

Vorgang

Mit dem vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung soll die Betriebsleiterwohnung im EG zur Altenteilwohnung umgenutzt werden. Die bisherigen Gästezimmer im OG sollen in zwei Ferienwohnungen umgebaut werden. Im Jahr 2023 wurde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses positiv beschieden.

Planungsrechtliche Situation:

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, und muss als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB beurteilt werden.

Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände:

Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:

Nach Auffassung der Verwaltung ist das Vorhaben vertretbar. Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem vorliegenden Bauantrag gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 6

Vorgang

Auf Verwaltungsweg erledigte Vorhaben:
Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung folgende Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit durch den Ersten Bürgermeister behandelt und erledigt wurden:

- Tektur Umbau und Aufstockung eines Einfamilienhauses mit Garage, Saalachau, Einbau einer Einliegerwohnung mit Außentreppe

- Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mitterfelden Mitte“ zur Errichtung einer Terrasse, Adalbert-Stifter-Straße 5a;

Zur Anfrage des GR Moderegger in der BA-Sitzung vom 12.12.2023 bzgl. der Pfarrökonomie teilt die Verwaltung auf Nachfrage beim Landratsamt folgendes mit:

Zu Ihrer Anfrage zum Sachstand zur Pfarrökonomie in Ainring kann ich Ihnen als Rückmeldung geben, dass eine Zusammenarbeit des zuständigen Architekturbüros, Firma Wagner ZT-GmbH aus Salzburg, mit den Denkmalbehörden (Untere Denkmalschutzbehörde und Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) in regelmäßigen Abständen stattgefunden hat.
Die letzte Korrespondenz fand am 28.11.2023 zum Thema der maroden Mauerbank und zu dem offenstehenden Dachstuhl statt. 
Um uns vorsorglich nochmals ein genaues Bild von der bestehenden Situation vor Ort zu machen, werden wir im Rahmen unseres monatlichen Sprechtages am 31.01.2024 zusammen mit unserer Fachstelle, dem BLfD, einen Stopp bei der Pfarrökonomie machen.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 7

Vorgang

GR Kluba hinterfragt die gängige Praxis der Zustimmung für die Errichtung von Außentreppen. Früher sei dies nicht so häufig gewesen und eine Zustimmung eher kritisch gesehen worden. Bauamtsleiter Fuchs erläutert hierzu, dass dies eine Auswirkung der vermehrt durchgeführten Nachverdichtung ist. So werden im Rahmen der Nachverdichtung z.Bsp. Dachgeschosse zu abgeschlossenen Wohneinheiten ausgebaut, welche dann einen eigenen Aufgang benötigen.

GR Ramstetter regt für eine der kommenden Ausschusssitzung an das Feuerwehrgerätehaus in Thundorf im Rahmen einer Ortsbegehung zu besichtigen. Hier nagt beriets der Zahn der Zeit und es müsse ertüchtigt werden. Bgm. Öttl sichert dies zu.

Weitere Anfragen lagen nicht vor, Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um 17.13 Uhr. 

Datenstand vom 04.12.2024 13:29 Uhr