Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 23.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 23.06.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:

Geber
Zeitpunkt
Zuwendung
Zuwendungszweck
Spender 1 
03.04.2025
Geldspende      673,31 EUR
Feuerwehr Alfdorf, 
Abt. Alfdorf, Pfahlbronn, Vordersteinenberg
Spender 2
28.05.2025
Geldspende   2.000,00 EUR
Kindergärten Alfdorf, Pfahlbronn, Burgholz, Rienharz u. Vordersteinenberg

Ergänzung nach Versand der Unterlagen:

Geber
Zeitpunkt
Zuwendung
Zuwendungszweck
Spender 3
13.06.2025
Geldspende      255,00 EUR
Kindergarten Pusteblume

Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich.

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.

Datenstand vom 18.06.2025 14:20 Uhr