Datum: 10.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 12.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.11.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Niederschrift GR 12.11.24 öffentlich.pdf
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3. Antrag aus der Bürgerversammlung: Abhaltung einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Bebauungsplan Ainring A
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Vorgang
In der Bürgerversammlung am 23. Oktober 2024 wurde der konkrete Antrag gestellt, für das Bebauungsplanverfahren „Ainring A“ eine Infoveranstaltung abzuhalten. Dies geht auf zwei Wortmeldungen von Vorstandsmitgliedern der Bürgerinitiative „Ainring Dorf“ zurück.
Um den Antrag richtig einordnen zu können, bietet sich eine Darstellung der bisherigen Chronologie an.
- Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.03.2022 einen Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ainring A“ gefasst.
Neben einer verträglichen Nachverdichtung im Planbereich sollen die Verhältnisse im Bereich Rupertihof neu geordnet und die geplanten Bauprojekte „Hotel am Neuwirtsgrundstück“ und „Seniorenwohnen am Altwirtsgrundstück“ bearbeitet werden. Die beiden Projekte Hotel und Seniorenwohnen sollten aufgrund der speziellen Anforderungen dieser Projekte nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vom Verfahren abgetrennt und als eigenständige, vorhabenbezogene Bebauungspläne fortgeführt werden. Zunächst sollte im ersten Verfahrensschritt jedoch eine ganzheitliche Betrachtung (beispielsweise für die Begutachtung der verkehrlichen Auswirkungen) ermöglicht werden. Die ursprünglich beabsichtigte Ausgliederung des Seniorenwohnen am Altwirtsgrundstück und Fortführung als vorhabenbezogener Bebauungsplan kann entfallen, da die Gemeinde das Grundstück inzwischen selbst erworben hat.
In Folge dieser Beschlusslage wurden die Planentwürfe mit Begründung und sämtliche notwendigen Gutachten ausgearbeitet. Um der besonderen Bedeutung der Projekte am Neuwirts- und am Altwirtsgrundstück gerecht zu werden und um hier eine besonders hohe planerische Qualität zu gewährleisten hat die Gemeinde Beratung durch den Gestaltungsbeirat in Anspruch genommen. Dieser Planungsprozess ist bei beiden Projekten noch nicht abgeschlossen.
Im Zeitraum vom 06. Dezember 2023 bis 19. Januar 2024 wurden die Verfahrensschritte „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ und „Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange“ durchgeführt und die ausgearbeiteten Entwurfsunterlagen im gleichen Zeitraum auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht. Im Zuge dieser Verfahrensschritte sind 33 behördliche und 121 private Stellungnahmen eingegangen.
Da nach erster Sichtung der Stellungnahmen rasch absehbar war, dass die Bearbeitung geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, die zuständige Sachbearbeiterin die Bauverwaltung aber verlässt und somit ein Personalengpass eintritt, hat die Bauverwaltung über formelle gesetzliche Vorgaben hinaus mit Schreiben vom 12. Februar 2024 allen privaten Einwendern den Erhalt deren Stellungnahme schriftlich bestätigt und gleichzeitig folgendes mitgeteilt: „Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen werden nun gründlich geprüft und bewertet. Hierzu werden auch umfänglich Abstimmungen mit den beauftragten Planern, Fachgutachtern und ggf. mit Grundeigentümern notwendig sein. Es liegt eine große Anzahl an Stellungnahmen vor. Daher wird die Bearbeitung geraume Zeit in Anspruch nehmen. Vom Behandlungsergebnis in den jeweiligen Beschlussgremien werden wir Sie selbstverständlich unaufgefordert informieren. Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Ihr Verständnis…“
Mit Schreiben vom 21. Mai 2024 wurde die Gemeinde davon in Kenntnis gesetzt, dass sich eine Bürgerinitiative „Ainring Dorf“ gegründet hat. Dem Schreiben ist u.a. zu entnehmen, dass der Zweck der BI ist, die Interessen vieler Bürger aus dem Dorf Ainring zu bündeln, zu kanalisieren und durch aktive Beteiligung an der politischen Diskussion die künftige Entwicklung im Dorf Ainring maßvoll und sinnhaft mitzugestalten. Es wird auch ausgeführt, dass die BI ausdrücklich dazu beitragen will, die unbedingt notwendigen Gespräche in Bezug auf die Entwicklungen im Dorf Ainring auf einer sachbezogenen Ebene zu führen. Die BI bietet sich als Gesprächspartner für die Weiterentwicklung der Bebauungsplanvorhaben „Hofhuberanger“ und „Ainring A“ an.
Gleichzeitig mit diesem Schreiben hat die BI um schriftliche Beantwortung eines 4-seitigen Fragenkataloges für eine solide Gesprächsbasis gebeten.
Obwohl diese Vorgänge alle außerhalb des förmlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens stattfinden, hat sich die Gemeinde nicht auf das förmliche Verfahren zurückgezogen. Vielmehr wurde das Gespräch mit den Vorständen der BI gesucht. Dieses hat am 09. August 2024 stattgefunden. Dabei konnten bereits einige Unklarheiten ausgeräumt werden. Ebenso wurde die Rolle des Gemeinderates und mögliche Schnittstellen mit der BI und Möglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit andiskutiert. Zusammenfassend wurde festgehalten, dass die Gemeinde den Fragenkatalog beantwortet und man sich anschließend neuerlich zusammenrufen werde, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Hier wurde Mitte September in Aussicht genommen. Die Bearbeitung hat jedoch bis Anfang Oktober gedauert.
Am 09. Oktober 2024 hat die Gemeindeverwaltung der BI die Beantwortung des Fragenkataloges zugestellt. Das Dokument umfasst 18 Seiten und es wurden 12 weitere geforderte Dokumente übersandt. Eine Reaktion der BI darauf liegt bis dato noch nicht vor.
In der Bürgerversammlung am 23. Oktober 2024 wurde die Abhaltung einer Informationsveranstaltung beantragt.
In der Sitzung des Bauausschusses am 03. Dezember 2024 wurde der Geltungsbereich „Ainring A Süd“ abgetrennt. Wann die nördlichen Bereiche und insbesondere der Bereich Hotelneubau „Neuwirtsgrundstück“ weiterbearbeitet werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.
Anhand dieser dargelegten Chronologie wird verständlich, dass sich die Gemeinde mit dem Antrag auf Abhaltung einer Informationsveranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt schwertut und es sich die Frage stellt, welcher Zweck mit diesem Antrag verfolgt wird.
Grundsätzlich hat die Gemeinde durch mehrere Bürgerinformationsveranstaltungen in verschiedenen Formaten bereits in dieser Legislaturperiode bewiesen, dass diese -über gesetzliche und formelle Beteiligungen hinaus- Formen der Bürgerbeteiligung geschätzt und praktiziert werden.
Vorliegend jedoch werden aktuell folgende Schwierigkeiten gesehen:
- Die Gemeindeverwaltung hat die Bearbeitung der vorliegenden behördlichen und privaten Stellungnahmen für den nördlichen Bereich noch nicht abgeschlossen. Das ist der BI bekannt. In einer möglichen Infoveranstaltung wird aber zurecht erwartet werden, dass bereits Aussagen zu den vorgebrachten Themen getroffen werden können. Das ist weder derzeit der Verwaltung möglich, noch dem Gemeinderat. Denn mangels abgeschlossener Ausarbeitung hat im Gemeinderat zu den Stellungnahmen noch keine Diskussion und demzufolge keine Meinungsbildung stattfinden können. Der Antrag irritiert insoweit. Denn schriftlich wurde in Aussicht gestellt, dass die BI sachbezogene, nicht emotional geführte Gespräche anbietet. Der Antrag wird nun aber zu einem Zeitpunkt gestellt, in dem der Gemeinde noch keine Reaktion der BI auf die umfänglich beantworteten Fragen und übersandten Unterlagen vorliegt. Geschweige denn weitergehende Gespräche.
- Das weitere Vorgehen war mit der BI anders vereinbart. Nach Sichtung der übersandten Unterlagen -so das Gesprächsergebnis vom 09. August 2024- wollte man sich erneut zusammenrufen um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Beides ist für den Gemeinderat nun schwierig. Der Gemeinderat als zuständiges und verantwortliches Beschlussgremium sollte die Möglichkeit bekommen, sich umfänglich in die Themen einzuarbeiten, sich eine Meinung zu bilden und für sich überlegt zu entscheiden, ob überhaupt und wenn ja, wie oder in welchen Teilen die Planungen weitergeführt oder auch beendet werden.
Dazu könnten auch -die aktuell noch nicht vorliegenden- Reaktionen der BI auf die übersandten Unterlagen von Bedeutung sein.
Bei allem Verständnis für die Ungeduld mancher Beteiligter sollte aber in Abhängigkeit der weiteren Diskussionen und Planungsprozesse der Gemeinderat frei sein in seiner Entscheidung, welche weiteren Beteiligungsformen er über das gesetzlich geforderte Maß für sinnvoll erachtet und vor allem zu welchem Zeitpunkt dies sinnvoll und zielführend ist. Immerhin wird auch erwartet, dass der Gemeinderat gut und intensiv in die Themen eingearbeitet ist. Zumindest wurde dies schon kritisch angemerkt, dass dies bislang nicht der Fall sei.
In einer Emailmitteilung vom 11. November 2024 hat der Antragsteller u.a. folgendes mitgeteilt: „Meine Sorge ist, dass wir als Bürger irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt werden und eine Bürgerinformationsveranstaltung somit überflüssig wird.“
Hierzu kann die Verwaltung mitteilen, dass diese Sorge unbegründet ist. Wenn die Bearbeitung für die ausgegliederten Bereiche wieder aufgenommen werden kann, wird weiterhin ein öffentliches, transparentes, gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren folgen. Darüber hinaus hat Bürgermeister und Verwaltung angekündigt, weiter im Gespräch mit der BI zu bleiben.
Beratung
GR Christian Stehböck wird dem Antrag zustimmen. Er unterstützt die Bürger, aber er möchte einen respektvollen Umgang. GR Dr. Friedhelm Schneider spricht die zusätzliche Arbeit an, die die kleine Fraktionsgemeinschaft leisten muss. Das Thema soll in den Gremien beraten werden. GR Bernhard Dusch findet das Verfahren transparent. Momentan gibt es keinen Mehrwert für die Bürger, da nur der Sachstand wiedergegeben werden kann. Die Bürger haben auch die Möglichkeit an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen und sich so zu informieren. GR Alois Lechner erachtet eine Bürgerinformationsveranstaltung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht notwendig. GR Bernhard Dusch ergänzt, dass der Gemeinderat immer für Gespräche und Fragen zur Verfügung steht.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag aus der Bürgerversammlung auf Abhaltung einer Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren „Neuaufstellung Ainring A“ zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 17
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4. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Hammerau B, Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Vorgang
Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Hammerau B wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Die Abwägung der Stellungnahmen wurde im öffentlichen Teil der Bauausschusssitzung am 03. Dezember 2024 durchgeführt. Das Verfahren ist somit erfolgreich abgeschlossen. Gemäß Geschäftsordnung ist der abschließende Satzungsbeschluss in der Sitzung des Gemeinderates zu fassen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Hammerau B in der Fassung vom 03.12.2024 mit Satzung und Begründung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Vergabe eines Straßennamens Baugebiet Saalachau Nord
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Vorgang
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Saalachau Nord haben bereits begonnen. Die notariellen Beurkundungen für die einzelnen Bauparzellen sind in die Wege geleitet.
Für die weitere Abwicklung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Vergabe der Straßenbezeichnung mit Hausnummernzuteilung sinnvoll.
Eine Flurnamensbezeichnung in diesem Bereich liegt nicht vor. Auch ist seitens des Grundstückseigentümers keine umgangssprachliche Bezeichnung für die Wiese bekannt.
Als diskussionsfähige Alternativen für die Namensbezeichnung werden „Auwiesenweg“ oder „Am Auwald“ vorgeschlagen.
Beratung
GR Sven Kluba fragt nach, ob es überhaupt einen Sinn macht, in einem kleinen Gebiet einen Straßennamen zu vergeben. Die ganze Saalachau hat keine Straßennamen. Erster Bürgermeister Martin Öttl erklärt, dass es 20 Parzellen sind und die Rettungsorganisationen einen Straßennamen begrüßen würden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für die Erschließungsstraße im Baugebiet Saalachau-Nord als Bezeichnung den Straßennamen „Am Auwald“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Jahresrechnung 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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6 |
zum Seitenanfang
6.1. Genehmigung über-/außerplanmäßiger Ausgaben 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
|
ö
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beschließend
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6.1 |
Vorgang
Zur formalen Feststellung der Jahresrechnung 2023 sind vereinzelt überplanmäßig angefallene Ausgaben gemäß Geschäftsordnung für den Gemeinderat zu genehmigen. Dazu legt die Kämmerei die Aufstellung der betreffenden Ausgaben mit Stand 29.11.2024 vor. Sie ist insofern Anlage zu diesem TOP. Die Finanzierung war stets gesichert, die Ausgaben waren jeweils unabweisbar.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben größer 100.000 Euro des Jahres 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6.2. Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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6.2 |
Vorgang
Die örtliche Rechnungsprüfung für das Rechnungsjahr 2023 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 21.11.2024 durchgeführt. Die Unterlagen des Eigenbetriebs Gemeindewerke Ainring waren ebenfalls Bestandteil der Prüfung. Der Vorsitzende des RPA, GR Nowak erläutert die Inhalte sowie den Prüfbericht. Im zusammengefassten Prüfungsergebnis wird festgestellt, dass es zu keinen wesentlichen Feststellungen Anlass gibt. Die im Prüfbericht aufgeworfenen Fragen oder Anregungen wurden von der Verwaltung schriftlich und mündlich erläutert.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6.3. Feststellung der Jahresrechnung 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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6.3 |
Vorgang
Nach Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben sowie der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung hat nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung die Feststellung der Jahresrechnung 2023 zu erfolgen. Das Ergebnis 2023 wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.05.2024 schriftlich durch den Jahresrechnungsbericht zur Kenntnis gebracht. Das Rechnungsergebnis beläuft sich auf 46.390.733,23 Euro.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6.4. Entlastung der Verwaltung 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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6.4 |
Vorgang
Die Jahresrechnung 2023 wurde festgestellt. Aufgrund dessen hat die Entlastung zu erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2023.
Aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nimmt der Erste Bürgermeister an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. 5. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmesatzung (BGS-FWS); Kalkulation und Anpassung der Fernwärmegebühren ab 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Vorgang
Die Fernwärmegebühren wurden aufgrund des einjährigen Kalkulationszeitraums für das Jahr 2025 kalkuliert. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde wie bereits im Vorjahr die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen.
Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2023 ergibt sich eine Überdeckung von 157.300 €. Für das Jahr 2024 wird mittels Hochrechnung bis Jahresende eine Unterdeckung von 224.000 € prognostiziert. Nach Verrechnung der Vorjahre verbleibt nach derzeitiger Prognose Ende 2024 eine Überdeckung von 146.000 € (inkl. Verzinsung der Überdeckung), die wiederum in die Vorkalkulation 2025 übernommen wird.
Den leicht gesunkenen Energiekosten (1.848 T€) stehen, durch getätigte und geplante Investitionen, steigende kalkulatorische Kosten (373 T€), steigenden Personalkosten (450 T€) und Kosten für sonstigen Unterhalt (380 T€) entgegen. Im sonstigen Unterhalt sind unter anderem die Kosten für die Reparatur des Holzheizkraftwerkes enthalten. Aufgrund steigender Neukunden rechnen wir für 2025 mit einem höheren Wärmeverkauf von insgesamt 23.480 MWh.
Trotz der stark gestiegenen Zinsen und der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2025 einbezogen. Dies ist mit den niedrigen, durchschnittlichen Realzinsen aller Darlehen im Bereich Fernwärmeversorgung zu begründen.
Die Werkleitung schlägt vor, für 2025 die Grundgebühr beizubehalten und die Verbrauchsgebühr zu erhöhen. Mit einem Anteil der Grundgebühr von rd. 23,7% am gesamten Gebührenaufkommen entspricht diese den Vorgaben aus Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG.
Dadurch ergeben sich für 2025 folgende Fernwärmegebühren (zzgl. MwSt.):
- Grundgebühr 2,40 € / Monat pro kW (unverändert)
Verbrauchsgebühr 8,5 Cent / kWh (bislang 7,8 Cent pro kWh)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis und beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmesatzung der Gemeinde Ainring (BGS-FWS) in der Fassung vom 10.12.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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8. 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS); Kalkulation und Anpassung der Wassergebühren ab 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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|
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
Vorgang
Die Wassergebühren wurden zuletzt im Dezember 2022 kalkuliert (zweijähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde in 2024 wieder die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen.
Aus der Nachkalkulation für die Jahre 2022 bis einschl. 2024 ergibt sich insgesamt eine Überdeckung von 37.214 €:
Die aufgelaufene Überdeckung i. H. v. 37.214 € ist in die neue Kalkulation für die Jahre 2025 und 2026 eingeflossen.
Getätigte sowie künftig geplante Investitionen in das Trinkwassernetz und die damit steigenden kalkulatorischen Kosten, steigende Personalkosten und eine geringere Überdeckung der Vorjahre tragen dazu bei, dass die Gebühr angehoben werden muss.
Trotz der stark gestiegenen Zinsen und der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2025 und 2026 einbezogen. Dies ist mit den niedrigen, durchschnittlichen Realzinsen aller Darlehen im Bereich Wasserversorgung zu begründen.
Da die Grundgebühr in der aktuellen Vorauskalkulation rund 25% der veranschlagten Gebühreneinnahmen beträgt, soll diese zur Entlastung der Privathaushalte mit geringem Verbrauch beibehalten und lediglich die Verbrauchsgebühr angehoben werden.
Die Werkleitung schlägt daher vor,
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Dauerdurchfluss (Q3)
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Nenndurchfluss (Qn)
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bis
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4 m³/h
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2,5 m³/h
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13,00 € / Monat
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bis
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10 m³/h
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6 m³/h
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20,00 € / Monat
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bis
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16 m³/h
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10 m³/h
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30,00 € / Monat
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bis
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25 m³/h
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15 m³/h
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45,00 € / Monat
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bis
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40 m³/h
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25 m³/h
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60,00 € / Monat
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bis
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63 m³/h
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40 m³/h
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100,00 € / Monat
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bis
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100 m³/h
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60 m³/h
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140,00 € / Monat
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- die Verbrauchsgebühr auf 2,07 €/m³ als Mischpreis aus 2,04 €/m³ für 2025 und 2,10 €/m³ für 2026 zu erhöhen
die Grundgebühr für einen Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler bei unverändert 20 €/Monat zu belassen und
das Bauwasser auf 2,70 €/m³ zu erhöhen
Beratung
GR Sven Kluba erkundigt sich nach der Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes. Es wird mitgeteilt, dass dieser 2,5% beträgt. GR Franz Wimmer sieht als Kostentreiber für den Wasserbau den Leitungsbau. Er fragt nach, ob es nicht günstiger wäre, den Leitungsbau selber durchzuführen oder ob es noch andere Möglichkeiten gibt, um zu sparen. Werkleiter Herbert Thalbauer erklärt, dass das eigene Personal schon günstiger ist, aber das Personal ist mit genügend Aufgaben beschäftigt. Kleinere Leitungsbauarbeiten werden mit eigenem Personal erledigt. Große Maßnahmen oder ganze Straßenzüge können nicht bewerkstelligt werden. Der Leitungsbau wird auf 30 Jahre abgeschrieben und das wird natürlich in der Kalkulation berücksichtigt. Ein Hauptproblem bleibt der geringe Wasserverkauf.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis und beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) in der Fassung vom 10.12.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
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9. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
|
ö
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beschließend
|
9 |
Vorgang
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium:
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vom:
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Vorgang:
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FA
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07.10.2024
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Vergabe Planungsauftrag für die ersten drei Leistungsstufen für einen Ersatzneubau Mühlbachbrücke und Hammerbachbrücke an das Planungsbüro Haumann und Fuchs
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FA
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04.11.2024
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Auftragsvergabe Beauftragung der Firma actago im Bereich der Datenschutzberatung für drei Jahre, 42.060,- €
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GR
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15.10.2024
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Auftragsvergabe Leistungen Straßenunterhalt 2024/2025 an die Firma Swietelsky 426.674,89 €
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Anfrage GR Bernhard Dusch Skaterplatz beim Fernheizwerk
Das Flurstück 2928 neben dem Heizwerk (ehemals Metzgerei Viktor) wurde ab dem 01.01.2024 von den Gemeindewerken angemietet. Die Fläche wird ganzjährig als Lagerfläche für den Heizwerk- und Wasserversorgungsbetrieb genutzt. Das Gelände ist eingezäunt und hat auf der Ostseite ein Einfahrtstor für LKW. Die Lage direkt neben dem Heizwerk und die vorhandene Einzäunung bieten optimale Nutzungsbedingungen. Eine Öffnung des Geländes für Kinder und Jugendliche ist aufgrund der Nutzung und der übertragenen Verkehrssicherungspflicht nicht möglich. Mittel- bis langfristig wird im Zuge der Transformation die Nutzung als Heizwerkgelände angestrebt.
Auftragsvergaben neue Kindetagesstätte Mitterfelden
Aluelemente 113.267,69 €, Firma Bartholomeus, Bergen
Aufzugsarbeiten 41.533,28 €, Firma Kone, Germering
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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10.12.2024
|
ö
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beschließend
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10 |
Vorgang
Buch über das DP-Camp in Ainring
GR Dr. Friedhelm Schneider berichtet, dass der Autor Jim G. Tobias das Buch über das DP-Camp in Ainring veröffentlicht hat. Der Kulturverein veranstaltet im April 2025 eine Lesung aus dem Buch.
Weihnachtsansprache
Erster Bürgermeister Martin Öttl hält seine Weihnachtsansprache. Im Anschluss bedankt sich Zweite Bürgermeisterin Rosemarie Bernauer bei allen für die gute Zusammenarbeit. Sie wünscht sich für die Zukunft im Gemeinderat eine glückliche Hand und das kluge Entscheidungen getroffen werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 13:24 Uhr