Datum: 07.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 16:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 09.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 09.04.2024 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 09.04.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. Anbau einer Werkstatt an die bestehende Trocknungshalle in Abfalter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Vorgang
Mit vorliegendem Bauantrag ist beabsichtigt, an die bestehende Trocknungshalle eine Werkstatt anzubauen. Die Werkstatt soll die Maße von 11,99 m x 9,00 m erhalten bei einer Traufhöhe von 4,80 m. Die Werkstatt erhält ein Satteldach.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und muss demnach nach § 35 Abs. 1 BauGB beurteilt werden. Von einer landwirtschaftlichen Privilegierung ist auszugehen.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert, Wasserversorgung wird durch die Surgruppe sichergestellt.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt, die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beurteilung / Auflagen / Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Anbau einer Werkstatt an die bestehende Trocknungshalle wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Wer vorliegendem Antrag zustimmt bitte um Handzeichen…… Gegenprobe…….
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 13 WE, 3 Einzelhäuser als 3-Spänner, 1 Tinyhome mit TG, an der Hallerstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Vorgang
Auf dem Grundstück des ehemaligen Gasthauses Alpenblick ist nach dem Abriss des Gasthauses der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten sowie drei Einzelhäuser als 3-Spänner mit Tiefgarage und einem Tinyhome geplant.
Das Mehrfamilienhaus soll eine Wandhöhe von 7,42 m bei einer Firsthöhe vom 9,84 m erhalten (drei Vollgeschosse).
Auf Initiative von Erster Bürgermeister Martin Öttl wurde die Planung durch den Vorhabensträger geändert und im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses werden nun 7 barrierefreie, seniorengerechte Wohnungen geschaffen. Angeschlossen ist für die seniorengerechten Wohnungen im Erdgeschoss eine Gemeinschaftsraum-/küche.
Die Wandhöhe der drei Einzelhäuser beträgt 7,00 m bei einer Firsthöhe von 9,36 m (II + DG). Insgesamt sollen dort 22 Wohneinheiten entstehen zzgl. 1 Tinyhome. Die notwendigen Stellplätze werden überwiegend in einer Tiefgarage untergebracht.
Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens muss demnach nach § 34 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert, die Gemeindewerke geben folgenden Hinweise:
Die Anschlusssituation der geplanten Gebäude ist mit dem Trinkwasserversorger abzustimmen. Es sind mehrere Gebäude mit abgetrennten Wohneinheiten vorhanden. Laut DVGW-Regelwerk W400-1 sind hier mehrere Trinkwasserhausanschlüsse erforderlich. Der Bauwerber soll vor Baubeginn mit den Gemeindewerken Ainring Kontakt aufnehmen.
Bestehende Leitungen und Schächte dürfen nicht überbaut werden!
Dach-, Oberflächen- und Drainagewasser darf nicht in den gemeindlichen Kanal eingeleitet werden.
Nachbarliche Einwände:
Zwei Nachbarn sprachen in der Gemeindeverwaltung vor und erkundigten sich nach dem Bauvorhaben. Ein Nachbar sprach konkret die Situierung der Tiefgaragenabfahrt an. Die TG wird über den Berger-Steig-Weg angefahren. Er regte an, ob die TG-Zufahrt nicht anders situiert werden könne, da er als Bewohner des Anwesens Berger-Steig-Weg 3 bereits an seiner westlichen Grundstücksgrenze die TG-Zufahrt der Hs.Nr. 5 und 7 habe. Er fühlt sich durch eine weitere TG-Zufahrt an seinem Grundstück beeinträchtigt. Grundsätzlich habe er aber auch Verständnis für eine neue Wohnbebauung. Letztlich konnte mit dem betroffenen Nachbarn durch Errichtung einer Lärm-Sichtschutzwand einvernehmlich entgegen gekommen werden.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das Vorhaben muss nach § 34 BauGB beurteilt werden.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben noch ein. Ein Einfügenachweis wurde den Unterlagen beigefügt. Vor dem Hintergrund fehlender Wohnungen im Gemeindegebiet werden die geplanten 22 WE begrüßt. Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beratung
GR Ramstetter fragt bzgl. des Schützenvereins Perach nach, ob und wo dieser nunmehr eine Trainingsmöglichkeit hat. Bgm. Öttl erklärt, dass dies nicht schnell gelöst werden kann. Derzeit können die Schützen in Adelstetten trainieren. GR Ramstetter fragt weiter, ob bei dem Sportgelände in Mitterfelden eine Möglichkeit geschaffen werden kann. Bgm. Öttl schließt das derzeit aus. Weiter äußert sich Ramstetter, dass er dem Vorhaben nicht zustimmen könne. Man brauche Wohnungen für Einheimische, Normalverbraucher hätten da keine Chance. Bgm. Öttl entgegnet, dass auch Einheimische, besonders Senioren, bei dem Projekt berücksichtigt werden können. GR Kluba ist grundsätzlich für das Vorhaben, ist aber auch der Meinung, dass Einheimische berücksichtigt werden müssen.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 13 WE, 3 Einzelhäuser als 3-Spänner, 1 TinyHome und einer TG wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Wer vorliegendem Antrag zustimmt bitte um Handzeichen…… Gegenprobe…….
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Vorgang
Auf Verwaltungsweg erledigte Vorhaben:
Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung folgende Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit durch den Ersten Bürgermeister behandelt und erledigt wurden:
- Genehmigungsfreisteller zur energetischen Sanierung und Dachgeschossausbau in der Goethestraße
Isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports in der Salzstraße
Gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Zweifamilienhauses im Feldweg
Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Carports Am Hammerbach
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5. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Vorgang
GR Moderegger fragt an, wann die Straßenbeleuchtung im Neubaugebiet von Thundorf in Betrieb geht. Bgm. Öttl sichert eine Prüfung zu.
Keine weiteren Anfragen, Ende öffentlicher Teil um 16.45 Uhr
Datenstand vom 04.12.2024 13:24 Uhr