Datum: 24.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Alfdorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025-02-24_Bekanntmachung GR-Sitzung.pdf
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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24.02.2025
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ö
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beschließend
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1 | |
Beschluss
Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Januar 2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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2. Zustimmung des Gemeinderats zu Wahlen gemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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24.02.2025
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ö
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beschließend
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2 | |
Sachverhalt
Gemäß § 8 Abs. 2 FwG werden die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats durch den Bürgermeister bestellt.
Abteilung Pfahlbronn:
Der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant Markus Hirzel hat seinen Rücktritt erklärt. Daher wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn am 17. Januar 2025 Dennis Pennekamp als stellvertretender Abteilungskommandant gewählt.
Abteilung Vordersteinenberg:
Der bisherige Abteilungskommandant Volker Joos hat seinen Rücktritt erklärt. Daher wurde im Rahmen der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg am 31. Januar 2025 der bisherige stellvertretende Abteilungskommandant Matthias Grau zum Abteilungskommandant gewählt. Jan-Hendrik Zink wurde als stellvertretender Abteilungskommandant gewählt.
Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Wahlen zuzustimmen, damit Bürgermeister Krötz die Bestellung formell vornehmen kann.
Beschlussempfehlung
- Der Wahl von Herrn Dennis Pennekamp als stellvertretendem Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn wird gemäß § 8 Abs. 2 FwG zugestimmt.
- Der Wahl von Herrn Matthias Grau als Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg sowie dessen Stellvertreter Herrn Jan- Hendrik Zink wird gemäß § 8 Abs. 2 des FwG zugestimmt.
Beschluss
- Der Wahl von Herrn Dennis Pennekamp als stellvertretendem Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn wird gemäß § 8 Abs. 2 FwG zugestimmt.
- Der Wahl von Herrn Matthias Grau als Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Vordersteinenberg sowie dessen Stellvertreter Herrn Jan- Hendrik Zink wird gemäß § 8 Abs. 2 des FwG zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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24.02.2025
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ö
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beschließend
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3 | |
Sachverhalt
Siehe Anlage.
Beschlussempfehlung
Siehe Anlage.
Beschluss 1
1. Dem von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplan 2025 wird zugestimmt.
2. Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2028 wird
zugestimmt.
3. Es wird die vorgelegte Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 2
- Dem von der Verwaltung vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb
Wasserversorgung Alfdorf wird zugestimmt.
- Dem Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024-2028 wird
zugestimmt.
- Der Wirtschaftsplan wird wie vorgelegt beschlossen
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Dokumente
Download Haushaltssatzung 2025 mit Beschlussvorschlag.pdf
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4. Stellungnahme zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Finanzprüfung 2017-2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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24.02.2025
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ö
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beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde zuständig. Die turnusmäßige Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom 14.12.2023 bis 12.03.2024. Gegenstand der Prüfung waren die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019.
Der gesetzliche Prüfungsauftrag der GPA beinhaltet keine umfassende und vollständige Prüfung der Verwaltung. Die Finanzprüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt. In die sachliche Prüfung sind auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen worden.
Der Prüfungsbericht liegt der Gemeinde seit Mitte September 2024 vor. Die Prüfung ergab, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im Ganzen, bis auf kleinere Formalien, sachkundig und ordnungsgemäß gearbeitet hat.
Zu den im Prüfbericht aufgeführten wesentlichen Prüfungsergebnissen (siehe beigefügte Anlage) ist nun Stellung zu nehmen.
Beschlussempfehlung
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, zu den Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg im Bericht der allgemeinen Finanzprüfung der Gemeinde Alfdorf in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019 folgende Stellungnahme abzugeben:
A4 Örtliche Prüfung:
Die örtlichen Prüfungen der Gemeindekasse und der Zahlstellen „Schloßgartenschule“
und „Schule im Lindengarten“ werden zukünftig im vorgesehenen Turnus durchgeführt.
A6 Tagesabschluss:
Das Sparbuch der Hellmut-Voss-Stiftung wird zukünftig nicht mehr im Tagesabschluss ausgewiesen.
A8 Forderungen:
Die Forderungen werden zukünftig regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und gegebenenfalls niedergeschlagen.
A9 Vollstreckungsfälle:
Bei den Vollstreckungsfällen wird zukünftig regelmäßig überprüft, ob weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Die Vollstreckungsversuche und der aktuelle Sachstand werden zukünftig detaillierter in den Vollstreckungsakten vermerkt.
A13 Belege:
Die sachliche und rechnerische Feststellung wird zukünftig bei allen Belegen gezeichnet.
A16 Verwaltungsgebühren:
Die Verwaltungsgebühren werden zeitnah neu kalkuliert und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
A17 Jahresrechnungen:
Die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden zukünftig, sofern personell möglich, beachtet.
A21 Kostenüberdeckungen Abwasserbeseitigung:
Die Kostenüberdeckungen der Abwassergebühren werden zukünftig innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist durch Einstellen in die Gebührenkalkulation oder durch Verrechnung mit Verlusten in Folgejahren durch Verrechnungsbeschluss des Gemeinderats ausgeglichen. Die noch nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen werden, wenn möglich, trotz Ablauf der fünfjährigen Ausgleichsfrist noch nachträglich ausgeglichen. Derzeit werden die Betriebsabrechnungen der vergangenen Jahre aufgearbeitet. Hier zeichnen sich bereits hohe Verluste aus, welche für den Ausgleich zur Verrechnung herangezogen werden können. Dies soll bei der diesjährigen Gebührenkalkulation mitaufgegriffen und geprüft werden.
A23 Globalberechnung:
Die Globalberechnungen zur Ermittlung der Beitragsobergrenzen für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung werden nach erfolgter Fortschreibung des Flächennutzungsplans überprüft und überarbeitet. Es wurde bereits Kontakt mit einem Fachbüro aufgenommen. Nach derzeitigem Stand kann mit den Arbeiten voraussichtlich im Jahr 2026 begonnen werden.
A27 Jahresrechnungen Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden zukünftig, sofern personell möglich, beachtet.
A28 Vermögensumlagen Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Die Vermögensumlagen an den Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle werden künftig als Beteiligung ausgewiesen.
Beschluss
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, zu den Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg im Bericht der allgemeinen Finanzprüfung der Gemeinde Alfdorf in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019 folgende Stellungnahme abzugeben:
A4 Örtliche Prüfung:
Die örtlichen Prüfungen der Gemeindekasse und der Zahlstellen „Schloßgartenschule“
und „Schule im Lindengarten“ werden zukünftig im vorgesehenen Turnus durchgeführt.
A6 Tagesabschluss:
Das Sparbuch der Hellmut-Voss-Stiftung wird zukünftig nicht mehr im Tagesabschluss ausgewiesen.
A8 Forderungen:
Die Forderungen werden zukünftig regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und gegebenenfalls niedergeschlagen.
A9 Vollstreckungsfälle:
Bei den Vollstreckungsfällen wird zukünftig regelmäßig überprüft, ob weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Die Vollstreckungsversuche und der aktuelle Sachstand werden zukünftig detaillierter in den Vollstreckungsakten vermerkt.
A13 Belege:
Die sachliche und rechnerische Feststellung wird zukünftig bei allen Belegen gezeichnet.
A16 Verwaltungsgebühren:
Die Verwaltungsgebühren werden zeitnah neu kalkuliert und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
A17 Jahresrechnungen:
Die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden zukünftig, sofern personell möglich, beachtet.
A21 Kostenüberdeckungen Abwasserbeseitigung:
Die Kostenüberdeckungen der Abwassergebühren werden zukünftig innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist durch Einstellen in die Gebührenkalkulation oder durch Verrechnung mit Verlusten in Folgejahren durch Verrechnungsbeschluss des Gemeinderats ausgeglichen. Die noch nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen werden, wenn möglich, trotz Ablauf der fünfjährigen Ausgleichsfrist noch nachträglich ausgeglichen. Derzeit werden die Betriebsabrechnungen der vergangenen Jahre aufgearbeitet. Hier zeichnen sich bereits hohe Verluste aus, welche für den Ausgleich zur Verrechnung herangezogen werden können. Dies soll bei der diesjährigen Gebührenkalkulation mitaufgegriffen und geprüft werden.
A23 Globalberechnung:
Die Globalberechnungen zur Ermittlung der Beitragsobergrenzen für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung werden nach erfolgter Fortschreibung des Flächennutzungsplans überprüft und überarbeitet. Es wurde bereits Kontakt mit einem Fachbüro aufgenommen. Nach derzeitigem Stand kann mit den Arbeiten voraussichtlich im Jahr 2026 begonnen werden.
A27 Jahresrechnungen Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden zukünftig, sofern personell möglich, beachtet.
A28 Vermögensumlagen Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Die Vermögensumlagen an den Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle werden künftig als Beteiligung ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Dokumente
Download Auszug Prüfbericht GPA_Wesentliche Prüffeststellungen.pdf
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5. Vergabe der Fachplanung für die Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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24.02.2025
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beschließend
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5 | |
Sachverhalt
Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Errichtung einer Gasheizung als automatisch gesteuerter Ausfallschutz für die Hackschnitzelheizung sowie im Jahr 2026 die Anbindung des Kindergarten Pusteblume an das Nahwärmenetz geplant.
Auf Grundlage einer ersten Kostenprognose unterbreitete das Ingenieurbüro Streit bei anrechenbaren Kosten von 162.250,- € netto (193.078,- € brutto) ein Honorarangebot für die Planung der Gesamtmaßnahme auf Grundlage der HOAI mit den LPH 1-8 über 48.767,15 € brutto.
Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen ist der Gemeinde Alfdorf bereits durch eine Vielzahl an umgesetzten Baumaßnahmen als zuverlässiges und fachkundiges Planungsbüro bekannt.
Nach Beauftragung des Ingenieurbüro Streit wird in Abstimmung mit dem Fachbereich Planen und Bauen ein Bauzeitenplan sowie die Kostenberechnung für die Baumaßnahme erstellt.
Für die Umsetzung Baumaßnahme sind im Haushaltjahr 2025, 165.000,- € und im Haushaltsjahr 2026, 150.000,- € vorgesehen.
Beschlussempfehlung
Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen wird mit der Fachplanung zur Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn beauftragt.
Beschluss
Das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen wird mit der Fachplanung zur Errichtung einer Gasheizung und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn beauftragt. Des Weiteren soll alternativ der Einsatz einer Pelletheizung oder einer mobilen Heizanlage in Miete oder Kauf geprüft werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Bekanntgaben und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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7. Anfragen
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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ö
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Datenstand vom 07.04.2025 11:59 Uhr