Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 16.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.
Beratung
GR Josef Ramstetter möchte seine Wortmeldung zum Thema Haushalt ergänzt haben. Folgende Formulierung wird in das Protokoll aufgenommen. GR Josef Ramstetter lobt den Haushalt. Allerdings sind 8,5 Mio. Euro veranschlagt, wo nicht ersichtlich ist, für was das Geld genau verwendet wird. Er sieht dadurch keine Vertrauensbasis und wird gegen den Haushalt stimmen.
Abschließend zitiert er seine Aussage aus der konstituierenden Sitzung, die an den Dritten Bürgermeister Martin Strobl gerichtet war.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den geänderten öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 16.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 zur GR Sitzung 16.04.24.pdf
Download Anlage 2 zur GR Sitzung 16.04.24.pdf
Download Anlage 3 zur GR Sitzung 16.04.24.pdf
Download Anlage 4 zur GR Sitzung 16.04.24.pdf
Download Niederschrift GR 16.04.24 öffentlich.pdf
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3. Behandlung des Bürgerantrages nach Art. 18b der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern auf Einstellung des Bauleitplanverfahrens zur Errichtung einer psychosomatischen Reha-Klinik auf der Reiter Alm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Vorgang
Sachverhalt:
Am 01.02.2024 sprach Frau Gabriele Noreisch beim Ersten Bürgermeister Martin Öttl vor und hat einen Ordner mit 1536 Unterschriften für einen Bürgerantrag abgegeben. Vereinzelt wurden Unterschriften schriftlich zurückgezogen.
Der Bürgerantrag und das formelle Verfahren sind in Art. 18b GO geregelt.
In der Sitzung des Gemeinderates am 20.02.2024 hat der Gemeinderat die formelle Zulässigkeit des Bürgerantrages nach Art. 18b Abs. 4 GO festgestellt.
Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von drei Monaten zu behandeln (Art. 18b Abs. 5 GO).
Der Bürgerantrag lautet wie folgt:
Dem Bürgerantrag liegt ein Begleitschreiben vom 01.02.2024 vor, welches -bis auf den Teil, welcher lediglich den Bürgerantrag wiederholt- verlesen wird.
Derzeitiger Verfahrensstand:
In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022 wurde -bei jeweils vier Gegenstimmen- folgendes beschlossen:
- Beschluss-Nr. 141/2022
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Inhalt der Änderung der Sondergebietsbezeichnung von „SO Erholungs- und Kongresszentrum“ in ein „SO Gesundheit und Erholung“.
- Beschluss-Nr. 142/2022
Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „REHA-Klinik Reiter Alm“.
Weitere formelle Verfahrensschritte wurden noch nicht eingeleitet.
Im Januar 2023 wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung abgehalten.
Die Durchführung der formellen Verfahrensschritte „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach § 3 Abs. 1 BauGB und „frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ nach § 4 Abs. 1 BauGB war nach Ausarbeitung und Prüfung aller notwendigen Unterlagen für Februar 2024 vorgesehen, wurden aber nach Eingang des Bürgerantrages zurückgestellt.
Das vergangene Jahr wurde genutzt, notwendige Gutachten zu erstellen und die Planung nach den hohen Qualitätsansprüchen der Gemeinde weiterzuführen. Auf Basis der bisher erstellten Gutachten und fachlichen Stellungnahmen haben sich keine Planungshindernisse gezeigt, die einer Umsetzung des Vorhabens nachhaltig entgegenstehen würden.
Anmerkungen zum Inhalt des Bürgerantrages:
- Bestimmtheit hinsichtlich der/des Verfahrens, welches eingestellt werden soll
Laut Bürgerantrag wird beantragt, das Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer psychosomatischen Reha-Klinik auf der Reiter Alm sofort einzustellen.
Wie oben unter „derzeitiger Verfahrensstand“ ausgeführt, wurden Aufstellungsbeschlüsse für zwei Bauleitplanverfahren beschlossen, nämlich die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Es wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass der Bürgerantrag sinngemäß dahingehend ausgelegt werden soll, dass die Einstellung beider Bauleitplanverfahren beabsichtigt ist.
- Unzutreffende Sondergebietsbezeichnung
Es wird beantragt, das „geltende Sondergebiet für Gastronomie und Wellness“ zu erhalten.
Es gibt jedoch kein geltendes Sondergebiet für Gastronomie und Wellness.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ainring wurde in der vergangenen Legislaturperiode ein Sondergebiet „Erholungs- und Kongresszentrum“ dargestellt. Die Darstellung im Flächennutzungsplan begründet jedoch kein Baurecht, sondern stellt lediglich eine interne Planungsvorgabe für die Gemeinde dar.
Ein Bebauungsplan existiert für das Areal bislang nicht. Änderungen, Erweiterungen oder Umnutzungen wären nach aktueller Rechtslage daher nur auf Basis der Möglichkeiten des § 35 BauGB möglich.
Der „Erhalt des geltenden Sondergebiets für Gastronomie und Wellness“ ist daher tatsächlich nicht möglich; die Ausweisung eines solchen Sondergebietes würde ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans oder – je nach Verständnis – sogar die
Neuaufstellung eines Bebauungsplans erfordern.
Die Verwaltung geht aber in Zusammenschau mit den weiteren Ausführungen des Antrags davon aus, dass mit der Formulierung das Ziel verfolgt werden soll, den aktuell gültigen Flächennutzungsplan nicht zu ändern und keinen neuen Bebauungsplan aufzustellen.
- Bewertung der Auswirkungen der Baumaßnahme
Auch der Gemeinderat nimmt im laufenden Verfahren für sich in Anspruch, die Ainringer Högl-Landschaft bewahren zu wollen und legt allergrößten Wert darauf, dass das harmonische Landschaftsbild nicht zerstört wird.
Die daher seitens der Gemeinde formulierte Zielvorgabe ist die schonende Einbindung des geplanten Bauvorhabens in den landschaftlichen Kontext und das gewachsene Ortsbild des Högl unter Einbeziehung und Umnutzung des bestehenden Haupthauses der Reiter Alm. Um vorstehender Zielvorgabe gerecht zu werden, orientiert sich der geplante Neubau nach dem aktuellen Planungsstand bewusst am Gebäudebestand und berücksichtigt dabei ausdrücklich die Topographie.
Die Gestaltung der Fassade des Neubaus soll sich an der regionaltypischen Erscheinung von landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden orientieren. Die im Rupertiwinkel vorzufindende traditionelle Gliederung in gemauertes Sockelgeschoss und Holzfassade im Obergeschoss wird übernommen. Die Planung nimmt für sich in Anspruch, einen vor allem in der Fernwirkung ruhigen und zurückhaltenden ländlich geprägten Baukörper entstehen zu lassen, dessen First nicht höher sein darf als der First des Bestandsgebäudes (welches erhalten wird).
Bewertung von und Umgang mit den Auswirkungen der Baumaßnahme wären Gegenstand des weiteren Planungsverfahrens, das – gemäß der gesetzlichen Vorgaben – ergebnisoffen und unter Berücksichtigung und Abwägung aller relevanten städtebaulichen Belange betrieben würde.
- Bedarf an psychosomatischen Einrichtungen
Der Bedarf an medizinischer Versorgung psychosomatischer Krankheitsbilder steigt. Jährlich sind etwa 27,8 % aller Erwachsenen in Deutschland von psychischen Erkrankungen betroffen.15,4% haben eine Angsterkrankung. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit der Prävalenz psychischer Erkrankungen im Mittelfeld. Auf Basis vergleichbarer Angaben wird die 12-Monats-Prävalenz psychischer Erkrankungen in der Erwachsenenbevölkerung europaweit auf 27 % geschätzt. Die 12-Monats-Inzidenz liegt bei 11%. Nur 12-50% der Diagnosen werden tatsächlich behandelt – in Deutschland herrscht nach Angaben berufsständischer Interessenvertretungen der Psychotherapeuten eine Unterversorgung.
(Quelle: Report Psychotherapie2021, Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V).
- Nutzen für das Gemeinwohl
Die Gemeinde könnte durch die Reha-Klinik in verschiedener Hinsicht profitieren. Neben dem Beitrag zur Schließung der Versorgungslücke in der Region schafft sie Arbeitsplätze und stärkt die lokale Wirtschaft. Als Bildungs- und Forschungseinrichtung trägt die Klinik zur Weiterentwicklung medizinischer Kenntnisse und Fähigkeiten bei. Patienten und ihre Angehörigen, die zur Rehabilitation kommen, nutzen auch lokale Tourismus- und Gastgewerbeangebote, was den Tourismus ankurbelt und zusätzliche Einnahmen für lokale Unternehmen generiert. Der Fokus der Reha-Klinik auf Regionalität kommt lokalen Unternehmen, Produzenten und Dienstleistern zugute.
In erster Linie würde aber vor allem erkrankten Menschen geholfen!
Entscheidungsgegenstand:
Rein rechtlich gesehen ist eine Abstimmung über den Bürgerantrag nicht zwingend vorgeschrieben, er muss lediglich „behandelt“ werden. Insofern wäre auch eine bloße Kenntnisnahme des Bürgerantrags durch den Gemeinderat denkbar.
Diskutiert und auch entschieden werden sollte aber aus Sicht der Verwaltung die Frage, ob der Gemeinderat nach wie vor durch ein - ergebnisoffenes - Verfahren aufgezeigt bekommen möchte, ob und ggf. wie das Vorhaben umgesetzt werden kann.
Beratung
Nach Ende des Sachvortrags gibt Erster Bürgermeister Martin Öttl eine Stellungnahme ab. GR Stefan Eberl teilt mit, dass der Aufstellungsbeschluss von den Freien Wählern einstimmig getroffen wurde. Es gab auch Zweifel, aber man wollte sich die Sache im Verfahren anschauen. Die Fraktion wird den Beschlussvorschlag folgen. GR Josef Ramstetter möchte endlich erfahren, wie der Ablauf bei einem Bürgerbegehren ist. Bauamtsleiter Thomas Fuchs erläutert, dass bei einem Ratsbegehren der Gemeinderat entscheidet, ob ein Ratsbegehren durchgeführt werden soll. Sollte dem zugestimmt werden, entfällt die das Unterschriftensammeln. Die Bürger werden zu einem bestimmten Termin zur Wahl aufgerufen. Es muss eine Frage an die Bürger gestellt werden, die mit ja oder nein zu beantworten ist. 20% der Wahlberechtigten müssen abstimmen, damit das Ergebnis gültig ist. Weiterhin möchte GR Josef Ramstetter, dass die Bürgerinitiative die Gelegenheit bekommt, in der Gemeindezeitung über ihre Sicht zu informieren. Erster Bürgermeister Martin ist für alles offen. Er kann sich Flyer vorstellen oder ein Bericht auf der Homepage oder eine Bereitstellung sämtlicher Unterlagen, so dass sich der Bürger eine eigene Meinung bilden kann. GR Dr. Friedhelm Schneider findet die direkte Demokratie gut, aber Meinungen anonym abgeben oder sachlich falsche Darstellungen einbringen, geht nicht. Informationen müssen richtig gegeben werden. Viele Informationen, die vielleicht viel wichtiger wären, waren nicht dabei, wie z.B. wie die Pflegekräfte im Winter bei Schnee zum Arbeitsplatz kommen oder wie Personal gefunden und gehalten werden kann. Was sagen die Verbände zu dem Projekt? Zweite Bürgermeisterin Rosemarie Bernauer findet den Beschlussvorschlag gut. Man muss sich der Sacharbeit widmen. Sie möchte wissen, wo nach einem positiven Ratsbegehren für das Projekt, weitergemacht wird. Es wird dann am jetzigen Punkt, die erste Auslegung, weitergemacht, so Bauamtsleiter Thomas Fuchs. GRin Edith Höglauer äußert sich, dass sie von Anfang an gegen das Projekt war und Probleme und Konflikte sieht. Um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen, ist sie für den Antrag. GR Sven Kluba findet den Vorschlag gut. Alle Fakten kommen auf den Tisch und die Bürger sind informiert. Die Gemeinde soll aber auch neutral berichten. Er spricht den Faktencheck in der Gemeindezeitung an und liefert Beispiele, z.B. das 50% der Betten in solchen Kliniken bereits in Bayern sind. Er möchte wissen, wer bei der Formulierung der Frage mit einbezogen wird. Ihm ist wichtig, dass die Vertreter des Antrags bei der Fragestellung beteiligt werden. Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass die Frage einfach und klar formuliert sein muss und die Vertreter mitwirken können. Die Rechtsaufsicht wird mit einbezogen. Das ganze Verfahren soll transparent sein, so dass ein Vertreter der Initiative mitwirken kann. GR Wolfgang Hirner kann dem Vorschlag zustimmen. Vielen Argumenten dagegen kann er nichts abgewinnen. Allerdings bleibt wahrscheinlich bei einer Realisierung des Projektes der Bereich ein geschlossener Ort für die nächsten 40-50 Jahre. Der Bereich soll aber den Ainringern zur Verfügung stehen.
Beschluss
a) Der Gemeinderat beschließt, dem Bürgerantrag vom 01.02.2024 zuzustimmen.
b) Der Gemeinderat beschließt, in einer der nächsten Sitzungsrunden das Ratsbegehren „Reha-Klinik Reiter Alm“ auf die Tagesordnung zu setzen und darüber zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15
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4. Assistenzhundefreundliche Gemeinde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Vorgang
In der Gemeinderatssitzung am 16.04.2024 stellte Frau Michaela Schäffer das Thema Assistenzhunde vor. Die Verwaltung hat sich näher mit den Voraussetzungen beschäftigt, die erfüllt sein müssen, dass die Gemeinde Ainring sich als assistenzhundefreundliche Gemeinde bezeichnen darf.
Folgende Dinge müssen erfüllt sein:
- Assistenzhund Willkommen Aufkleber an den Eingängen der kommunalen Liegenschaften
Hundeverbote in Hausordnungen mit „außer Assistenzhunde“ modifizieren
Personal und Besucher werden mit bereitgestelltem Infomaterial aufgeklärt
Kontakt vor Ort für mediale Anfragen und Vertrieb von Aufklebern und Infomaterialien
Beratung
GRin Edith Höglauer findet es wichtig, dass die Gemeinde sich dazu bekennt und macht. GR Josef Ramstetter ist der Meinung, dass den Supermärkten geholfen werden muss. Viele Kunden mögen nicht, dass ein Hund im Supermarkt ist und meiden dann den Supermarkt. Hier soll die Gemeinde helfen. Es wird erklärt, dass die Supermärkte sich freiwillig dazu bekennen können. Die Gemeinde kann sie nicht zwingen assistenzhundefreundlich zu werden. Das erreicht man nur durch Aufklärung. Zweite Bürgermeisterin Rosemarie Bernauer findet, dass der Gedanke von GR Josef Ramstetter wichtig ist. Man muss die Betriebe aufklären, um den betroffenen Menschen ein lebenswürdiges Leben zu ermöglichen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Gemeinde Ainring eine assistenzhundefreundliche Gemeinde wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
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5. Jahresrechnung 2023 - Vorlage des Jahresrechnungsberichts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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beschließend
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5 |
Vorgang
Nach Ablauf des Haushaltsjahres erfolgt die Rechnungslegung durch Erstellung der Jahresrechnung. Sie dient dem Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr (Art. 102 Abs. 1 Satz 1 GO). Dazu legt die Kämmerei den Rechenschaftsbericht als Anlage zur Jahresrechnung mit Datum 29.04.2024 vor. Das Rechnungsergebnis beläuft sich auf 46.390.733,23 Euro. Im Anschluss erfolgt die örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss, ehe die Feststellung und Entlastung erfolgen können.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Einstellung des Verfahrens zur Erlangung des Prädikats Luftkurort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Vorgang
In der Sitzung am 25.01.2022 beschloss der Gemeinderat die Beantragung des Prädikats Luftkurort für die gesamte Gemeinde Ainring. Nach Zusammenstellung sämtlicher geforderter Gutachten und Stellungnahmen wurde der Antrag am 25.05.2023 beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eingereicht. Der Fachausschuss hat sich mit dem Antrag beschäftigt und einige Mängel festgestellt.
Wenn nach dem Stichtag 01.10.2016 die letzte Anerkennung mehr als 10 Jahre zurückliegt, müssen bei der nächsten periodischen Überprüfung die Anerkennungsvoraussetzungen geprüft werden (§ 20 i.V.m. §14 BayAnerkV). Die letzte Anerkennung in der Gemeinde Ainring war im Jahr 2012.
Mit Schreiben vom 27.02.2024 teilte das Ministerium mit, dass mehrere Punkte nicht erfüllt sind. Ein „hartes“ Kriterium ist die durchschnittliche Übernachtungsdauer (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 3 BayAnerkV).
Folgende Tabelle zeigt die Übernachtungsdauer der Gäste:
|
Ankünfte
|
Übernachtungen
|
Aufenthaltsdauer
|
2018
|
34.880
|
80.874
|
2,3
|
2019
|
37.781
|
86.128
|
2,3
|
2020
|
20.929
|
59.780
|
2,9
|
2021
|
22.293
|
65.379
|
2,6
|
2022
|
36.172
|
93.629
|
2,6
|
2023
|
40.628
|
102.262
|
2,5
|
Die Mindestaufenthaltsdauer von 3 Nächten wurde in jedem Jahr unterschritten.
Von der Gemeinde Ainring wurden für das erste Quartal 2024 die Zahlen bei den großen Hotels abgefragt. Aus den Zahlen ergibt sich ein Schnitt von 2,7. Das Prädikat Luftkurort kann nur vergeben werden, wenn die Aufenthaltsdauer mindestens dauerhaft 3 Nächte im Schnitt beträgt.
Zu den Gästezahlen hat der Fachausschuss noch weitere Fragen, wie
- Zusammensetzung der Hotellerie
Zusammensetzung des Gästeklientels
Strategische Entwicklung des Prädikats „Luftkurort“ in der Gemeinde Ainring
Welche Maßnahmen sind zur Steigerung des Tourismus seitens der Gemeinde Ainring geplant (z.B. Kooperation des Tourismusbereichs mit der Dachregion oder Implementierung eines professionellen Destinationsmanagements)?
Weiterhin wird ein neues Gutachten zur Ortshygiene verlangt. Ebenso eine zertifizierte touristische Informationsstelle (z.B. i-Marke des Deutschen Tourismusverbands oder ServiceQualität Deutschland der Bayern Tourist GmbH). Hier wird um entsprechende Zertifizierung gebeten. Zu guter Letzt fehlen mindestens zwei klassifizierte Terrainkurwege. Auch diese müssen nachgewiesen werden.
Das entscheidende Kriterium bleibt aber die Aufenthaltsdauer. Da die Gemeinde Ainring in der Vergangenheit und auch nicht in absehbarer Zeit die Übernachtungszahlen erreichen wird, soll der Antrag zurückgenommen werden.
Beratung
Die GRe Dr. Christoph Werner und Dr. Friedhelm Schneider sind der Meinung, dass trotz Einstellung des Verfahrens die Ziele zur Reinhaltung der Luft und vom Tourismus beibehalten werden sollen. GR Dietrich Nowak ergänzt, dass die Übernachtungszahlen nicht schlecht sind. Im südlichen Landkreis haben sie auch nur eine durchschnittliche Übernachtung von 3,5 Nächten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag für die Erlangung des Prädikats Luftkurort zurückzunehmen und das Verfahren einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
|
ö
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beschließend
|
7 |
Vorgang
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium:
|
vom:
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Vorgang:
|
GR
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19.03.2024
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Auftragsvergabe Elektrotechnik, Stark- und Schwachstrom für die neue Kindertagesstätte, Firma Schlecht & Kaiser Elektrotechnik Kirchweidach, 504.053,99 €
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GR
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20.02.2024
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Auftragsvergabe Zimmererarbeiten, Holzbau, Baumeisterarbeiten für die neue Kindertagesstätte, Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten: Firma Koch Ainring 158.720,71 €; Holzbauarbeiten Firma Schiller, Kirchberg i. W. 614.266,93 €; Baumeisterarbeiten Firma Fuchs Teisendorf 1.277.516,00 €
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GR
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23.01.2024
|
Auftragsvergabe Planung vorhabensbezogener BebPl Maschinenbau Hammerau B; Planungsbüro Logo verde 134.074,50€
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FA
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08.04.2024
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Antrag von GR Gernot Althammer auf Beleuchtung des Weges vom Schmidinger Weiher in Richtung Heinze wurde abgelehnt
|
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
Vorgang
Skaterplatz am Viktorgelände
GR Bernhard Dusch spricht den Wegfall vom Skaterplatz an. Als Alternative schlägt er das Viktorgelände beim Heizkraftwerk vor. Erster Bürgermeister Martin Öttl wird es prüfen lassen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 12:25 Uhr