Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 23.03.2021
3 Haushalt 2021 und Finanzplan bis 2024 mit Stellenplan und Beschlussfassung
4 Erlebnisbad Ainring - Badesaison 2021 - Vorstellung eines angepassten Konzeptentwurfs mit Beschlussfassung
5 Verbindungsstraße Saalachau-Hagenau
5.1 Aufstellung eines Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau
5.2 Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau
5.3 Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau
6 Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine Bauparzelle für Einheimische am Rupertiweg in Ainring
7 Bekanntgaben
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 1

Vorgang

Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 23.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 2

Vorgang

Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 23.03.2021 wurde den Gemeinderatsmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 23.03.2021 für den öffentlichen Teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2021 und Finanzplan bis 2024 mit Stellenplan und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 3

Vorgang

Der Haushalt samt Anlagen wurde nach den entsprechenden Vorberatungen zugestellt. Der Erste Bürgermeister sowie die Fraktionssprecher halten ihre Haushaltsreden (Anlagen 1 – 3) und stellen die jeweiligen Schwerpunkte dar.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Haushaltssatzung 2021 samt ihren Anlagen (Art. 65 Abs. 1 GO) in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung vom 08.04.2021 einschließlich Finanz- und Investitionsplan bis 2024. Der Haushalt 2021 der Gemeinde Ainring schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 32.395.000 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Erlebnisbad Ainring - Badesaison 2021 - Vorstellung eines angepassten Konzeptentwurfs mit Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 4

Vorgang

Bereits im letzten Jahr hat der Gemeinderat ein Betriebs- und Hygienekonzept unter Pandemiebedingungen für die Saison des Erlebnisbades Ainring beschlossen. Grundlage dafür ist u. a. der Rahmenhygieneplan Sport und Bäder.
Um die Vorbereitungen für die Badesaison 2021 bedarfsgerecht ansteuern zu können, wurde das bestehende Konzept durch die Kämmerei im Februar 2021 nachgeschärft und zur Genehmigung an das Staatl. Gesundheitsamt BGL übersandt. Wesentliche Änderungen zum bisherigen Konzept sind:
  • Einzelumkleiden: Hier wird künftig jede zweite Kabine zur Nutzung freigegeben (nicht jede Dritte), weil der Mindestabstand eingehalten werden kann
  • Gleichzeitig anwesende Badegäste: Hier sind die Grundstücks- oder Wasserflächen maßgebend. Für Ainring sind die Wasserflächen der begrenzende Faktor. 2020 wurde eine max. zulässige Anzahl von 775 Besuchern festgeschrieben. Erhebungen im letzten Jahr haben ergeben, dass sich immer nur max. ¼ der anwesenden Gäste gleichzeitig im Wasser befanden, so dass für heuer max. 1.100 Besucher gleichzeitig anwesend sein dürfen.
  • Bereits letztes Jahr wurde der 3-Schicht- auf einen 2-Schichtbetrieb umgestellt (Wechsel um 13.30 Uhr).
  • Eintrittspreise: Einheitlicher Eintrittspreis von 3,00 Euro je Schicht. Allerdings sollen heuer die 12er Karten wieder eingeführt werden. Gleichwohl erscheint es überlegenswert, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr freien Eintritt zu gewähren. Die Gründe hierfür sind u. a. der für diese Altersgruppe nur eingeschränkt nutzbare Betrieb (keine Attraktionen im Erlebnisbecken nutzbar, keine Sportanlagen auf dem Gelände nutzbar, stark eingeschränkter Sprungturmbetrieb). Auch ist diese Altersgruppe besonders stark von der Pandemie betroffen (u.a. Schulschließungen, Kontaktverbote etc.), so dass hier ein gewisser Ausgleich geschaffen werden könnte. Nutznießer wären dadurch auch die Eltern der Kinder durch die Kostenersparnis. 

Beratung

GR Sven erkundigt sich nach der Anzahl an Badegästen in der letzten Saison und dem entstandenen Defizit. Das Defizit im letzten Jahr betrug 547.000,- € und im normalen Jahr davor 460.000,- €. Wie viele Besucher da waren, konnte nicht beantwortet werden, aber es wurden 85.000,- € Einnahmen verbucht. In einem normalen Jahr betragen die Eintrittserlöse ungefähr 220.000,- €. Das Freibad soll baldmöglichst aufgesperrt werden, sobald die Gesetzeslage es erlaubt. GR Dr. Friedhelm Schneider findet das Konzept klasse und lobt die gute Vorbereitung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich weiterer Auflagen/Änderungen den vorliegenden Konzeptentwurf für das gemeindliche Erlebnisbad. Es wird folgende Tarifstruktur festgesetzt:
Vormittags- und Nachmittagsbetrieb pro Person je 3,00 Euro (ab 18 Jahren),
Kinder- und Jugendliche bis einschließlich des vollendeten 18. Lebensjahres sind frei. Schüler über 18 Jahre sind mit einem Schülernachweis ebenso frei.
12er Karte Erwachsene (ab vollendetem 18. Lebensjahr) 30,00 Euro
12er Karte ermäßigt (ab vollendetem 18. Lebensjahr), Studenten, Ehrenamtskarteninhaber, Schwerbehinderte (jeweils mit Nachweis) 20,00 Euro
Nicht aufgebrauchte Punkte der 12er Karten sollen ihre Gültigkeit auch im Folgejahr behalten (bis max. 31.12.2022).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Verbindungsstraße Saalachau-Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 5
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5.1. Aufstellung eines Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 5.1

Vorgang

Seit Jahrzehnten existiert tatsächlich eine vom öffentlichen Verkehr genutzte Verbindungsstraße Saalachau-Hagenau. Der Anfangspunkt ist im Ortsteil Saalachau, in etwa auf Höhe des Anwesens Saalachau 80. Von dort zweigt die Straße nach Osten ab, führt über zwei Brückenbauwerke über den Hammerauer Mühlbach. Etwas südlich der Anwesen Hagenau 1 bis 3 knickt die Straße nach Norden ab und führt in weiterer Folge bis zur Bundesstraße 20 im Bereich der sogenannten „Hagenauer Kurve“.
Die Straße steht in Teilbereichen im Eigentum der Gemeinde, wenn auch nicht in ausreichender Breite. In Teilen aber liegt die Straße auf Grundstücken, die sich nicht im Eigentum der Gemeinde befinden. Die Straße ist nur zum Teil straßenrechtlich gewidmet. In großen Teilen, vor allem im südöstlichen Bereich, handelt es sich um eine tatsächlich öffentliche Straße, die rechtlich bislang nicht gesichert ist. Die Straße hat aber eine bedeutende Erschließungs- und Verbindungsfunktion für den Ortsteil Saalachau mit einer Vielzahl von Einwohnern und rund 70 wohnbaulichen Anwesen, einem Wasserkraftwerk und noch etlichen unbebauten Grundstücken.
Die Leistungsfähigkeit der alternativen Zufahrten ist nicht ausreichend. 
Von Süden her über den sog. „Walser Weg“ ist aufgrund der geringen Breite der Straße (öffentlicher Grund etwa 4 m) ein Begegnungsverkehr von Pkw-Pkw nur schwer, ein Begegnungsverkehr Pkw-Lkw nicht möglich.
Von Norden her führt die Straße durch das Dorf Feldkirchen. Hier gibt es zwei Brücken über den Hammerauer Mühlbach und den Hammerauer Graben mit Gewichtsbeschränkungen. Außerdem ist eine Engstelle am Dorfplatz vorhanden mit teilweise nur 3 m Straßenbreite.

Um die vorhandene Straße planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Straßenbebauungsplanes erforderlich.
Der Umgriff des Bebauungsplanes ist aus untenstehendem Kartenausschnitt ersichtlich:


Betroffen sind folgende Flurnummern jeweils der Gemarkung Ainring:
1739/23 (Tf.), 1739/26 (Tf.), 1739/28 (Tf.), 1739/30 (Tf.), 1739/33 (Tf.), 1739/34 (Tf.), 1739/36 (Tf.), 1739/40 (Tf.), 1739/84 (Tf.), 1739/85 (Tf.), 1739/96 (Tf.), 1739/99 (Tf.), 1739/103, 1739/114 (Tf.), 1739/116 (Tf.), 1739/120 (Tf.), 1790/01 (Tf.), 1804 (Tf.), 1803/3, 1803/5.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einen Straßenbebauungsplan Saalachau-Hagenau aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 5.2

Vorgang

Der Gemeinderat hat in heutiger Sitzung aufgrund erkanntem Planungserfordernis einen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau gefasst. Der Geltungsbereich ist nachfolgend gelb mit schwarzer Umrandung dargestellt:


In der Bauverwaltung ist durch verschiedene Gespräche und aufgrund des Verhaltens eines Grundeigentümers bekannt, dass –zumindest im östlichen Bereich- ein Entfernen dieser Straße angestrebt wird. Dies läuft der gemeindlichen Planungsabsicht (u.a. Erhalt einer Erschließung für den Ortsteil Saalachau) zuwider. 
Zur Sicherung dieser Planung ist vor diesem Hintergrund eine Veränderungssperre für den maßgeblichen Bereich zu beschließen um Rechtssicherheit zu erhalten.
Parallel dazu ist die Gemeinde weiterhin zu konstruktiven Gesprächen bereit, um die anstehenden Probleme zu bewältigen und Lösungen zu finden.
Der maßgebliche Bereich (= Geltungsbereich der Veränderungssperre) ist identisch mit dem Geltungsbereich des Straßenbebauungsplanes (also gelbe Markierung mit schwarzer Umrandung).

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider fragt nach, was alles bauliche Dinge sind. Es wird erklärt, dass bauliche Dinge Gebäude, Zäune und in diesem Fall Straßen sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Flurnummern 1739/23 (Tf.), 1739/26 (Tf.), 1739/28 (Tf.), 1739/30 (Tf.), 1739/33 (Tf.), 1739/34 (Tf.), 1739/36 (Tf.), 1739/40 (Tf.), 1739/84 (Tf.), 1739/85 (Tf.), 1739/96 (Tf.), 1739/99 (Tf.), 1739/103, 1739/114 (Tf.), 1739/116 (Tf.), 1739/120 (Tf.), 1790/01 (Tf.), 1804 (Tf.), 1803/3, 1803/5 –jeweils der Gemarkung Ainring- im Geltungsbereich des aufzustellenden Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau eine Veränderungssperre in der vorgetragenen Fassung vom 20.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.3. Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 5.3

Vorgang

Bezug:
Vorhergehende Beschlüsse zum Straßenbebauungsplan Saalachau-Hagenau und Veränderungssperre. 
Weitergehend ist auch noch der Erlass einer Vorkaufssatzung nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu empfehlen. Da der Bebauungsplan nicht sofort kommen wird und das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 BauGB angreifbar erscheint, ist die Vorkaufssatzung dringend zu empfehlen, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes abzusichern. Für die Satzung ist keine Begründung notwendig, letztlich wird nur eine zweite Satzung ähnlich wie die Veränderungssperre gemacht. Die Satzung erhöht die Rechtssicherheit für einen möglichen Vorkaufsfall erheblich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt eine Vorkaufsrechtssatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Form vom 20. April 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine Bauparzelle für Einheimische am Rupertiweg in Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 6

Vorgang

Mit Schreiben vom 01.04.2021 wird der Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 36/2 der Gemarkung Ainring beantragt. Das Antragsgrundstück befindet sich im Nordosten des Dorfes Ainring am Rupertiweg.
Die Antragsfläche ist aus folgendem Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit dem Erlaß der Einbeziehungssatzung soll die Fläche zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ainring einbezogen werden. Damit sollen die Vorraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses für eine junge einheimische Familie ermöglicht werden. 

Der Wunsch der Antragsteller ist nachvollziehbar. Die Nachfrage an Baugrundstücken in der Gemeinde gerade auch für Einheimische übersteigt das Angebot um ein Vielfaches. 

Vorliegend erscheint ein erfolgreiches Satzungsverfahren möglich. Dies ist auch mit der Bauaufsichtsbehörde grob vorabgestimmt. Rechtsgrundlage für die Einbeziehungssatzung ist § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. 

Demnach können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Diese Voraussetzungen liegen vor.
Zwischen dem Antragsgrundstück und dem weiter östlich angrenzenden Bebauungsplangebiet (Ainring A – dieser Bebauungsplan grenzt auch auf der Südseite an) befindet sich ein Grundstück, welches dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ainring zuzuordnen ist. Das ist gesichert, denn die Gemeinde hat diese Meinung auch bei der Erschließungsbeitragsabrechnung vertreten und es wurden auch Baugenehmigungen auf Grundlage von § 34 BauGB erteilt.
Die Fläche ist auch durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt. Östlich grenzt das elterliche Wohnhaus an. Südlich auf der Antragsfläche befindet sich ein Parkplatz für die in der Nähe befindliche Gastwirtschaft. Südlich angrenzend an die Antragsfläche befindet sich die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ainring A“ befindliche Fläche „Neuwirtsgrundstück“ mit überwiegend gewerblichen Nutzungen in Form von Gebäuden, Verkehrs- und Lagerflächen:

Aus städtebaulicher und ortsplanerischer Sicht ist die vorgesehene Bebauung ohne weiteres vertretbar. 
Die Erschließung erfolgt über den Rupertiweg. Hierzu ist jedoch derzeit der vorhandene öffentliche Grund zu schmal. Im Zuge des Satzungsverfahrens ist der öffentliche Weg Fl.Nr. 38 zu verbreitern, um eine ausreichende Erschließung sicher zu stellen. Dies ist mit dem Grundeigentümer besprochen und wird im Zuge des Satzungsverfahrens vollzogen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB am Rupertiweg in Ainring (Aufstellungsbeschluss).
Es ist eine Kostenübernahmeerklärung mit den Antragstellern abzuschließen für die Planungs-, Gutachtens- und Beratungskosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 7

Vorgang

Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse

Gremium:
vom:
Vorgang:
GR
23.02.2021
Einholung eines Verdichtungsvorschlages von Frau Weber für das Gebiet Hofhuberanger 



Ruhestand von Dr. Dähnrich
Erster Bürgermeister Martin Öttl teilt mit, dass Herr Dr. Dähnrich in den Ruhestand geht und er am Mittwoch, den 28.04.21 im Rathaus kurz verabschiedet wird.


Beschluss der Bundesnetzagentur zur Breitbandversorgung
Es wird mitgeteilt, dass von einer Freilassinger Firma, die Internet anbietet, im Herbst letzten Jahres mehrere Anfragen zur Nutzung von Leerrohren eingegangen sind. Die Nutzung der Leerrohre wurde abgelehnt, weil die Gemeinde Ainring in einem Ausschreibungsverfahren die gesamten Leerrohre an einen Anbieter verkaufen wollte. Das ist für das neue Gigabitförderprogramm interessant. Hierzu wurde entsprechend ein Beschluss vom Gemeinderat am 17.11.2020 gefasst. Damit gab sich die Firma nicht zufrieden und stellte am 05.01.2021 einen Antrag auf Streitbeilegung bei der Bundesnetzagentur. Die Gemeinde stellte bis zum 21.01.2021 der Bundesnetzagentur alle Unterlagen mit einer einschlägigen Begründung zur Verfügung. Am 26.01.2021 fand eine mündliche Verhandlung mit allen Beteiligten statt. Für die Gemeinde Ainring waren der Erste Bürgermeister Martin Öttl und der Breitbandpate Gerold Leukert an der Verhandlung beteiligt. Am 20.04.2021 ist der Beschluss mit Postzustellungsurkunde zugegangen. Nach einer ersten Durchsicht scheint es so, dass die Gemeinde dazu verpflichtet wird, den Anbieter die Leerrohre nutzen zu lassen. Für das weitere Vorgehen findet am 26.04.21 eine interne Besprechung mit allen Beteiligten statt. Eine Angebotsabgabe an den Anbieter muss bis zum 20.05.2021 erfolgen.      

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 8

Vorgang

Gespräch mit dem Inhaber der Firma (Breitbandversorgung)
GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, ob aufgrund des Beschlusses auch das Gespräch mit der Firma gesucht wird. Seines Wissens nach muss die Gemeinde der Firma bis zum 06.05.21 mitteilen, ob Sie in die Leerrohre ein entsprechendes Kabel selbst einzieht oder nicht. Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass das Gespräch mit dem Anbieter gesucht wird. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2021 10:49 Uhr