Antrag auf Erweiterung der Biogasanlage in Brech, Flst. 201/, 205 und 206 (u.a. Errichtung eines Nachgärlagers und Änderung bestehender Abdeckung auf Fermenter)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 27.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 27.01.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die bereits bestehende Biogasanlage in Brech soll erweitert werden. Sie besteht bisher u.a. aus einem Gärproduktlager und einem Fermenter. Bei dem Fermenter soll die bestehende Kegelabdeckung durch eine Kugelabdeckung ersetzt werden. Die Höhe des Fermenters erhöht sich dadurch von bisher ca. 7,00m sichtbaren Bereich auf ca. 8,20m. Zusätzlich soll ein Nachgärlager mit Kugelabdeckung und gleicher Höhe errichtet werden.
Im südlichen Bereich der Grundstücke 205 und 206 wird ein Erdwall als „Auffangbecken“ für den Fall einer Havarie errichtet und mit einer Photovoltaikanlage bestückt. Die Gesamthöhe ist zwischen 2,00 und 2,50m.
Mit der Erweiterung der Anlage soll auch eine höhere Produktivität erzielt werden. So werden künftig rund 8.350 t/Jahr an Feststoffen eingetragen, davon ca. ¼ Rindermist und Pferdemist sowie ¾ Maissilage, Getreide-Ganzpflanzensilage und Grassilage. Zusätzlich wird rund 7.800 t/Jahr Rindergülle eingetragen. Dadurch erhöhen sich auch die notwendigen Fahrten laut Betreiberangaben um ca. 135 / Jahr. Diese erfolgen über das vorhandene Feldwegenetz, welches bereits jetzt überlastet ist.
Es wird vorgeschlagen dem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB zuzustimmen. Gleichzeitig sollte mit der Betreibergesellschaft eine Vereinbarung über eine Beteiligung an der Unterhaltung des umgebenden Feldwegenetztes abgeschlossen werden.

Beschlussempfehlung

Zu dem Vorhaben wird gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Betreibergesellschaft über eine Beteiligung an der Unterhaltung des umgebenden Feldwegenetzes zu verhandeln.

Beschluss

Zu dem Vorhaben wird gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Betreibergesellschaft über eine Beteiligung an der Unterhaltung des umgebenden Feldwegenetzes zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Dokumente
Biogasanlage Brech Lageplan (.pdf)
Biogasanlage Brech Schnitt und Anschten (.pdf)

Datenstand vom 25.02.2025 16:12 Uhr