Datum: 16.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 19.03.2024
3 Vorstellung von Assistenzhunden durch Frau Michaela Schäffer
4 Bericht des Seniorenbeauftragten Ludwig Wetzelsberger
5 Gewerbegebiet Hammerau B - Vorstellung des Projektes, Plangenehmigung und Baubeschluss in der GR Sitzung am 16.04.24
6 Baugebiet Saalachau Nord - Vorstellung des Projektes, Plangenehmigung und Baubeschluss
7 Haushalt 2024 mit Finanzplan bis 2027 - Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan samt Anlagen
8 Grundsatzbeschluss zur Strombeschaffung ab 2025
9 Ortsrecht; Erlass einer neuen Plakatierungsverordnung
10 Bekanntgaben
11 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beratung

GR Christian Stehböck zieht seinen Antrag zu TOP 10 „Abhaltung einer Bürgerversammlung zum Thema Bebauungsplan A“ zurück. Er erklärt, dass er die Begrifflichkeiten Bürgerversammlung und Bürgerinformationsveranstaltung verwechselt hat. Beim Bürgermeister fragt er nach, ob etwas gegen eine Bürgerinformationsveranstaltung spricht. Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass über 200 Stellungnahmen eingegangen sind. Diese müssen abgearbeitet werden. Danach wäre eine Informationsveranstaltung möglich.  

Beschluss

Mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 19.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 19.03.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 19.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 zur GR Sitzung 19.03.24.pdf
Download Niederschrift GR 19.03.24 öffentlich.pdf

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3. Vorstellung von Assistenzhunden durch Frau Michaela Schäffer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö informativ 3

Vorgang

Der Seniorenbeauftragte Ludwig Wetzelsberger hat vor einiger Zeit Kontakt mit Frau Michaela Schäffer aufgenommen. Das Thema Assistenzhunde erscheint aus seiner Sicht interessant, so dass die Thematik im Gemeinderat vorgestellt werden soll. Viele Leute wissen nicht, was so ein Assistenzhund leisten kann. Vielleicht gibt es Bürger in der Gemeinde, denen mit so einem Hund geholfen werden kann.  

Beratung

Frau Schäffer stellt die Aufgaben und Ausbildung von Assistenzhunden vor. Mit zwei Filmen werden die Erklärungen verdeutlicht. GRin Edith Höglauer fragt nach, warum sie den Konfrontationen aus dem Weg geht, obwohl sie auf den Hund angewiesen ist. Frau Schäffer erklärt, dass manchmal die Leute fragen und manchmal ist es besser den Diskussionen aus dem Werg zu gehen. Selbst in einer Arztpraxis wurde ihr der Zutritt mit Hund verweigert. Die Ausbildung eines Hundes kostet 30.000,- €. Ein Assistenzhund bedeutet für die auf Hilfe angewiesene Person mehr Lebensqualität. Zweite Bürgermeisterin Rosemarie Bernauer findet so einen Hund genial. Sie möchte wissen, ob der Hund speziell für Frau Schäffer ausgebildet ist und was die Krankenkasse zahlt. Der Hund ist als Blindenhund für Frau Schäffer ausgebildet. Das Anzeigen von Epilepsieanfällen hat er von seinem Vorgänger in der Familie gelernt. Blindenführhunde werden von der Krankenkasse zu 100% übernommen. Andere Hunde werden meist nicht bezuschusst. GR Gernot Althammer möchte wissen, ob es eine bestimmte Rasse sein muss. Frau Schäffer erklärt, dass gerne Labradore genommen werden. Früher waren es häufig Schäferhunde. Die haben aber in einem Notfall die Person eher bewacht, so dass Helfer schwierig rankamen. Die Ausbildung eines Hundes beginnt im ersten Lebensjahr mit der Eingewöhnung in einer Familie. Es können nur gesunde Hunde die Ausbildung beginnen. GR Wolfgang Hirner fragt nach, was die Gemeinde konkret tun kann. Die Gemeinde kann z.B. Gewerbetreibende einladen und das Thema vorstellen. Dabei kann auf die gesetzliche Regelung hingewiesen werden. Auch die Blaulichtorganisationen können informiert werden. GR Christian Stehböck schlägt vor, auch die Presse mit einzubeziehen. GR Sven Kluba verweist auch auf die Gemeindezeitung. GR Ludwig Moderegger bringt den Infopoint am Rathaus ins Gespräch. Hier könnten die Filme abgespielt werden. Auch könnten die Firmen mit den Filmen werben. Die Filme auf der Seite www.pfotenpiloten.org können genutzt werden. Dritter Bürgermeister Martin Strobl fragt zuletzt, ob für den Hund die Hundesteuer zu entrichten ist. Dies wird verneint. Für einen aktiven Assistenzhund braucht keine Hundesteuer bezahlt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Bericht des Seniorenbeauftragten Ludwig Wetzelsberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö informativ 4

Vorgang

Der Seniorenbeauftragte Ludwig Wetzelsberger gibt einen Jahresbericht über seine Tätigkeit ab.  

Beratung

Seniorenbeauftragter Ludwig Wetzelsberger berichtet, dass die Arbeit immer mehr wird und die Anfragen jederzeit kommen. Die Senioren beschäftigt die Aussage, dass Herr Stefan Maier das Grundstück für ein betreutes Wohnen in Ainring zurückgegeben hat. Aufgrund von Personalmangel wurde die Übergangspflege geschlossen. Ebenso die Geriatrie in Berchtesgaden. Nur die Akutgeriatrie ist geblieben. Bei der Aufnahme in Seniorenheimen in der Nähe besteht derzeit eine Wartezeit von einem viertel- bis halben Jahr. Unterbringungen in Pflegeheimen außerhalb des Landkreises werden immer mehr. Der Pflegegrad spielt dabei eine wichtige Rolle. Unter Pflegegrad 2 wird keiner mehr aufgenommen. Diese Sorgen der Senioren wird Herr Wetzelsberger bei der nächsten Besprechung im Landratsamt vorbringen. Die Zusammenarbeit mit Frau Puhlmann vom Landratsamt ist sehr gut. Zu den konkreten Arbeiten in der Gemeinde berichtet er, dass der Hitzeaktionsplan wieder in Arbeit ist. Der Bauhof hat Bänke so versetzt, dass sie im Schatten stehen. Trinkwasserangebote werden erweitert. 40 Personen werden aktuell betreut. 50 Beratungen waren es im letzten Jahr. Es wurden 2.100 Stunden und 1.400 Kilometer mit dem Auto aufgewendet. Erledigt wurden Patientenverfügungen, Krankenbesuche, Geburtstagsgratulationen und Fortbildungen. Über jedes Gespräch besteht Schweigepflicht. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Gewerbegebiet Hammerau B - Vorstellung des Projektes, Plangenehmigung und Baubeschluss in der GR Sitzung am 16.04.24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 5

Vorgang

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.05.19 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Hammerau B beschlossen.
Die Erstellung des Bebauungsplanes erfolgte durch das Büro Logo verde in Landshut. Zurzeit befindet sich der Bebauungsplan noch im Verfahren.

Vor allem die abwassertechnische Erschließung soll, nach aktueller Rücksprache mit Herrn Hubert Pichler (08.04.24), bis spätestens März 2025 fertiggestellt werden.
Vorentwürfe hierzu wurden bereits 2021 vom Tiefbauamt der Gemeinde Ainring erstellt.
Mit der Detailplanung wurde das Ingenieurbüro Richter in Freilassing beauftragt.

Nun liegt die Planung des Ingenieurbüros vor. B.Eng. Maximilian Reindl von der Roland Richter Ingenieur GmbH stellt anhand von Folien und Plänen den Bauentwurf vom 08.03.24 vor.

Grundsätzlich gliedert sich die Maßnahme in 4 Teilbereiche:

1.: Kanalerschließung des Grundstückes 1696/9 (Hubert Pichler)

Für die kanalmäßige Erschließung des neuen Gewerbegebietes im Freispiegel ist laut einer Voruntersuchung des gemeindlichen Tiefbauamtes von 2021 nur der Anschluss an den bestehenden Schmutzwasserkanal im Walser Weg in der Au möglich. Dieser endet jedoch in Höhe des Anwesens Au 10 östlich des in diesem Bereich verrohrten Hammerauer Mühlbachs und östlich des Betriebsgleises der Firma Annahütte. Dementsprechend aufwendig ist die Maßnahme. Zudem muss aus Platzgründen noch die vorhandene, jedoch verfüllte Bachbrücke über den ehemaligen Mühlbach ausgebaut werden.

Hier ein kurzer Steckbrief der Maßnahme:
  • Kanalanschluss für Grundstücke des Baugebiets Hammerau B
  • ca. 285 m Rohrleitung PP DN200
  • Abbruch best. Brücke (ehemals für Hammerauer Mühlbach)
  • Unterquerung Werksgleis Stahlwerk Annahütte mittels Pressbohrung
  • Anschluss an Bestand nähe Walser Weg Hs.Nr. 10
  • Investitionskosten ca. 245.000, - € brutto

2.: Ausbau der nordwestlichen Zufahrt zum Baugebiet über Flurnummer 1691/4

Laut Bebauungsplan erfolgt die Zufahrt für das neue Baugebiet aus dem Kreuzungsbereich B 20 (Reichenhaller Straße)/Walser Weg südlich des Anwesens Au 1. Der entsprechende Grunderwerb ist bereits erfolgt und das Straßengrundstück erhielt die Flurnummer 1691/4.

Laut Bebauungsplan sind hier eine Straßenbreite von 6 m und ein südöstlich angrenzender Gehweg mit einer Breite von ca. 2,0 m vorgesehen. Die Baulänge beträgt ca. 65 m. 
Ob der Gehweg tatsächlich notwendig ist, wäre zu entscheiden. Entsprechend dem vorliegenden Bauentwurf wurde auf den Gehweg zugunsten einer größeren Straßenbreite verzichtet.
Hier ebenfalls ein kurzer Steckbrief der Maßnahme:
  • ca. 10 lfm Sickerrigolen mit Reinigungseinrichtungen
  • Straßenbreite 6,5 m
  • Baulänge ca. 65 m (Bk. 3,2)
  • ca. 465 m² Straßenverkehrsfläche
  • 3 St Straßenbeleuchtung
  • Inkl. Erneuerung Unterbau und Bodenaustausch
  • Rückbau best. Anbau Walser Weg Hs.Nr. 1 (auf öffentl. Grund)
  • Rückbau best. Stellplätze Autohändler (auf öffentl. Grund)
  • ggf. Aufweitung Kreuzungsbereich Reichenhaller Straße
  • Investitionskosten ca. 190.000, - € brutto

3.: Straßenverbreiterung des südlichen Walser Weges von der Gemeindeverbindungsstraße Au- Bichlbruck bis zum Werksgleis Stahlwerk Annahütte

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens kam für die Erschließung der 3 südlichen, noch im Gemeindebesitz befindlichen Grundstücke, die Forderung, diese momentan nur ca. 4,0-4,2 m breite Straße LKW- tauglich auszubauen. Das im Gemeindebesitz befindliche Grundstück Flurnummer 1701/3 wäre breit genug, um die Straßenbreite auf 6,0 m plus Bankett auszubauen. 
Im Zuge dieser Maßnahme würde auch der Fahrbahnteiler im Kreuzungsbereich mit der Gemeindeverbindungsstraße ausgebaut und eine ordnungsgemäße Straßenlängsentwässerung mit Beseitigung des Oberflächenwassers über Rigolenanlagen hergestellt.
Die Maßnahme würde im Zuge des Kanalbaus Sinn machen, da durch die Herstellung des neuen Schmutzwasserkanals die bestehende Straße auf knapp 70 m Länge (Gesamtlänge ca. 155 m) aufgebrochen und wieder neu hergestellt werden muss. 

Hier ein kurzer Steckbrief der Maßnahme:
  • Im Zuge des Leitungsbaus wird der Walser Weg bis zum Werksgleis SAH verbreitert
  • Aufweitung Straße auf 6,0m
  • Baulänge ca. 155 m (Bk. 3,2)
  • Abbruch best. Fahrbahnteiler im westlichen Kreuzungsbereich
  • ca.45 lfm Sickerrigolen mit Reinigungseinrichtungen
  • ca.895 m² Straßenverkehrsfläche
  • ca. 60 m Kabelleerrohre (mit Wasserleitung unter Werksgleis verlegt)
  • inkl. Erneuerung Unterbau und Bodenaustausch
  • Investitionskosten ca. 470.000, - € brutto

4.: Verlängerung der gemeindlichen Wasser- Hauptleitung vom Kreuzungsbereich Walser Weg/Radweg südlich vom Auwirt bis zum Bauende Schmutzwasserkanal

Im Zuge des Straßenausbaus und der Verlängerung des Schmutzwasserkanals würden die Gemeindewerke die Wasserhauptleitung im Straßenbereich neu herstellen, um den südlichen Bereich des Baugebiets zu erschließen. Zudem ist geplant, die Wasserhauptleitung in Richtung Gleisanlage Stahlwerk parallel zur Schmutzwasserleitung mit zu verlegen. Mittelfristig soll ein Ringschluss mit der Wasserleitung in der Saalachau hergestellt werden. 
Diese Maßnahme macht zurzeit jedoch nur Sinn, wenn zusätzlich zum Kanalbau auch die Straße ausgebaut würde. 

Hier ein kurzer Steckbrief dieser Maßnahme:
  • Parallel des SW-Kanals wird zusätzlich eine Wasserleitung mitverlegt
  • Leerrohr für Hausanschluss Baugebiet Hammerau B
  • Kostenträger Gemeindewerke Ainring
  • Anschluss an Bestand nähe Walser Weg Hs.Nr. 6
  • Ende Wasserleitung bei Walser Weg Hs.Nr 10
  • Maßnahme für späteren Ringverbund (Zusammenschluss mit Saalachau)
  • ca. 215 m Wasserleitung GGG DN150 
  • Investitionskosten ca. 155.000, - € brutto


Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen somit ca. 1.060.000, - € brutto.
(Hinweis: Beprobung und Verwertung des Aushubmaterials sind bereits in den Kosten enthalten!)

Da parallel zu unseren Baumaßnahmen die Firma Pichler mit dem Hochbau beginnen wird, ist die zeitliche Abstimmung zwischen dem Ausbau der nordwestlichen Zufahrt und der Hochbaumaßnahme sehr schwierig.
Aus diesem Grund hat Herr Pichler angeboten, die Maßnahme 2 nach den Plänen der Gemeinde selbst auszubauen.

Nach entsprechender Genehmigung durch den Gemeinderat und dem Baubeschluss soll die Maßnahme ausgeschrieben werden.
Gemäß der Bekanntmachung über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ in der Fassung vom 19.09.23 des Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration liegen die Wertegrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb momentan bei 1.000.000 € netto.
Somit wäre geplant, die Maßnahme beschränkt auszuschreiben.

Folgende Zeitschiene wäre geplant:
  • Vergabe der Maßnahme im Gemeinderat am 23.07.24.
  • Baubeginn frühestens August/September 2024.
  • Ausbau und Fertigstellung in Absprache mit Fa. Hubert Pichler und in Abstimmung mit dem Baugebiet Saalachau Nord, da während der Bauzeit nur beschränkte Zufahrtsmöglichkeit über Hagenau.

Beratung

GR Sven Kluba möchte wissen, was mit dem Gebäude im nördlichen Bereich im grünen Bereich passiert. Wird es erhalten oder abgebaut? Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Frage nicht beantwortet werden. Weiterhin möchte er wissen, ob die Erschließungskosten umgelegt werden können. Die Kosten können nicht umgelegt werden. Der Fahrbahnteiler soll seiner Meinung nach belassen werden, da er eine Bremswirkung hat. Im Beschluss soll die Verbesserung der Kurve im Gleiseinfahrtsbereich der Annahütte mit aufgenommen werden. Dritter Bürgermeister Martin Strobl spricht sich für eine Beibehaltung der Fahrbahnbreite am Walser Weg aus. Dafür sollte dort ein Radweg gebaut werden. Ob dies möglich ist, wurde nicht geprüft. Die 4m Straßenbreite reichen nicht für den Gegenverkehr aus. Bei einem Grunderwerb könnte der Radweg gebaut werden. 190.000,- € für 65m Straße sind GR Josef Ramstetter zu viel. Es wird erklärt, dass bei der Kostenschätzung der Bodenaustausch inkludiert ist. GR Franz Wimmer möchte wissen, ob die Kabelleitungen bei den Gleisen bekannt sind, die Gasleitung verlegt werden muss und wer die Gewährleistung für den Bau im nördlichen Bereich übernimmt. Die Lage der Kabelleitungen ist bekannt und dürfte kein Problem bei der Pressbohrung sein. Die Gasleitung kann wahrscheinlich bleiben, ist aber noch nicht abschließend geklärt. Für das, was Herr Pichler baut, muss er auch die Gewährleistung übernehmen. Das Ingenieurbüro überwacht den Bau. GR Martin Unterrainer ist der Meinung, dass im oberen und unteren Bereich die Straße zu schmal für einen Radweg ist. GR Dietrich Nowak möchte wissen, wie das mit der Entwässerung ist. Die B20 entwässert auf das Grundstück. Das Staatliche Bauamt ist schon mit der Problematik betraut und arbeitet daran. GR Bernhard Dusch fragt nach, ob die Zufahrt das Grundstück mit der Tennishalle erschlossen werden kann. Bauamtsleiter Thomas Fuchs antwortet, dass das aufgrund der Eigentümer nicht geht.    

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Planung des Ingenieurbüros Roland Richter Ingenieur GmbH, in der Fassung vom 08.03.24 und beschließt den Bau der Teilbereiche 1 und 3-4 (Ausbaubeschluss). Es soll geprüft werden, inwieweit ein Radweg im südlichen Bereich angebaut werden kann. Weiterhin soll der Kurvenbereich im Gleiseinfahrtsbereich der Annahütte für Verbesserungen geprüft und ein Vorschlag unterbreitet werden.
Mit dem Ausbau der Maßnahme 2 durch Herrn Hubert Pichler besteht Einverständnis. Eine entsprechende Vereinbarung soll durch die Verwaltung ausgearbeitet werden.
Die Maßnahmen sollen, wie vorgeschlagen, beschränkt ausgeschrieben werden.
Mit der vorgeschlagenen Zeitschiene besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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6. Baugebiet Saalachau Nord - Vorstellung des Projektes, Plangenehmigung und Baubeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 6

Vorgang

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10.12.19 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Saalachau Nord beschlossen.
Die Erstellung des Bebauungsplanes erfolgte durch das Büro Sodomann in München und dieser wurde im Gemeinderat am 27.06.23 als Satzung beschlossen.
Mit der technischen Planung des Baugebietes hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Gemeinde Ainring am 17.04.23 das Ingenieurbüro S-H-ING aus Kirchanschöring beauftragt.
Nun liegt die Planung des Ingenieurbüros vor. Tiefbauamtsleiter Dipl.Ing. Thomas Läpple erläutert anhand von Folien und Plänen des Ingenieurbüros den Bauentwurf vom 02.04.24.

Aufgrund der engen Vorgaben im Bebauungsplan ist bei der Straßenplanung in der Lage kein Spielraum gegeben. Zu erwähnen wäre, dass im Bebauungsplan keinerlei Räume für Bankette vorgesehen sind. Das ist vermutlich der hohen Dichte an direkt an den Straßenraum anschließenden Zufahrten, Zugängen und Parkflächen geschuldet.
Die Fahrbahn wurde mit 1,2% bzw. 0,5% Längsgefälle sowie 2,5 % Quergefälle geplant. Auf der hohen Seite ist diese mit einen Granit Einzeiler und auf der tiefen Seite, als Wasserführung, mit einer Granit 2 Zeiler Rinne eingefasst, wobei die Außenkanten der Großpflasterzeilen/ -rinnen gleichzeitig die Grundstücksgrenzen darstellen. Somit liegt der äußere Betonkeil auf Privatgrund.
Die Entwässerungsrinne ist momentan als zweizeilige „Homburger Kante“ mit 3 cm Höhenversatz geplant. Der Vorschlag des Tiefbauamtes wäre hier, eine schräg gestellte Rinne einzubauen.

Der Oberbau wurde entsprechend den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 2012/Fassung 2024) mit der Belastungsklasse BK 1,0 geplant und hat eine Gesamtaufbaustärke von 60 cm, wobei hier zu erwähnen ist, dass laut des beauftragten Bodengutachtens direkt unterhalb des Oberbodens Kies in Frostschutzqualität ansteht. Somit kann hier der Kieseinbau im Mittel auf ca. 25 cm reduziert werden. Der Asphaltaufbau beträgt 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht. 

Das Oberflächenwasser der Straße wird gesammelt, entsprechend der Niederschlagswasser Freistellungsverordnung vorgereinigt und über 3 Rigolenanlagen versickert.

Das Schmutzwasser muss, bedingt durch die im Bebauungsplan vorgegebenen und etwas verschachtelten Flächen mit Geh-, Fahrt- und Leitungsrechten über ein verzweigtes Kanalnetz gesammelt werden und wird dem bestehenden Schmutzwassersammler in der Gemeindeverbindungsstraße Saalachau Richtung Feldkirchen zugeleitet. Vom Ingenieurbüro wurde hier als Rohrwerkstoff Polypropylen SN 10 gewählt.

Parallel dazu wurde eine Hauptwasserleitung GGG DN 150/100 im Straßenbereich mit ebenso sehr verzweigten Wasserleitungs- Hausanschlüssen geplant.

Momentan wird geklärt, ob die Breitbanderschließung im Baugebiet von einem Versorger übernommen wird. Falls nicht, wird die Gemeinde vorläufig ein Speedpipe Netz aufbauen. Entsprechende Strom- und TK- Trassen sind in der Planung bereits freigehalten.

Es sind 8 Straßenbeleuchtungs- Brennstellen eingeplant.
Hier ein kleiner Steckbrief der Maßnahme:

Tiefbauarbeiten – Erschließungsarbeiten Infrastruktur

Grundsätzliches zum Bauvorhaben:
  • Erschließungsarbeiten für das Baugebiet mit 20 Bauparzellen
  • Neubau Straße, Kanal, Regenentwässerung und Wasserleitungen sowie ein Speedpipenetz

Die Gesamte Baumaßnahme umfasst in etwa:
  • 245 m Granit Zweizeiler
  • 210 m Granit Einzeiler
  • 20 m Sickerrigolen mit 3 Reinigungseinrichtungen
  • 360 m Kanalleitungen (öffentlich und private Anschlussleitungen)
  • 1350 m² Straßenverkehrsfläche
  • 200 m Wasserleitungen DN100 und DN150
  • 21 Hausanschlüsse
  • 210 m Leerrohr für Breitbanderschließung
  • 8 Stck Straßenbeleuchtungs- Brennstellen

Investitionssumme:                ca. 604.000,- € brutto

Nach entsprechender Genehmigung durch den Gemeinderat und dem Baubeschluss soll die Maßnahme ausgeschrieben werden.
Gemäß der Bekanntmachung über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ in der Fassung vom 19.09.23 des Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration liegen die Wertegrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb momentan bei 1.000.000 € netto.
Somit wäre geplant, die Maßnahme beschränkt auszuschreiben. 

Folgende Zeitschiene wäre geplant:
  • Vergabe der Maßnahme im Gemeinderat am 18.06.24
  • Baubeginn Ende Juli/Anfang August 2024.
  • Fertigstellung ca. April/Mai 2025 (in Abstimmung mit GG Hammerau B).

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider macht darauf aufmerksam, dass rechtzeitig die Telekommunikationsunternehmen angesprochen werden. Glasfaser ist in dem Bereich noch nicht vorhanden. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Planung des Ingenieurbüros S-H-ING, Helmut Schmidt, in der Fassung vom 02.04.24 und beschließt den Ausbau (Ausbaubeschluss).
Die Maßnahme soll, wie vorgeschlagen, beschränkt ausgeschrieben werden.
Mit der vorgeschlagenen Zeitschiene besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Haushalt 2024 mit Finanzplan bis 2027 - Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan samt Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 7

Vorgang

Der Haushalt samt Anlagen wurden nach den entsprechenden Vorberatungen zugestellt. Der Erste Bürgermeister sowie die Fraktionssprecher halten ihre Haushaltsreden (Anlagen 1 – 4) und stellen ihre jeweiligen Schwerpunkte dar.

Beratung

Es halten der Erste Bürgermeister Martin Öttl, GR Ernst Peter, GR Stefan Eberl und GR. Dr. Friedhelm Schneider die Reden (Anlagen 1-4) zum Haushalt. GR Sven Kluba möchte in Zukunft grundsätzlich mehr Informationen und Transparenz zum Grunderwerb im Vermögenshaushalt. Der Gemeinderat soll mehr mitgenommen werden. Ebenso die Bevölkerung, da es ja Steuergelder sind. GR Josef Ramstetter lobt den Haushalt. Allerdings sind 8,5 Mio. Euro veranschlagt, wo nicht ersichtlich ist, für was das Geld genau verwendet werden. Er sieht dadurch keine Vertrauensbasis und wird gegen den Haushalt stimmen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen (Art. 65 Abs. 1 GO) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung einschließlich Finanz- und Investitionsplan bis 2027. Der Haushalt 2024 der Gemeinde Ainring schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 29.102.600 Euro und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 15.068.000 Euro ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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8. Grundsatzbeschluss zur Strombeschaffung ab 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 8

Vorgang

In der Vergangenheit wurden die Stromanbieter nach den unterschiedlichen Bedarfen (Standardleistungspaket, Heizstrom, Straßenbeleuchtung und leistungsgemessene Anlagen) nach vorhergehender Strombündelausschreibung für einen Zeitraum von zumeist zwei oder drei Jahren nach dem Bestbieterprinzip unter Vertrag genommen. Dies hat sich mit Auslaufen der letzten Strombündelausschreibung zum 31.12.2022 dramatisch geändert. Durch die Verwerfungen auf den Energiemärkten waren derartige Ausschreibungen nicht mehr möglich. Die Gemeinde Ainring musste sich zum 01.01.2023 einen Stromanbieter suchen. Dies gelang mit der Watzmann Natur Energie für die Jahre 2023 und 2024 zu vorher festgelegten Arbeitspreisen, bekanntermaßen zu deutlich schlechteren Preisen als in der Vergangenheit.
Da der bestehende Vertrag mit o.g. Partner zum Jahresablauf endet, steht die Strombeschaffung ab 2025 wieder auf der Agende. Die immer noch überhöhten Preise und Probleme bei der Ausschreibung bestehen nach wie vor, wenn auch nicht mehr so dramatisch wie vor zwei Jahren. Um bei günstiger Gelegenheit einen gültigen Stromliefervertrag für die gemeindlichen Liegenschaften abschließen zu können, benötigt die Verwaltung entsprechende Flexibilität. Daher ist es erforderlich, dass der Gemeinderat dem Bürgermeister die Vollmacht per Beschluss ausspricht, hier entsprechend handeln zu können. Die Zuschlagsfristen enden meist spätestens am nächsten Tag der jeweiligen Angebotslegung. Dies ist in Form der Sitzungsbehandlung durch die Gremien nicht möglich.

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider merkt an, dass die Gemeinde für 2 Cent mehr gelabelten Ökostrom erhalten kann. Dieser sieht eine Neuanlagenquote vor. Bei dem gemeindlichen Stromverbrauch macht das Mehrkosten von 8.000,- € aus. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einmalig, bei Bedarf und günstiger Gelegenheit den oder die Stromanbieter ab 2025 für die relevanten gemeindlichen Stromverbrauchsstellen für max. 2 Jahre unter Vertrag zu nehmen, mit dem Ziel möglichst geringerer Arbeitspreise. Der Gemeinderat ist im Anschluss an das Vergabeergebnis zu informieren. Es soll in jedem Fall Ökostrom beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Ortsrecht; Erlass einer neuen Plakatierungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 9

Vorgang

Die aktuell gültige Plakatierungsverordnung stammt vom 14.08.2018. Der § 4 Abs. 1 und 2 regelt die Anbringung von Wahlplakaten. Abs. 1 sieht hierbei bei Kommunalwahlen das Aufstellen von zusätzlichen Anschlagflächen vor. Das Aufstellen bei allen anderen Wahlen aus dem Abs. 2 ist nicht vorgesehen. Deshalb werden die Abs. 1 und 2 zu einem Absatz zusammengefasst. Absatz 2 neu regelt die Anzahl der Plakate. 

Für Wahlen werden von der Gemeinde Ainring zu den bestehenden Plakattafeln zusätzliche Anschlagflächen (Plakattafeln) aufgestellt, die im Zeitraum von 6 Wochen vor dem Wahltermin ausschließlich zur Wahlwerbung von politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten bestimmt sind. Nur an diesen zusätzlichen Anschlagflächen darf Wahlwerbung angebracht werden. Die maximale Größe der Plakate ist auf DIN A1 beschränkt.“ 

„Es dürfen insgesamt maximal 2 Plakate von politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten an den zusätzlichen Anschlagflächen angebracht werden.“ 


Die Anlage zur Plakatierungsverordnung wird zu § 4 – zusätzliche Anschlagflächen in Form von Plakattafeln um den Standort beim Gasthaus Doppler in Adelstetten ergänzt.   

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die Plakatierungsverordnung in der Fassung vom 16.04.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download Plakatierungsverordnung Stand 16.04.2024.pdf

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10. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 10

Vorgang

Arbeitskreis Photovoltaik
Der gebildete Arbeitskreis für PV und erneuerbare Energien hat sich viele Gedanken gemacht, wie der Anteil erneuerbarer Stromerzeugung in der Gemeinde erhöht werden kann. Die entwickelten Ideen und konkreten Vorschläge werden nun an den zuständigen Fachausschuss, dem Umwelt und Gemeindeentwicklungsausschuss, übergeben. In diesem Gremium finden die weiteren Beratungen hierzu statt. Der Arbeitskreis wird somit für beendet erklärt. 

Rückhaltebecken Ainringer Moos
Gemeinderat Dr. Christoph Werner hat in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 im Sachstandsbericht zum Rückhaltebecken Ainringer Moos gebeten.
In der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 hatte die Verwaltung angekündigt, dass die Vorstellung des angepassten Konzeptes samt Kostenberechnung voraussichtlich in der heutigen Gemeinderatssitzung stattfinden wird.
Allerdings konnten die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Wasserwirtschaftsamt und mit betroffenen Grundeigentümern noch nicht finalisiert werden.
Es wird mit hoher Dringlichkeit versucht, die Konzeptvorstellung mit angepasster Kostenberechnung für die Maisitzung vorzubereiten.

Wandererparkplatz Reit
Es kann berichtet werden, dass für den Wandererparkplatz in Reit eine Lösung gefunden werden konnte. Die Gemeinde wird in Kürze einen neuen Wandererparkplatz als Ersatz für den vor einigen Wochen geschlossenen (privat zur Verfügung gestellten) Parkplatz anbieten können. Und dies in unmittelbarer Nähe des bisherigen Parkplatzes. Die Gemeinde bedankt sich beim Grundeigentümer für die Zurverfügungstellung der notwendigen Fläche.

Retentionsraumvolumen im Sondergebiet Campingplatz Moos hergestellt
Im Zuge der Bebauungsplanänderung zur Errichtung einer lebensgroßen Krippe hatte die Gemeinde durch Bebauungsplanfestsetzungen und vertragliche Vereinbarungen, welche mit Vertragsstrafe abgesichert waren, sichergestellt, dass die für den Hochwasserfall wirksamen Retentionsräume gemäß den wasserwirtschaftlichen Vorgaben hergestellt werden.
Die Maßnahmen sind zwischenzeitlich umgesetzt und die bislang noch fehlenden Retentionsvolumen sind hergestellt. Ebenso liegt durch das beauftragte Fachbüro eine schriftliche Bestätigung über die Herstellung des erforderlichen Wasserrückhaltevolumens von 2030 m³ gemäß Wasserrechtsbescheid AZ 322.7-6411.14 vom 17.09.2015 vor. Diese wurde zwischenzeitlich der Wasserrechtsbehörde, dem Wasserwirtschaftsamt und der Gemeinde vertragsgemäß vorgelegt.

Rechtsaufsichtliche Beschwerde Gemeinderat Ramstetter
In der Januarsitzung des Gemeinderates hat Gemeinderat Ramstetter öffentlichkeitswirksam eine rechtsaufsichtliche Beschwerde angekündigt, welche er dann tatsächlich mit Schreiben vom 27.01.2024 bei der Rechtsaufsicht, dem Landratsamt Berchtesgadener Land, eingereicht hat.
Im wesentlichen monierte Gemeinderat Ramstetter die Anwesenheit möglicher Investoren in der Sitzung, einen Verkauf des Grundstücks ohne Ausschreibung sowie die Umwandlung der Gemeinbedarfsfläche in Einzelhandel.
Nach Aufforderung durch die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gemeinde mit Schreiben vom 03.02.2024 zu den Vorwürfen Stellung genommen.
Mit Schreiben an Gemeinderat Ramstetter vom 21. Februar 2024 hat die Rechtsaufsicht die Beschwerde insgesamt und in allen Punkten als unbegründet zurückgewiesen. Eine rechtsaufsichtliche Beanstandung erfolgt nicht.
Zusammengefasst teilt die Rechtsaufsichtsbehörde inhaltlich mit:
Zur Kritik, dass die Marktvertreter in der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung anwesend waren, wird ausgeführt, dass gemäß der Geschäftsordnung der Gemeinde auch Sachverständige oder sonstige sachkundige Personen zugezogen oder gutachterlich gehört werden können. Dies ist auch durchaus gängige Praxis in den Gemeinden.
So werden regelmäßig Fachplaner, externe Behördenvertreter, Investoren oder Grundstückseigentümer beigeladen und es ist möglich, ihnen Zutritt auch zu nicht öffentlichen Sitzungen zu gewähren, wenn dies nötig ist, damit sich die Räte eine Meinung bilden können. Eine unzulässige Beeinflussung sieht das Landratsamt daher nicht.
Weiters leitet Gemeinderat Ramstetter aus dem Beschluss den Verkauf des Gemeindegrundstücks an die Investoren ohne vorherige Ausschreibung ab. Dazu stellt das Landratsamt klar, dass ein vorberatender Ausschuss keine nach außen bindenden Beschlüsse fasst, solche „Beschlüsse“ sind nur Anregungen für den Gemeinderat.
Und auch aus dem Wortlaut des dann nachgefolgten Gemeinderatsbeschlusses kann kein Verkaufswille der Gemeinde abgeleitet werden. Der Gemeinderat hat lediglich dem Konzept grundsätzlich zugestimmt und die Änderungen des Bebauungsplans beschlossen. Es ist kein Verkauf erfolgt und die drei beteiligten Firmen haben auch keinen Anspruch darauf.
Um Überprüfung des Beschlusses bat Gemeinderat Ramstetter auch deshalb, weil das Grundstück bisher für die Jugend und den Schul- und Vereinssport vorgesehen war und nun dort Einzelhandel entstehen soll.
Auch hier ist es so, dass die Empfehlung des Bauausschusses nicht bindend ist. Und bei Beschlüssen des Gemeinderats gilt: Sie bleiben so lange bestehen, bis sie durch einen gegenteiligen Beschluss aufgehoben werden. Der Gemeinderat kann also auf neue Situationen reagieren und früher gefasste Beschlüsse abändern oder aufheben. Im konkreten Fall hat sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür entschieden, die Gemeinbedarfsfläche in eine Einzelhandelsfläche umzuwandeln.

Bereits am 06.03.2024 erfolgte hierüber eine ausführliche Presseberichterstattung.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 11

Vorgang

Rechtsaufsichtliche Beschwerde
GR Josef Ramstetter entschuldigt sich beim Bauamtsleiter Thomas Fuchs. Mit der Beschwerde wollte er ihn nicht angreifen. Dritter Bürgermeister Martin Strobl spricht die damalige konstituierende Sitzung an. In der Sitzung wurde er massiv angegangen. Er findet das Verhalten schäbig und GR Josef Ramstetter soll über den Umgang mit den Kollegen nachdenken. 

Bürgerantrag
GR Sven Kluba fragt nach, wann der Bürgerantrag auf die Tagesordnung kommt. Zugesagt war es für April. Auch wäre es gut, wenn die Anzahl der Bürger mitgeteilt wird, die ihre Unterschrift zurückgenommen haben. Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt mit, dass mit den Investoren ein Termin gesucht wird. Entweder gibt es Ende April/Anfang Mai eine Sondersitzung oder das Thema wird regulär in der Maisitzung beraten.

Pfarrökonomie
GR Franz Wimmer möchte wissen, was 2019 in dem Beschluss zur Pfarrökonomie hinsichtlich der Parkplätze beschlossen oder besprochen wurde. Weiterhin möchte er wissen, wie die gesetzliche Regelung zu den Stellplätzen ist. GR Josef Ramstetter erinnert sich, dass der Eigentümer keine Veranstaltungen durchführen darf, wenn eine kirchliche, kulturelle oder gemeindliche Veranstaltung stattfindet.

Verwässerung Wiesen Moos
GR Josef Ramstetter weist darauf hin, dass die Gräben im Moos immer mehr zuwachsen und das Wasser nicht mehr abfließen kann. Die Gemeinde hat keinen Zugriff auf die Gräben. Es gab bereits Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde. Was kann gemacht werden? Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass sich nach dem aktuellen Renaturierungsstand erkundigt werden soll.    

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:26 Uhr