Datum: 21.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 10.12.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Vorgang
Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2024 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.
Beratung
GR Bernhard Dusch möchte in der Beratung zu TOP 3 seine Wortmeldung ergänzt haben. „Der Gemeinderat steht immer für Gespräche und Fragen zur Verfügung.“
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den geänderten öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download Niederschrift GR 10.12.24 öffentlich.pdf
zum Seitenanfang
3. Anpassung der Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen mit Änderung der Gebührensatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Vorgang
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 24.01.2023 erfolgte die 16. und derzeit letzte Änderungssatzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen. In dieser wurden zum 01.09.2023 die Kinderkrippen- und Kindergartengebühren sowie die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung schrittweise angehoben. Zudem wurde die Geschwisterermäßigung auf 30 % für jedes weitere Kind angepasst.
In der Regel erfolgt eine Gebührenerhöhung alle zwei Jahre. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte zwischen 01.09.2019 und 01.09.2023 keine Gebührenerhöhung, um die Familien nicht weiter zu belasten. Gemäß Vorgaben des Gemeinderates aus den vorangegangenen Jahren legt die Verwaltung einen Entwurf zur turnusgemäßen Anpassung der Gebühren in den Kindertagesstätten vor.
Für die Kinderkrippen- und Kindergartengebühren wurde seitens der Verwaltung ein Vergleich der Kinderbetreuungsgebühren mit anderen Landkreiskommunen (als Anlage beigefügt) angefertigt. Es ist nach Auffassung der Verwaltung unabdingbar, die Nutzungsgebühren auch in Hinblick auf die weiter erheblich steigenden Personal- und Energiekosten zu erhöhen.
Die Personalkosten sind zwischen 01.04.2019 und 01.03.2024 um durchschnittlich 18,85% gestiegen. Im Vergleich dazu wurden in diesem Zeitraum die Gebühren (für die aktuell buchbaren Zeiten) für die Kinderkrippe um durchschnittlich 4,82% und für den Kindergarten um durchschnittlich 9,06% erhöht. Durch die angestrebte Gebührenerhöhung zum 01.09.2025 soll zudem der noch ausstehenden Tariferhöhung 2025 entgegengewirkt werden, diese dürfte erneut nicht unerheblich ausfallen. Die Tarifverhandlungen dazu werden erst im März 2025 abgeschlossen sein.
An dieser Stelle wird angemerkt, dass die Kommunen, welche im Vergleich der Kinderbetreuungseinrichtungen über dem Landkreisdurchschnitt liegen, die Gebühren bereits zum 01.09.2024 angepasst haben. Kommunen, welche unter dem Durschnitt liegen, werden auf Nachfrage hin überwiegend auch eine Gebührenerhöhung zum 01.09.2025 vollziehen, dadurch gilt eine nachträgliche Erhöhung der jeweiligen Landkreisdurchschnitte als gesichert.
Erhöhung der Kindergartengebühren
Bei den Kindergartengebühren liegt die Gemeinde aktuell im Schnitt 14,66 € pro derzeit buchbarer Buchungskategorie unter dem Landkreisdurchschnitt. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss schlägt dem Gemeinderat eine Gebührenerhöhung von 15,00 € je Buchungszeitkategorie vor, beginnend ab Kategorie > 3 bis 4 Std. (von 100,00 € auf 115,00 €).
Es muss angemerkt werden, dass die Eltern durch die Gebührenerhöhung nur minimal belastet werden, da der Freistaat Bayern jedes Kind ab drei Jahren seit April 2019 mit 100,00 € im Monat bezuschusst. Vor der Gewährung des Zuschusses waren die Kindergartengebühren für die Gebührenzahler daher deutlich höher als jetzt. Bis einschließlich März 2019 mussten die Eltern für die niedrigste Buchungskategorie von > 3 bis 4 Std. einen Elternbeitrag in Höhe von 80,00 € monatlich entrichten. Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 45.000,00 €/Jahr.
Erhöhung der Krippengebühren
Bei den Kinderkrippengebühren liegt die Gemeinde aktuell im Schnitt 36,78 € pro derzeit buchbarer Buchungskategorie unter dem Landkreisdurchschnitt. Hier schlägt der Verwaltungs- und Finanzausschuss eine Verdoppelung der jeweiligen Gebühren pro Buchungskategorie vom Kindergartenbereich vor. Dadurch würde man nach aktuellem Stand ebenfalls leicht über dem Landkreisdurschnitt liegen und würde noch folgende Gebührenerhöhungen der Nachbarkommunen abfedern.
Die Gebührenerhöhung in diesem Bereich wird als gerechtfertigt erachtet, da Krippenkinder aufgrund ihres Alters und Könnens definitiv mehr Aufmerksamkeit und Betreuung durch die jeweiligen Mitarbeiter/innen benötigen. Aufgrund des erhöhten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwands werden diese Kinder nach den Reglungen des BayKiBiG mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0 (Kindergartenkinder 1,0) gefördert. Auch im Bereich der Kinderkrippe werden die Eltern auf ihren Antrag hin beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) seit Januar 2020 in Höhe von 100,00 € monatlich entlastet.
Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 29.000,00 €/Jahr.
Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde sind gehalten, Ihrerseits die Gebühren an die der Gemeinde anzupassen, so dass gleiche Gebühren in allen Einrichtungen im Gemeindebereich bestehen. Dadurch können die jährlichen Defizite dieser beiden Kindertagesstätten ebenfalls vermindert werden.
Erhöhung der Gebühren in der Nachmittagsbetreuung
Im Bereich der Nachmittagsbetreuung schlägt die Verwaltung eine Gebührenerhöhung in Höhe von 10,00 € pro Buchungskategorie vor. Durch die zusätzliche Gruppe seit 11/2021 sind auch in diesem Bereich die Personalkosten enorm gestiegen.
Bezogen auf die derzeitige Belegung ergeben sich dadurch Mehreinnahmen in Höhe von ca. 10.000,00 € /Jahr.
Beratung
GR Wolfgang Hirner wundert sich darüber, dass der Verwaltungs- und Finanzausschuss in der Vorberatung über den ursprünglichen Vorschlag des Kämmerers hinausgegangen ist. Die Gemeinde Ainring ist schließlich eine reiche Gemeinde, die Kinderbetreuung muss ihr daher etwas wert sein. Zudem moniert er, dass die Lasten ungleich verteilt sind. Seine Fraktion schlägt daher vor, alle Beträge pauschal um zehn Prozent zu erhöhen, da alles andere nicht nachvollziehbar ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung vom 21.01.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
4. Anpassung der Gebühren für das Erlebnisbad Ainring - 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Erlebnisbad Ainring
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Vorgang
Letztmals zum 01.04.2023 wurden die Benutzungs- und Eintrittsgebühren des Erlebnisbades durch den Gemeinderat angepasst. Bedingt durch die deutlich gestiegenen und absehbar weiter erheblich steigenden Ausgaben, ist eine Anpassung der Eintrittsgebühren aus Sicht der Finanzverwaltung nötig. Dies auch in Hinblick darauf, dass die Gebühren für mehrere zukünftige Jahre gelten sollen und die tariflichen Lohnsteigerungen als auch die normalen inflationsbedingten Mehrausgaben – insbesondere die erheblichen Energiekosten u. künftig erhöhten kalk. Kosten durch die Sanierungsarbeiten (Sprungturm u. neue Riesenrutsche) - damit etwas abgefedert werden sollen. Ein wie in der Vergangenheit geschehen zu langes Abwarten von nötigen Erhöhungen sollte möglichst nicht mehr stattfinden. Der Kostendeckungsgrad im Erlebnisbad belief sich nach Corona (Badesaison 2022, 2023 und 2024) zwischen 35 % und 39 %, wobei der gebührenbedingte Kostendeckungsgrad zwischen 26 % und knapp 33 % lag. Die Defizite lagen zwischen 464.000 €/Jahr und 523.000 €/Jahr (ohne Vermögenshaushalt, aber inkl. kalk. Kosten). Die Verluste werden also zu einem ganz wesentlichen Teil vom „Nichtnutzer“ (= Steuerzahler) getragen.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss schlägt dem Gemeinderat folgende neuen Gebühren vor:
*Schüler einer allgemeinbildenden Schule, ordentlich Studierende an Uni/FH vom vollendeten 18. bis max. zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Nachweis (Schülerausweis oder Immatrikulationsbescheinigung). Ansonsten Kinderregelung bis 18 Jahre.
**Für Kinder von 6 bis 18 Jahren, Schüler und Studenten bis max. 25 Jahre, Ehrenamtskarteninhaber und Schwerbehinderte ab GdB von 50 %, jeweils mit Nachweis.
Durch die im Schnitt ca. 15 %-ige Erhöhung (die für ca. 3 Jahre gelten sollte – somit im Schnitt p.a. etwa 5 % Erhöhung) könnten – bezogen auf die Basis des Jahres 2024 - ca. 38.000 € mehr an Eintrittsgeldern p.a. erwirtschaftet werden. Der KDG durch Gebühren würde sich damit auf ca. 38 % erhöhen.
Beratung
GR Wolfgang Hirner äußert sich, dass er den ursprünglichen Vorschlag des Kämmerers im Verwaltungs- und Finanzausschuss sehr gut fand und er weiterhin für eine Erhöhung der Eintrittspreise um 10 Prozent ist.
GR Dr. Friedhelm Schneider findet die Formulierung unglücklich, dass die Kosten von den Nichtnutzern getragen werden. Das Schwimmbad hält er für ein Aushängeschild der Gemeinde. Er würde es begrüßen, wenn Schwimmen als Schulsport mehr in den Fokus rücken würde. Des Weiteren bittet er darum zu prüfen, wie hoch die Einsparung an Energiekosten wäre, wenn man für das 50-Meter-Becken eine Abdeckung anschaffen würde. Auch könnte man die Attraktivität des Schwimmbades mit Aktionen wie Beach-Volleyball-Turnieren oder Disko-Schwimmen erhöhen. Kämmerer Thomas Schlosser erklärt, dass eine Abdeckung zuletzt 2018 geprüft wurde – mit dem Ergebnis, dass diese zum damaligen Zeitpunkt nicht wirtschaftlich gewesen wäre. In der vergangenen Amtsperiode versuchte der Arbeitskreis Schwimmbad, die Attraktivität zu verbessern. Sonderveranstaltungen wie Familientage oder Vollmondschwimmen haben allerdings zu keiner Erhöhung der Besucherzahlen geführt, sondern lediglich zu höheren Personalkosten. GR Dr. Schneider bittet darum, die Prüfung der Abdeckung einsehen zu dürfen.
GR Ernst Peter hält die vorgeschlagenen Erhöhungen für moderat. GR Franz Wimmer ist ebenfalls der Meinung, dass die Preise den Bürgern zumutbar sind, zumal viele Nachbargemeinden Ainring um das Schwimmbad beneiden. Viele Kommunen können sich kein Schwimmbad mehr leisten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Erlebnisbad Ainring in der von der Verwaltung vorliegenden Fassung mit Stand vom 21.01.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
5. Anpassung der Benutzungsordnung für die Sporthalle, die Turnhallen und den Mehrzweckanbau der Gemeinde Ainring i.d.F. v. 01.07.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Vorgang
In der Benutzungsordnung für die Sporthalle, die Turnhallen und den Mehrzweckanbau der Gemeinde Ainring in der aktuell gültigen Fassung vom 01.07.2023 sind unter Ziffer
III. die Benutzungsentgelte bei Veranstaltungen geregelt.
So heißt es:
„III. Benutzungsentgelte bei Veranstaltungen
1. Erhebung
a) Die Gemeinde erhebt für die Nutzung von nicht gemeindeansässigen Vereinen ein Entgelt von 700,00 € pro Veranstaltungstag. Für den Kiosk ist eine Gebühr von 50,00 € pro Tag fällig. Die Reinigung ist im Preis inbegriffen.
b) Bei gemeindeansässigen Vereinen wird bei den für den Vereinszweck dienenden Veranstaltungen/Nutzungen kein Entgelt erhoben. Lediglich für den Kiosk ist eine Gebühr in Höhe von 50 € pro Tag fällig. Wird der Kiosk weniger als einen halben Tag genutzt, hat der/die Mieter/in ein reduziertes Entgelt von pauschal 25 € zu zahlen.“
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die „Kioskgebühr“ immer wieder für leidige Diskussionen gesorgt hat. Angesichts der Tatsache, dass die Sporthalle Mitterfelden Benutzungsgebühren in Höhe von lediglich 900 € durch die „Kioskgebühr“ eingebracht hat (ausschließlich von Ainringer Vereinen) und ein Nachweis, ob der Kiosk tatsächlich benutzt wird ohnehin nur schwer zu erbringen ist, schlägt die Verwaltung vor, auf die Erhebung der Kioskgebühr zu verzichten. Im Gegenzug wird es für erforderlich gehalten, die Tagespauschale für Veranstaltungen von bisher 700,00 € pro Tag auf 1.100 € pro Tag zu erhöhen. Damit ist eine Angleichung an vergleichbare Hallen in umliegenden Gemeinden gegeben.
Beim Mehrzweckanbau an der GS Thundorf ergibt sich zusätzlich, dass dieser teilweise durch Private für z. B. Sektempfänge vor Trauungen gebucht wird. Hierfür griff die „Kiosknutzungsgebühr“ von 50 € pro Veranstaltung. Diese Regelung sollte grundsätzlich weiter enthalten bleiben, jedoch in Nutzungspauschale umbenannt werden. Damit sind die Aufwendungen für Reinigung, Energie und Verwaltungsleistungen abgegolten. Auch nutzen diesen Raum teilweise kirchliche Einrichtungen (z. B. Pfarrei oder Pfarrgemeinderat). Diese sind aber nicht als Vereine zu verstehen, weshalb die kirchlichen Einrichtungen der Gemeinde noch mit aufgenommen werden sollten.
Beratung
GR Christian Stehböck bittet darum, die Blaulichtorganisationen mit einzubeziehen. Diese sind laut 1. BGM Martin Öttl bereits inbegriffen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Benutzungsordnung für die Sporthalle, die Turnhallen und den Mehrzweckanbau der Gemeinde Ainring dahingehend zu ändern, dass das Nutzungsentgelt für Veranstaltungen auf 1.100 € pro Tag festgesetzt wird. Für gemeindeansässige Vereine und die in der Gemeinde ansässigen Pfarreien wird bei den für den Vereinszweck dienenden Veranstaltungen/Nutzungen weiterhin kein Entgelt erhoben. Die Kiosknutzungsgebühr entfällt künftig komplett bei Vereinsnutzungen. Neu eingefügt werden soll Buchstabe „c) Bei Nutzung des Mehrzweckanbaus der Grundschule Thundorf für private Zwecke anlässlich Stehempfängen o. ä. wird eine Nutzungspauschale von 75 € erhoben“. Die Regelungen sollen für Nutzungen ab dem 01.01.2025 gelten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Ortsrecht; Erlass einer Satzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Vorgang
Die Gemeinde Ainring betreibt in der Hallerstraße im Ortsteil Perach eine Obdachlosenunterkunft. Grundsätzlich sind die eingewiesenen Personen kooperativ und halten sich an die Vorgaben und Regeln. In der jüngeren Vergangenheit kam es leider vermehrt zu Problemen mit einem Bewohner. Gespräche und regelmäßige Kontrollen führten zu keiner Verbesserung der Situation. Die Nachbarschaftssituation war und ist angespannt.
Um für solche Fälle rechtliche Sanktionen ergreifen zu können, haben viele Kommunen eine Satzung für die Unterbringung von Obdachlosen erlassen. Die Verwaltung hat dadurch mehr Handlungsspielraum. Bei Verstößen können z.B. Bußgelder verhängt werden. Die Praxis bei anderen Kommunen hat gezeigt, dass diese Maßnahmen auch durchsetzbar sind. Forderungen aus dem öffentlichen Recht können selbst von der Verwaltung durchgesetzt werden. Deshalb bittet die Verwaltung um den Erlass der entsprechenden Satzung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Fassung vom 21.01.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download Obdachlosenunterkunftssatzung.pdf
zum Seitenanfang
7. Ortsrecht; Erlass einer Kostensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Vorgang
Die Benutzung der Obdachlosenunterkunft ist für die eingewiesenen Bewohner nicht kostenlos. Die Gemeinde kann eine entsprechende Nutzungsentschädigung verlangen. Da es sich nur um eine Notunterkunft handelt und die Ausstattung entsprechend gering ist, ist die Entschädigungshöhe den Umständen anzupassen. Die Höhe der Entschädigung und die Nebenkosten sind in einer entsprechenden Kostensatzung zu regeln.
Die Nutzungsentschädigung soll 7,- €/m² betragen. Die Nebenkosten belaufen sich auf 70,- € pro Monat.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Kostensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Fassung vom 21.01.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download Kostensatzung Obdachlosenunterkünfte.pdf
zum Seitenanfang
8. Bekanntgaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Vorgang
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Gremium:
|
vom:
|
Vorgang:
|
GR
|
12.11.2024
|
Ersatzbeschaffung Bauhoffahrzeug, Gekauft wird ein „APZ 1003 M“ als Neufahrzeug der Firma Henne/Hansa inkl. Umbaukosten für 168.425,91 €
|
GR
|
12.11.2024
|
Reparatur Holzkesselanlage Fernheizwerk wurde an die Firma Kohlbach für 199.865,21 € netto vergeben
|
Neubau Kindertagesstätte Mitterfelden
Auftragsvergabe Holz-Alu-Fenster erhielt die Firma Dandl aus Fridolfing für 273.968,94 €.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.01.2025
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Vorgang
Keine
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.02.2025 10:49 Uhr