Starkregen- und Hochwasserereignis vom 02. Juni 2024 - Entscheidung über den Verzicht auf Erhebung von Kostenersätze für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderats, 27.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Nacht von 02. auf den 03. Juni 2024 ging über Alfdorf und weiteren Städten und Gemeinden im Rems- Murr- Kreis ein unvorhersehbares Starkregenereignis nieder, infolge dessen es zu sehr starken Sachschäden gekommen ist. In den Folgetagen waren Feuerwehren im Dauereinsatz, nicht zuletzt auch um Keller auszupumpen. Die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf hat dabei sowohl im Gemeindegebiet als auch im Rahmen der Überlandhilfe in der Gemeinde Rudersberg sowie in den Städten Welzheim, Schorndorf und Waiblingen insgesamt rund 1.637,5 Einsatzstunden geleistet.
Grundsätzlich sind alle Einsätze, auch solche der „außergewöhnlichen Einsatzlage“ und des „Katastrophenvoralarms“ nach dem Katastrophenschutzgesetz Baden- Württemberg vollständig als Feuerwehreinsätze nach dem Feuerwehrgesetz bzw. der gemeindlichen Kostenersatz- Satzung zu behandeln und daher kostenersatzpflichtig. Auch das Auspumpen von Kellern nach Überschwemmungen ist nur dann eine Aufgabe der Feuerwehr, wenn ein öffentlicher Notstand vorliegt, lebensbedrohliche Lagen für Menschen oder wertvolle Tiere gegeben sind oder eine andere Notlage vorliegt, d. h. durch die Überschwemmung wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden, die ins Grundwasser gelangen, wie zum Beispiel Heizöl, das im Keller gelagert ist.
Jedoch soll nach dem Ausnahmetatbestand in § 34 Absatz 3 des Feuerwehrgesetzes/ § 3 Absatz 3 der Kostenersatz- Satzung auf die Erhebung von Kostenersatz verzichtet werden, soweit dies eine unbillige Härte darstellt oder im öffentlichen Interesse liegt. Aus Sicht der Verwaltung ist unter Würdigung der Gesamtsituation dieser Ausnahmetatbestand durch das Starkregenereignis mit seinen dramatischen Auswirkungen gegeben, weshalb ein Verzicht auf die Erhebung von Kostenersätzen empfohlen wird.
Insgesamt würden sich die Kostenersätze im Rahmen der Überlandhilfe auf eine Höhe von insgesamt 21.363,50 € belaufen. Die Abrechnung erfolgt dabei nach dem öffentlich- rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Aufgabenerfüllung im Feuerwehrwesen im Rems- Murr- Kreis. Davon würden auf die Gemeinde Rudersberg 7.032,00 €, auf die Stadt Welzheim 1.804,50 €, auf die Stadt Schorndorf 10.156,00 € und auf die Stadt Waiblingen 2.371,00 € entfallen.
Der Kostenersatz im Gemeindegebiet Alfdorf würde sich auf insgesamt 16.996,30 € belaufen, wobei hier auf eine detaillierte Prüfung der Einsatzstellen verzichtet worden ist.
Die Gewährung der Einsatzgelder für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ist durch den Verzicht auf Kostenersatz nicht tangiert.
Beschlussempfehlung
Auf die Erhebung von Kostenersätze für die geleistete Hilfe im Gemeindegebiet Alfdorf sowie für die geleistete Überlandhilfe durch die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf im Rahmen des Starkregenereignisses vom 02. Juni bis 05. Juni 2024 wird verzichtet.
Beschluss
Auf die Erhebung von Kostenersätze für die geleistete Hilfe im Gemeindegebiet Alfdorf sowie für die geleistete Überlandhilfe durch die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf im Rahmen des Starkregenereignisses vom 02. Juni bis 05. Juni 2024 wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 25.02.2025 16:12 Uhr