Datum: 14.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 03.12.2024
3 Bauleitpläne von Nachbargemeinden
3.1 Stadt Freilassing, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Nördliche Erweiterung Industriegebiet Süd" und Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nördliche Erweiterung Industriegebiet Süd - Vorhaben Dankl"
4 Bauanträge
4.1 Erweiterung der bestehenden Lagerboxen und Bau einer Überdachung in der ehem. Kläranlage in Bruch
5 Bekanntgaben
5.1 Wals-Siezenheim - Bekanntgabe UVP-Verfahren „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“ der Kaindl Energy GmbH; Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung
5.2 Verschiedenes
6 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Martin Öttl fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 03.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö beschließend 2

Vorgang

GR Martin Unterrainer erscheint um 16.31 Uhr zur Sitzung.
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 03.12.2024 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.


Beratung: 

GR Josef Ramstetter äußert, dass er zum Bebauungsplan Ainring Süd eine Wortmeldung abgegeben hat. Er bittet, diese im Protokoll zu ergänzen. 

Ebenso bittet GR Sven Kluba, zum Tagesordnungspunkt „Ansiedlung der Firma Lidl in Freilassing“ aufzunehmen, dass er die Anfrage gestellt hat, ob der aktuell schon bestehende Lidl-Markt bestehen bleibt oder durch die Neuansiedlung des Lidl-Marktes in der Sägewerkstraße ersetzt wird. 

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 03.12.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauleitpläne von Nachbargemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö beschließend 3
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3.1. Stadt Freilassing, 38. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Nördliche Erweiterung Industriegebiet Süd" und Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Nördliche Erweiterung Industriegebiet Süd - Vorhaben Dankl"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö beschließend 3.1

Vorgang

Sachverhalt:
Die Stadt Freilassing beteiligt die Gemeinde Ainring zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freilassing und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nördliche Erweiterung Industriegebiet Süd – Vorhaben Dankl“.

Der Betrieb Dankl Dampfsysteme ist derzeit bereits in Freilassing ansässig und beabsichtigt aufgrund der am dortigen Standort fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten eine Standortverlagerung.

Das Planungsgebiet liegt im Süden der Stadt Freilassing an der Traunsteiner Straße und ist derzeit durch einen teilweise bepflanzten Wall vom bestehenden „Industriegebiet – Süd“ getrennt. Der nördlich des Walles gelegene Teil des Planungsgebietes ist ebenso wie die westlich, nördlich und östlich angrenzenden Flächen derzeit als Wiese intensiv landwirtschaftlich genutzt. Zum Schutz des weiter nördlich gelegenen Baugebietes „Hofham–Schaiding“ soll wieder ein bepflanzter Schutzwall am Rande des neuen Gewerbestandortes hergestellt und der bestehende Wall entfernt werden.

Ziel des Vorhabens ist die Schaffung weiterer hochwertiger Gewerbeflächen für ein heimisches Unternehmen im unmittelbaren Anschluss an bestehende gewerbliche Nutzungen.

Der Geltungsbereich der Planungen erstreckt sich nördlich der Traunsteiner Straße bis zur Abzweigung der Schaidinger Straße unmittelbar im nördlichen Anschluss an das „Industriegebiet Freilassing – Süd“ und weist eine Größe von rund 1,5 ha auf.

Das Planungsgebiet ist im derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Freilassing überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft und zum Teil als sonstige Grünfläche dargestellt. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird im Rahmen der 38. Änderung im Parallelverfahren geändert.

Das Planungskonzept sieht im Westen eine Halle mit Verwaltungsgebäude vor. Davor sind an der Südseite private Stellplätze angeordnet. Im Osten ist eine dreiseitig umschlossene Carportanlage geplant. Die Fläche dazwischen soll als Rangier- und Lagerfläche genutzt werden.

Bewertung:
Der Wunsch einer Neuansiedlung der Firma Dankl Dampfsysteme ist seit geraumer Zeit bekannt. Die Gemeinde Ainring begrüßt ausdrücklich, dass für diese renommierte einheimische Firma nun ein geeigneter Standort gefunden wurde und damit das Unternehmen in der Region ansässig bleibt und Arbeitsplätze gesichert und neu geschaffen werden können.

Die vorliegenden Planentwürfe bedürfen jedoch einer Ergänzung oder Klarstellung im Hinblick auf das in § 2 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) verankerte interkommunale Abstimmungsgebot. Bislang sind die Planungen mit der Gemeinde Ainring nicht besprochen oder abgestimmt worden. Nach überschlägiger Beurteilung sollten diese Anpassungen jedoch ohne weitreichende Auswirkungen auf das Planvorhaben möglich sein.

Konkret geht es der Gemeinde Ainring um den mit der Stadt Freilassing vereinbarten Suchkorridor für eine mögliche künftige Westtangente.
Dieser Suchkorridor wurde im Zuge der Gespräche zur Neuaufstellung der Flächennutzungspläne der Gemeinde Ainring und der Stadt Freilassing vereinbart. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring wurde – mit Darstellung des gemeinsam vereinbarten Suchkorridors – Anfang 2020 zum Abschluss gebracht. Die Stadt Freilassing hat die zeitgleich begonnene Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes seinerzeit nicht weitergeführt.

Der Suchkorridor umfasst (im südlichen Bereich bis hin zur Bundesstraße 304) einen Bereich von in etwa Höhe Kreisstraße BGL 18 im Westen bis zur Traunsteiner Straße auf Stadtgebiet Freilassing im Osten. 

Ebenso wurde in einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Freilassing und der Gemeinde Ainring zur verkehrsmäßigen Erschließung eines Bauvorhabens im Industriegebiet Süd in Freilassing und eines Logistikzentrums in Ainring vom 07./08. November 2005 in der Präambel vereinbart, dass Einigkeit zwischen der Stadt Freilassing und der Gemeinde Ainring besteht, dass der Kreisverkehr und die nördlich anschließende Traunsteiner Straße als Bestandteil einer künftigen Westtagente gesehen wird, welche die Bundesstraße 304 auf einer noch näher zu bestimmenden Trasse mit der Staatsstraße 2104 verbinden soll.

Die Gemeinde Ainring strebt eine Realisierung der Westtangente aktuell nicht an. Dennoch sollte künftigen Generationen nicht die Möglichkeit einer Realisierung innerhalb des vereinbarten Suchkorridors genommen werden, indem Teile des Suchkorridors überbaut und ein späterer Anschluss an die Traunsteiner Straße damit faktisch unmöglich gemacht werden. 

In Ziffer 9, Abschnitt „Verkehr“ der Begründung zum Bebauungsplan wird zwar folgendes ausgeführt:
„Der Korridor für eine künftige Westtangente ist nachrichtlich dargestellt. Dieser wird von Bebauung freigehalten, so dass eine spätere Realisierung möglich wäre.“
Allerdings ist der Korridor nur im Bebauungsplanentwurf dargestellt, nicht im Entwurf der Flächennutzungsplanänderung. Außerdem ist auf der Fläche des Korridors ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 3 m vorgesehen, welcher zugleich als ökologische Ausgleichsmaßnahme fungiert.

Diese Maßnahmen sind durchaus geeignet, für eine spätere Realisierung einer möglichen Westtangente zumindest in diesem Bereich eine Planungsschranke darzustellen und einen Anschluss an die Traunsteiner Straße faktisch auszuschließen. Der oben genannte Hinweis in der Begründung zum Bebauungsplan ist insoweit nicht ausreichend.

Demzufolge schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Freilassing prüfen möge, ob angesichts dieser Planung eine Realisierung der Westtangente im gesamten Darstellungsbereich des Suchkorridors noch möglich wäre. Dabei wäre insbesondere von Interesse, ob sichergestellt werden kann, dass der Lärmschutzwall ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch geändert werden könnte. Denkbar wären hier evtl. vertragliche Lösungen, die der Stadt Freilassing Zugriffsrechte auf die entsprechende Fläche einräumt um beispielsweise den Wall zu beseitigen und durch eine Lärmschutzwand zu ersetzen.

Jedenfalls geht es der Gemeinde Ainring darum, dass der östliche Teil des Suchkorridors (auf dem der Lärmschutzwall und die ökologischen Ausgleichsflächen eingezeichnet sind), nicht wegfällt. Die im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) im südwestlichen Planbereich nachrichtlich eingezeichnete Schleppkurve kann nicht nachvollzogen werden. Diese führt nur nach Westen, also Richtung Perach und wäre hinsichtlich der Breite und der Führung ungeeignet als Anschluss an die Traunsteiner Straße.

Weiters wird gebeten, den Suchkorridor auch in den Entwürfen der Flächennutzungsplanänderung darzustellen.

Ansonsten wird die Planung wie dargelegt ausdrücklich begrüßt.


Beratung:

GR Franz Wimmer erkundigt sich, wie verbindlich solch eine Zweckvereinbarung ist. Außerdem möchte er wissen, wie groß die Firma Dankl ist und wie viele Mitarbeiter sie hat. Bauamtsleiter Thomas Fuchs hat Details zur Firma nicht parat, erklärt aber, dass es sich um eine sehr renommierte Firma handelt, die schon lange einen Standort sucht und über die man froh sein kann, wenn sie in der Region bleibt. Ob man die Zweckvereinbarung rechtlich durchsetzen kann, ist nicht klar. Dennoch ist diese gut geeignet, den Nachweis zu führen, dass der Suchkorridor gemeinsam festgelegt wurde. Die Formulierung in der Zweckvereinbarung ist diesbezüglich auch sehr eindeutig. In der Argumentation ist die Zweckvereinbarung in jedem Fall hilfreich.
GR Josef Ramstetter ärgert die Bezeichnung „landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche“. Solche Flächen sieht er als beste Nahrungsgrundlage. Er ist dagegen, sie zuzubauen. Seiner Ansicht nach sind die Freilassinger selbst schuld, indem sie sich alles mit Gewerbe zugebaut haben und die Verkehrsplanung verschlafen haben. Er möchte nicht, dass der Schwerlastverkehr über das Gebiet der Gemeinde Ainring verläuft. Er schlägt eine alternative Planung vom Schwimmbad Freilassing über Haberland im Norden Freilassings vor. Bürgermeister Martin Öttl verweist darauf, dass man die Traunsteiner Straße nicht mehr anschließen kann, wenn der Korridor zugebaut wird. Der Bauamtsleiter erklärt, dass die Bezeichnung „landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche“ keine Böswilligkeit beinhaltet. Es handelt sich stattdessen um eine Begrifflichkeit, die in den Umweltberichten die Wertigkeit der Fläche aus naturschutzfachlicher Sicht beschreibt. 
GR Sven Kluba erklärt, dass die Gemeinde Ainring derzeit zwar nicht die Westtangente verwirklichen möchte, dass es aber die Vereinbarung gibt, dass der Anschluss der Tangente über den Kreisverkehr an der Traunsteiner Straße erfolgen soll. Nun schließt Freilassing die Möglichkeit, dass der Anschluss umgesetzt werden kann. Um den Korridor auf beiden Seiten aufrecht zu erhalten, schlägt er vor, die Beschlussvorlage deutlicher zu formulieren. Es soll sichergestellt werden, dass der Anschluss nicht überbaut wird. 
GR Martin Unterrainer betont, dass der Korridor nicht anzugreifen ist, solange über die Westtangente nichts entschieden ist. Der Bauamtsleiter erklärt, dass man nicht in die Planungen der Nachbarstadt Freilassing eingreifen möchte. Es sollte aber untersucht werden, ob eine spätere Änderung noch möglich wäre, falls die Tangente verwirklicht wird. 
GR Sven Kluba möchte klären lassen, ob der Korridor noch nutzbar ist, denn das Grundstück ist weg und man kann die Fläche für die Westtangente nicht mehr nutzen. Der Bauamtsleiter ergänzt, dass verhindert werden soll, dass der östliche Teil des Suchkorridors wegfällt. Dies könnte beispielsweise gewährleistet werden, wenn sich die Stadt Freilassing Zugriffsrechte auf die entsprechende Fläche einräumen lässt. GR Sven Kluba hält dies nicht für ausreichend. Die Gemeinde Ainring dürfe nicht zulassen, dass die mit der Zweckvereinbarung eröffnete Möglichkeit verbaut wird. Der Beschluss soll daher strenger formuliert werden. Die Gemeinde Ainring steht zu den Zusagen, die Stadt Freilassing soll auch zu der Vereinbarung stehen. Die Gemeinde Ainring will, dass die Vereinbarung eingehalten wird. 
GR Josef Ramstetter fordert, komplett abzulehnen, sonst gleitet das der Gemeinde Ainring aus der Hand. Der Bauamtsleiter verweist darauf, dass die Gemeinde – wie hier – sowohl bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung als erstem Verfahrensschritt als aber auch bei der offiziellen Behördenbeteiligung nach §4 Abs. 2 BauGB beteiligt werden muss. Auch dann kann man noch reagieren, wenn man weiß, wie die Nachbarstadt auf die Stellungnahme der Gemeinde reagiert hat. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend der Diskussionsbeiträge angepasst.

Beschluss

Die Gemeinde Ainring bittet darum, sicherzustellen, dass angesichts dieser Planung eine Realisierung der Westtangente im gesamten Darstellungsbereich des Suchkorridors noch möglich ist und der Korridor auch freigehalten wird. Weiters wird gebeten, den vereinbarten Suchkorridor auch in den Entwürfen der Flächennutzungsplanänderung darzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö beschließend 4
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4.1. Erweiterung der bestehenden Lagerboxen und Bau einer Überdachung in der ehem. Kläranlage in Bruch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö beschließend 4.1

Vorgang

Auf dem Gelände der ehemaligen (gemeindlichen) Kläranlage in Bruch sind bereits einige Lagerboxen errichtet worden. Diese Lagerboxen werden vom Bauhof genutzt und reichen leider nicht mehr aus. Daher sollen diese Lagerboxen erweitert und zugleich eine Überdachung errichtet werden.

Planungsrechtliche Situation: 
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und muss nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt werden.
Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ainring ist das Areal als Sondergebiet für Bauhof und Versorgung dargestellt.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt, die Unterschriften wurden eingeholt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Die Errichtung weiterer, notwendiger Lagerboxen mit Überdachung macht aus wirtschaftlicher Sicht Sinn und verbessert die Lagerkapazitäten.
Der Standort und insbesondere die zur Überbauung vorgesehene Fläche ist als Bauhoflager vorgeprägt und die Nutzung entspricht den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes.
Weitere, in § 35 Abs. 3 BauGB genannte öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt. 
Somit sind die in § 35 Abs. 2 BauGB genannten planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.


Beratung:

GR Ludwig Moderegger erwähnt, dass man auch gleich an die Überdachung für die neue Bühne denken soll, wenn man dort schon baut. GR Sven Kluba fragt nach, was in die Boxen kommt. Humus, Schnittgrün, Gehölz und Kehrgut, erklärt BGM Martin Öttl. GR Kluba äußert, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss vor Jahren das Gelände angeschaut und die Anregung gegeben hat, zu prüfen, welche Materialien dort tatsächlich notwendig sind zu lagern. Er bittet, diese Idee des Rechnungsprüfungsausschusses aufzugreifen.

Beschluss

Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegenden Bauantrag auf Erweiterung der Lagerboxen und Bau einer Überdachung gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö beschließend 5
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5.1. Wals-Siezenheim - Bekanntgabe UVP-Verfahren „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“ der Kaindl Energy GmbH; Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö beschließend 5.1

Vorgang

Die Gemeindeverwaltung hat dem Amtsblatt des Landkreises Berchtesgadener Land vom 17. Dezember 2024 entnommen, dass ein UVP-Verfahren „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“ der Kaindl Energy GmbH eingeleitet wurde. Es erfolgt eine Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben gemäß § 59 UVPG. 

Gegenstand des Antrages
Die Kaindl Energy GmbH hat bei der Salzburger Landesregierung (UVP-Behörde) die Genehmigung gemäß §§ 5 und 17 UVP-G für das Vorhaben „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“ beantragt.

Wesentliche Beschreibung des Vorhabens
Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Werksgelände des Betriebsstandortes der M. Kaindl GmbH, in Wals-Siezenheim, die Errichtung einer „Kraft-Wärme-Kopplungsanlage“. Die eigentliche Kraftwerkstechnik und die Rohstoffannahme, -vorbereitung und -lagerung werden räumlich etwa 500 m voneinander entfernt realisiert. Ein aus drei Transportbändern bestehendes Rohrgurtfördersystem verbindet die Brennstoffannahme- und vorbereitungshalle bzw. die angrenzenden Hochsilos mit der KWK-Anlage, die im äußersten Nordwesten des Produktionsstandortes zwischen der Kaindlstraße und der Gleisanlage errichtet werden soll. Das Gesamtvorhaben besteht im Wesentlichen aus den folgenden Maßnahmen:
• der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage),
• einer neuen Brennstoffannahme- und -aufbereitungshalle,
• einer neueren Annahmetechnik im Westteil der bestehenden Sägespäne Halle,
• 6 Hochsilos zur Lagerung von Brennstoffen und stofflich genutzten Holzströmen,
• eines ca. 500 m langes Fördersystems zwischen den Lagersilos und der KWK-Anlage,
• einer Fortführung des Fördersystems bis zu den Hackschnitzelsilos des Bestandswerkes,
• der Integration des KWK-Kühlsystems in den Werksbestand,
• einem neuen Grundwasserbrunnen zur Wasserversorgung der KWK-Anlage,
• der Erweiterung des bestehenden Umspannwerkes
• sowie dem Zwischenbau zwischen der Energiezentrale und dessen Brennstoffannahmehalle.
In der KWK-Anlage sollen maximal 1.000 Tonnen pro Tag bzw. 350.000 Tonnen pro Jahr an Brennstoffen verfeuert werden.

Ort und Zeit der möglichen Einsichtnahme (Auflage- und Einwendungsfrist)
Der Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen samt Umweltverträglichkeitserklärung liegen von
16.12.2024 bis einschließlich 10.02.2025
an folgenden Stellen zur öffentlichen Einsichtnahme auf:
Online: Die Unterlagen in elektronischer Form können im Internet und folgender Adresse heruntergeladen werden:
https://service.salzburg.gv.at/sendy/download?key=66mNP48rsDLUqxd68tx4qZXkkXVn7bx1
In die Unterlagen in analoger Form (Papier) kann bei folgenden Amtsstellen entsprechend der jeweils gültigen Amtszeiten
Einsicht (Ort und Zeit sind dort zu erfragen) genommen werden:
Gemeinde Wals-Siezenheim, Hauptstraße 17, A-5071 Wals-Siezenheim
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5, Michael-Pacher Str. 36, 5020 Salzburg, Zimmer 4097, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Voranmeldung unter 0662/8042-3455 bzw. 4377.

Darüber hinaus werden gemäß § 9 Abs 4 UVP-G der Genehmigungsantrag, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und die Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitserklärung im Internet unter https://service.salzburg.gv.at/pub/list/bekanntmachung bereitgestellt.

Jedermann kann gemäß § 9 Abs 5 UVP-G innerhalb der oben gennannten Auflagefrist zum Vorhaben und zur Umweltverträglichkeitserklärung eine schriftliche Stellungnahme an die UVP-Behörde abgeben.

Seitens der Gemeinde Ainring ist eine Stellungnahme nicht veranlasst. 
Die grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen wurden in der den Unterlagen beiliegenden Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) in Kapitel 8.8.1 untersucht, da die Ausbreitungsrechnungen der Luftschadstoffe gezeigt haben, dass die Abgasfahne bis über die Staatsgrenze hinausreicht. Da Freilassing (Anmerkung: nicht Ainring) sich im Einflussbereich einer der beiden Hauptwindrichtungen befindet, wurden dort mögliche Auswirkungen in Hinblick auf Luftverschmutzungen untersucht mit dem Ergebnis, dass schon dort die Änderungen als irrelevant beurteilt bzw. in der Gesamtbelastung die Grenz- bzw. Richtwerte sicher eingehalten werden.

Beratung:

GR Franz Wimmer fehlen Informationen zur Wärmeleistung und dazu, was genau verheizt wird. Bauamtsleiter Thomas Fuchs liest aus der UVP Auszüge aus der Auflistung der Stoffe vor, die verbrannt werden. BGM Martin Öttl nennt eine Feuerleistung von 150 Megawatt. GR Franz Wimmer erklärt, dass der Wind auch immer wieder dreht. GR Sven Kluba erkundigt sich, ob man sich mit der Nachbargemeinde auf österreichischer Seite schon ausgetauscht hat. Laut BGM Öttl ist dies nicht geschehen. Allerdings wird wohl Freilassing eine Stellungnahme abgeben. Man kann sich eventuell an deren Stellungnahme anschließen. GR Josef Ramstetter hat sich eineinhalb Stunden in die UVP eingelesen und fühlt sich wie beim Lesen der Packungsbeilage eines Medikaments. Bezüglich Wasser, Luft und Boden sind viele Auswirkungen möglich, auch wenn angeblich nichts passieren soll. Die Gemeinde Ainring befindet sich nur in 1,1 Kilometern Entfernung.

Beschluss

Kein Beschluss. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5.2. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö 5.2

Vorgang

Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung folgende Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit durch den Ersten Bürgermeister behandelt und erledigt wurden:

Ersatzbau für ein bestehendes Einfamilienhaus in Saalachau 30.

Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Saalachau 21.

Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienhauses in Straß 37.

Umnutzung eines Zahnlabors in ein Wohnhaus und Anbau eines Carports mit Dachterrasse in Thundorf 47a.

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.01.2025 ö beschließend 6
Datenstand vom 13.02.2025 12:09 Uhr