Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes - mögliche Beantragung von Fördermitteln


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 09.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Um die Warnung der Bevölkerung in Deutschland zu stärken, stellen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden- Württemberg Mittel für die Förderung der Sireneninfrastruktur und die Einbindung in das Modulare Warnsystem (MoWaS) bereit.

Sirenen sind nach wie vor ein etabliertes Warnmittel und vor allem dort sinnvoll, wo Menschen aufgrund eines besonderen Gefahrenpotentials schnell und mit hohem Erreichungsgrad gewarnt werden müssen. Wichtig ist dabei, die Nutzung von Sirenen in ein Gesamtkonzept „Warnung“ einzubinden. Sirenen machen die Menschen mit einem akustischen Signal auf eine Gefahrenlage aufmerksam. Konkrete Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sowie auf die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn- Apps, Lautsprecherdurchsagen oder Internetseiten übermittelt werden. Dieser breite Ansatz im Sinne des Warnmixes ist wichtig, um die Menschen bei Gefahrenlagen auf den unterschiedlichen Kanälen in ihren jeweiligen Lebenssituationen bestmöglich mit Warnmeldungen erreichen zu können.

Aufgrund der großen Nachfrage von kommunaler Seite am Sonderförderprogramm für Sirenen haben sich Bund und Land darauf verständigt, den Ausbau der Sireneninfrastruktur mit einem gemeinsamen Sirenenförderprogramm 2.0 zu fördern. Beim Förderprogramm 2.0 handelt es sich um eine „Erweiterung“ des bis dato laufenden Programmes. Eine Möglichkeit neu ins Programm einzutreten, besteht nicht.

Die Höhe der Festbeträge (brutto) für die Anschaffung, Errichtung und Ertüchtigung von Sirenenanlagen nach 5.2.1 der Richtlinie zum Sirenenförderprogramm 2.0 liegen wie folgt bei:
a) Sirenenanlagen in Dach-/Gebäudemontage (Nummer 2 Buchstabe a) bis zu 10.850 Euro;
b) Sirenenanlagen als freistehende Masterrichtung (Nummer 2 Buchstabe b) bis zu 17.350 Euro;
c) Ersatz oder Ergänzung bestehender Sirenensteuerungsempfänger gemäß technischer Anforderung des Bundes (Nummer 2 Buchstabe c) bis zu 1.000 Euro.

Im Oktober 2021 hatte der Rems- Murr- Kreis ein Schallgutachten in Auftrag gegeben, mit dem Ziel, ein flächendeckendes Sirenennetz für den Landkreis aufzubauen. Ergebnisse aus dem Schallgutachten wurden der Gemeinde Alfdorf im Juni 2022 präsentiert. Nach der Schallausbreitungsprognose der beauftragen Firma Hormann sind für das Markungsgebiet danach 17 Sirenenanlagen erforderlich. Im August 2022 wurden seitens des Landkreises für das flächendeckende Sirenennetz Angebote eingeholt. Für die Gemeinde Alfdorf hätten die Kosten damals 116.010,20 € brutto betragen, wobei hierbei Standort- und Installationskosten noch nicht berücksichtigt waren. Ebenso nicht berücksichtigt sind die Folgekosten für Wartung und Unterhaltung der Anlagen und ggf. Entschädigungszahlungen für Standorte auf/ an Privatgebäuden. Infolge der kurzen Frist war es bis zum Sitzungstermin nicht möglich, aktuelle Preise einzuholen. Mit einer Preissteigerung ist zu allerdings zu rechnen. 
 
Gleichzeitig hatte die Gemeinde Alfdorf im Oktober 2021 einen Antrag auf Förderung von insgesamt 17 Sirenenanlagen (Dachmontage) nach dem Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes vom 30.09.2021 gestellt, welcher mit Schreiben vom 20.12.2021 abgelehnt worden ist. Dieser Antrag wurde aufrechterhalten. Gleichzeitig wurde allerdings dem Landratsamt Rems signalisiert, dass zunächst auf die Beschaffung von Sirenen verzichtet wird, solange keine Förderung seitens des Bundes oder des Landes erfolgt. Es besteht nun erneut die Möglichkeit aufgrund der Fördermaßnahme 2.0, elektronische Sirenenanlagen mit Fördermitteln zu erwerben. 

Förderfähig sind maximal 15 Sirenenanlagen. Der vollständige Förderantrag ist bis spätestens 17. Dezember 2024 beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen, weshalb eine Beschlussfassung in dieser Sitzung erforderlich ist.

Beschlussempfehlung

Keine Beschlussempfehlung – Entscheidung des Gremiums

Beschluss

Der Gemeinderat entscheidet sich gegen die Bereitstellung von Sirenen auf der Gemarkung der Gemeinde. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 29.01.2025 13:44 Uhr