Datum: 16.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Erster Bürgermeister Martin Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 11.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 11.06.2024 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 11.06.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Bebauungspläne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. Bebauungsplan Mitterfelden Mitte II, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Mitterfelden Mitte II“ mit Begründung, und Satzung, lag in der Zeit vom 24.04.2024 bis 27.05.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 21 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit keine.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „Bebauungsplan Mitterfelden Mitte II“).
Das beauftragte Planungsbüro Sodomann, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Beschluss
Die Abwägungen werden wie vorgetragen durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte II in der Fassung vom 16.07.2024 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3.2. 2. Änderung der Aussenbereichssatzung Weng, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Vorgang
Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 12.03.2024 die zweite Änderung der Außenbereichssatzung Weng. Der Änderungsentwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung Weng mit Begründung lag in der Zeit vom 08.05.2024 bis 10.06.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Es wurden 11 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben, aus der Öffentlichkeit keine.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „2. Änderung der Außenbereichssatzung Weng“).
Das beauftragte Planungsbüro Schmid + Partner, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Beratung:
Für GR Ramstetter ist es wichtig, dass der landw. Betrieb nicht an einer Weiterentwicklung gehindert wird. Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass gerade mit der Festsetzung mit nichtüberbaubarer Fläche für Wohngebäude der Betrieb geschützt wird. Ramstetter kündigt an mit dem Landwirt sprechen zu wollen, vorher könne er nicht zustimmen. GR Moderegger fragt nach ob die Problematik mit dem Oberflächenwasser auch Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet bei Straß hat. Bauamtsleiter Fuchs erläutert anhand des FNP die Lage des Wasserschutzgebietes und dass keine Auswirkungen zu erwarten sind. GR Ramstetter kritisiert, dass generell bei der Bewertung landw. Betriebe nur auf den Ist-Zustand abgezielt wird, mögliche Entwicklungen und Erweiterung nicht in Erwägung gezogen werden.
Bauamtsleiter Fuchs widerspricht, gerade mit Festsetzung der nichtbebaubaren Fläche wird der Betrieb für die Zukunft geschützt. GR Reichenberger spricht den südlich aus Weng laufenden öffentlichen Feld- und Waldweg an, dieser sei in einem sehr schlechten Zustand und müsse einmal hergerichtet werden. SB Kalb erklärt, dass die Unterhaltslast des Weges bei den Anliegern liegt und nicht bei der Gemeinde.
Beschluss
Die Abwägungen werden wir vorgetragen vorgenommen.
Die neuerliche, verkürzte Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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4 |
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4.1. Errichtung eines zusätzlichen Zementsilos, Kieswerk Schmiding Rohrdorfer Transportbeton GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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4.1 |
Vorgang
Bereits in der Sitzung vom 10.11.2020 befasste sich der Bauausschuss mit einem umfangreichen Bauantrag des Transportbetonwerkes und erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Mit dem nun vorliegenden Bauantrag wird die Errichtung eines zusätzlichen Zementsilos beantragt. Der Silo soll die gleiche Höhe wir die anderen drei Silos erhalten, 17,83 m.
Im weiteren Zuge des Bauantrags werden Abweichungen von den Abstandsflächen Art. 6 Abs. 3 BayBO beantragt. Abweichen zur BayBO Art.6 Abs. 3, überdeckt sich die nordöstliche Abstandsfläche des zusätzlichen Zementsilos mit der südlichen Abstandsfläche des bestehenden Lagercontainers.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und muss nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Unterschriften wurden nicht eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem eingereichte Bauantrag zugestimmt werden. Den beantragten Abweichungen der Abstandsflächen kann zugestimmt werden.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung eines zusätzlichen Zementsilos wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.2. Nutzungsänderung einzelner Räume und Ertüchtigung am Gasthaus Ulrichshögl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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4.2 |
Vorgang
Mit dem vorliegenden Bauantrag werden nachfolgende Nutzungsänderungen beantragt:
KG:
1) Nutzungsänderung eines Gastraumes mit Terrasse zu zwei Apartments mit Terrasse
2) Abbruch und Einbau von zwei neuen Eingangstüren zu den Apartments, Abbruch und Umbau im Inneren des Gebäudes inkl. zumauern eines Fensters in der Außenwand.
EG:
Neuerrichtung eines Erkers als Windfang im Osten, Einhausung eines Pufferspeichers im Osten, Neuerrichtung von Terrassenflächen im Westen, Neuerrichtung eines behindertengerechten WC im Inneren des Gebäudes, Anpassung (Abbruch und Schließung) von Wanddurchlässen und Wänden an den Betriebsablauf, Bestuhlung des Freisitzes / Terrasse, Nutzungsänderung von Garderobe zu Büro und Eingangsbereich.
OG:
Neuerrichtung Balkon mit Rettungsweg. Neubau eines Bades in ein Doppelzimmer, Anpassung (Abbruch und Schließung) von Wanddurchlässen und Wänden an den Betriebsablauf.
DG:
Neuerrichtung von Trockenbauwänden zur Unterteilung von Bädern und Zimmern zur gewerblichen Nutzung, Nutzungsänderung von einer Betriebsleiterwohnung in Zimmer mit Bädern zur gewerblichen Nutzung.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und muss nach § 35 Abs.4 Nr.1 BauGB beurteilt werden.
Das Grundstück befindet sich zudem im Landschaftsschutzgebiet Ulrichshögl.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Die Unterschriften wurden nicht eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Zuge der Bearbeitung wurde Kontakt zur Baugenehmigungsbehörde gehalten. Das eingereichte Vorhaben ist zum Teil bereits errichtet (bis auf die Dachgauben). Der Vorgang wurde im Landratsamt bereits unter Einbeziehung der Fachstellen Immissionsschutz, Naturschutz, LfU, Brandschutz, Denkmalschutz und Wasserrecht geprüft und wird als genehmigungsfähig erachtet.
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Im Hinblick auf die sensible Lage im Landschaftsschutzgebiet wird Herr Kreisbaumeister Schifflechner um kritische Prüfung gebeten.
Ebenso wird die Immissionsschutzbehörde im Sinne des Nachbarschutzes um kritische Prüfung gebeten hinsichtlich der zusätzlichen Sitzplätze in den Außenbereichen.
Beratung:
GR Wimmer kritisiert, dass dieser Bauantrag wie immer gelagert ist, es ist bereits alles gebaut. Weiter kritisiert er, dass immer wieder Vorgaben und Auflagen nicht eingehalten werden. Mit dem ständigen Lärm bei Veranstaltungen büßen die Nachbarn ein Stück Lebensqualität ein. Erst am Wochenende war wieder eine Hochzeit die sehr lange gedauert habe. Er kann dem nichtmehr zustimmen.
GR Ramstetter gibt seinem Vorredner Recht. Es ist seit langem schon keine Wirtschaft mehr, sondern nur noch für Veranstaltungen geöffnet, dabei wäre eine normale Wirtschaft wichtig.
Bauamtsleiter Fuchs erläutert, er verstehe den Unmut der Gemeinderäte, aber vorliegend geht es um die rechtliche Einschätzung des beantragten Vorhabens. Für Vorhaben die bereits errichtet sind kann immer noch eine Baugenehmigung erteilt werden, Fuchs verweist hier auf die Rechtslage, so sei eine maßvolle Erweiterung durchaus möglich. Die Gemeinderäte sind an Recht und Gesetz gebunden. GR Ramstetter erklärt, er habe generell ein Problem mit dem Bauherrn und wenn er dagegen stimmt, dann sei dies doch demokratisch.
GR Unterrainer fragt bzgl. der Lärmsituation nach. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass im Genehmigungsbescheid aus dem Jahr 2010 mit Festsetzungen zur Lärmsituation reagiert wurde. So sind Nutzungszeiten für die Außenbereiche bis 22.00 Uhr genehmigt worden, Fenster sind ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten. Weiter berichtet Fuchs, dass kürzlich eine Klimaanlage eingebaut wurde, so dass Fenster bei Veranstaltungen geschlossen bleiben können.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Nutzungsänderung und baulicher Veränderungen wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 5
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4.3. Anbau eines Balkons auf der Südseite des Anwesens Rauchenbüchlen 2a, sowie eines Balkons und einer Terrasse an der Nordseite
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
|
ö
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beschließend
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4.3 |
Vorgang
Mit vorliegendem Bauantrag wird der Anbau eines Balkons an der Südseite des Anwesens, sowie die Errichtung eines Balkons und einer Terrasse an der Nordseite des Gebäudes beantragt. Mit der Errichtung der Terrasse und des Balkons im Norden werden Abstandsflächen überschritten. Es wurde eine Abstandsflächenübernahmeerklärung den Antragsunterlagen beigefügt.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich innerhalb der Außenbereichssatzung Rauchenbücheln und muss nach § 35 Abs.2 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Unterschriften wurden eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Anbau eines Balkons an der Südseite, sowie die Errichtung eines Balkons und einer Terrasse an der Nordseite des Gebäudes wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Wer vorliegendem Antrag zustimmt bitte um Handzeichen…… Gegenprobe…….
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.4. Ersatzbau einer Holzhütte für Gartengeräte, Holzlagerung und Abstellbereich in Ulrichshögl 20
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
|
ö
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beschließend
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4.4 |
Vorgang
Mit vorliegenden Bauantrag wird der Ersatzbau einer Holzhütte für Gartengeräte, Holzlagerung und Abstellbereich beantragt. Die Holzhütte soll die Maße von 5,60 m x 3,60m bei einer Firsthöhe von 3,52 m erhalten. Die bestehende Holzhütte soll abgebrochen werden. Kurzfristig wurde am 15.07.2024 ein neuer Plan eingereicht bei dem das Vordach erheblich gekürzt wurde.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und muss nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden.
Das Grundstück befindet sich zudem im Landschaftsschutzgebiet Ulrichshögl.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Unterschriften wurden nicht eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung einer Holzhütte wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Wer vorliegendem Antrag zustimmt bitte um Handzeichen…… Gegenprobe…….
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Straßenverkehrsrecht, Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in Perach bis zur Gemeindegrenze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Vorgang
Antrag auf Verlängerung Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Hallerstraße
Auf Antrag prüfte das Ordnungsamt die Verlängerung der bereits bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung in der Hallerstraße auf 30 km/h bis zur Gemeindegrenze.
Bei der Hallerstraße handelt es sich um eine Gemeindestraße, welche, speziell während des Berufsverkehrs ein erhöhtes Kraftfahrzeugaufkommen aufweist. Zuletzt durchgeführte Verkehrszählungen ergaben einen Wert von bis zu 8.000 Fahrzeugen täglich. Ebenso ist es die kürzeste Strecke vom Freilassinger Westen und der nördlich gelegenen Gemeinde Saaldorf-Surheim in den Süden.
Aktuell ist nur der Bereich zwischen Buswendeplatz und Kreuzungsbereich B304 auf 30 km/h beschränkt, wobei die Geschwindigkeitsbeschränkung in südlicher Fahrtrichtung erst nach dem Buswendeplatz beginnt. Der nördliche Teil der Hallerstraße ist durch seine Straßenführung oft sehr unübersichtlich und nur schwer einzuschätzen, weshalb es durch nicht angepasste Geschwindigkeiten oft zu brenzligen Situationen in den Kurvenbereichen kommt. Dies wird durch versuchte Überholmanöver gegenüber Fahrradfahrern verstärkt.
Besonders schützenswert sind die Kinder, die die Bushaltestelle anfahren und die hohe Anzahl an Radfahrern, die die Fahrbahn der Hallerstraße aufgrund fehlender Radwege benutzen müssen.
Auch der zuständige Beamte der PI Freilassing befürwortet die Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung, da diese eine erhebliche Steigerung der Verkehrssicherheit bedeuten würde und der PKW-Verkehr nur unwesentlich beeinträchtigt wäre, weil der betroffene Straßenabschnitt aufgrund der Verkehrsführung und Vorfahrtssituation bei der Unterführung ohnehin keine wesentlich höhere Geschwindigkeit zulässt.
Beratung:
Für GR Unterrainer ist dies ein sehr guter Ansatz zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Trotzdem müsse sich die Gemeinde mit dem zunehmenden Radverkehr befassen. Bgm. Öttl verweist in diesem Zusammenhang auf die geplanten Umbaumaßnahmen der Hallerstraße. Der Umbau soll in mit einer ersten Variante im Herbst begonnen werden. GR Reichenberger fragt nach, ob es in dem Bereich Verkehrsmessungen bereits gegeben hat. Dies wird von der Verwaltung verneint, da dies leider technisch nicht möglich ist. GR Wimmer erkundigt sich warum die Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung erst jetzt komme und nicht viel früher, es wurde ja bereits in der Vergangenheit darüber diskutiert und immer abgelehnt. SB Kalb erläutert, dass sich inzwischen die Rechtslage geändert hat und inzwischen positive Stellungnahmen der PI Freilassing vorliegen.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Hallerstraße bis zur Gemeindegrenze zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Vorgang
Auf Verwaltungsweg erledigte Vorhaben:
Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung folgende Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit durch den Ersten Bürgermeister behandelt und erledigt wurden:
- Bauantrag Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltung, Büros und Lager in Hammerau
- Bauantrag Nutzungsänderung von Wohnen zur Ferienhausvermietung, Am Weitfeld 25
- Bauantrag Errichtung eines Apartmenthauses mit TG, Ulrichshögler Straße
(Einvernehmen verweigert)
- Bauantrag Errichtung zweier Doppelhaushälften mit Carport in der Saalachau
- Bauvoranfrage Errichtung eines Einfamilienhauses an der Hallerstraße
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7. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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16.07.2024
|
ö
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beschließend
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7 |
Vorgang
Es lagen keine Anfragen vor, Ende der öffentlichen Sitzung um 17.16 Uhr.
Datenstand vom 04.12.2024 12:39 Uhr