Datum: 10.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Erster Bürgermeister Martin Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 16.07.2024 und 23.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 16.07.2024 und 23.07.2024 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 16.07.2024 und 23.07.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bebauungspläne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. 2.Änderung des Außenbereichssatzung Weng, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs.3 BauGB, und der Stellungnahmmen der Träger öffentlicher Belange; Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Vorgang
Der Entwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung Weng lag gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 31.07. – 21.08.2024 erneut öffentlich aus.
Nachfolgende 3 Stellungnahmen wurden abgegeben (sh. Abwägungstabelle).
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „2.Änderung Außenbereichssatzung Weng“).
Das beauftragte Planungsbüro Schmid, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.
Die 2. Änderung der Außenbereichssatzung Weng in der Fassung vom 10.09.2024 wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3.2. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte III, Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Vorgang
In den vergangenen Jahren wurden kontinuierlich die veralteten Bebauungspläne Mitterfelden und Mitterfelden A neu aufgestellt um insbesondere Nachverdichtungsvorhaben zu ermöglichen. Der nunmehr bestehende Rest des Bebauungsplanes Mitterfelden A, von der Ludwig-Thoma-Straße bis zum Ortsrand nach Westen sollte nun auch neuaufgestellt werden. Die bisher durchgeführten Verfahren wurden vom Planungsbüro Rudi Sodomann aus München erarbeitet. Aus Synergiegründen und wegen der positiven Erfahrung mit diesem Planungsbüro schlägt die Verwaltung die neuerliche Beauftragung des Büros Sodomann vor.
Das Planungsbüro Sodomann wurde bereits um ein Angebot für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Mitterfelden III“ gebeten.
Die Angebotssumme beläuft sich auf brutto 48.844,91 €.
Beschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitterfelden III (Aufstellungsbeschluss). Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Rudi Sodomann beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3.3. Aufhebung des Bebauungsplanes Saalfeld, Aufstellungsbeschluss zum Aufhebungsbebauungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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3.3 |
Vorgang
Der qualifizierte Bebauungsplan Saalfeld wurde im Jahr 1992 aufgestellt und erfuhr bereits 6 Änderungen. Viele der erteilten Baugenehmigungen erhielten zudem Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Ziel des Bebauungsplanes war die Schaffung von Baumöglichkeiten und die baurechtliche Ordnung des bestehenden Bestandes. Das Planungsziel ist erfüllt. Nichts destotrotz werden Nachverdichtungswünsche zu Wohnraumerweiterung an die Verwaltung herangetragen. Die Festsetzungen sind nicht mehr zeitgemäß und entsprechen nicht mehr den Anforderungen für modernes, ökologisches und neuzeitliches Bauen. Die vorhandenen Parzellen wurden weitestgehend bebaut. Somit ist eine städtebauliche Notwendigkeit zur Planung nicht mehr erforderlich. Hierbei wurden bereits zahlreiche Befreiungen von den Bebauungsplan Festsetzungen erteilt. Für zukünftige Vorhaben ist es zweckmäßig und zielführend, über eine Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB (Innenbereich – Einfügegebot) zu entscheiden. Dies erleichtert unter anderem auch zukünftig die Errichtung von Garagen- und Nebengebäuden, An- und Umbauten erheblich, da gemäß der BayBO solche Vorhaben vielfach verfahrensfrei errichtet werden können. Bisher konnten diese Vorhaben häufig nur mittels „isolierter Befreiung“ ermöglicht werden. Der Verwaltungsaufwand hierfür für Bauherrn und Verwaltung würde zukünftig vollständig entfallen. Durch die Aufhebung wird für kein Grundstück das Baurecht entzogen. Alle jetzigen Bauparzellen sind zukünftig dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Gründe für einen Gebietserhaltungsanspruch eines Grundstückseigentümers sind nicht ersichtlich.
Für das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplanes Saalfeld schlägt die Verwaltung vor, das Planungsbüro logo verde zu beauftragen. Die Verwaltung hat das Büro logo verde um ein Angebot gebeten. Die Angebotssumme beläuft sich auf brutto 21.405,04 €.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt den Bebauungsplan Saalfeld aufzuheben (Aufstellungsbeschluss).
Das Planungsbüro logo verde wird mit der Planung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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4 |
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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5 |
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5.1. Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in Moos
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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5.1 |
Vorgang
Mit vorliegenden Bauantrag wird die Nutzungsänderung im bestehenden Anwesen Moos 1 von einer Wohnung in eine Ferienwohnung beantragt. Die notwendigen Stellplätze werden auf eigenem Grund nachgewiesen.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich ist teilprivilegiert und muss nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Unterschriften wurden eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauantrag auf Nutzungsänderung zugestimmt werden.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung zu Ferienwohnung wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.2. Nutzungsänderung des DG-Speichers in Wohnfläche, in Rauchenbücheln
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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5.2 |
Vorgang
Mit vorliegenden Bauantrag wird die Nutzungsänderung des nichtausgebauten Speichers im Dachgeschoss zu Wohnfläche beantragt. Der Bauausschuss befasste sich im Juni 2022 mit einem Bauantrag des Eigentümers. Damals war die bauliche Änderung zu einem Sechsparteienhaus beantragt worden. Dieser Änderungsantrag wurde vom LRA als nicht genehmigungsfähig erachtet.
Mit der neuerlichen Antragstellung soll nunmehr die Nutzung als Dreifamilienhaus ermöglicht werden.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich innerhalb der Außenbereichssatzung Rauchenbücheln und muss nach § 35 Abs. 6 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Unterschriften sind nicht vollzählig.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauantrag auf Nutzungsänderung zugestimmt werden.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Nutzungsänderung des Dachgeschossspeichers zu Wohnfläche wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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6. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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beschließend
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6 |
Vorgang
Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung folgende Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit durch den Ersten Bürgermeister behandelt und erledigt wurden:
- Gemeindliches Einvernehmen, Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes, von Heustadl zu Seminarraum und notwendige thermische Konditionierung in Thundorf 44
- Genehmigungsfreisteller Nutzungsänderung Werkstatt und Wohnung im EG in Büroräume, Aufstockung Bestandsgebäude um ein Geschoss, Errichtung von 4 vier Wohnungen am Sonnwiegraben
- Bauvoranfrage, Abbruch des landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau von Wohnungen (Einvernehmen musste verweigert werden) Rupertiweg 13
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7. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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10.09.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Vorgang
GR Moderegger spricht die Parksituation in den Wohnbereichen von Mitterfelden an. Es würden LKW im Wohngebiet parken. Weiter spricht er Langzeitparker im Bereich der Schule / Salzstraße an, es müsse doch Möglichkeiten geben dies zu unterbinden. Insbesonders fällt ihm ein abgestellter Anhänger gegenüber der Schule auf, der dort schon sehr lange abgestellt ist. Generell müssen Dauerparker aus den Bereichen der Salzstraße, Ludwig-Thoma-Straße und Heubergstraße rausgebracht werden. Er bringt hier die Möglichkeit von zeitlich beschränkten Parkzeiten vor. Besonders gefährlich sei die Situation an der Einmündung Heubergstraße / Salzburger Straße durch parkende Fahrzeuge. Er fordert insgesamt einen stärkeren Einsatz der Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs.
GR Kluba spricht die Geschwindigkeitsbeschränkung in Straß an. Er habe bereits in der Vergangenheit angemahnt auch für die Ortsteile Adelstetten und Hammerau innerhalb der Ortsdurchfahrten Tempo 30 zu prüfen und anzuordnen. Wie ist hier der aktuelle Sachstand?
Bgm. Öttl erläutert, das derzeit noch die Auswertungen der Langzeitmessungen laufen, die Ergebnisse müssen abgewartet werden. In Folge dieser Ergebnisse sind dann weitere Gesundheitsmessungen vorgesehen. GR Kluba hält die Zeitdauer bis konkrete Ergebnisse vorliegen für zu lange, ggfls. müsse man hier schneller arbeiten. Bgm. Öttl bekräftigt an der Sache dranzubleiben.
Weitere Anfragen lagen nicht vor, Ende der öffentlichen Sitzung um 17.05 Uhr.
Datenstand vom 04.12.2024 12:37 Uhr