Datum: 23.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 18.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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beschließend
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2 |
Vorgang
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 18.06.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 18.06.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Niederschrift GR 18.06.24 öffentlich.pdf
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3. Ersatzneubau des Siezenheimer Stegs über die Saalach mit Beschlussfassung, Vorstellung der Planung durch das Ing. Büro Schimetta
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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beschließend
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3 |
Vorgang
Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2020 wurde das Projekt Neubau Siezenheimer Steg mit Saalachaufweitung ausführlich vorgestellt.
Im Zuge des Projektes Hochwasserschutz an der Saalach wird im Bereich des bestehenden Siezenheimer Steges die Uferlinie auf österreichischer Seite um ca. 20 m rückversetzt. Bedingt durch diese Aufweitung wird auch der bestehende Siezenheimer Steg durch einen Neubau ersetzt.
Der Neubau wird so ausgelegt, dass der aufgeweitete Abflussquerschnitt der Saalach auch im Brückenbereich nicht eingeschränkt wird und ein HQ 100 mit einem ausreichenden Freibord abgeführt werden kann. Das neue Brückenbauwerk wird als einfeldrige Bogenbrücke für Fußgänger und Radfahrer geplant. Die lichte Weite zwischen den Stahlbetonwiderlagern beträgt 71,6 m. Die Länge der alten Bestandsbrücke belief sich auf 51,5 m.
Die Gesamtkosten der neuen Brücke belaufen sich auf ca. 2.362.000 Euro zzgl. gesetzl. MwSt.
Die Kosten werden je zu einem Viertel von der Republik Österreich, dem Freistaat Bayern, der Gemeinde Wals-Siezenheim und der Gemeinde Ainring getragen.
Der Anteil der Gemeinde Ainring beträgt somit ca. 590.000 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. Zu dem Kostenanteil der Gemeinde kann ein Zuschuss aus staatlichem Förderantrag in Aussicht gestellt werden. Die Klärung der Förderfähigkeit läuft aktuell.
Die wasserrechtliche Erlaubnis für das Projekt ist bereits erteilt.
Die Vorstellung der Brückenplanung Neubau Siezenheimer Steg findet durch das Ingenieurbüro Schimetta in der Gemeinderatssitzung am 23.07.2024 statt.
Beratung
Herr Fischer vom Ing. Büro Schimetta erläutert zu Beginn die Planung und den Bauablauf. GR Sven Kluba findet die kurze Sperrzeit für den Steg gut. Er möchte wissen, wem das Bauwerk gehört und wer für den Unterhalt und die Sanierung aufkommt. Herr Zimmermann antwortet, dass die Gemeinden Wals-Siezenheim und Ainring Eigentümer sind. Anfallende Kosten für den Unterhalt und die Sanierung sollen einmal im Jahr abgerechnet und geteilt werden. GR Dr. Friedhelm Schneider fragt nach, ob die Bauarbeiten unterbrochen werden müssen, wenn in dem Zeitraum ein Hochwasser kommen sollte. Herr Fischer erklärt, dass kann nur die Bauarbeiten für das Widerlager auf deutscher Seite betreffen. Allerdings wird hier auch mit einem Spundwandkasten vorgesorgt. GR Franz Wimmer fragt nach, ob nicht die Bestandbrücke aufrecht erhalten werden kann, bis die neue Brücke fertig ist. Das geht nicht, da das neue Widerlager zu eng an den bestehenden Steg gebaut werden muss. GR Wolfgang Hirner erkundigt sich nach dem Ausgleich vom Niveauunterschied vom Radweg zur Brücke. Herr Fischer berichtet, dass versucht wird, den Unterschied so gering wie möglich zu halten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das vom Ingenieurbüro Schimetta Salzburg vorgestellte Projekt zum Neubau des Siezenheimer Steges an der Saalach zu genehmigen.
Die Gemeinde Ainring trägt ¼ der Gesamtkosten von ca. 2.362.000 Euro zzgl. gesetzl. MwSt., somit 590.677 Euro zzgl. gesetzl. MwSt.
Erster Bürgermeister Öttl wird beauftragt, eine entsprechende staatliche Förderung für die Maßnahme zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Rutschenerneuerung im Erlebnisbad Ainring - Vorstellung von Varianten durch Herrn Ing. Hinterstoßer mit Beschlussfassung über die Ausführung
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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4 |
Vorgang
Erneuerung der Rutschelemente an der Riesenwasserrutsche

Die Riesenwasserrutsche im Erlebnisbad wird jährlich von einem externen Prüfer auf Sicherheit und Gebrauchsfähigkeit überprüft. In den letzten Jahren wurden bei den Prüfungen immer wieder Mängel festgestellt, die von der Gemeinde Ainring behoben wurden. Auf der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 wurde beschlossen, dass im Rahmen der Betonsanierungsarbeiten 2024/25 auch die Rutschelemente ausgetauscht werden sollen, um die neue Badesaison im Frühjahr 2025 mit der sanierten Rutsche beginnen zu können. Der Gemeinderat hat die Verwaltung damit beauftragt, ein Planungsbüro für dieses Projekt zu finden. Zwei Büros haben ihr Interesse bekundet, jedoch musste das Büro Fritsche aus Teisendorf aufgrund von Kapazitätsengpässen zurückziehen. Daher erhielt das Ingenieurbüro Hinterstoißer aus Anger den Auftrag, die Gemeinde Ainring zu unterstützen. Das Büro Hinterstoißer wurde beauftragt, verschiedene Möglichkeiten für die Umsetzung auszuarbeiten. Dies wird von Herrn Hinterstoißer in einer Präsentation vorgestellt.
Beratung
GR Gernot Althammer erkundigt sich nach der Länge der Garantie. Ihm wird geantwortet, dass die Garantie 4-5 Jahre läuft. Eine Ausschreibung bis zu 10 Jahre ist möglich. Auf die Wartungsfugen wird keine Garantie gegeben. GR Dr. Friedhelm Schneider findet den Auslauf komplett am Beckenrand nicht so glücklich. Die Kinder können dann nur zu einer Seite den Bereich verlassen. GR Sven Kluba fragt nach, was die Tunnel kosten. Die Tunnel kosten 38.000,- €. GR Alois möchte wissen, wo das Acrylglaselement eingebaut werden soll. Es soll in der Mitte der Rutsche eingebaut werden. GR Dr. Christoph Werner findet den Auslauf nicht so gelungen. Es sieht so aus, als ob die Kinder gegen die Wand rutschen würden. GR Ernst Peter fragt nach, ob die Rutsche mit den Umbauten und Attraktionen auch für kleine Kinder geeignet ist. Herr Hinterstoißer antwortet, dass es auf die Kinder ankommt und dies von Kind zu Kind unterschiedlich ist. GR Bernhard Dusch weist auf den Finanzausschuss hin. Dort wurde das Acrylglaselement aus preislichen Gründen rausgenommen. GR Sven Kluba ist der Meinung, dass ein Tunnel oben sinnvoll ist, unten könnte er aber weggelassen werden. Dem widerspricht GR Stefan Eberl. Die Rutsche soll durch Attraktionen aufgewertet werden.
Erster Bürgermeister Martin Öttl lässt über den Einbau eines Acrylglaselements und zwei Tunnel einzeln abstimmen.
Acrylglaselement: 14:6, dagegen GRe M. Unterrainer, G. Althammer, R. Bernauer, B. Dusch, F. Schneider, F. Wimmer
2 Tunnelelemente: 17:3, dagegen GRe S. Kluba; F. Wimmer, R. Bernauer
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Ausschreibung mit folgender Ausführung zu starten: Einfachrutsche GFK und Extras (2 Tunnel, einer oben und unten, Acrylglaselement in der Mitte), Zeitmessung und Ampel. Nach Ablauf der Frist wird der Auftrag an den wirtschaftlichen Auftragnehmer vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Bürgersolarpark Ainring
Gremium
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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beschließend
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5 |
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5.1. 4. Änderung des Flächennutzungsplanes - Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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beschließend
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5.1 |
Vorgang
Der Entwurf des Änderungsplanes zur 4. Änderung des FNP der Gemeinde Ainring mit Begründung und Umweltbericht lag in der Zeit vom 12.06.2024 bis zum 15.07.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bauausschuss traf im öffentlichen Teil der Sitzung am 23.07.2024 die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen. Das Verfahren zur 4. Änderung des FNP der Gemeinde Ainring ist ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Der Feststellungsbeschluss ist lt. Geschäftsordnung durch den Gemeinderat zu fassen.
Beratung
GR Josef Ramstetter ist dagegen, weil erst alle Dachflächen der Gemeinde überprüft und ggf. genutzt werden sollen. Ohne Speicher ist für ihn auch keine Lösung, da tagsüber der Strom verkauft wird und nachts der Strom teuer eingekauft werden muss. Die Flächen werden intensiv landwirtschaftlich genutzt und darum sollten diese nicht für einen Solarpark genutzt werden. Schlechtere Flächen wären ihm lieber. Erster Bürgermeister Martin Öttl berichtet, dass ein Speicher geplant ist. Das ist mit im Bebauungsplan aufgenommen. GR Christian Stehböck war anfangs skeptisch, hat sich aber überzeugen lassen. Andere wertvolle Flächen werden genutzt, um Pflanzen für Biogas anzubauen.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring in der Fassung vom 23.07.2024 fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
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5.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bürgersolarpark Ainring - Satzungsbeschluss
Gremium
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Beratungstyp
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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beschließend
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5.2 |
Vorgang
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bürgersolarpark Ainring lag in der Zeit vom 12.06.2024 bis zum 15.07.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bauausschuss traf im öffentlichen Teil der Sitzung am 23.07.2024 die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bürgersolarpark Ainring ist ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Da es sich bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan um die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes handelt, ist der Satzungsbeschluss lt. Geschäftsordnung durch den Gemeinderat zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ainring“ in der Fassung vom 23.07.2024 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
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6. Beschlussfassung über die Durchführung eines Ratsbegehrens zum Thema "Reha-Klinik Reiter Alm"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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beschließend
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6 |
Vorgang
In der Sitzung des Gemeinderates vom 18.10.2022 wurde -bei jeweils vier Gegenstimmen- folgendes beschlossen:
- Beschluss-Nr. 141/2022
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Inhalt der Änderung der Sondergebietsbezeichnung von „SO Erholungs- und Kongresszentrum“ in ein „SO Gesundheit und Erholung“.
- Beschluss-Nr. 142/2022
Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „REHA-Klinik Reiter Alm“.
Weitere formelle Verfahrensschritte wurden noch nicht eingeleitet.
Am 01.02.2024 wurde beim Ersten Bürgermeister Martin Öttl ein Ordner mit 1536 Unterschriften für einen Bürgerantrag abgegeben. Der Bürgerantrag verfolgt -zusammengefasst dargestellt- das Ziel, das Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer psychosomatischen Reha-Klinik auf der Reiter Alm sofort einzustellen.
In der Sitzung am 14.05.2024 hat der Gemeinderat den Bürgerantrag behandelt und mehrheitlich nicht zugestimmt, gleichzeitig aber beschlossen, in einer der nächsten Sitzungsrunden ein Ratsbegehren „Reha-Klinik Reiter Alm“ auf die Tagesordnung zu setzen und darüber zu beschließen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 18.06.2024 hat der Gemeinderat eine Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) beschlossen, welche zwischenzeitlich in Kraft getreten ist. Auf deren Basis kann nun über das Ratsbegehren beraten und beschlossen werden.
Der Gemeinderat kann gemäß Art. 18a Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) beschließen, dass über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (sog. Ratsbegehren). Die Frage, ob die Gemeinde Ainring im Zuge der Aufstellung eines Bebauungsplanes an der Reiter Alm eine Reha-Klinik ermöglicht, gehört zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, vgl. § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Als Tag des Bürgerentscheids wird gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 der gemeindlichen Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) ein Sonntag festgesetzt.
Der Gemeinderat entscheidet zugleich über die Gestaltung des Stimmzettels, § 22 Abs. 1 Satz 2 BBS. Der Stimmzettel enthält nur die Fragestellung des Bürgerentscheids, § 22 Abs. 2 BBS. Gleichzeitig mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Bürgerinnen und Bürger über Gegenstand und Durchführung des Bürgerentscheids schriftlich unterrichtet.
In der kommenden Ausgabe der Gemeindezeitung werden die Bürgerinnen und Bürger grundsätzliche Informationen zu einem Bürgerentscheid erhalten und zudem Informationen über die Entscheidungsgründe des Gemeinderates unter Einbeziehung des Vorhabenträgers und Grundeigentümers und in gleichen Umfang die Auffassung der vertretungsberechtigten Personen der Bürgerinitiative zum Bürgerantrag „Reha-Klinik Reiter Alm“. In der Gemeindezeitung werden auch Informationen veröffentlicht, wo sich die Bürgerinnen und Bürger über den Sachverhalt informieren können. Dazu ist insbesondere vorgesehen, sämtliche vorliegenden Unterlagen wie Planentwürfe, Begründung, Umweltbericht und Gutachten zur Einsichtnahme auf der gemeindlichen Homepage bereitzustellen.
Bei dem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 v. H. der derzeit ca. 7.800 Stimmberechtigten der Gemeinde Ainring beträgt.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Tag des Bürgerentscheids Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde Ainring mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht durch strafgerichtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Verwaltung hat zwei Alternativen der Fragestellung entworfen:
- Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Ainring sämtliche Planungen, welche die Errichtung einer psychosomatischen Reha-Klinik auf der Reiter Alm am Högl ermöglicht, stoppt?
- Sind Sie dafür, dass auf der Reiter Alm am Högl eine psychosomatische Reha-Klinik gebaut wird?
Am 17. Juli 2024 fand ein Abstimmungsgespräch insbesondere zur Fragestellung im Bürgerentscheid bei der Rechtsaufsichtsbehörde statt mit folgendem Ergebnis:
Die von der Verwaltung ausgearbeitete Variante der Fragestellung a) ist nicht möglich, da derjenige, der den Bürgerentscheid initiiert -vorliegend der Gemeinderat- die Frage so stellen muss, dass sie mit „Ja“ beantwortet werden kann. Die gestellte Frage wäre gut, ist aber nur möglich, wenn ein Bürgerbegehren initiiert worden wäre.
Die von der Verwaltung ausgearbeitete Variante der Fragestellung b) ist problematisch dahingehend, dass die Bürger nicht letztgültig entscheiden können, ob die Klinik gebaut wird, denn sie können lediglich entscheiden, ob ein -ergebnisoffenes- Verfahren durchgeführt werden soll. Ein möglicher Bebauungsplan könnte theoretisch auch im Verfahren scheitern. Insofern wäre vorliegend die Klarheit, über was entschieden wird, problematisch.
Letztlich wurde eine mit der Bürgerinitiative, der Rechtsaufsicht und der Gemeinde abgestimmte Fragestellung gefunden:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde sämtliche Planungen für eine psychosomatische Rehaklinik auf der Reiter Alm am Högl weiterführt?“
Beratung
GR Sven Kluba findet die Fragestellung gut. Er fragt konkret nach, ein möglicher später Satzungsbeschluss mit vom Ratsbegehren erfasst ist oder ob ein neues Bürgerbegehren gestartet werden kann. Das wäre theoretisch denkbar, aber die Wartefrist beträgt bei einem unveränderten Sachverhalt 1 Jahr. GR Sven Kluba fragt nach, ob der Satzungsbeschluss ein anderer Sachverhalt wäre. Diese Frage konnte nicht beantwortet werden. GR Bernhard Dusch findet die Vorgehensweise für alle gut. Konkret fragt er nach, was passiert, wenn eine Seite nichts in der Gemeindezeitung veröffentlichen will. Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass es schade wäre, aber man kann die Parteien nicht dazu zwingen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt:
- Der Gemeinderat leitet über die Angelegenheit „psychosomatische Reha-Klinik Reiter Alm“ ein Ratsbegehren ein. Als Termin für den Bürgerentscheid wird der 20. Oktober 2024 festgelegt.
- Die Fragestellung auf dem Stimmzettel lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde sämtliche Planungen für eine psychosomatische Rehaklinik auf der Reiter Alm am Högl weiterführt?“
- Zum Abstimmungsleiter wird der Erste Bürgermeister Martin Öttl berufen.
- Die Information an die Bürgerinnen und Bürger erfolgt über die Gemeindezeitung, 2 Seiten BI und 2 Seiten Gemeinde unter Einbeziehung der Firma Brüderl und Grundeigentümer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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7. Änderung der Geschäftsordnung; Bekanntmachung im Amtsblatt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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beschließend
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7 |
Vorgang
Satzungen und Verordnungen sind nach Art. 26 GO amtlich bekanntzumachen. Wenn die Gemeinde kein eigenes Amtsblatt hat, dann hat die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises zu erfolgen.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land teilte den Gemeinden mit Schreiben vom 05.06.2024 mit, dass das Landratsamt ab dem 10.09.2024 das Amtsblatt nur noch digital zur Verfügung stellen wird. Bisher gibt es eine gedruckte Version, die im Landratsamt einsehbar ist und eine digitale Version.
Wenn die Gemeinden weiterhin das Amtsblatt für ihre Bekanntmachungen nutzen, dann müssen die Geschäftsordnungen der Gemeinden bis zum 10.09.2024 angepasst werden.
Hierzu sind in der Geschäftsordnung der Gemeinde Ainring der § 35 Absatz 1 und 2 zu ändern. Der Text lautet wie folgt:
§ 35
Art der Bekanntmachung
(1) Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt des Landratsamts Berchtesgadener Land amtlich bekannt gemacht. Auf die einschlägige öffentlich zugängliche Internetseite des Landratsamts Berchtesgadener Land wird verwiesen.
(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art bekannt gemacht, so wird hierauf im Amtsblatt des Landratsamts Berchtesgadener Land nach Absatz 1 hingewiesen.
Nach erfolgter Beschlussfassung und Änderung ist dem Landratsamt eine Ausfertigung der Geschäftsordnung zuzusenden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des § 35 Abs. 1 und 2 wie im Sachverhalt dargestellt zum 10.09.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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beschließend
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8 |
Vorgang
Auftragsvergaben
Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt mit, dass folgende Vergaben für die Arbeiten am Neubau der Kindertagesstätte in Mitterfelden erfolgt sind.
Stahlbau-/Schlosserarbeiten: Fa. Schmähl, Freilassing 129.873,03 €
Flachdachabdichtungsarbeiten: Fa. Staller&Haase, Anger 45.323,45 €
Querungshilfen BGL 18
Bauamtsleiter Thomas Fuchs teilt mit, dass in einer Herbstsitzungsrunde die Varianten vorgestellt werden. Es sind noch Absprachen mit Herrn Bambach notwendig, da die Planung kompliziert ist.
Einfahrt B20 Feldkirchen Süd
Hier fehlt noch die Kostenermittlung. Das Thema wird auch im Herbst zur Beratung vorgelegt.
Wasserkraftwerk
Es wird mitgeteilt, dass das Thema Wasserkraft vom Antrag Max Schnellinger auf die Tagesordnung im Gemeindeentwicklungsausschuss kommen wird. Dort soll dann zum Thema Energiegewinnung für die Gemeinde beraten werden.
Einstellung der Linien 85 und 83 (83a)
Es wird mitgeteilt, dass die einstellung der Linien 85 und 83 (83a) beantragt bzw. die Konzessionen nicht verlängert wurden. Dazu teilt das Landratsamt BGL folgendes mit.
Es ist so, dass die Linien 85 und 83 bislang eigenwirtschaftlich durch die Fa. Hogger bedient wurden (mit Bestellung eines Zusatzkurses bei der Linie 85 durch den Landkreis). Für die Linie 83 bzw. 83a besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Landkreis und der Fa. Hogger, auch wurden hier bislang keinerlei Zahlungen aus Kreismitteln geleistet. Mit Auslaufen der Liniengenehmigungen (Konzessionen) ist es aus wirtschaftlichen Gründen für die Fa. Hogger nun nicht mehr möglich, die Linien eigenwirtschaftlich weiterzuführen. Seitens des Aufgabenträgers (Landkreis) muss dann geprüft und abgewogen werden, ob der Landkreis in die gemeinwirtschaftliche Bestellung der Linie (verbunden mit hohen finanziellen und personellen Mehraufwendungen) einsteigt, oder ob die Verkehrsnachfrage alternativ durch andere Verbindungen abgedeckt werden kann. Bei der Linie 83 bzw. 83a sind alternative Angebote vorhanden (siehe auch u.s. Mail). Bei der Linie 85 hat sich der Landkreis dazu entschlossen, den Linienverkehr komplett (inkl. der Kurse für die Schülerbeförderung der Gemeinde Ainring) auszuschreiben, um einerseits die Synergien beim Fahrzeugeinsatz zu nutzen und andererseits die Bedienung im ÖPNV anzubieten.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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9. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.07.2024
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beschließend
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9 |
Vorgang
20km /h Markierung
GR Dr. Friedhelm Schneider bittet um Entfernung der 20km/h Markierung vor der Eisdiele, da es zur Verwirrung der Verkehrsteilnehmer führt. Erster Bürgermeister Martin Öttl kennt das Problem. Eine Entfernung kann aber erst dann durchgeführt werden, wenn die Bahnlinie gesperrt ist, da die Arbeiten zu nah an der Bahnlinie ausgeführt werden müssen.
Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung
GR Dr. Christoph Werner bittet darum, dass Schilder mit der Beschränkung auf 30km/h überprüft werden, ob diese nicht weggenommen werden können. Teilweise verwirren die Schilder, weil zu viele aufgestellt wurden. Erster Bürgermeister Martin Öttl kennt das Problem. Es wurde noch keine Lösung gefunden. Die Situation wird bei der nächsten Verkehrsschau begutachtet.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 12:20 Uhr