Datum: 18.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024
3 Entwässerung Thundorf Süd – Vorstellung des Projektes durch Ing.Büro Richter
4 Maßnahmen zur Umsetzung des Anspruchs für die Ganztagesbetreuung ab 2026 und Mehrung der Klassenräume für die Beschulung der Grundschüler
4.1 Vorstellung von Varianten zum Bau von Räumlichkeiten für die Grundschule und Ganztagsbetreuung mit Beschlussfassung - zu diesem TOP ist Herr Magg anwesend
4.2 Festlegung der Betreuungsform für die Ganztagesbetreuung
5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Maschinenbau Hammerau B, Satzungsbeschluss
6 Bauantrag zum Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltung, Büros, Lager und Sozialräume (Bauabschnitt 1 im VBBP "Maschinenbau Hammerau B")
7 Ortsrecht; Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
8 Bekanntgaben
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beratung

GR Sven Kluba bittet darum, sein Wortbeitrag zum TOP 3 zu ergänzen. Er hatte darum gebeten, dass die Antragsteller bei der Fragestellung mit einbezogen werden. Dies wurde vom Ersten Bürgermeister Martin Öttl zugesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den geänderten öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 14.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Niederschrift GR 14.05.24 öffentlich.pdf

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3. Entwässerung Thundorf Süd – Vorstellung des Projektes durch Ing.Büro Richter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 3

Vorgang

Ursprünglich war lediglich die Verlängerung des abgelaufenen Wasserrechts für das Baugebiet Brunnfeld in Thundorf geplant.
Durch die Probleme bei den Starkregenereignissen in Thundorf in den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die bestehende Oberflächenwasserbeseitigung im westlichen Bereich von Thundorf erhebliche Probleme aufwirft. Die teilweise privat hergestellten Regenwasserkanäle sind durch die erheblichen baulichen Erweiterungen heute nicht mehr ausreichend und es kommt zu Überflutungen und Rückstauereignissen. Außerdem sind die bestehenden Systeme wasserrechtlich nicht genehmigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring hat deshalb in seiner Sitzung am 12.04.22 das Ingenieurbüro Richter in Freilassing mit der Planung des Entwässerungskonzepts Thundorf- Süd beauftragt.

Nun liegt die Planung des Ingenieurbüros vor. Andreas Schuller von der Roland Richter Ingenieur GmbH stellt anhand von Plänen den Bauentwurf vom 17.06.2024 vor.


Die Maßnahme gliedert sich in 3 Teilbereiche:

1.: Regenwasserkanal inkl. Rückhaltebecken

Steckbrief Teilbereich 1:
  • Ableitung Baugebiet Brunnfeld
  • Unterkreuzung Kreisstraße BGL10
  • Ableitung durch „Waldhutter Straße“ best. Regenentwässerung umschließen
  • bestehende RW-Einleitungen in den Eselbach abfangen u. ableiten
  • Unterkreuzung Eselbach
  • gesamter RW-Kanal l= ca. 565 m, PP u. Stb, DN 300 - 500 
  • Regenrückhaltebecken (Erdbecken) Volumen= 408 m³
  • Gedrosselte Einleitung (Drosselschacht) in den Eselbach
  • Reinigungseinrichtung (Sedimentationsanlage) für BGL10 und Dorfstraße
  • Investitionskosten ca. 713.000 € brutto (inkl. geschätzter Entsorgungskosten)
2.: Straßenbau „Waldhutter“ und im Bereich des gepl. RW-Kanals

Steckbrief Teilbereich 2:
  • Länge= ca. 325 m
  • Durchgehende Fahrbahnbreite mind. 3,50 m
  • Asphaltbauweise 10 cm Tragdeckschicht, ca. 1320 m²
  • Einfassung mit Graniteinzeiler zur Wasserführung (tiefe Straßenseite)
  • 2 Stk. Straßenbeleuchtung
  • Erneuerung Frostschutzkies und Unterbau nach Bedarf
  • Investitionskosten ca. 254.000 € brutto (inkl. geschätzter Entsorgungskosten)

  • Innerhalb des Straßenbereichs wird seitens der Gemeinde die Leerverrohrung für den Breitbandausbau mitverlegt.
Zusätzliche Investitionskosten ca. 38.000 € brutto 


3.: Neubau Brücke über den Eselbach

Steckbrief Teilbereich 3:
  • Abbruch best. Brückenbauwerk
  • Errichtung neues Brückenbauwerk (Kastenprofil)
  • Lichter Durchfluss b= 1,30m; h= ca. 1,10 m; l= ca. 5,50 m
  • Geländer herstellen
  • Gewässerverbau anpassen
  • Investitionskosten ca. 66.000 € brutto


Nach entsprechender Genehmigung durch den Gemeinderat und dem Bauausschuss soll die Maßnahme ausgeschrieben werden.
Gemäß der Bekanntmachung über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ in der Fassung vom 19.09.2023 des Bayerischen Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration liegen die Wertegrenzen für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnehmerwettbewerb momentan bei 1.000.000 € netto.
Somit wäre geplant, die Maßnahme beschränkt auszuschreiben.

Parallel zum Neubau des Regenwasserkanals erfolgt innerhalb des Siedlungsbereiches die Neuverlegung der Trinkwasserleitung seitens Surgruppe. Die Planung erfolgt durch die Surgruppe.

Folgende Zeitschiene wäre geplant:
  • Vergabe der Maßnahme im Gemeinderat am 23.07.2024
  • Baubeginn nach entsprechenden Wasserrechtsbescheid frühesten September 2024
  • Fertigstellung Sommer 2025

Beratung

GR Sven Kluba möchte wissen, wem das Grundstück gehört, wo das Regenrückhaltebecken geplant ist. Es wird geantwortet, dass das Grundstück in privater Hand ist. Weiterhin fragt er nach, ob bei einer Investitionssumme von einer Million Euro die Maßnahme nachhaltig ist. Für die Siedlungsentwässerung reicht es aus. Die Frage, ob der mögliche Geh- und Radweg an der Kreisstraße betroffen ist, konnte verneint werden. Die Ausschreibung soll eine Woche verlängert werden. 15 Tage sind etwas kurz. Dieser Meinung ist auch der Dritte Bürgermeister Martin Strobl. Die Vergabe durch den Ersten Bürgermeister kann mit in dem Beschluss aufgenommen werden. GR Christian Stehböck erkundigt sich, ob die Verrohrung der ehemaligen Privatstraße ausreicht? Es wird geantwortet, dass die Dimensionierung der Rohre ausreicht. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die vorgestellte Planung der Ingenieurbüro Roland Richter Ingenieur GmbH, in der Fassung vom 17.06.2024 und beschließt den Bau der Maßnahme.
Die Maßnahme soll, wie vorgeschlagen, beschränkt ausgeschrieben werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Maßnahmen zur Umsetzung des Anspruchs für die Ganztagesbetreuung ab 2026 und Mehrung der Klassenräume für die Beschulung der Grundschüler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö informativ 4
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4.1. Vorstellung von Varianten zum Bau von Räumlichkeiten für die Grundschule und Ganztagsbetreuung mit Beschlussfassung - zu diesem TOP ist Herr Magg anwesend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 4.1

Vorgang

In der Gemeinderatssitzung am 21.09.2021 und im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 07.11.2022 wurden die Schüler- und Klassenzahlen an den Standorten schon mehrmals vorgestellt und diese haben sich nicht geändert.

Es werden Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung der Grundschüler ab 2026 benötigt, u.a. auch ein Speisessaal und eine Küche. Die Betreuung soll und kann bei Bedarf an allen drei Schulstandorten angeboten werden. 
Weiterhin ist laut der fünf Jahresprognose in den nächsten Jahren mit einem Anstieg der Grundschülerzahlen zu rechnen. Um alle Schüler beschulen zu können, werden 20 Klassenräume benötigt. Einer Erweiterung auf 20 Klassenräume wurde von der Regierung von Oberbayern bereits zugestimmt.

Herr Magg ist mit einer städtebaulichen Variantenstudie beauftragt, die Standorte Feldkirchen und Mitterfelden zu untersuchen und Varianten auszuarbeiten. 
Das Büro Magg hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung den Bestand aufgenommen und ein grobes Raumprogramm erstellt. Es wurden verschiedene Möglichkeiten durchdacht und Varianten erarbeitet. 

Variantenprüfung
In der Machbarkeitsstudie wurden für die Schulstandorte Mitterfelden und Feldkirchen verschiedene Varianten in Auftrag gegeben und untersucht. Dabei wurde untersucht, wo es sinnvoller ist 10 Klassen unterzubringen oder ob zwei gleichgroße Standorte mit je acht Klassen sinnvoller ist. 
   
Das Schulamt und die Schulleitung wurden nach Ausarbeitung der Machbarkeitsstudie mit einbezogen. In den Gesprächen wurde erörtert, welche Möglichkeiten der Klassenaufteilung es gibt und welche möglich sind. 
Es waren die Aufteilungen 10 – 6 – 4 und 8 – 8 – 4 im Gespräch. Bei einer Aufteilung in zwei gleichgroße Standorte (8 – 8 – 4) kamen gleich Einwände vom Schulamt und von der Schulleitung. Bei drei Schulhäusern kann es keine gleichgroßen Schulhäuser geben. Dies würde in beiden Schulhäusern aufgrund der Größe eine eigene Verwaltung voraussetzen. Hierfür kann kein Personal vom Schulamt zur Verfügung gestellt werden, da die Schülerzahlen keine zweite Verwaltungskraft rechtfertigen.  

Zehn Klassen in Feldkirchen bringt die Sporthalle mit dem Sportunterricht über die Kapazitätsgrenze. In Mitterfelden stehen die beiden Sporthallen der Mittelschule und der Grundschule zur Verfügung. 

Sollte der Anbau in Mitterfelden durchgeführt werden, dann kann das während des Schulbetriebs geschehen. Ein An-/Umbau in Feldkirchen bedingt die Auslagerung von Klassen in Container. Hier sind die enormen Kosten zu berücksichtigen. Bei einem Bau in Feldkirchen ist zusätzlich ein Anbau in Mitterfelden notwendig, da es nicht genug Räume gibt.   

Beratung

GR Franz Wimmer erkundigt sich nach der natürlichen Belichtung in der Grund- und Mittelschule. Es gibt eine gewisse Einschränkung, aber die Belichtung entspricht den Anforderungen. Da ja die Umsetzung während des Schulbetriebs stattfindet, wäre die Baustellenzufahrt wahrscheinlich von Osten. Dies wurde vom Planer so bestätigt. Der Schulzugang sollte von Westen vom Turnhallenzugang erfolgen. GR Sven Kluba spricht die Anzahl der Klassenräume in Feldkirchen an. Zu seiner Schulzeit waren es auch 12 Klassenzimmer. Es ist der größere Schulstandort und der wird jetzt reduziert, wahrscheinlich auf 1,5 Züge. Warum jetzt Mitterfelden, auch als größter Ortsteil, der Hauptstandort werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Mit dem Anbau wird wieder Fläche verbraucht. In Feldkirchen gibt es viel Platz. Hier kann man sich auch Gedanken zur Nutzung machen. Der Zwischenbau kann z.B. abgebrochen und ein neues Gebäude errichtet werden. Kämmerer Thomas Schlosser erklärt, dass bei 12 Klassen in Feldkirchen die Sporthalle für den Sportunterricht nicht mehr ausreicht. Es müsste eine neue Halle gebaut werden. GR Sven Kluba ergänzt, dass sich die Vereine eine größere Sporthalle vorstellen könnten. Erster Bürgermeister Martin Öttl ergänzt, dass die Variante mit dem Zwischenbau schon mal vorgestellt wurde. Die ist aber im laufenden Schulbetrieb nicht umsetzbar. Ebenso wurde eine Variante mit dem Umbau des Zwischenbaus und einem Anbau untersucht. Es soll das Zeil bleiben, dass alle drei Schulstandorte gestärkt werden und erhalten bleiben. GR Stefan Eberl möchte wissen, warum keine 8-8-4 Aufteilung der Klassen möglich ist. Frau Birner antwortet, dass es von Seiten der Verwaltung nicht zu bewältigen ist, zwei gleichgroße Schulstandorte zu haben. Die Außenstelle wäre schwer zu organisieren. Es wäre eine Größe wie die Grundschule in Anger, aber ohne Büro. Dritter Bürgermeister Martin Strobl findet die Aussagen von GR Sven Kluba teilweise populistisch. Es geht auch um das Geld. Die Unterbringung der Schüler in Container und eine neue Sporthalle kosten viel Geld. Ja, es waren früher 12 Klassen in Feldkirchen, aber die Zeiten haben sich geändert. Die Anforderungen an eine moderne Schule sind anders als früher. Der Neubau in Feldkirchen muss dringend saniert werden. GR Ernst Peter ist wichtig, dass alle Schulstandorte erhalten bleiben. Er möchte wissen, wie viele Kinder aus Mitterfelden kommen und ob es Zuschüsse gibt. Ca. 40% der Kinder kommen aus Mitterfelden. Zuschüsse können aus dem FAG mit einem Aufschlag generiert werden. Der Bund zahlt Fördermittel über die Länder aus. Das sind 4.500,- € pro zusätzlichen Platz. Genauere Zahlen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. GR Dr. Christoph Werner ist wichtig, dass jedes Kind aus Feldkirchen auch in Feldkirchen zur Schule gehen kann. Kann das gewährleistet werden? Frau Birner antwortet, dass es grundsätzlich möglich ist, da es nicht so viele Kinder aus Feldkirchen sind. Er spricht weiter die morgendliche Verkehrssituation vor der Schule an. Mit weniger Klassen wird diese sicherlich verbessert. GR Bernhard Dusch fragt noch einmal nach, on die 8-8-4 Variante grundsätzlich keine Zustimmung vom Schulamt findet. Frau Birner antwortet, dass die Leitung und stellvertretende Leitung nicht getrennt werden sollten. Dies sieht auch Herr Mayer vom Schulamt so. Eine andere Aufteilung wurde skeptisch betrachtet werden. Eine gemeinsame Verwaltung mit der Mittelschule wurde kategorisch ausgeschlossen, da es sich um zwei unterschiedliche Schulen handelt. Weiterhin fragt GR Bernhard Dusch, ob 8 Klassen in Feldkirchen ohne Umbau untergebracht werden könnten. Dies wird vom Herrn Eichenseher bestätigt. Derzeit sind neun Klassen untergebracht, aber es werden Räume für die Ganztagsbetreuung benötigt. Ein Anbau wäre trotzdem notwendig und damit würde es zwei Baustellen geben. Bei der jetzigen Variante wäre es nur eine Baustelle in Mitterfelden. GR Alois Lechner spricht drei Punkte an, die für Mitterfelden sprechen. Mitterfelden ist der größte Ortsteil in der Gemeinde. Der Verkehr in Feldkirchen wird mit weniger Klassen weniger und die Kosten für die Aufstellung von Containern sind enorm und der Unterricht für die Schüler darin ist nicht optimal. GR Stefan Eberl möchte wissen, ob die Raumaufteilung so bleibt? Dies wird verneint. Es wurden nur die Räume eingezeichnet, die für den Schulbetrieb und Ganztagsbetrieb notwendig sind. Ob eine gemeinsame Küche und Mensa mit der Mittelschule möglich sind, möchte GR Ernst Peter wissen. Eine Küche ist möglich, eine Mensa eher weniger. Ein 15 jähriges Kind kann nicht mit einem 6 jährigen Kind zusammen essen (Möbel, etc.). Weiterhin wird gefragt, ob die Aula in der Mittelschule als Mensa nutzbar wäre. Dies wird verneint, da es dort zu sehr hallt. Abschließend ergänzt GR Sven Kluba, dass die Räumlichkeiten der Mittelschule ein Luxusbedarf sind. Er möchte wissen, ob die Sanierung in Feldkirchen mit den Maßnahmen kombiniert werden kann. Dies ist möglich. Für die Sanierung gibt es auch einen Beschluss, der zurückgestellt wurde, so Kämmerer Thomas Schlosser. Die Bausubstanz ist aber so gut, dass das Gebäude erhalten werden kann. GR Sven Kluba sieht die Container als mögliche Lösung, da der Kindergarten Mooswichtl auch ein paar Jahre in Containern untergebracht war und noch ist. In Richtung Dritten Bürgermeister Martin Strobl teilt er mit, dass es nicht als populistisch angesehen werden sollte, nur weil er seine Meinung gesagt hat.       

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Variante Mitterfelden weiter zu planen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4.2. Festlegung der Betreuungsform für die Ganztagesbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 4.2

Vorgang

Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für die Schüler der ersten Klasse ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung. Mit jedem weiteren Schuljahr kommt eine Jahrgangsstufe hinzu, bis 2029 alle vier Jahrgangsstufen der Grundschule einen Rechtsanspruch haben. Aufgrund der Erfahrungen mit der bereits erfolgten Einführung eines entsprechenden Rechtsanspruches im Bereich der Kindertagesstätten geht die Bayerische Staatsregierung davon aus, dass zur Deckung der Nachfrage auch ein räumlicher Ausbau der bestehenden Kapazitäten erforderlich ist.

Folgende Betreuungsformen sind möglich, sofern die entsprechenden Angebote an allen Schultagen in einem Umfang von 8 Stunden (also in der Regel bis 16.00 Uhr) angeboten werden.

Offene Ganztagsschule 
Die offene Ganztagsschule ist eine schulische Betreuungsform. Die Verantwortung trägt die Schulleitung. Mindestens zwei Tage pro Woche muss die offene Ganztagsschule besucht werden. Diese Tage sind verpflichtend und die Eltern können grundsätzlich die Kinder nicht kurzfristig für einen Nachmittag abmelden. Die angemeldeten Tage sind für ein Schuljahr verpflichtend, da es eine schulische Veranstaltung ist. Das Betreuungspersonal ist qualifiziert und entsprechend geschult. Es gibt eine Hausaufgabenbetreuung und die noch freie Zeit wird mit Projekten oder Sport gestaltet. Die offene Ganztagsschule ist kostenlos. Das angebotene Mittagessen ist kostenpflichtig.

Gebundene Ganztagsschule 
Die gebundene Ganztagsschule ist eine schulische Betreuungsform. Die Verantwortung trägt die Schulleitung. Vier Tage pro Woche (Mo.-Do.) muss die gebundene Ganztagsschule besucht werden.  Die Anmeldung ist für ein Schuljahr verpflichtend, da es eine schulische Veranstaltung ist. Für die gebundene Ganztagsschule gibt es für die Schule mehr Lehrerstunden. Zwei Nachmittage kann somit mit qualifizierten Lehrern in Kleingruppen gearbeitet werden. Die restlichen zwei Nachmittage werden mit qualifiziertem Personal verbracht. Hier werden Sport oder auch Projekte angeboten.  Die gebundene Ganztagsschule ist kostenlos. Das angebotene Mittagessen ist kostenpflichtig und verpflichtend.

Verlängerte Mittagsbetreuung (Nachmittagsbetreuung)
Die verlängerte Mittagsbetreuung wird durch einen Träger angeboten. Derzeit bietet die Gemeinde Ainring diese Form der Nachmittagsbetreuung an. Hier gibt es keine bestimmte Anzahl an Tagen, die das Kind angemeldet werden muss. Auch kann Ihr Kind unter dem Schuljahr an- oder abgemeldet werden. Das Betreuungspersonal ist qualifiziert, aber es werden weniger Anforderungen an das Personal gestellt. Hausaufgaben werden auch hier gemacht. Der Rest der freien Zeit wird gespielt und die Kinder können individuell entscheiden, was sie machen möchten (Sport, Gesellschaftsspiele spielen, basteln, etc.). Die verlängerte Mittagsbetreuung ist kostenpflichtig. Ein Mittagessen kann gebucht werden, muss aber nicht. Das Mittagessen ist kostenpflichtig.

Hort 
Die Betreuung im Hort findet im Haus für Kinder in Hammerau statt. Der Hort wird im Haus für Kinder von einem privaten Träger geführt. Eine rechtzeitige Anmeldung beim Träger ist  Voraussetzung. Es besteht im Hort keine Verpflichtung zur Aufnahme, wenn alle Plätze belegt sind. Eine An- und Abmeldung kann unter dem Schuljahr erfolgen. Qualifiziertes Personal muss eingesetzt werden (BayKiBiG). Der Hort ist und kann als ein zusätzliches Angebot für die Ganztagsbetreuung angesehen werden. Auch hier finden eine Hausaufgabenbetreuung und freies Spielen statt. Der Besuch des Horts sowie das Mittagessen sind kostenpflichtig.

Um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie viele Kinder vielleicht insgesamt einen Platz beanspruchen würden und welche Betreuungsform bevorzugt wird, wurde im Januar eine Umfrage bei allen Grundschulkindern und den Vorschulkindern im Kindergarten durchgeführt. Eine Frage zielte auf die Betreuungsform ab.
320 Rückmeldebögen wurden abgegeben. Dabei sprachen sich 52 für den Hort aus, 97 für die offene Ganztagsschule, 93 für die verlängerte Mittagsbetreuung und 58 wissen es nicht. 20 Personen haben nichts angekreuzt.

Weiterhin wurde gefragt, ob das Betreuungsangebot in der Gemeinde Ainring gut ist und ob es dem Bedarf entspricht. 169 Personen finden das Angebot der Gemeinde gut, 47 hingegen nicht. 
Der Bedarf wird für 162 Personen gedeckt und für 48 ist der Bedarf nicht gedeckt. Das liegt zum einen an den Betreuungszeiten und an der Betreuung in den Ferien. 


Finanzielles:
Wie bereits eingangs erwähnt, ergeben sich durch die Einführung des Rechtsanspruchs bauliche Maßnahmen, die erhebliche finanzielle Investitionsaufwendungen bedeuten werden (neben den dann erheblichen Mehraufwendungen im laufenden Betrieb als Folge). Für die Investitionskosten hat die Bayer. Staatsregierung folgende Fördermöglichkeiten geschaffen:

  1. Investitionskostenförderung gem. Bayer. Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) und Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) auch für rechtsanspruchserfüllende Angebote der Mittagsbetreuung
Rechtsanspruchserfüllende Mittagsbetreuungsangebote bis 16:00 Uhr (verlängerte Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung) unterfallen ebenso wie die entsprechenden Angebote der offenen und gebundenen Ganztagsschule an Grundschulen dem neuen bundesrechtlichen Begriff der Ganztagsgrundschule. Die Anknüpfung an diesen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs zentralen Ganztagsgrundschulbegriff rechtfertigt es, künftig auch Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für die rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsangebote unter schulaufsichtlicher Verantwortung eigenständig schulaufsichtlich als Schulbauten im Sinn des Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des BayEUG zu genehmigen und einen entsprechenden Flächenbedarf bei nachgewiesener Bedarfsnotwendigkeit anhand der einschlägigen Vorgaben der Schulbauverordnung (SchulBauV) eigenständig schulaufsichtlich anzuerkennen. Das schließt notwendige Baumaßnahmen zur Schaffung eines Küchen- und Speisebereichs für die Ganztagsbetreuung ein. Es ist daher die Investitionskostenförderung gem. Art. 10 BayFAG angepasst worden. Die o.g. Maßnahmen erhalten damit eine verbesserte Förderung nach Art. 10 BayFAG mit einem Aufschlag von 15 Prozentpunkten auf den regulären Fördersatz („FAGplus15“). 

  1. Zusätzliche Förderung mit Bundesmitteln
Für den Ausbau rechtsanspruchserfüllender Plätze wird es zusätzlich zur landesrechtlichen Förderung nach BayFAG und BaySchFG auch eine Förderung mit Bundesmitteln geben. Dies ist in Bayern die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum 
Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“.
Gefördert werden die zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe in allen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe sowie unter Schulaufsicht, die den ab 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruch gem. Art. 1 des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) erfüllen. Hierfür wird jeder zusätzlich geschaffene Platz, der die Voraussetzungen erfüllt, mit einer Platzpauschale von bis zu 4.500 Euro gefördert. Die Zahl der zu schaffenden Plätze wird von den Kommunen auf Basis einer nachvollziehbaren Bedarfsplanung anhand des Zählschülers definiert. Für die Bedarfsplanung wird auf die überarbeitete Fortschreibung der Sozialraumanalyse von Hr. Dr. Tekles zurückgegriffen. Die Staatsregierung geht von einem bayernweiten Betreuungsbedarf von ca. 80 % aus. Kommunale Prognosen in dieser Größenordnung werden daher bei grundsätzlich nachvollziehbarer Darlegung regelmäßig nicht in Frage gestellt. Auf die GS Ainring bezogen wären das bei ca. 450 Schülern also ca. 360 Plätze. Hier gilt es mit der Regierung von Oberbayern noch abzuklären, ob diese als „zusätzliche Plätze“ gelten, da die bisherigen Betreuungsformen ggf. zu berücksichtigen sind (verlängerte NMB, Hort).
Das Landesförderprogramm Ganztagesausbau (= durchgereichte Bundesmittel) läuft nur bis Ende 2026 und die geförderten Maßnahmen müssen bis Ende 2027 fertig gestellt sein. Die enge Zeitschiene ist bundesgesetzlich vorgegeben.

Da der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sowohl in einer Tageseinrichtung (z. B. Hort) als auch in Angeboten unter Schulaufsicht (z. B. Ganztagsschulen) erfüllt werden können, sollten bei der kommunalen Planung von neuen Versorgungsplätzen beide Systeme aufeinander abgestimmt werden. In der Gemeinde Ainring existieren 50 Hortplätze im Haus für Kinder in Hammerau bereits. Diese sind in die weiteren Planungen und Überlegungen einzubeziehen, auch und gerade, weil diese Einrichtung sich etabliert und bewährt hat (sh. Elternumfrage), sowie durch Gemeinde und Freistaat erst vor wenigen Jahren erheblich finanziell gefördert wurde.

Für die Praxis erwartet die Kämmerei ohnehin erheblichen Abgrenzungsaufwand, da die Grundschule Ainring aus drei verschiedenen Schulstandorten besteht und nicht nur Flächen/Räume für die Ganztagsbetreuung geschaffen werden müssen, sondern auch zusätzliche Unterrichtsräume für die steigenden Schülerzahlen nötig sind. Zudem besteht am Standort Feldkirchen ein Sanierungsbedarf im Bestand, der grundsätzlich vom Gemeinderat bereits beschlossen wurde.

Durchgeführte Abstimmungen und Gespräche zwischen Staatlichem Schulamt, Grundschulleitung sowie Gemeindeverwaltung ergaben, dass für Ainring ein Mix an Betreuungsangeboten aus den bestehenden Hortplätzen (50 Plätze) sowie der rechtsanspruchserfüllenden verlängerten Mittagsbetreuung an Schulstandorten bedarfsgerecht wäre. Dies kann im Wesentlichen auch aus der o.g. Elternumfrage abgeleitet werden.

Beratung

GR Bernhard Dusch ergänzt die Ausführungen, dass die Offene Ganztagsschule kostenfrei ist und eine wichtige Unterstützung für die Eltern darstellt. GR Ernst Peter fragt nach, ob die Klassenbildung auf die Ganztagsschüler Rücksicht nimmt. Frau Birner antwortet, dass noch mehrere Faktoren dazu kommen, wie z.B. die Religionszugehörigkeit, der Wohnort, etc.. GR Ernst Peter wäre nach der Schule mehr Bewegung der Kinder wichtig und nicht nur das Pädagogische. Es wird erklärt, dass die Eltern und die Lehrer sehr viel Wert auf die Vollständigkeit der Hausaufgaben legen. Den Rest der Zeit kann dann auf die individuellen Wünsche der Kinder eingegangen werden. GR Dr. Christoph Werner findet es besser, wenn das Personal qualifizierter ist. Die Ganztagsbetreuung soll nicht geschaffen werden, damit die Eltern einen freien Nachmittag haben, sondern die berufstätigen Eltern eine adäquate Betreuung für ihr Kind haben.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern über die Betreuungsformen aus der Kinder- und Jugendhilfe in Form von bestehenden Hortplätzen als auch durch die Offene Ganztagsschule sicherzustellen, sofern sie die rechtsanspruchserfüllenden Voraussetzungen erfüllen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Maschinenbau Hammerau B, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 5

Vorgang

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Maschinenbau Hammerau B lag in der Zeit vom 10.04.2024 bis 13.05.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bauausschuss traf im öffentlichen Teil der Sitzung am 11.06.2024 die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Maschinenbau Hammerau B ist ordnungsgemäß durchgeführt worden. 

Da es sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes handelt, ist der Satzungsbeschluss lt. Geschäftsordnung durch den Gemeinderat zu fassen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Maschinenbau Hammerau B in der Fassung vom 18.06.2024 als Satzung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltung, Büros, Lager und Sozialräume (Bauabschnitt 1 im VBBP "Maschinenbau Hammerau B")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 6

Vorgang

Die Gemeindeverwaltung hat das Landratsamt Berchtesgadener Land als Bauaufsichtsbehörde vom Verfahrensstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Maschinenbau Hammerau B“ informiert.
Der zugehörige Bauantrag für den Bauabschnitt 1 liegt im Landratsamt bereits aufgrund des straffen Zeitplanes vor und wurde dort parallel zum Bebauungsplan vorgeprüft. Da der Bebauungsplan nun kurz vor der Rechtskraft steht (voraussichtlich Amtsblattbekanntmachung am 25.06.2024), hat das Landratsamt die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen ausgelöst.
Da es sich um einen Sonderbau nach den Kriterien der bayerischen Bauordnung handelt, wäre lt. Geschäftsordnung des Gemeinderates für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Bauausschuss zuständig.
Die Verwaltung bittet ausnahmsweise das gemeindliche Einvernehmen im Gemeinderat zu erteilen, um für den Bauwerber weitere 3 Wochen einzusparen.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um eine Formalie, da der Bebauungsplan die bauliche Nutzung nach sehr strengen Kriterien vorgibt, somit durch den Bebauungsplan über das Baurecht bereits entschieden ist, und der Bauantrag diesem Bebauungsplan entspricht.

Auch im Landratsamt sind dankenswerter Weise alle Vorbereitungen getroffen, so dass rasch nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes die Baugenehmigung erteilt werden kann.

Konkret wird also der erste von drei Bauabschnitten in Form einer Produktionshalle mit Verwaltung, Büros, Lager und Sozialräumen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt. Das Gebäude hat Abmessungen von 48,75 x 100,85 m bei einer Wandhöhe von 7,35 m bzw. 10,35 m im Hallenbereich. Die Baukörper erhalten ein sehr flach geneigtes Dach mit 2%. Das Dach erhält eine extensive Dachbegrünung unter gleichzeitiger Nutzung mit PV-Modulen. Die Erschließung ist gesichert, Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt und wurden auch im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegendem Bauantrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Ortsrecht; Erlass einer Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 7

Vorgang

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, ein Ratsbegehren zum Thema Rehaklinik auf der Reiteralm in einer der nächsten Sitzungsrunden auf die Tagesordnung zu setzen. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht sollte vorher eine Satzung erlassen werden, die die Angelegenheiten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid regeln. Hierfür wurde der Verwaltung von der Rechtsaufsicht eine Mustersatzung ausgehändigt. Diese Satzung ist jetzt, nach Vorberatung durch den Verwaltungs- und Finanzausschuss, vom Gemeinderat zu beschließen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vom 18.06.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Bürgerbegehren_Bürgerentscheid_Gemeinde Ainring.pdf

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 8

Vorgang

Fair Trade Kindergarten
Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt mit, dass heute der Kindergarten Mooswichtl zum Fair Trade Kindergarten ausgezeichnet wurde. Die entsprechende Urkunde wurde übergeben. Es ist der erste Fair Trade Kindergarten im Landkreis.

Hochwasserschutz Mühlstätter Graben
Die Verwaltung gibt bekannt, dass der Antrag der Gemeinde Ainring vom 10.06.22 auf temporäre kommunale Sonderbaulast zum Ausbau des Mühlstätter Grabens von der Regierung von Oberbayern nach deren Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz abgelehnt wurde.
Der Gemeinde sind damit leider derzeit die Hände gebunden.
Das entsprechende Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein wurde verlesen.
Die Gemeinde Ainring bleibt weiterhin an dem Thema dran. Es soll eine höhere Priorisierung der Maßnahme gefordert und weiterhin alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um doch einen Ausbau durch das Wasserwirtschaftsamt zu erreichen.

Auftragsvergabe Fernwärmebau in Mitterfelden
In der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2024 wurde die Verwaltung mit der Durchführung und Vergabe einer Ausschreibung für den Fernwärme- und Wasserleitungsbau in der Watzmannstr. Süd / Am Weitfeld (GR-Beschluss Nr. 32/2024) und in der Nocksteinstraße (GR-Beschluss Nr. 33/2024) beauftragt. Die Bauarbeiten wurden in einem Leistungsverzeichnis nach VOB/B öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag auf das niedrigste Angebot hat die Firma Velz Bau GmbH mit einer Summe von 825.836,57 € (inkl. MwSt.) erhalten. 

Bitte von Landrat Bernhard Kern um Unterstützung in der aktuellen Flüchtlichssituation
Am heutigen Tage hat die Gemeindeverwaltung ein Schreiben von Herrn Landrat Bernhard Kern erreicht, in der er die in Kürze zu erwartenden Zuweisungen schildert, verbunden mit der dringenden Bitte um Unterstützung. Das Schreiben wurde verlesen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 9

Vorgang

Reiteralm
GR Franz Wimmer übt Kritik an der ehemaligen Zweiten Bürgermeisterin und Sprecherin des Bürgerbegehrens zur Reiteralm. Er findet es jämmerlich und undemokratisch zu behaupten, dass der Gemeinderat mehrheitlich kein Rückgrat hat. Auch findet er es befremdlich, dass die Vertreter des Bürgerantrags einen Termin für ein Gespräch mit allen Vertretern ausgeschlagen haben. Die Vertreter haben auch eine Verantwortung den Bürgern gegenüber. Sollte das Projekt scheitern, dann könnte das Gebäude auch einer anderen Nutzung zugeführt werden. Ein Mitspracherecht der Vertreter sieht GR Franz Wimmer nicht, das sei Aufgabe des Gemeinderates. GR Sven Kluba antwortet darauf, dass eine andere Meinung zu einem Thema nicht undemokratisch ist. Ihm wäre es lieber, wenn mehr miteinander gesprochen wird. GR Franz Wimmer meinte mit undemokratisch, dass die Vertreter des Bürgerantrags den Beschluss des Gemeinderates und damit eine andere Meinung nicht akzeptieren. Abschließend ist GR Bernhard Dusch der Meinung, dass der Gemeinderat und die Bevölkerung aufhören muss mit Vorwürfen und nicht mehr in alten Sachen kramen soll. Es soll nach vorne geschaut werden. Die Dinge müssen mit Respekt und Achtung angegangen werden. 

Miteinander Gottesdienst
GR Ernst Peter lädt alle am kommenden Sonntag um 19:00 Uhr zu einem Miteinander Gottesdienst in den Dorfpark ein. Anschließend gibt es ein Public Viewing. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:22 Uhr