Bauvorhaben in Alfdorf, Untere Bühlstraße 40, Flst. 3069, Errichtung eines Carports


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 09.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 09.12.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Großer Bühl“. Um eine Befreiung wird gebeten, da das Carport außerhalb der Baugrenze liegt. 
 

Beschlussempfehlung

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. 

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Untere Bühlstraße 40, Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 29.01.2025 13:44 Uhr