Datum: 12.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 15.10.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Vorgang
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Niederschrift GR 15.10.24 öffentlich.pdf
zum Seitenanfang
3. Vorstellung des neuen Rektors der Mittelschule Herr Riedl
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.11.2024
|
ö
|
informativ
|
3 |
Vorgang
Herr Riedl ist seit dem Beginn des Schuljahres als neuer Rektor verantwortlich für die Mittelschule Mitterfelden. Nach der ersten Eingewöhnungszeit in der Mittelschule stellt sich Herr Riedl dem Gemeinderat vor. Er berichtet von seinem Werdegang und den Beweggründen für einen Wechsel an die Mittelschule Mitterfelden. Sein Ziel ist es,den Ruf der Mittelschule zu verbessern und eine schöne Schulfamilie zu entwickeln.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Vorstellung zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Diskussion und Beschlussfassung zu Verkehrsthemen mit Herrn Bambach vom Staatlichen Bauamt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. Querungshilfe Salzburger Straße / Kreisstraße BGL 18
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Vorgang
Seit geraumer Zeit steht der Wunsch im Raum, dass die Querungen über die Kreisstraße BGL 18 verbessert werden. Unter anderem wurden Überlegungen angestellt, die Querung im Bereich der Kreuzung Salzburger Straße/Am Anger zu verbessern.
Bisherige Überlegungen haben noch kein zufriedenstellendes Ergebnis gebracht. Insbesondere sind eine Lichtzeichenanlage und ein Zebrastreifen aufgrund geltender Richtlinien nicht möglich. Die dafür notwendigen Verkehrszahlen werden nicht erreicht.
Bisherige Planungsüberlegungen der Gemeinde haben -unter Beibehaltung der heutigen Straßenverläufe- eine Querungshilfe vorgesehen, welche wegen der zu berücksichtigenden Fahrbeziehungen relativ weit nach Norden verlegt werden müsste und daher nicht angenommen werden würde.
Das Staatliche Bauamt Traunstein hat nun aber eine Planungsvariante entwickelt, welche – den notwendigen Grunderwerb vorausgesetzt – eine gute Realisierungschance eingeräumt wird.
Die neue Lösung sieht einen nördlichen Versatz der Salzburger Straße vor.
Dadurch kann die Kreuzungssituation „Am Anger“ entzerrt und die Querungshilfe wesentlich weiter südlich vorgesehen werden. Auch Linksabbiegespuren würden dadurch ermöglicht werden.
Aus Sicht der Verwaltung beinhaltet dieser Vorschlag eine sehr vernünftige Maßnahme und es sollte daher beim Landkreis Berchtesgadener Land ein Antrag gestellt werden, das Staatliche Bauamt zu beauftragen, diese Lösung umzusetzen.
Im Entwurf eines neuen Investitionsprogramms für die Kreisstraßen ist diese Maßnahme bereits aufgegriffen. Etwaige Fördermöglichkeiten oder Beteiligungen der Gemeinde Ainring müssten geprüft werden.
Beratung
GR ernst Peter fragt nach, wie hoch die Verkehrszahlen sein müssen, damit ein Zebrasteifen oder eine Lichtzeichenanlage installiert werden kann. Herr Bambach erklärt, dass es nicht an den Fahrzeugzahlen liegt, sondern an der Richtlinie. Die Richtlinie sieht außerhalb eines Ortes keinen Zebrastreifen oder eine Lichtzeichenanlage vor. Lichtzeichenanlagen gibt es auf Kreis- oder Bundesstraßen außerhalb von Ortschaften ganz selten. Querungshilfen wären allerdings eine Option. GR Christian Stehböck findet die Lösung, dass die Verkehrsinsel nach Süden verschoben wird, gut. Herr Bambach bestätigt, dass die Lösung auch funktioniert. Der Schleppkurvenradius für die Linksabbieger in die Straße „Am Anger“ wird eingehalten. GR Stefan Eberl sorgt sich, dass die Fußgänger und Radfahrer zweimal im Kreuzungsbereich die Straße überqueren müssen. Von Herrn Bambach wird klargestellt, dass die Fußgänger die Straße dort überqueren sollen, wo viel Verkehr ist, da hier die Aufmerksamkeit der Autofahrer am größten ist. GR Dr. Christoph Werner hakt noch mal wegen einer Lichtzeichenanlage nach. An der B 304 – Hallerstraße und Schwimmbadstraße gibt es eine Lichtzeichenanlage. Die Querungshilfen sieht er skeptisch. Warum wird sich so gegen eine Lichtzeichenanlage gewehrt? Die Verkehrszahlen sind ausreichend. Herr Bambach erläutert, dass die Verkehrszahlen keine Rolle spielen und verweist auf die Richtlinie. Bei den Lichtzeichenanlagen ist zu unterscheiden, ob sie den Verkehr regeln sollen oder als eine Fußgängerschutzanlage genutzt werden soll. Für die Anordnung einer Lichtzeichenanlage ist die Untere Verkehrsbehörde zuständig. Querungshilfen sind eine Möglichkeit, aber nicht immer optimal. GR Dr. Christoph Werner schlägt vor, die Anwohner mit einzubeziehen. Dies sehen tagtäglich, was dort verkehrstechnisch abläuft. Die Vorgehensweise ist vorgeschrieben, so Herr Bambach. Es wird systematisch vorgegangen und es beginnt mit Analyse der Unfalltypensteckkarte. Für GR Josef Ramstetter wäre eine Unterführung die beste Lösung. Der Mühlstättergraben ist hier wohl das Hindernis. Es wird schwierig von den Eigentümern die Grundstücke zu bekommen und eine Verschwenkung kostet viel Geld. Herr Bambach stimmt dem Ansatz zu. Eine Unterführung wäre eine ideale Lösung, aber aufgrund des Mühlstättergrabens wird sicherlich das Grundwasser schnell hervortreten. Eine Grundwasserwanne ist teurer als eine Unterführung. Wenn die Gemeinde an der Zahlung beteiligt ist, dann soll sie auch mitreden dürfen, so GR Josef Ramstetter. GR Bernhard Dusch ist der Meinung, dass in die Richtung weitergemacht werden soll. Der Antrag wurde von der CSU gestellt, Varianten vorgestellt und jetzt muss geschaut werden, welche Verbesserung möglich ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, beim Landkreis Berchtesgadener Land den Antrag zu stellen, dass das Staatliche Bauamt beauftragt wird, diese Lösung umzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2. Bundesstraße 20, Antrag auf Verbesserung der Ausfahrtssituation im Bereich Feldkirchen Süd und der Überquerung der B 20 beim Eder Weg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2 |
Vorgang
Herr Bambach erläutert einleitend, dass eine neue Unfalltypensteckkarte (Daten von 2021 bis 2023) erstellt wurde, welche derzeit analysiert wird. Demnach ist der Bereich von der Tankstelle über die Hagenauer Kurve bis Hammerau eine Unfallhäufung mit Ausdehnung. Die Frage, was der Begriff „Unfallhäufung“ hier konkret bedeutet, wird derzeit von der Unfallkommission analysiert. Dies wird im Jahre 2025 geschehen. Anschließend erfolgt ein „Controlling“ durch Vertreter der Regierung von Oberbayern.
Für die weiteren Überlegungen kann daher nur sinnvoll sein, das Ergebnis der Abstimmung mit der Regierung abzuwarten. Maßnahmen im Vorgriff zu beschließen könnte kontraproduktiv sein zu den Maßnahmen, welche die Behörden festlegen.
Den Antrag betreffend ist festzuhalten, dass dies für einen derartigen Einmündungsbereich eine sehr großzügige Lösung wäre. Die seit Jahren in Aussicht genommene Unterführung für Fußgänger im Bereich des Eder Weges würde vom Straßenbauamt befürwortet, die Kosten von rund 700.000 EURO blieben aber zu 100% bei der Gemeinde. Es sei denn, es würde eine Förderung von der Regierung von Oberbayern möglich sein. Dies wäre noch zu prüfen.
Eine Umsetzung wie im Antrag formuliert käme auf derzeit geschätzte Gesamtkosten von 3,6 Mio. EURO. Dies erscheint derzeit realistisch nicht finanzierbar. Hinzu kämen noch ca. 15 % Nebenkosten.
Vorbehaltlich der Haltung der Unfallkommission könnte evtl. eine Einbiegespur von der Gumpinger Straße in die Bundesstraße 20 diskutiert werden (übrigens auch von der Kreisstraße BGL 18 in die B 20). Ein Verzögerungsstreifen beim Rechtsabbiegen von der B 20 in die Gumpinger Straße von Hammerau herkommend könnte auch zu nachteiligen Effekten führen (der nachfolgende Verkehr erhöht die Geschwindigkeit).
Eine Verbreiterung der derzeitigen Einmündung der Gumpinger Straße in die Bundesstraße 20 mittels z.B. Rasengittersteinen wird vom Staatlichen Bauamt nicht befürwortet, denn diese Lösung wäre mit Nachteilen verbunden. Die Sichtverhältnisse für den Linkseinbieger müssen gewährleistet sein.
In Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt wird vorgeschlagen, Schritt für Schritt vorzugehen. Ein Umsetzungsbeschluss durch die Gemeinde alleine macht derzeit keinen Sinn. Wenn die Gemeinde eine alleinige Umsetzung (ohne Beteiligung Bundesstraßenverwaltung) beschließen würde, stehen auch Fördermöglichkeiten auf dem Spiel.
Sinnvoll wäre, derzeit abzuwarten die Ergebnisse aus der Unfallkommission.
In weiterer Folge können dann Diskussionen erfolgen, welche baulichen Maßnahmen noch notwendig und sinnvoll sind und wie diese finanziert werden könnten.
Bezüglich eines möglichen -isolierten- Unterführungsbauwerkes beim Eder weg sollte die Förderfähigkeit bei der Regierung von Oberbayern geprüft werden.
Beratung
GR Ludwig Moderegger findet im Bereich der BGL 18 – B 20 einen Kreisverkehr am besten. In der Gemeinde Piding bei der Autobahn funktioniert es auch. Für GR Sven Kluba sind beide vorgestellten Varianten denkbar. Es gibt immer wieder kritische Situationen. Wenn man möglichst schnell rausfahren könnte, dann wäre es gut. Es soll auch abgeklärt werden, welche Zuschüsse möglich sind. In einem halben Jahr kann das Thema wieder beraten werden, wenn alle Fakten bekannt sind. Auch die möglichen notwendigen Eigenmittel der Gemeinde sind für die Grundlage wichtig. Herr Bambach erklärt, dass die vorgesetzten Behörden entscheiden, in welche Richtung es geht. Zu der Besprechung werden die Unterlagen mitgenommen und alles analysiert. Danach werden die verschiedenen Möglichkeiten durchgesprochen. Die Knotenpunktgeschwindigkeit wird höher werden, egal welche Variante umgesetzt wird. GR Dr. Christoph Werner wünscht sich einen Ausschleifer nach Feldkirchen rein. Morgens sind dort viele Kinder unterwegs und abbiegende Fahrzeuge werden einfach überholt, trotz durchgezogener Linie. Herr Bambach wird die Anregung mitnehmen. Die Verzögerungsspur muss aber lang genug sein. GR Alois Lechner ist für die kleine Variante mit der Unterführung. Die Sicherheit ist wichtig, aber der Autofahrer muss ebenfalls schauen. GR Wolfgang Hirner ist die große Variante zu teuer. Er schließt sich der Meinung GR Alois Lechner an.
Beschluss
Beide Ausführungsvarianten werden zur Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Unfallkommission sind abzuwarten. In weiterer Folge können dann Diskussionen erfolgen, welche baulichen Maßnahmen noch notwendig und sinnvoll sind und wie diese finanziert werden könnten.
Der weiteren Vorgehensweise wie im Sachvortrag vorgetragen wird zugestimmt. Insbesondere ist die Förderfähigkeit einer Unterführung beim Eder Weg zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Vorstellung Transformationsplan Fernwärme mit Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Vorgang
Das Institut für Energietechnik (IfE) aus Amberg wurde in der Gemeinderatssitzung vom 15.11.2022 mit der Erstellung eines Transformationsplans beauftragt. Berechnungen und Analysen wurden durchgeführt und eine Vorzugsvariante erarbeitet.
Der Projektleiter Hr. Winter stellt das Projekt in der heutigen Gemeinderatssitzung vor. Die Präsentationsunterlagen wurden im Ratsinformationsportal zur Verfügung gestellt.
Der Transformationsplans zeigt eine strategische Planung für unsere Fernwärmeversorgung auf, mit der das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie die im Bayerischen Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) festgeschrieben Klima-Ziele - Klimaneutralität Bayerns bis 2040 - erreicht werden können.
Im Wesentlichen werden zwei Bereiche betrachtet. Ein großer Bereich liegt in der Netzerneuerung und Energieeinsparung der Rohrnetzverluste im Satzungsgebiet. Der zweite Bereich beschäftigt sich mit den Erzeugungsanlagen. Die Umsetzung ist in mehrere Maßnahmenpakte aufgeteilt.
In der Präsentation werden die einzelnen Projektbearbeitungspunkte dargestellt.
Netzerneuerung:
Das vorhandene Rohrnetz (Betonkanäle mit Stahlrohr und Glaswollisolierung) ist auf Seite 9 (in Gelb) dargestellt. Die Leitungen sind rund 50 Jahre alt und die Erneuerung der Infrastruktur steht im Zeithorizont des Transformationsplans an. Bei der Ersterschließung wurden teils auf beiden Seiten der Straße eine doppelte Struktur verlegt. Für das Wärmenetz wurde ein digitaler Zwilling erstellt und verschiedenen Berechnungen nach der Sanierung durchgeführt. Der Netzumbau umfasst rund 7 Trassenkilometer. Die Kosten für die Erneuerung wurden mit 8,8 Mio. Euro berechnet. Die Sanierungsdauer wurde bis 2045 angesetzt (21 Jahre). Das Entspricht rund 420 T€ pro Jahr. Die Maßnahme ist im BEW förderfähig.
Erneuerung der Erzeugungsanlagen:
Die vorhandene Bestandsstruktur wurde mit den Werten von 2023 analysiert und ausgewertet. Eine Potentialanalyse der möglichen Erneuerbaren Energien (EE) wurde durchgeführt. In Abhängigkeit der Potentiale und unseren Versorgungsbedingungen wurden mehrere Varianten untersucht und simuliert. Auf den Folien sind verschiedene Vergleich vorhanden.
Es wurde die Variante 2.2 als Vorzugsvariante herausgearbeitet. Diese Variante sieht eine Hybridvariante aus Erzeugungsanlagen mit den Betriebsstoffen Strom und Hackschnitzel vor. Folgende Komponenten enthält der Erzeugerpark:
- PV-Anlagen mit ~1.400 kWp
Wärmespeicher mit 250 m3 Inhalt
Zwei Hackgut-Vergaser mit jeweils ~740 kWth und 500 kWel
Eine Luft-Wärmepumpe mit ~1.750 kWth
Zwei Holzhackschnitzelkessel mit gesamt ~3.000 kWth
Ein Spitzenlastkessel oder eine Power to Heat Anlage
Die zuvor genannten Punkte wurden in Maßnahmepakete und eine Zeitschiene eingeteilt. Im nächsten Schritt wird der BEW-Bericht erstellt und eingereicht. Anschließend werden die Fördergelder abgerufen.
Beratung
GR Sven Kluba spricht die 23,5 Mio. € an und möchte wissen, ob die Eigenmittel auf die Fernwärmekunden umgelegt werden. Die Kosten für die Fernwärme werden umgelegt. Werkleiter Herbert Thalbauer erklärt, dass vorher überlegt werden muss, wie alles betriebstechnisch aufgebaut wird, z.B. Hackgutvergaser rein, BHKW raus, etc. Aus solchen Entscheidungen entstehen unterschiedliche Finanzierungen. Das Netz muss unbestritten bis 2040 saniert werden. Dafür bedarf es einer strategischen Planung, damit die Fernwärmekunden Planungssicherheit und einen stabilen Preis für die Fernwärme haben. Das sieht auch GR Sven Kluba so. Er weist darauf hin, dass in den vorgestellten Modulen auch viele Annahmen drin sind. Zuletzt möchte er wissen, was die Studie gekostet hat. Die Studie hat 90.000,- € gekostet. 50% werden gefördert.
GR Josef Ramstetter hält nicht von der Photovoltaik. Da nicht klar ist in welche Richtung es geht, fragt nach, welche Versicherung für einen eventuellen Schaden durch falsche Entscheidungen aufkommt oder wer dafür haftet. Herbert Thalbauer zeigt auf, dass es gesetzliche Regelungen gibt. Für die Zukunft wurde im Rahmen der Studie eine Grundlagenanalyse mit Vorschlägen zur Umsetzung ausgearbeitet. Daraus können sich einzelne Maßnahmen ausgesucht werden. Ihm ist keine Versicherung bekannt, die Fehlentscheidungen, von wem auch immer, versichert. GR Wolfgang Hirner möchte wissen, welche kommunalen Dächer die 1400kWh bringen sollen. Herbert Thalbauer berichtet, dass alle kommunalen Dächer angeschaut wurden. 13 Dächer sind naheliegend und kommen in die engere Auswahl. Der Stromverbrauch für die Wärmepumpen beträgt ca. 2,5 Gigawatt. Diese wird aber nur in der Übergangszeit und für die Warmwasseraufbereitung im Sommer benötigt. GR Dr. Friedhelm Schneider bedankt sich für die Bereitstellung der Daten. GR Bernhard Dusch sieht die Variante mit dem geringsten Risiko und als günstigste Variante. Variante 2 hat 2 Technologien. Ist das Grund, warum diese Variante favorisiert wird? Herr Winter erklärt, dass das Programm den Linienverlauf bei der Auswertung nicht besser darstellen kann. Sonst wäre ersichtlich, dass auch bei der Variante Sparpotenzial vorhanden ist. Ein Holzvergasersystem ist gut, da es nicht vom Gasmarkt abhängig ist. Ein Hybridsystem funktioniert auf alle Fälle. GR Ernst Peter möchte wissen, was genau beschlossen wird. Es soll die Studie als Grundlage beschlossen werden. Jede einzelne Maßnahme aus der Studie muss gesondert beschlossen werden, wenn sie umgesetzt werden soll. Dabei muss sich an dem heutigen Tag noch auf nicht konkretes festgelegt werden. Jeder Baustein kann immer angepasst werden, so Herbert Thalbauer. GR Dr. Christoph Werner ist der Meinung, dass man heute sich für eine Variante entscheiden soll. Änderungen sind ja möglich.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Transformationsplan in der Variante 2.2 wie im Sachvortrag vorgestellt als strategische Planung für unsere Fernwärmeversorgung. Die jeweiligen Maßnahmenpakete werden vor einer Umsetzung den zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Änderung der Geschäftsordnung; § 32 Namentliche Erfassung der Nein-Stimmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Vorgang
In § 32 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung ist festgelegt, dass die Gemeinderatsmitglieder, die mit „Nein“ abgestimmt haben, namentlich festgehalten werden.
Mit Email vom 23.08.2024 wurde die Gemeinde Ainring von der Rechtsaufsicht darüber informiert, dass die namentliche Erfassung der o.g. Gemeinderatsmitglieder nicht rechtens ist. Dazu wurde ein Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 10.07.2024, übermittelt durch die Landesanwaltschaft Bayern, der Email beigefügt.
Eine Regelung in der Geschäftsordnung des Gemeinderats, wonach im Protokoll von Ratssitzungen nur die Nein-Stimmen namentlich wiedergegeben werden, verstößt gegen die verfassungsrechtlich garantierte Mandatsgleichheit.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) stellte zunächst klar, dass allein aus den Vorschriften der Gemeindeordnung über die bei Ratssitzungen anzufertigende Niederschrift (Art. 54 GO) sich kein Hindernis für eine solche Protokollierungsregelung ergibt. Es ist danach insbesondere möglich, in der Niederschrift festzuhalten, wer für und wer gegen die jeweiligen Anträge gestimmt hat. Dies kann in der Geschäftsordnung geregelt werden.
In einer solchen namentlichen Abstimmung liege lediglich eine besondere Form der für Sachentscheidungen in Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GO geforderten offenen Abstimmung, die jeden einzelnen Mandatsträger dazu zwingen soll, „Farbe zu bekennen“ und für seine Überzeugung einzutreten.
Zusätzlich hat jedes Mitglied das Recht zu verlangen, dass festgehalten wird, wie es abgestimmt hat (Art. 54 Abs. Satz 3 GO).
Die namentliche Protokollierung ausschließlich der Nein-Stimmen verstößt allerdings gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Mandatsgleichheit. Eine rechtliche Ungleichbehandlung liegt vor, da aufgrund der namentlichen Protokollierung die Ratsmitglieder, die mit „nein“ gestimmt haben, leichter für Außenstehende zu identifizieren sind. Die namentliche Erfassung (nur) der Nein-Stimmen könne daher – vor allem bei Abstimmungen mit wenigen Gegenstimmen – einen psychologischen Druck dahingehend erzeugen, nicht nach außen hin als einer von wenigen „Abweichlern“ markiert zu werden.
Beratung
GR Sven Kluba fragt nach, ob jetzt die Niederschriften der z.B. letzten zwei Jahre geändert werden müssen. Das ist nicht der Fall. Ab der kommenden Sitzungsrunde wird nach der geänderten Geschäftsordnung gearbeitet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung, in dem der Satz 2 des § 32 Abs. 3 abgeändert wird, dass alle Namen der Ratsmitglieder hinsichtlich ihrer Abstimmung (ja und nein Stimmen) erfasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Vorgang
Sachstand Reiteralm
Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt zum Sachstand Reiter Alm mit, dass kürzlich der Eigentümer des Objektes im Rathaus vorgesprochen hat.
Er gab an, dass er nach wie vor mit Kaufinteressenten ins Gespräch -auch mit der Gemeinde- kommen will. Konkret überlege er aber auch, das Objekt zum Zweck der Unterbringung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern an die Regierung zu vermieten.
Erster Bürgermeister Martin Öttl hat sich daher an den Regierungspräsidenten, Herrn Dr. Konrad Schober, gewandt. Es wurde um Sachstandsmitteilung durch die Regierung gebeten, ob tatsächlich Vertragsverhandlungen geführt werden und um Mitteilung sämtlicher vorliegender Informationen. Wir möchten die Bürger nämlich umfänglich informieren. Sobald die Antwort von Herrn Regierungspräsident Dr. Schober vorliegt, werden wir berichten.
Luftkurort
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2024, Beschlussnummer 66/2024, die Einstellung des Verfahrens zur Beantragung des Prädikats „Luftkurort“ beschlossen, da die durchschnittliche Übernachtungsdauer nicht erreicht wird. Die durchschnittliche Übernachtungsdauer ist ein „hartes“ Kriterium, welches erfüllt sein muss.
Mit Schreiben vom 19.06.2024 beantragte der Erste Vorsitzende des Heimat- und Tourismusvereins die Vorbereitungen für ein Fortbestehen der bisherigen Anerkennung als Luftkurort fortzusetzen. Die zweieinhalbseitige Begründung ging nicht auf die Übernachtungszahlen ein und lieferte keine Vorschläge, wie die Übernachtungszahlen gesteigert werden können. Das Schreiben wurde entsprechend an die Regierung von Oberbayern zur Klärung weitergeleitet. Die Regierung von Oberbayern teilte der Gemeinde Ainring mit Schreiben vom 08.07.2024 noch einmal die Auflagen mit, die bereits im Schreiben vom 27.02.2024 aufgeführt waren und die entsprechend zur Einstellung des Verfahrens durch den Gemeinderatsbeschluss geführt haben. Es wurde noch darauf hingewiesen, dass noch die Beherbergungsbetriebe mit weniger als 10 Betten abgefragt werden können. In den Sommerferien wurden die 13 Betriebe angerufen und angeschrieben. Von 2 Beherbergungsbetrieben kam eine Rückmeldung.
Mit Email vom 07.08.2024 wurden vom Ersten Vorsitzenden des Heimat- und Tourismusvereins gegenüber der Gemeinde die durchschnittliche Übernachtungsdauer eines größeren Hotelbetriebes in Ainring genannt. Diese belaufen sich nach Aussage des Ersten Vorsitzenden für die einzelnen Betriebe zwischen 3,9 und 4,2. Die Zahlen wurden ihm so vom Betreiber genannt. Genaue Zahlen für die Berechnung der durchschnittlichen Übernachtungen wurden nicht vorgelegt. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass ein anderer Beherbergungsbetreiber bestätigt, dass der Trend bei ihm zu 3-4 Übernachtungen geht.
Aufgrund dieser Email wurde von der Gemeinde bei beiden Betreibern per Mail die genauen Zahlen zum Stichtag 30.09.24 abgefragt. Die Gemeinde erhielt nicht nur die durchschnittliche Übernachtungszahl, sondern auch die genauen Zahlen der Übernachtungen und die Gästezahlen. Dabei kam als Ergebnis heraus, dass der eine Betrieb eine durchschnittliche Übernachtungsdauer von 2,7 hat und der andere Betrieb von 1,2. Hier gibt es also einen deutlichen Unterschied zu den vom Ersten Vorsitzenden gemachten Angaben.
Insgesamt wird festgestellt, dass die Gemeinde Ainring nach Aufsummierung aller vorliegenden Zahlen zum Stichtag 30.09.2024 eine durchschnittliche Übernachtungsdauer von 2,3 Nächten hat. In dem Wert sind die Rückmeldungen der beiden Kleinbetriebe enthalten. Die Berücksichtigung führte aber nur zu einer Erhöhung von 0,04.
Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass die notwendige durchschnittliche Übernachtungsdauer für eine Fortführung des Prädikats „Luftkurort“ nicht erreicht wird und sich somit nichts am Beschluss vom 14.05.2024 ändert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Vorgang
Anträge Bürgerversammlung
GR Sven Kluba möchte wissen, wann die Anträge aus der Bürgerversammlung beraten werden. Der Antrag auf eine Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan Ainring A ist zurückgestellt und das ist ihm bekannt. Wann genau wird der Antrag von Herbert Meigel hinsichtlich der Stellplatzsatzung dem Gremium vorgelegt? Bauamtsleiter Thomas Fuchs antwortet, dass der Antrag in der nächsten öffentlichen Bauausschusssitzung beraten wird. Das wurde auch in der letzten Sitzung so kommuniziert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2024 16:00 Uhr