Datum: 08.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
2 Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 11.05.2021
3 Bebauungspläne
3.1 Bebauungsplan "Thundorf-nördlich der Schule" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
3.2 1. Änderung Lückenfüllungssatzung Winkeln - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Satzungsbeschluss
4 Bauvoranfragen
4.1 Errichtung einer Reihenhausanlage bestehend aus sechs Reihenhäusern mit Garagen, an der Moosstraße HsNr. 21 und 23
4.2 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Winkeln, nähe HsNr. 7
5 Bauanträge
5.1 Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG; Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für die Anlage zum Warmwalzen von Stahl: Änderung der Be- und Entlüftungsanlage im Bereich Kühlbett im Stahlwerk Annahütte
5.2 Umbau mit brandschutztechnischer Ertüchtigung und Nutzungsänderung von Tischtennisraum zu Gastraum, TuS Mitterfelden
5.3 Neubau einer Brennholzlagerhalle, Errichtung eines Anbaus zur Brennholzzwischenlagerung, Einhausung und Überdachung der bestehenden Außentreppe in Mühlreit HsNr. 34a
5.4 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage an der Kugelmühlstraße, neben HsNr. 28
5.5 Errichtung eines Hackgutlagers mit anschließender Maschinenhalle, nähe Dorfstraße 37
6 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, Widmungen von Straßen und Wegen
6.1 Widmung zur Ortsstraße, Jennerstraße
6.2 Widmung eines Eigentümerweges, Weg von der Jennerstraße zum Bahnhaltepunkt Ainring
7 Bauleitplanung von Nachbarkommunen
7.1 Markt Teisendorf, 1. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplans Stegreuth
7.2 Markt Teisendorf, 1. Änderung / Nachverdichtung des Bebauungsplanes Rainerfeld II
8 Bekanntgaben
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 1

Vorgang

Erster Bürgermeister Öttl erläutert eine Änderung der Tagesordnung. Die Tagesordnungspunkte 3.1 im öffentlichen Teil und 12.1 im nicht öffentlichen Teil werden abgesetzt. Beide Punkte betreffen den neuen Bebauungsplan „Thundorf-nördlich der Schule“. Die Stellungnahme der Regierung ging zu kurzfristig ein und die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes fehlt noch komplett. Um alle Sachverhalte formell ordnungsgemäß abzuhandeln ist es ratsam, die Behandlung noch einmal zu verschieben. Aber schon jetzt ist absehbar, dass die eingegangenen Stellungnahmen keine unüberwindbaren Probleme mehr darstellen. Es wird auch keine Planänderung mehr nötig sein. Das bedeutet, das neue Baugebiet wird in Kürze endgültig beschlossen werden können.
Erster Bürgermeister Öttl fragt, ob mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.

Beschluss

Mit der geänderten Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 11.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 2

Vorgang

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 11.05.2021 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.

Beschluss

Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 11.05.2021 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bebauungspläne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 3
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3.1. Bebauungsplan "Thundorf-nördlich der Schule" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

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3.2. 1. Änderung Lückenfüllungssatzung Winkeln - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 19.05.2020 die Außenbereichssatzung „Winkeln“ für das Grundstück Flst.Nr. 933/4, Gem. Straß, zu ändern. Der Planteil mit Satzung und Begründung lag in der Zeit vom 07. April bis 10. Mai 2021 öffentlich aus. Zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Nachfolgende Stellungnahmen sind eingegangen:
(Abwägungstabelle)


Weitere Stellungnahmen liegen nicht vor.

Der Bauausschuss möge die Abwägungen wie vorgetragen vornehmen.

Die Verwaltung schlägt vor, die 1. Änderung Lückenfüllungssatzung Winkeln als Satzung zu beschließen.

Beschluss

Die Abwägungen werden wie vorgetragen vorgenommen.
Die 1. Änderung der Lückenfüllsatzung Winkeln, in der Fassung vom 08.06.2021, wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 4
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4.1. Errichtung einer Reihenhausanlage bestehend aus sechs Reihenhäusern mit Garagen, an der Moosstraße HsNr. 21 und 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 4.1

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück die Errichtung einer durchgehenden Reihenhauszeile bestehend aus sechs Reihenhäusern mit einer fünffach-Garage und sieben Stellplätzen. Die Reihenhäuser sollen KG, EG und OG mit Satteldach erhalten. Die Wandhöhe soll 7,50 m betragen, die Dachneigung ist mit 23°vorgesehen.

Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll das Vorhaben auf die planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Mitterfelden A, mit der 37. Änderung welche Satteldächer zulässt. Ansonsten bestimmt der Ursprungsbebauungsplan die Zulässigkeit.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: 
Das Vorhaben wird grundsätzlich als vertretbar eingestuft.
Die Errichtung des Sechsspänners wird im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und einer sinnvollen Nachverdichtung gesehen.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan gibt hinsichtlich der Nutzungszahlen für das Grundstück 2 Vollgeschosse sowie eine GFZ von 0,5 vor. Die geplante Reihenhausanlage hätte zwei Vollgeschosse mit einer Wandhöhe von 7,50 m, die GFZ würde bei 0,49 liegen.
Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze können auf dem Antragsgrundstück nachgewiesen werden.

Beratung:
Im Zuge der Beratung kritisiert GR Moderegger, dass mittlerweile durch intensive Nachverdichtung die Verkehrssituation des ruhenden Verkehrs sich massiv verschärft hat. So hätten viele Haushalte inzwischen drei oder mehr Fahrzeuge, welche dann im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt würden. Er hält in Anbetracht der Verkehrssituation in Mitterfelden die Maßnahme als zu groß und könne deshalb nicht zustimmen.
Die Verwaltung erläutert, dass die notwendigen Stellplätze auf eigenen Grund nachgewiesen werden können, und dies für die Gemeinde der verbindliche Maßstab ist.    

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung einer Reihenhauszeile mit sechs Reihenhäusern das gemeindliche Einvernehmen.

(GR Ramstetter und GR Moderegger stimmen dagegen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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4.2. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Winkeln, nähe HsNr. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 4.2

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage innerhalb der Außenbereichssatzung Winkeln-Ost geprüft werden. Das Gebäude soll die Maße von 11,32 m x 9,12 m erhalten. Es ist beabsichtigt das Gebäude mit KG; EG, OG mit Kniestock zu errichten. Die Wandhöhe soll 6,50 m mit einer Dachneigung von 22-30° erreichen. Die Doppelgarage soll die Maße von 6,99 m x 6,49 m erhalten.

Mit der Bauvoranfrage sollen die nachfolgenden Punkte geklärt werden:

1. Ist es möglich, das geplante Wohnhaus in der Größe und dem Seitenverhältnis, wie im Erläuterungsplan vom 17.05.2021 dargestellt, zu errichten ?

2. Ist es möglich, die Höhenlage des Gebäudes wie im Erläuterungsplan vom 17.05.2021 dargestellt, auszuführen ?

3. Ist es möglich, das geplante Wohnhaus mit der Doppelgarage mit der geplanten Gebäudestellung, wie im Erläuterungsplan vom 17.05.2021 dargestellt, zu errichten ?

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt zum Teil innerhalb der Außenbereichssatzung Winkeln-Ost. Die baurechtliche Beurteilung muss demnach nach § 35 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit dieser gemeindlichen Satzung erfolgen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Mit der gemeindlichen Außenbereichssatzung „Winkeln Ost“ aus dem Jahr 2010 beschloss der Gemeinderat die bestehende Splittersiedlung behutsam positiv zu verändern und abschließend zu regeln. Mit der bestehenden Satzung kann der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden, dass sie der Darstellung des FNP für Flächen der Landwirtschaft oder Wald widersprechen, oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die vorliegende Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage hält nahezu alle sonstigen Festsetzungen der Satzung ein, liegt jedoch mit der Gebäudebreite des Wohnhauses zur Hälfte außerhalb der Satzungsgrenze, mit der geplanten Doppelgarage komplett außerhalb des Geltungsbereichs. 

In der Vergangenheit wurde ein Bauvorhaben im Geltungsbereich der Satzung genehmigt, welches um ca. 4,48 m über die Satzungsgrenze hinausragt. Dieser Maßstab sollte auch bei der vorliegenden Bauvoranfrage zu Grunde gelegt werden.

Die Verwaltung empfiehlt dem Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe zu erteilen, dass das Wohngebäude nur um max. 4,48 m über die Satzungsgrenze hinaus errichtet werden darf. Die Doppelgarage sollte innerhalb des Geltungsbereichs situiert werden.  

Beratung:
GR Unterreiner begrüßt ein Abrücken des Baukörpers von der Straße und kann der Situierung des Gebäudes so zustimmen. GR Wimmer erkundigt sich nach der Zufahrt zum Anwesen, ob dies über die „alte B 304“ erfolgt. Dies wurde von der Verwaltung bestätigt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Winkeln unter der Maßgabe, dass das Wohngebäude nur um max. 4,48 m außerhalb der Satzungsgrenze errichtet werden darf, die Doppelgarage soll innerhalb des Geltungsbereichs situiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5
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5.1. Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG; Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG für die Anlage zum Warmwalzen von Stahl: Änderung der Be- und Entlüftungsanlage im Bereich Kühlbett im Stahlwerk Annahütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5.1

Vorgang

Auf Antrag des Stahlwerkes Annahütte beteiligt das Landratsamt Berchtesgadener Land die Gemeinde Ainring in einem Immissionsschutzverfahren zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zum Warmwalzen von Stahl. Konkret die Änderung der Be- und Entlüftungsanlage im Bereich Kühlbett nach §§ 4 und 16 BImSchG i.V.m. Nr. 3.6.1.1 (E) Anhang 1 der 4. BImSchV.
Als Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Ainring gebeten, zum Vorhaben binnen 1 Monats nach § 6 Abs. 1 Ziffer 2 BImSchG (ggf. entspr. den Vordrucken zu Bauanträgen) Stellung zu nehmen und die notwendigen Bedingungen und Auflagen zu benennen und um Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB).

Technische und schalltechnische Kurzbeschreibung des Vorhabens
Die Belüftung der Kühlbetthalle erfolgt derzeit über Zuluftöffnungen in der Westfassade der Halle und insgesamt zehn Ventilatoren über Dach.
Zur Verbesserung der Belüftungssituation und insbesondere zur Abfuhr der hohen Wärmelasten im Sommer soll jetzt die Hallenbelüftung modernisiert werden.
Dazu ist es geplant, die Gesamtluftmenge von derzeit ca. 400.000 m³/h auf zukünftig ca. 800.000 m³/h zu erhöhen. Hierzu sollen ein Umbau der derzeitigen zehn Dach- Abluftöffnungen in Zuluftöffnungen und eine zusätzliche Installation von zehn neuen Abluftventilatoren im Bereich des Dachfirsts erfolgen. Die geplanten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Anlagen auf dem Hallendach. Änderungen an den Zuluftöffnungen in der Westwand der Halle sind nicht vorgesehen.
Schallemittierend sind im Wesentlichen:
• die zehn derzeit auf dem Hallendach betriebenen Abluftventilatoren, die zukünftig als Zuluftventilatoren verwendet werden sollen, einschließlich angeschlossenen Kanälen und Mündungen,
• zehn neue Abluftventilatoren einschließlich Kanälen und Abluftöffnungen,
• die über die Zu- und Abluftöffnungen abgestrahlten Geräusche aus dem Inneren der Kühlbetthalle.



Planungsrechtliche Situation: 
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Werksgeländes Stahlwerk Annahütte. Für den Bereich liegt kein Bebauungsplan vor, die Fläche ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ainring ist die fragliche Fläche als Industriegebiet (GI) dargestellt.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Belange der Gemeinde Ainring sind nicht betroffen, im Hinblick auf die Gesamtgröße des Stahlwerkes ist diese Änderung eher als geringfügig einzustufen. Demzufolge kann das gemeindliche Einvernehmen grundsätzlich erteilt werden.

Den Antragsunterlagen liegt eine „Schalltechnische Stellungnahme“ des Büros Müller BBM mit folgendem Gesamtergebnis bei: 
„Die schalltechnische Prognose zeigt, dass die geänderte Lüftungsanlage auf dem Dach der Kühlbetthalle hinreichend leise ausgeführt werden kann. Für die anteiligen Beurteilungspegel der Lüftungsanlage kann von einer deutlichen Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um mindestens 27 dB ausgegangen werden.
Die hervorgerufenen Schallimmissionen sind somit bei Einhaltung der vorliegend dokumentierten Schallemissionskennwerte aus schalltechnischer Sicht als vernachlässigbar gering anzusehen.“

Nachstehende Abbildung zeigt die in dieser Stellungnahme verwendeten Immissionsorte:


Hier fällt –für den Bereich östlich des Stahlwerkes- auf, dass auf bestehende Wohnanwesen abgestellt wurde.
Die Gemeinde Ainring weist daher auf die Existenz der „Ortsabrundungssatzung Hammerau-Saalachau“ hin. Der Gemeinde sind Aktivitäten bekannt, die auf eine baldige Realisierung von Wohnbebauung innerhalb dieser Ortsabrundungssatzung schließen lässt. Das bedeutet, dass neue Immissionsorte an das Stahlwerk heranrücken. Demzufolge sollte die Ortsabrundungssatzung in der schalltechnischen Stellungnahme noch ergänzend bewertet werden.
Die Gemeinde Ainring erteilt daher das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die gesetzlichen Immissionswerte an allen Immissionsorten (hier auch unter Berücksichtigung der Ortsabrundungssatzung) eingehalten werden.

Lagekarte (Auszug) aus der Ortsabrundungssatzung:

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, folgende Stellungnahme in vorliegendem Immissionsschutzverfahren gegenüber dem Landratsamt abzugeben:
Belange der Gemeinde Ainring sind nicht betroffen. Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Bedingung erteilt, dass die gesetzlichen Immissionswerte an allen Immissionsorten (hier auch unter Berücksichtigung der Ortsabrundungssatzung) eingehalten werden.
Die Gemeinde bittet bei etwaigen weiteren Verfahrensschritten um weitere Beteiligung.
Nach Genehmigungserteilung wird seitens der Gemeinde um Übersendung eines Plansatzes gebeten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Umbau mit brandschutztechnischer Ertüchtigung und Nutzungsänderung von Tischtennisraum zu Gastraum, TuS Mitterfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5.2

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Es wird die Nutzungsänderung von Tischtennisraum zu einem Gastraum und die brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes beantragt.  

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Mitterfelden A in Form der 31. Änderung und hält dessen Festsetzungen ein.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Die brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes wird von Seiten der Gemeinde begrüßt. Die Nutzungsänderung erscheint nachvollziehbar und vertretbar.

Beratung:
GR Ramstetter gibt zu bedenken, dass möglicherweise mit der Umsetzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Mitterfelden Nord-West, eine große Gesamtsportanlage entstehen könnte, und die nun anstehenden baulichen Investitionen sich überholt hätten.
Bgm. Öttl erläutert hierzu, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes sich noch Jahre hinziehen wird und die Brandschutzertüchtigung absolut notwendig ist. GR Wimmer begrüßt die brandschutztechnische Ertüchtigung ausdrücklich.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem vorliegenden Antrag auf brandschutztechnischer Ertüchtigung und Nutzungsänderung von Tischtennisraum zu Gastraum das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.3. Neubau einer Brennholzlagerhalle, Errichtung eines Anbaus zur Brennholzzwischenlagerung, Einhausung und Überdachung der bestehenden Außentreppe in Mühlreit HsNr. 34a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5.3

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Es wird die Errichtung einer Brennholzlagerhalle, die Errichtung eines Anbaus zur Brennholzzwischenlagerung und die Einhausung und Überdachung der bestehenden Außentreppe beantragt.

Die Brennholzlagerhalle soll die Maße von 10,99 m x 6,99 m bei einer Höhe von 5,08 m bzw. 4,64 m erhalten. Die Lagerhalle soll ein Pultdach erhalten.

Der Anbau an das bestehende Wohnhaus soll die Maße von 4,79 m x 4,49 m bei einer Höhe von ca. 3,00 m bzw. 2,04 m (abgeschleppt) erhalten.

Die bestehende Treppe am Wohnhaus zum Obergeschoss soll eingehaust und überdacht werden.

Die geplante Brennholzlagerhalle sowie der Anbau am Wohnhaus dienen der Lagerung bzw. Zwischenlagerung von Brennholz, da die Heizungsanlage der Gebäude Mühlreit 34, 34 a und 34 b erneuert und von Öl auf Nachhaltige Energieversorgung (Scheitholzheizung) umgestellt wird. Die Brennholzerzeugung wird aus eigenem Wald (ca. 4 ha) sichergestellt und mit eigenen Maschinen bewirtschaftet. Zur Trocknung und Lagerung des Scheitholzes sind die geplanten Gebäude notwendig.  

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im FNP der Gemeinde als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Beurteilung muss demnach als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB erfolgen.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das  Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen:
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.  Die Errichtung der Brennholzlagerhalle und des Anbaus zur Zwischenlagerung erscheint für die Umstellung der Heizungsanlage auf Scheitholz notwendig. Die Einhausung und Überdachung der Treppe erscheint vertretbar.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Brennholzlagerhalle, eines Anbaus zur Brennholzzwischenlagerung und der Treppeneinhausung mit Überdachung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.4. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage an der Kugelmühlstraße, neben HsNr. 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5.4

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 08.12.2020 mit diesem Vorhaben, damals jedoch als Bauvoranfrage. Der Bauausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen und stimmte den beantragten Befreiungen zu (Baugrenzenüberschreitung, Abstand zur öffentl. Verkehrsfläche, Situierung der Garage). Das LRA teilte dem Bauwerber mit, dass die eingereichte Bauvoranfrage nicht genehmigungsfähig ist, da mit den beantragten Befreiungen die Grundzüge der Planung tangiert sind.
Zwischenzeitlich wurden Abstimmungsgespräche zwischen Planer, Bauherrschaft und LRA geführt und eine genehmigungsfähige Planung, welche nun vorliegt, entwickelt.

Das beantragte Gebäude soll nunmehr die Maße von 8,99 m x 11,24 m bei einer Wandhöhe von 6,57 m erhalten. Die Doppelgarage soll die Maße von 7,49 m x 6,49 m erhalten. Die auf dem Grundstück stehende alte Garage soll abgebrochen werden.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Feldkirchen in seiner Ursprungsform und hält dessen Festsetzungen nicht ein. Mit dem Vorhaben werden die Baugrenzen überschritten, dass Wohngebäude wird geringfügig nach Osten verschoben und der im Bebauungsplan festgesetzte Abstand zur Kugelmühlstraße von 5 m wird mit 4,93 m unterschritten.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind nicht bekannt

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der vorliegende Bauantrag wurde mit dem LRA abgestimmt, die geringfügige Baugrenzenüberschreitung ist noch im vertretbaren Rahmen, die Befreiung ist damit auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen vertretbar.  

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Feldkirchen an der Kugelmühlstraße zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.5. Errichtung eines Hackgutlagers mit anschließender Maschinenhalle, nähe Dorfstraße 37

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 5.5

Vorgang

Es wird die Errichtung eines Hackgut-Lagers mit angebauter Maschinen-Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 26 am nordwestlichen Rand des Dorfes Ainring beantragt.
Das Gebäude soll Ausmaße erhalten von 8 x 24 m. Davon wären 8 m Länge für das Hackgut-Lager und rund 16 m Länge für „Maschinen-Garage“ vorgesehen.
Als Dachkonstruktion ist ein Pultdach vorgesehen. Die Wandhöhe beträgt an der Südseite 4,50 m und an der Nordseite (dort ist die Halle offen) 5,77 m.

Planungsrechtliche Situation: 
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Südlich schließt der Bebauungsplan „Ainring A“ mit der Sondergebietsfestsetzung „Beherbergung“ an.
Das Areal gehört zum Umgriff einer ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle.

Erschließung: 
Die Erschließung ist grundsätzlich als gesichert anzusehen, da das Gesamtgrundstück –wenn auch nur über einen schmalen Erschließungsstich von der Dorfstraße her- an einer öffentlichen Verkehrsfläche anliegt. 
Die interne Erschließung auf dem ehemaligen Hofgrundstück allerdings ist sehr beengt und die gewählte Situierung des neuen Gebäudes bedingt die Notwendigkeit weiterer Erschließungsmaßnahmen und damit Flächenversiegelungen nach Westen. Vor (also in dem Fall nördlich) der Maschinenhalle und dem Hackgutlage sind noch Bewegungsflächen in großem Umfang nötig, die in den Planunterlagen noch gar nicht dargestellt sind.

Nachbarliche Einwände: 
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt, die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das beantragte Gebäude ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es nach § 35 Abs. 1 Nr. BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Vorliegend handelt es sich um eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle, eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt nicht –mehr- vor.
Eine Zustimmung nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) scheidet aus, da mehrere der in § 35 Abs. 3 Nr. 1 bis 8 BauGB genannten öffentlichen Belange beeinträchtigt sind. Beispielhaft erwähnt wird der Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und der Belang der natürlichen Eigenart der Landschaft.

Beratung:
GR Reichenberger erkundigt sich ob tatsächlich keine Privilegierung vorliegt. Bauamtsleiter Fuchs verneint dies, da es sich um eine ehemalige landwirtschaftliche Hofstelle handelt. GR Ramstetter fragt nach, was die Gemeinde eröffnen würde, wenn der Bauausschuss zustimmen würde. Bauamtsleiter Fuchs verdeutlicht erneut, dass der Bauausschuss gar nicht zustimmen kann, da die Privilegierung nicht vorliegt.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu vorliegendem Bauantrag zu erteilen (aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist das Einvernehmen verweigert).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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6. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, Widmungen von Straßen und Wegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 6
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6.1. Widmung zur Ortsstraße, Jennerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 6.1

Vorgang

Das Baugebiet „Am Bahnhof“ wurde im Jahr 2020 fertig erschlossen. Der Gemeinderat vergab in seiner Sitzung am 17.09.2019 den Namen „Jennerstraße“ für die neu errichtete Verkehrsfläche. Der formale Beschluss zur Widmung als Ortsstraße wurde bislang noch nicht gefasst. 

Beschluss

Die neuerrichtete Erschließungsstraße für das Baugebiet „Am Bahnhof“ wird zur Ortsstraße gewidmet. Das Widmungsverfahren ist einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.2. Widmung eines Eigentümerweges, Weg von der Jennerstraße zum Bahnhaltepunkt Ainring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 6.2

Vorgang

Das Baugebiet „Am Bahnhof“ wurde im Jahr 2020 fertig erschlossen. Der Gemeinderat vergab in seiner Sitzung am 17.09.2019 den Namen „Jennerstraße“ für die neu errichtete Verkehrsfläche. 

Als fußläufige Verbindung von der Jennerstraße zum Bahnhaltepunkt Ainring, wurde im Bebauungsplan ein Eigentümerweg festgesetzt. Dieser Weg wurde zwischenzeitlich hergestellt, so dass auch hier die formale Widmung durchzuführen ist.

Beschluss

Der Verbindungsweg zwischen der Jennerstraße und dem Bahnhaltepunkt Ainring, am nördlichen Rand des Bebauungsplangebietes „Am Bahnhof“ wird zum Eigentümerweg gewidmet. Widmungsbeschränkung Geh- und Radweg. Das Widmungsverfahren ist einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung von Nachbarkommunen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 7
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7.1. Markt Teisendorf, 1. Änderung / Erweiterung des Bebauungsplans Stegreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 7.1

Vorgang

Der Markt Teisendorf beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune an der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Teisendorf - Stegreuth“. Aufgrund des dringenden Wohnbedarfs der einheimischen Bevölkerung beabsichtigt die Marktgemeinde Teisendorf im Bereich des Bebauungsplanes „Teisendorf – Stegreuth“ auf einer bisher als private Grünfläche festgesetzten Fläche eine geregelte Bebauung zu ermöglichen. Weiter soll eine nördlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes gelegene Fläche mit in den Geltungsbereich einbezogen werden und der Bebauung zur Verfügung gestellt werden. Mit der Änderung wird eine erwünschte Nachverdichtung angestrebt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Belange der Gemeinde Ainring werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Stegreuth nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren kann verzichtet werden.

Beschluss

Belange der Gemeinde Ainring werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Stegreuth nicht berührt. Die Gemeinde Ainring gibt keine Stellungnahme ab, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren kann verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.2. Markt Teisendorf, 1. Änderung / Nachverdichtung des Bebauungsplanes Rainerfeld II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 7.2

Vorgang

Der Markt Teisendorf beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune an der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neukirchen – Rainerfeld II“. Mit der Änderung soll eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke ermöglicht werden um den dringenden Wohnraumbedarf zu bedienen. Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1986 sieht hier bei relativ großzügig bemessenen Baugrundstücken sehr eng festgesetzte Baugrenzen vor.  Mit der Änderung wird eine erwünschte Nachverdichtung angestrebt.

Stellungnahme der Verwaltung:

Belange der Gemeinde Ainring werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Rainerfeld II nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt keine Stellungnahme abzugeben, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren kann verzichtet werden.

Beschluss

Belange der Gemeinde Ainring werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Rainerfeld II nicht berührt. Die Gemeinde Ainring gibt keine Stellungnahme ab, auf eine weitere Beteiligung am Verfahren kann verzichtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 8

Vorgang

Vorgang:

In der Sitzung des Bauausschusses vom 13.04.2021 gab die Verwaltung ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München vom 26.02.2021 bekannt. Hier war eine Normenkontrollklage gegen die von der Gemeinde erlassene Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanes „Mitterfelden Süd“ erhoben worden.
Der 1. Senat hat den Normenkontrollantrag abgelehnt. Die Gemeinde hat also in dem Verfahren obsiegt und die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Veränderungssperre ist bestätigt worden.

Nunmehr liegt –im gleichen Sachzusammenhang- das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 21.05.2021 zum Vorbescheid zur Errichtung eines Carports vor. Die Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für den Carport war ohne Erfolg. Das Verfahren wurde eingestellt, der Kläger hat die Kosten zu tragen. 


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Auf dem Verwaltungsweg wurden nachfolgende Bauangelegenheiten erledigt:

Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Zwieselstraße 15 in Mitterfelden.

Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Wolfgang-Griesstätter-Straße 17 in Hammerau 

Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Gartengerätehütte in der Göllstraße 15 in Mitterfelden





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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 08.06.2021 ö beschließend 9

Vorgang

GR Ramstetter spricht einen kürzlich stattgefundenen Unfall in Thundorf an. Der Rettungsdienst habe dabei Probleme gehabt die Unfallstelle zu finden, da es in Thundorf keine Straßennamen gibt. Er fragt an, ob dieses Problem bekannt sei. 
Bgm. Öttl sichert eine Prüfung zu.

GR Kluba erinnert an seine letzte Anfrage im Bauausschuss bzgl. des Wasserkraftwerkes am Mühlbach in Feldkirchen, er bittet um den Sachstand ob es hier nun endlich konkrete Ergebnisse gibt. Hier geht es um die Sicherheit der Anlieger.
Bauamtsleiter Fuchs erklärt, dass von Seiten des LRA Fragen an den Betreiber gestellt wurden, das Verfahren läuft und weitere Schritte sind in Arbeit.  GR Kluba hakt nach und erklärt, er wird in der Sache weiter nachfragen.

Weitere Anfragen lagen nicht vor.

Ende der öffentlichen Sitzung um 17.20 Uhr.

Datenstand vom 03.03.2022 12:30 Uhr