Datum: 15.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 17.09.2024
3 Beschluss zur Hebesatzsatzung für 2025
4 Bekanntgaben
5 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 17.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 17.09.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 17.09.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Dokumente
Download Niederschrift GR 17.09.24 öffentlich.pdf

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3. Beschluss zur Hebesatzsatzung für 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 3

Vorgang

Durch das neue Grundsteuerrecht in Form des Bayerischen Grundsteuergesetzes entfällt die bisherige Rechtsgrundlage zur Erhebung der Grundsteuer mit Ablauf des 31.12.2024. Dies hat zur Folge, dass der Gemeinderat die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 neu festlegen muss. Der Wille einer Gemeinde, Grundsteuer zu erheben, muss in einer besonderen Satzung seinen Ausdruck finden. Bislang wurden die Grundsteuerhebesätze in aller Regel in den jeweiligen Haushaltssatzungen festgeschrieben. Diese werden gewöhnlich erst im laufenden Haushaltsjahr – also nach dem 1. Januar – in Kraft gesetzt. Da die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer mit Wirkung zum 31.12.2024 außer Kraft treten, sind die Hebesätze für 2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung zu regeln.  Grundlage für die Neufestlegung der Grundsteuerhebesätze sind die von den Finanzämtern mitgeteilten Grundsteuermessbeträge. Aufgrund der annähernden Aufkommensneutralität auf Basis der bisher vorliegenden Daten empfiehlt die Verwaltung für das Jahr 2025 die bisherigen Hebesätze von 310 v. H. für die Grundsteuern A und B vorerst zu belassen bzw. weiter zu verwenden. Allerdings weist die Kämmerei vorsorglich darauf hin, dass noch nicht alle Grundlagenbescheide seitens der Finanzämter vorliegen und dass bayernweit etwa 10 – 20 % der von den Finanzämtern elektronisch gemeldeten Daten nicht plausibel sind. Außerdem sind für die Hauptfeststellung nach dem neuen Recht die Verhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Die sich daraus ergebenden Beträge werden ab dem Jahr 2025 für die Grundsteuererhebung verwendet. Veränderungen im Zeitraum zwischen dem Stichtag 01.01.2022 und der Grundsteuererhebung werden den Gemeinden aller Voraussicht nach erst später mitgeteilt. 
Aus diesen Gründen ist das dargelegte Grundsteueraufkommen 2025 mit den heutigen Daten mit Vorsicht zu bewerten und darf keinesfalls als für die Zukunft gegeben betrachtet werden. 

Die Verwaltung legt folgende Hebesatzsatzung 2025 vor:


Satzung
über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
der Gemeinde Ainring
(Hebesatzsatzung)
vom 15.10.2024

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. l S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. l. S. 2294) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) erlässt die Gemeinde Ainring folgende Satzung:


§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                310 v.H.

  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                310 v.H.



                                      § 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.






Gemeinde Ainring, 15.10.2024
Martin Öttl
Erster Bürgermeister

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider fragt nach, wie viele Einheitswerte vom Finanzamt noch nicht festgestellt wurden. Kämmerer Thomas Schlosser berichtet, dass es weniger als 5% in der Gemeinde Ainring sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Hebesatzsatzung 2025 mit den Hebesätzen von jeweils 310 v. H. für die Grundsteuern A und B.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 4

Vorgang

Auftragsvergaben Kindertagesstättenneubau in Mitterfelden

Gewerk
Auftragnehmer
Summe
Erschließungsarbeiten
Velz Bau, Ainring
248.908,71 €
Trockenbauarbeiten
Fa. Planotec, Tüßlling
363.353,29 €
Estricharbeiten
Fa. TBT, Traunstein
118.000,98 €
Holz-Alu-Fenster
Fa. Hassmann, Hirschberg
255.270,47 €
Innentüren
Fa. Scharf, Laufen
147.840,84 €
Malerarbeiten
Fa. Schmuck, Teisendorf
119.719,83 €
Natursteinarbeiten
Fa. Weinmann, Traunstein
58.293,34 €
Verputzarbeiten
FA. KS-Bau, Regensburg
266.230,25 €



Bürgerversammlung
Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt mit, dass die diesjährige Bürgerversammlung am   Mittwoch,  den 23.10.24 im Gasthaus Huber in Straß stattfindet. Beginn ist um 19:00 Uhr.  

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.10.2024 ö beschließend 5

Vorgang

Buslinie 85
GR Martin Unterrainer fragt nach, warum der Schulbus Linie 85 nicht mehr nach Gessenhart oder Mühlreit fährt und dort die Kinder abholt. Er wurde von einigen Bürgern angesprochen. Weiterhin möchte er wissen, wer für die Busverbindung zuständig ist, da es in der Bevölkerung unterschiedliche Meinungen gibt. Kämmerer Thomas Schlosser erklärt, dass die Linie 85 eine ÖPNV Linie ist und damit in der Zuständigkeit vom Landkreis ist. So wurde die Linie auch vom Landkreis ausgeschrieben. Mühlreit und Gessenhart waren seit der neuen B304 keine offiziellen Haltepunkte mehr. Der ehemalige Busbetreiber ist auf eigenes Risiko und eigene Kosten nach Mühlreit und Gessenhart gefahren. Die Gemeinde Ainring ist an einer Prüfung einer anderen Lösung dran und das wurde mit dem Landrat besprochen, so Erster Bürgermeister Martin Öttl. GR Martin Unterrainer sieht die Schulkinderbeförderung schon als Aufgabe der Gemeinde. Die Kinder sollten möglichst nah von zuhause abgeholt werden. Zu seiner Schulzeit gab es immer eine Haltestelle in Mühlreit. Erster Bürgermeister Martin Öttl kann momentan nicht mehr dazu sagen. Es wird noch eine Alternative geprüft. 

Information an den Gestaltungsbeirat
GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, ob die Information, dass das Projekt Reiteralm vom Investor zurückgenommen wurde, an den Gestaltungsbeirat weitergegeben wurde. Bauamtsleiter Thomas Fuchs antwortet, dass dies noch nicht geschehen sei. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:15 Uhr