Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 09.12.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:

Geber
Zeitpunkt
Zuwendung
Zuwendungszweck
Spender 1 
21.11.2024
Geldspende   2.000,00 EUR
Feuerwehr Alfdorf, Abt. Pfahlbronn, Umbaumaßnahmen Feuerwehrhaus Pfahlbronn
Spender 2
27.11.2024
Geldspende      500,00 EUR
Jugendfeuerwehr für Lichtermarkt 


Ergänzung des Sachverhalts nach Versand der Sitzungsunterlagen (Tischvorlage):

Geber
Zeitpunkt
Zuwendung
Zuwendungszweck
Spender 3
28.11.2024
Geldspende      150,00 EUR
Kindergarten Rienharz
Spender 4
28.11.2024
Geldspende      150,00 EUR 
Kindergarten Burgholz

Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2025 13:44 Uhr