Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 16.01.2024
3 Bebauungspläne
3.1 Neuaufstellung des Bebauungsplanes Hammerau B, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
3.2 Billigungsbeschluss für den vom restlichen Bebauungsplan "Hammerau B" abgetrennten vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Maschinenbau Hammerau B" mit Auftrag an die Verwaltung, die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
3.3 Billigungsbeschluss für den verbleibenden Teil des Bebauungsplanes "Hammerau B" mit Auftrag an die Verwaltung, die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen
4 Freiwilliger Landtausch Ainring III, Teileinziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 262 Gemarkung Ainring
5 Erlaubnisverfahren gem. Art. 6 BayDSchG, Anbringen einer PV-Anlage Pfarrer-Reiter-Weg 3
6 Bekanntgaben
7 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Martin Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 16.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 16.01.2024 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 16.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 3
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3.1. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Hammerau B, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Hammerau B“ mit Begründung und integrierten Grünordnungsplan, lag in der Zeit vom 22. November bis 22. Dezember gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 34 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit eine.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Das beauftragte Planungsbüro Logoverde, Herr Hilger, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.

Beratung

GR Kluba fragt bzgl. der zu erwartenden Verkehrsentwicklung in Hammerau nach. Insbesondere die Situation an der Einmündung Sägewerkstraße / B 20, wo es bereits jetzt sehr schwierig sei gefahrlos ein- und auszufahren. Inwieweit dies beim Be-Planverfahren Berücksichtigung findet. Bgm. Öttl erläutert, dass das Problem bekannt ist, aber nicht im Bauleitplanverfahren gelöst werden kann. Er ist jedoch im Kontakt mit dem StBA TS. Erst kürzlich fand eine Besprechung statt wo auch diese Problematik besprochen wurde. Er hält die Errichtung eines Kreisverkehrs für zielführend und wird dies nachdrücklich weiterverfolgen.
GR Wimmer erkundigt sich nach den nötigen Ausgleichsflächen. Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass dies über eine Ausgleichflächenbilanzierung erfasst und geregelt wird. Diese Ausgleichsflächenbilanzierung wird derzeit final mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Weiter erkundigt sich GR Wimmer nach der der Abwasserbeseitigung, ob es hier schon Planungen gebe und ob die Beseitigung im Freispiegel möglich sei.  Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass das gemeindliche Tiefbauamt bereits Planungen erstellt, die Abwasserbeseitigung kann im Freispiegel erfolgen, Pumpwerke sind nicht nötig.
GR Ramstetter erkundigt sich nach dem privaten Einwender, ihm dürfe für seine PV-Anlage kein Nachteil entstehen. Bauamtsleiter Fuchs berichtet, dass sich bereits eine einvernehmliche Lösung abzeichnet.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Billigungsbeschluss für den vom restlichen Bebauungsplan "Hammerau B" abgetrennten vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Maschinenbau Hammerau B" mit Auftrag an die Verwaltung, die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 23.01.2024 die Abtrennung des eigenständigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Maschinenbau Hammerau B“ aus dem bereits laufenden Bebauungsplanaufstellungsverfahren Hammerau B.

Die vorliegenden Planunterlagen mit Vorhabens- und Erschließungsplan sollen nunmehr in die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB geführt werden. Ebenso wird den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gegeben. 

Beschluss

Der Bauausschuss billigt die vorliegende Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Maschinenbau Hammerau B“. Die Verwaltung wird beauftragt die Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Billigungsbeschluss für den verbleibenden Teil des Bebauungsplanes "Hammerau B" mit Auftrag an die Verwaltung, die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 3.3

Vorgang

Auf den vorhergehenden Beschluss und den Beschluss des Gemeinderates vom 23.01.2024 wird Bezug genommen.
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 23.01.2024 die Abtrennung des eigenständigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Maschinenbau Hammerau B“ aus dem bereits laufenden Bebauungsplanaufstellungsverfahren Hammerau B.

Die vorliegenden Planunterlagen für den (nach Abtrennung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Maschinenbau Hammerau B“) verbleibenden Angebotsbebauungsplan „Hammerau B“ sollen nunmehr in die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB geführt werden. Ebenso wird den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

Beschluss

Der Bauausschuss billigt die vorliegende Planung des Bebauungsplans „Hammerau B“. Die Verwaltung wird beauftragt die Verfahrensschritte gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Freiwilliger Landtausch Ainring III, Teileinziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 262 Gemarkung Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 4

Vorgang

Der freiwillige Landtausch Ainring III steht kurz vor dem Anhörungstermin. Die Prüfung der Ausarbeitung hat stattgefunden und die Beanstandungen werden gerade eingearbeitet. Die vollziehende Stelle des Amtes für ländliche Entwicklung bittet nun die Gemeinde Ainring, die Widmung des aufgelassen Teilstücks des Wegegrundstückes Fl.Nr. 262 Gemarkung Ainring aufzuheben.

Der nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg mit der Fl.Nr. 262 Gemarkung Ainring ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat seine Verkehrsbedeutung verloren.
Das mittlere Teilstück soll aufgelassen werden, der westliche Teil behält die Fl.Nr. 262 und der östliche Teil erhält die Fl.Nr. 262/1.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Gemeinde Ainring befasste sich bereits in seiner Sitzung am 03.07.2018 mit dem Freiwilligen Landtausch Ainring und stimmte diesem zu.

Vorgang:
Zwischen neun Landwirten und der Gemeinde Ainring soll auf Initiative der Landwirte ein freiwilliger Landtausch erfolgen, um Grundstücke zusammen zu legen und Grundstückszuschnitte zu verbessern, um die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern. Es sind insgesamt 38 Flurstücke betroffen. Dieser freiwillige Landtausch wird von der BBV Landsiedlung GmbH, Karolinenplatz 2, 80333 München, durch Herrn Projektleiter Georg Stark vorbereitet. Vermessung, Vermarkung und der grundbuchamtliche Vollzug erfolgen dann in weiterer Folge über das Amt für ländliche Entwicklung. 
Die Gemeinde Ainring ist mit den Flurnummern 262 (ehemalige Wegefläche, Teilflächen von ca. 326 m² westlich der Straße nach Ed –gelbe Markierung- bzw. ca. 430 m² -pink markiert- östlich der Straße nach Ed) und 261 (Teilfläche von ca.381 m²-grün markiert-) betroffen. Diese Flächen sollen jeweils den nördlich anliegenden Flurstücken zugemessen werden. Im Gegenzug erhält die Gemeinde Flächen im Ausmaß von ca. 1.137 m² -rot markiert- zusammenhängend zwischen der Gemeindestraße nach Ed und der kürzlich von den Ehegatten Mehr erworbenen Fl.Nr. 261 (Bezug: Beschlüsse FA Nr. 108 vom 17.10.2017 und GR Nr. 155 vom 21.11.2017).
Die mit dem Erwerb der Fl.Nr. 261 verfolgten Ziele bleiben mit dem Flächentausch gewahrt bzw. werden damit sogar optimiert (insbesondere Hochwasserschutzmaßnahme). Durch den neuen Zuschnitt der Grundstücke ergibt sich die Möglichkeit einer Ableitung von Oberflächenwasser des Pfarrangergrabens und es entsteht eine Fläche, um z.B. ein Sickerbecken anzulegen. Darüber hinaus sind auf den verbleibenden Restflächen z.B. ökologische Aufwertungsmaßnahmen für das gdl. Ökokonto möglich.

Die Verwaltung empfiehlt die Teileinziehung des Weges mit der Fl.Nr. 262 Gem. Ainring gem. dem beiliegenden Karten. 

Beschluss

Der nichtausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg mit der Fl.Nr. 262 der Gemarkung Ainring wird im Rahmen des freiwilligen Landtauschs Ainring III teilweise eingezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Erlaubnisverfahren gem. Art. 6 BayDSchG, Anbringen einer PV-Anlage Pfarrer-Reiter-Weg 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 5

Vorgang

Mit Schreiben vom 23.01.2024 wurde die Gemeinde Ainring von der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Stellungnahme zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Anwesen Pfarrer-Reiter-Weg 3 aufgefordert. Insbesondere wird abgefragt, ob öffentlich-rechtlich begründete Einwände gegen das Vorhaben bestehen.

Die Errichtung einer PV-Anlage ist an sich verfahrensfrei, jedoch befindet sich das Anwesen unmittelbar im Einzug des denkmalgeschützten Ensembles der Pfarrkirche. Aus diesem Grund ist für die Errichtung der PV-Anlage eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Den Beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass die PV-Anlage nicht aufgeständert wird, sondern in die Dachhaut integriert werden soll. Insoweit wird das Ortsbild nicht beeinträchtigt.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren zu. Es werden keine öffentlich-rechtlich begründeten Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 6

Vorgang

Auf Verwaltungsweg erledigte Vorhaben:
Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung folgende Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit durch den Ersten Bürgermeister behandelt und erledigt wurden:

- Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung einer Wohnanlage mit TG im Planungsbereich des Bebauungsplanes Römerstraße-Ost

- Bauvoranfrage, Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Grundstücksteilung, Abbruch des Bestandsgebäudes und Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Saalachau Hs.Nr. 95

Bgm. Martin Öttl gibt bzgl. des Freizeitgeländes nachfolgende Erklärung ab.

Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,

in der letzten öffentlichen Sitzung hat sich eine Mehrheit des Rates dazu entschieden, einen Bebauungsplan zur Ansiedlung einer Nahversorgung am Kreisverkehr am Schmidinger Weiher aufzustellen.
Vorausgegangen waren über Jahre ausführliche Bewertungen von verschiedenen Standorten rund um und in Mitterfelden.

Die Diskussion war meiner Meinung nach sehr gut, doch ab und an kam es immer wieder zu emotionalen Wortmeldungen bis hin zu Beschimpfungen („Besch…“), die ich persönlich nicht gut fand.
Für das tragen der Ansiedlung der gemeindlichen Versorgung war es den Räten wichtig eine anderweitige Lösung für die Schul- und Freizeitsportanlage zu finden.
Ein Ausspielen von Infrastruktur der Bevölkerung gegen die Vereine fand und finde ich nicht gut, denn wir brauchen beides.
Dies möchte ich an der Stelle nochmals klar herausstellen es ist kein „entweder oder“ sondern Einkaufsmöglichkeit und Sportfreizeitanlage brauchen wir.

Ich möchte deshalb heute kurz ankündigen, dass ich die Finanzverwaltung der Gemeinde gebeten habe, für die kommenden Haushaltsberatungen 2024 entsprechende Finanzen für die Schaffung einer Schul- und Freizeitsportanlage
auf dem Schulsportgelände in Mitterfelden vorzusehen.
Ich konnte in der vergangenen Sitzung nicht darüber berichten, weil die Gespräche insbesondere mit der Schulleitung noch nicht so weit gediehen waren. 

Beantragt ist seit 2018 von der CSU bzw. vom FC Hammerau ein Allwettersportplatz mit Flutlicht.
Die Kosten bzw. erforderlichen Steuermittel dafür dürften im Millionenbereich liegen.
Die damaligen Planungsüberlegungen waren noch nicht abgeschlossen und wurden bis auf weiteres zurückgestellt.

In den Haushaltsberatungen sollen nun für das Jahr 2024 entsprechende Gelder für die Planung der Schul- und Freizeitsportanlage eingestellt werden.
Konkret könnte der absolut sanierungsbedürftige und in die Jahre gekommene Schulsportplatz in einen Allwetterplatz mit Flutlicht umgebaut werden.
Zusätzliche Überlegungen könnten auch mit der sanierungsbedürftigen Tartananlage getroffen werden, um die Schul- und Freizeitsportanlage weiter auszubauen und zu ertüchtigen.

Zudem könnten wir in einem mehrstufigen Konzept darstellen und planen, dass nördlich des TuS-Vereinsheim ein Freizeitgelände mit weiteren Sportarten ihren Platz finden.
Den dafür benötigten Parkplatz, der ohnehin nur im Sommer für das Schwimmbad benötigt wird, müssten wir an anderer Stelle prüfen. Ein neues Grundstück neben dem Schwimmbad sollte man noch obendrauf für künftige Erweiterungen des Freizeitangebotes sichern.

Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass wir unabhängig von den Bebauungsplanung zum Nahversorger auf unseren gemeindlichen Flächen planen können und zeitlich nicht in Verbindung zu weiteren Baumaßnahmen stehen. 

Ich lade deshalb schon heute alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ein, die Haushaltsplanung an dieser Stelle positiv mit zu begleiten und den Weg für konkrete Planungen und Umsetzungen in den Jahren 2025, 2026 und fortfolgende freizumachen.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.02.2024 ö beschließend 7

Vorgang

GR Ramstetter fragt nach der angedachten Ortsbesichtigung des Feuerwehrhauses Thundorf, wann dies stattfinden könnte. Bgm. Öttl berichtet, dass dies mit dem Gemeinderat stattfinden soll. Er wird in Absprache mit dem Kommandanten einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Weitere Anfragen lagen nicht vor. Ende der öffentlichen Sitzung um 17.44 Uhr.

Datenstand vom 20.11.2024 15:25 Uhr