Vorbereitung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 Beratung und Beschlussfassung über die Wahlorganisation und die Wahlhelferentschädigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 27.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 27.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags wurde auf den 23. Februar 2025 terminiert. 
Für die Vorbereitung und Durchführung einer vorgezogenen Neuwahl gelten – wie auch für eine regulär stattfindende Bundestagswahl – grundsätzlich die Vorschriften des Bundewahlgesetzes und der Bundewahlordnung.

  1. Wahlbezirke:

Die Einteilung der Wahlbezirke obliegt nach den geltenden Wahlvorschriften dem Bürgermeister, weshalb kein förmlicher Beschluss des Gemeinderats erforderlich ist. Aus Transparenzgründen wird die Wahlbezirkseinteilung zur Kenntnis gegeben. Bei den letzten Wahlen sind folgende Wahlbezirke gebildet worden:

  1. Wahlbezirk Alfdorf 1: Rathaus Alfdorf
  2. Wahlbezirk Alfdorf 2: Haus der Musik
  3. Wahlbezirk Pfahlbronn: Bürgerzentrum
  4. Wahlbezirk Rienharz: Vereinszimmer
  5. Wahlbezirk Vordersteinenberg: Rathaus

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, hier keine Änderung vorzunehmen. 

Des Weiteren sollen, wie bereits bei den Kommunalwahlen 2024, wieder zwei Briefwahlbezirke gebildet werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass auch bei der Bundestagswahl trotz der verkürzten Vorlaufzeit wieder viele Wähler von der Briefwahl Gebrauch machen.

  1. Wahlhelferentschädigung:

Die organisatorische Durchführung dieser Wahlen bedarf wieder der Mitwirkung zahlreicher ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger. 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen – wie bei vergangenen Wahlen auch – eine Entschädigung nach der örtlichen Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger in der Gemeinde Alfdorf zu bezahlen (Urnenwahlbezirk 50,00 € pro Wahlhelfer, Briefwahlbezirk 45,00€ pro Wahlhelfer). Vom Bund erhält die Gemeinde eine Erstattung in Höhe von 25,00 € je Wahlhelfer bzw. 35,00 € für den Wahlvorsteher.

Beschlussempfehlung

  1. Von der Einteilung der Wahlbezirke wird zustimmend Kenntnis genommen.
  2. Den Wahlhelfern wird eine Entschädigung entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Alfdorf ausbezahlt.

Beschluss

  1. Von der Einteilung der Wahlbezirke wird zustimmend Kenntnis genommen.
  2. Den Wahlhelfern wird eine Entschädigung entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Alfdorf ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.02.2025 16:12 Uhr