Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 23.01.2024
3 Vergabe Planungsauftrag; Erneuerung der Riesenwasserrutsche im Erlebnisbad sowie nötige Betonsanierungsarbeiten am und im Sprungturmgebäude
4 Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerantrags zum Thema Reiter Alm
5 Jahresabschluss Gemeindewerke 2022
5.1 Bericht über die Abschlussprüfung
5.2 Feststellung des Jahresabschlusses
5.3 Entlastung
6 Bekanntgaben
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 23.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 23.01.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 23.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Vergabe Planungsauftrag; Erneuerung der Riesenwasserrutsche im Erlebnisbad sowie nötige Betonsanierungsarbeiten am und im Sprungturmgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 3

Vorgang

  1. Betonsanierungsarbeiten am Sprungturmgebäude

Im vergangenen Jahr am 04.10.2023 wurde am Sprungturmgebäude gemäß VDI 6200 eine eingehende Überprüfung durch eine besondere fachkundige Person durchgeführt. Nach Abschluss der Prüfung wird dem Bauwerk eine Zustandsnote vergeben. Das Sprungturmgebäude wurde mit der Gesamtnote 3,1 bewertet.


Die Zustandsnote für Ingenieurbauwerke ist unter Berücksichtigung der Schadensauswirkung auf die Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Konstruktion wie folgt definiert:

Notenbereich


1,0 - 1,4
sehr guter Zustand
Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind gegeben.
Laufende Unterhaltung erforderlich.
1,5 - 1,9
guter Zustand
Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben. Die Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe kann beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann langfristig geringfügig beeinträchtigt werden. Laufende Unterhaltung erforderlich.
2,0 - 2,4
befriedigender Zustand
Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben. Die Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe können beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann langfristig beeinträchtigt werden. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung des Bauwerks, die langfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder
Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist möglich. Laufende Unterhaltung erforderlich. Mittelfristig Instandsetzung erforderlich.
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich werden.
2,5 - 2,9
ausreichender Zustand
Die Standsicherheit des Bauwerks ist gegeben.
Die Verkehrssicherheit des Bauwerks kann beeinträchtigt sein. Die Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe können beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann beeinträchtigt sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung des Bauwerks, die mittelfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist dann zu erwarten. Laufende Unterhaltung erforderlich. Kurzfristig bis mittelfristig Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich sein.
3,0 - 3,4
nicht ausreichender Zustand
Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind.
Laufende Unterhaltung erforderlich. Umgehende Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind umgehend erforderlich.
3,5 - 4,0
ungenügender Zustand
Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind erheblich beeinträchtigt oder
nicht mehr gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall einstellt. Laufende Unterhaltung erforderlich. Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind sofort erforderlich.













Zusammenfassung des Prüfberichts:

Eine Generalsanierung ist dringend erforderlich, da die Oberflächenbeschichtung und sonstige Maßnahmen zum Schutz des Bauwerks so stark geschädigt sind, dass sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Eindringendes Wasser hat bereits tragende Bauteile geschädigt. Diese besitzen zwar noch ausreichend Tragfähigkeit, doch das kann sich schnell ändern, wenn zugelassen wird, dass weiterhin Wasser in die Konstruktion dringen kann.

  1. Erneuerung der Rutschelemente an der Riesenwasserrutsche

Die Riesenwasserrutsche im Erlebnisbad wird jedes Jahr von einem externen Prüfer auf Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit geprüft. Die Prüfungen der letzten Jahre ergaben immer wieder Mängel, die von seitens der Gemeinde Ainring behoben wurden. Laut letzter Prüfung, die am 30.05.2023 stattfand, haben sich wieder erhebliche Mängel an der Rutsche aufgetan. Der Prüfer empfiehlt den Austausch, der stark beschädigten und mehrfach reparierten Rutschelemente. Unser Schwimmbadmeister Herr Enzinger spricht sich ebenfalls für den Austausch aus, da ihm die Sicherheit seiner Badegäste an erster Stelle steht.

Auszug aus Prüfbericht 2023:

  • Am Einsitzelement und einigen Rutschelementen wurden scharfkantige Abplatzungen im Trägermaterial in der Gelcoatschicht festgestellt. Die Schadstellen müssen geschliffen bzw. sach- und fachgerecht repariert werden.
  • In allen Elementen wurden Abplatzungen und Kerben in der Gelcoatschicht festgestellt
  • Zum Teil löst sich die Beschichtung von der Topcoatschicht.

Mit diesen Informationen gab es am 17.01.2024 einen Ortstermin im Schwimmbad mit einem Vertreter von einem Ingenieurbüro für Bauwesen. Das Büro hat schon Erfahrungen mit Neubau/ Sanierung von Schwimmbädern. Wir, das Bauamt, wollten in Erfahrung bringen, ob es machbar wäre, diese zwei Maßnahmen (Betonsanierung Sprungturm und Erneuerung Rutschelemente) in der Schwimmbadsaisonpause 2024/25 zu absolvieren. Die Aussage von dem Vertreter des Ingenieurbüros war positiv, dass es machbar wäre.

Beratung

GR Ludwig Moderegger fragt nach, ob die Rutsche gesperrt werden muss. Es wird geantwortet, dass sie instandgesetzt wurde und nicht gesperrt werden muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Arbeiten grundsätzlich durchgeführt werden mit dem Auftrag an die Verwaltung, ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Planung 2024 – Ausführung Herbst 24 bis Frühjahr 25. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan zu veranschlagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerantrags zum Thema Reiter Alm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 4

Vorgang

Am 01.02.2024 war Frau Gabriele Noreisch beim Ersten Bürgermeister Martin Öttl und hat einen Ordner mit gut 1500 Unterschriften für einen Bürgerantrag abgegeben. Der Bürgerantrag und das formelle Verfahren sind in Art. 18b GO geregelt. Die formellen Voraussetzungen sind:

  • Das zuständige Gemeindeorgan soll sich mit einer gemeindlichen Angelegenheit befassen (Art. 18 b Abs. 1 GO) → ist erfüllt, Antrag auf Erhalt des Sondergebietes Gastronomie und Wellness (Reiteralm) und Einstellung des Bauleitplanverfahrens für eine psychosomatische Klinik
  • Der Antrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden, eine Begründung enthalten und drei Personen benennen, die die Unterzeichnenden vertreten (Art. 18b Abs. 2 GO) → ist erfüllt, der Antrag wurde persönlich beim Bürgermeister abgegeben. Der Antrag enthält eine Begründung und es sind drei Personen benannt. 
  • Der Antrag muss von mindestens 1% der Gemeindebewohner unterschrieben sein, wobei nur die Gemeindebürger unterschriftsberechtigt sind (art. 18b Abs. 3 GO) → ist erfüllt, es wurden gut 1500 Unterschriften abgegeben. 200 Unterschriften wurden geprüft. 

Da alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Antrag binnen eines Monats nach Abgabe dem zuständigen Gremium zur Feststellung der Zulässigkeit vorzulegen (Art. 18b Abs. 4 GO). Die Zuständigkeit liegt beim Gemeinderat. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist vorberatend. 

Das weitere Vorgehen ist dann wie folgt. Ist die Zulässigkeit vom Gemeinderat festgestellt, dann muss innerhalb von drei Monaten der Antrag im Gemeinderat inhaltlich beraten und beschlossen werden (Art. 18b Abs. 5 GO).  

Beratung

GR Sven Kluba möchte wissen, wann die Beratung im Gemeinderat stattfinden wird. Am Anfang der Dreimonatsfrist oder eher am Ende. Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass die Aprilsitzung für die Beratung vorgesehen ist. GR Wolfgang Hirner wünscht sich eine Bürgerbeteiligung zu dem Thema. Nur so können Meinungen ausgetauscht und neue Gründe vorgetragen werden. Erster Bürgermeister Martin Öttl bittet um Zeit für die Vorbereitung. Die Fraktionssprecher werden entsprechend rechtzeitig informiert. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Bürgerantrags auf Aufhebung des Bauleitplanverfahrens für eine psychosomatische Reha-Klinik auf der Reiter Alm sowie den Erhalt des Sondergebietes für Gastronomie und Wellness fest.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Jahresabschluss Gemeindewerke 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 5
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5.1. Bericht über die Abschlussprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 5.1

Vorgang

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 16.373.024,99 € und einem Jahresgewinn von 399.187,76 €.

Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde am 27.10.2023 aufgestellt. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 09.11.2023 statt, die Abschlussprüfung wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in der Zeit vom 23.11. bis 01.12.2023 durchgeführt.

Bei den Prüfungen haben sich keine Beanstandungen ergeben. Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2022 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die Abschlussprüfung zustimmend zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5.2. Feststellung des Jahresabschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 5.2

Vorgang

Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von 16.373.024,99 €.

Das Anlagevermögen verringerte sich bei Neuinvestitionen in Höhe von 998 T€, abgesetzten Baukostenzuschüssen von 301 T€, sowie Abschreibungen und Anlagenabgängen von 822 T€ um 126 T€ auf 11.043 T€. Das Umlaufvermögen nahm um 854 T€ auf 5.309 T€ zu. Auf der Passivseite betrugen die Verbindlichkeiten 9.872 T€ und waren gegenüber dem Vorjahr um 526 T€ höher. Das Eigenkapital stieg durch den Jahresgewinn in Höhe von 399 T€ auf 6.117 T€ an.

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist bei Umsatzerlösen in Höhe von 4.105 T€ einen Jahresgewinn in Höhe von 399 T€ aus. Damit wurde eine Eigenkapitalrendite, nach Steuern, von 6,98 %, bezogen auf das Eigenkapital zum 01.01.2023 von 5.718 T€, erwirtschaftet.

Das Jahresergebnis 2022 setzt sich nach der Erfolgsübersicht wie folgt zusammen:


Euro  



Stromerzeugung (BHKW)

292.240
Wasserversorgung

185.466
Fernwärmeversorgung

64.778
Betriebsergebnis somit

542.484
Finanzerträge

-
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-143.299
Unternehmensergebnis (Jahresgewinn)

399.185

Der Jahresgewinn 2022 wird gemäß Gemeinderatsbeschluss (GR 6/2023) vom 24.01.2023 den Rücklagen der Gemeindewerke Ainring zugeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt gemäß § 25 Abs. 3 EBV den Jahresabschluss 2022 fest und beschließt den Jahresgewinn in Höhe von 399.187,76 €. Der Jahresgewinn 2022 wird gemäß dem Grundsatzbeschluss (GR 6/2023) vom 24.01.2023 den Rücklagen der Gemeindewerke Ainring zugeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5.3. Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 5.3

Vorgang

Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO hat der Gemeinderat bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung festzustellen und die Entlastung zu beschließen. 

Nach dem der Jahresabschluss 2022 durch den Abschlussprüfer geprüft und vom Gemeinderat festgestellt ist, kann die Entlastung erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für den Jahresabschluss 2022 die Entlastung der Werkleitung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 6

Vorgang

Anfrage Gemeinderat Wolfgang Hirner zum Sachstand Siezenheimer Steg
Gemeinderat Wolfgang Hirner hat in der Sitzung des Gemeinderates am 23.01.2024 nachgefragt, wann der Siezenheimer Steg abgerissen wird und wie lange die Sperrung dauert.
Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, einen aktuellen Bearbeitungsstand bei Herrn Wiesenegger von der Salzburger Landesregierung anzufordern.
Herr Wiesenegger teilt mit, dass für Ende März ein Gespräch mit den beiden beteiligten Gemeinden geplant ist. Hier soll dann auch das gesamte Projekt mit allen Plänen, Kosten und Unterlagen vorgelegt werden, damit die Gemeinde Ainring die notwendigen Beschlüsse herbeiführen und Förderungen beantragen kann. 
Auf die konkrete Anfrage teilt Herr Wiesenegger mit, dass die Brücke nun acht Meter kürzer als bisher angenommen geplant wird und vorgesehen ist, die Brücke im Dezember nächsten Jahres einzuheben. In dieser Zeit ist der Steg für ca. drei Monate gesperrt. Nähere Informationen folgen anlässlich des vorgesehenen Termins im März.

Mitteilung über die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring für den Ortsteil Feldkirchen
Erster Bürgermeister Öttl teilt mit, dass das Landratsamt Berchtesgadener Land mit Bescheid vom 09.02.2024 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring für den Bereich Feldkirchen genehmigt hat. Der Bescheidsbegründung ist zu entnehmen, dass die Genehmigung zu erteilen war, weil das Aufstellungsverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und den Bestimmungen des Baugesetzbuches oder sonstigen zu prüfenden Rechtsvorschriften nicht widerspricht.
Somit kann die Flächennutzungsplanänderung und in weiterer Folge die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Feldkirchen bekannt gemacht und in Kraft gesetzt werden.

Zurücknahme einer Bauvoranfrage
In der Sitzung vom 23.01.2024 hat der Gemeinderat über die Einzelhandelsversorgung für die Gemeinde Ainring beraten.
In der Alternativenprüfung wurde im Sachvortrag unter Buchstabe g) eine am Tag der vorberatenden Bauausschusssitzung (16.01.2024) eingegangene Bauvoranfrage für einen Standort in Hausmoning, direkt an der Bundesstraße 20, behandelt. Geplant war die Errichtung eines Ersatzbaues mit Nahversorgungsmärkten für die Güter des täglichen Bedarfs, Kaffee, Gastro im Erdgeschoss sowie behindertengerechte Wohnungen in den Obergeschossen.
Die Verwaltung hat in der Sitzung am 23.01.2024 angekündigt, dass diese Bauvoranfrage in der Folge noch formell behandelt werden müsse.
Nach Anhörung durch das Landratsamt wurde der Antrag aber zwischenzeitlich vom Antragsteller zurückgenommen.

Rückhaltebecken Ainringer Moos
Gemeinderat Dr. Christoph Werner hat in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 im Sachstandsbericht zum Rückhaltebecken Ainringer Moos gebeten.
Hierzu wird folgendes ausgeführt:
Der Gemeinderat hatte der vorgestellten Konzeption grundsätzlich zugestimmt.
In der Folge wurden folgende Punkte abgearbeitet:
-Baugrunderkundung durchgeführt
-naturschutzfachliche Kartierarbeiten abgeschlossen
-Abstimmungsgespräche mit UNB, WWA, Staatsforsten und Umweltministerium angestoßen
-Grundwassermessungen über einen längeren Zeitraum durchgeführt
Finale Abstimmungen mit der UNB waren im vergangenen Jahr wegen bevorstehendem Sachbearbeiterwechsel nicht mehr möglich. Der Sachbearbeiterwechsel ist inzwischen vollzogen, so dass demnächst die Gespräche weitergeführt werden können.
Die Grundwassermessungen zeigen relativ hohe Stände, welche sich Widersprüchlich zu den vorhandenen Wasserständen im Ainringer Moos zeigen. Daher ist absehbar, dass die Beckenhöhe nicht so tief sein wird wie ursprünglich angenommen. Es handelt sich um eine äußerst komplexe Fragestellung, die ggf. auch eine Anpassung des Konzeptes notwendig macht.
Hinzu kommt, dass sich zwischenzeitlich die sog. „Kostra-Daten“, also die Regendaten und damit die Hydrologie geändert haben. Zu dieser Fragestellung ist ein weiterer Abstimmungstermin mit dem WWA nötig.
Als nächste Schritte ist geplant:
-Weitere Abstimmung mit dem WWA
-Weiterführung bzw. Neuaufnahme der Abstimmungsgespräche mit der UNB
-Vorstellung des angepassten Konzeptes samt Kostenberechnung, voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 16. April

Informationen zum Thema Nahversorgung und Planung Freizeitgelände
Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt Informationen über das weitere Vorgehen zur Planung eines Freizeitgeländes mit (Anlage 1).  

Beschluss

Kein Beschluss. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 7

Vorgang

Sperrung Steg
GR Sven Kluba bittet darum, dass bei den Gesprächen die Gemeinde darauf hinweist, dass die Sperrung des Stegs so kurz wie möglich sein soll. 

Isotopenanalyse
GR Dr. Friedhelm Schneider wünscht sich eine Isotopenanalyse von dem Wasser aus dem Brunnen in Wiesbach. Vielleicht kann auch eine Untersuchung des Wassers aus dem Brunnen S4 der Surgruppe erfolgen. Letztmalig wurde diese 2009 durchgeführt. Die Ergebnisse wären sehr interessant.   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2024 08:51 Uhr