Datum: 28.04.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaus Alfdorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Bezeichnung
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Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. März 2025
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Bürgerfragestunde
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Vergabe Baumaßnahme Seestraße
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Bestellung eines Stadtjägers für das Gemeindegebiet Alfdorf
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Ersatzbeschaffung Streusalzsilo
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Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
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7 | |
Bauvorhaben in Höldis, Untere Gasse 4, Flst 3/2, Einbau von Pferdeboxen und eines Heubodens in die best. Scheune sowie Errichtung eines Offenstalls mit Einzäunung.
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8 | |
Bauvorhaben in Pfahlbronn, Lisztstraße16, Flst. 535/23, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
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9 | |
Bauvorhaben in Pfahlbronn, Pfahlstraße 5, Flst. 79/3, 79/2, Wohnhausumbau und Anbau, Ausbau DG mit Dachgauben
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10 | |
Bauvorhaben in Pfahlbronn, Beunden, Flst. 1370, Errichtung eines Metallcontainers
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11 | |
Bauvorhaben in Alfdorf, Dr.-Adolf-Faber-Straße 6, Einfamilienhaus mit Garage
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12 | |
Bauvorhaben in Adelstetten, Mutlanger Straße 37, Flst. 52, Umbau eines Bauernhauses mit Scheune zum Mehrfamilienhaus
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13 | |
Bauvorhaben im Haghof, Flst. 13/2, Erstellung einer Betriebswohnung
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14 | |
Bauvoranfrage in Adelstetten, Greutlesäcker, Flst. 225, Errichtung einer Reithalle mit integrierten Nebenräumen
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Bekanntgaben und Verschiedenes
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Anfragen
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025-04-28_Bekanntmachung GR-Sitzung.pdf
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31. März 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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1 | |
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2. Bürgerfragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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3. Vergabe Baumaßnahme Seestraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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Sachverhalt
Das Ingenieurbüro LKP Ingenieure GbR aus Mutlangen ist mit der Planung und Bauleitung für die Baumaßnahme in der Seestraße beauftragt. In der Gemeinderatsitzung am 27.01.2025 wurde die Ausführungsplanung vorgestellt und der Beschluss gefasst, entsprechend dieser Planung eine Ausschreibung durchzuführen.
Auf Grundlage dieses Beschlusses wurde die Ausschreibung veröffentlicht und am 27.03.2025 fand hierzu die Angebotseröffnung statt. Es wurden insgesamt fünf Angebote abgegeben.
Die Kostenberechnung für die Baumaßnahme belief sich auf ca. 1,8 Mio. Euro. Entsprechend dieser Kostenberechnung sind im Haushaltsplan aufgeteilt auf die einzelnen Gewerke (Wasser, Kanal, Straßen, Straßenbeleuchtung) Mittel vorhanden.
In der Anlage befindet sich der anonymisierte Preisspiegel.
Herr Matheisl vom Ing.-Büro LKP wird an der Gemeinderatssitzung teilnehmen.
Sachbearbeiter: Herr Maurer, Fachbereich Planen und Bauen.
Beschlussempfehlung
Es wird vorgeschlagen, den Auftrag zur Baumaßnahme Seestraße an die Fa. Hans Ebert GmbH, Pommertsweiler, zum Angebotspreis von 1.435.689,21 Euro zu vergeben.
Dokumente
Download Angebotsspiegel_anonymisiert.pdf
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4. Bestellung eines Stadtjägers für das Gemeindegebiet Alfdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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Sachverhalt
Durch die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und der Durchführungsverordnung zum JWMG (DVO JWMG) wurde die Möglichkeit geschaffen, Stadtjägerinnen und Stadtjäger einzusetzen.
Als Stadtjäger kann von der Unteren Jagdbehörde anerkannt werden, wer einen Jagdschein besitzt, der zur Jagdausübung in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Zusätzlich ist eine Ausbildung zum Stadtjäger erforderlich.
Stadtjägerinnen und Stadtjäger haben die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, zu beraten und zu unterstützen. Sie arbeiten mit den Wildtierbeauftragten des Landkreises zusammen. Die Jagd darf nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist. Somit findet eine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird, nicht statt. Hintergrund ist vielmehr die zunehmende Population von Wildtieren in den Siedlungsbereichen von Städten und Gemeinden, die zu Konflikten mit den dort lebenden Menschen führen können. Hier können geprüfte Stadtjäger den Bürgern konkrete und tierschutzgerechte Hilfe bei Problemen mit Wildtieren leisten und Konflikte entschärfen.
Auch in unserer Gemeinde gibt es vermehrt Beschwerden aus der Bevölkerung im Hinblick auf Konflikte mit Wildtieren. Mit der Ernennung eines Stadtjägers steht der Bevölkerung dann ein Ansprechpartner zur Verfügung. Bereits seit längerem ist die Gemeindeverwaltung diesbezüglich im Gespräch mit dem Wildtierbeauftragten des Rems- Murr- Kreises. Nun hat ein ausgebildeten Stadtjäger aus Mutlangen, Herr Fabian Probst, gegenüber der Verwaltung sein Interesse an der Übernahme dieser Funktion bekundet. Von den örtlichen Jagdausübungsberechtigten besitzt keiner die Befähigung zum Stadtjäger. Die Einsetzung eines Jägers aus den „eigenen Reihen“ scheidet daher aus. Vor der Bestellung von Herrn Probst zum Stadtjäger sind nach § 13 a JWMG, § 19 DVO JWMG der Polizeivollzugsdienst sowie die jagdausübungsberechtigten Personen anzuhören.
Der Stadtjäger wird nur auf Anforderung tätig. Die Abrechnung des Stadtjägers erfolgt anhand eines Leistungskatalogs je nach Zeit und Art des Einsatzes direkt mit dem Auftraggeber (Bürger, Grundstückseigentümer).
Herr Fabian Probst wird sich dem Gremium vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Sachbearbeiterin: Frau Schmidt, Hauptverwaltung.
Beschlussempfehlung
Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, einen Stadtjäger gemäß § 13 a Jagd- und Wildtiermanagementgesetz einzusetzen.
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5. Ersatzbeschaffung Streusalzsilo
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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Sachverhalt
Das bestehende Streusalzsilo ist aufgrund des Alters und der Bauart (Durchfahrtshöhe, Austragung) nur noch eingeschränkt nutzbar. Bestimmte Fahrzeuge können über das bestehende Austragungssystem nicht beladen werden und müssen mit Sackware befüllt werden. Das Befüllsystem des Silos ist in den letzten Jahren notdürftig repariert worden, inzwischen ist das Silo auch spröde und bedarf einer Erneuerung.
Das bestehende Streusalzsilo hat eine Kapazität von 25 m³ (30 Tonnen). Die Anlieferung des Streusalzes erfolgt mit einem Lastzug, welcher 25 Tonnen Salz geladen hat. Über das Befüllsystem am Silo wird das Salz aus dem Lastzug eingeblasen. Durch die aktuelle Salzsilokapazität von 30 Tonnen entstehen oft Engpässe, da erst ein voller Lastzug bei einer Restmenge von 5 Tonnen im Silo abgenommen werden kann.
Diese geringe Restkapazität führt im Einsatzfall dazu, dass wenn keine zeitnahe Lieferung erfolgt, das Silo leer ist. Mittels BigPacks, Salzsäcken oder ähnlichem müssen dann die Streufahrzeuge beladen werden. Dies führt zu einem zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Bauhofmitarbeiter und auch zu verlängerten Ladezeiten auf dem Bauhof. Auch entstehen Mehrkosten durch einen vorzuhaltenden Ausfallschutz (BigPacks, Salzsäcke), da der Preis für die Tonne Salz am günstigsten bei der Anlieferung mittels Lastzugs ist.
Die Anlieferung einer Salzmenge von weniger als 25 Tonnen hat die Folge, dass öfters geliefert werden muss, was zu erhöhten Lieferkosten führt.
Durch die größere Kapazität des Silos ergibt sich eine dauerhafte Kosteneinsparung für die Gemeinde. Denn zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und aufgrund der geringen Kapazität des Silos hat die Gemeinde aktuell einen Streusalzvertrag über 150 Tonnen Salz im Winter. Dieser Kontrakt beinhaltet die Reservierung auch bei Rohstoffknappheit, Vorhaltung und Einlagerung sowie der schnellen Lieferung an die Gemeinde (2 Werktage) von 150 Tonnen Salz. Durch eine erhöhte Kapazität würde ein Kontrakt über 100 Tonnen Salz ausreichen. Dadurch ergeben sich Einsparungen in Höhe von 4.750 € im Jahr.
Die schon länger geplante Maßnahme ist im Haushaltsplan mit 65.000 € eingeplant.
Um Kosten einzusparen wird die Bodenplatte bauseits vom Bauhof hergestellt.
Im Bauhof- und Feldwegeausschuss wurde am 15.04.2025 die Ersatzbeschaffung eines Streusalzsilos vorberaten. Der Ausschuss kam zu dem Entschluss, dass die Beschaffung eines neuen Streusalzsilos umgesetzt werden soll.
Es wurden drei Angebote für die Beschaffung eines neuen Salzsilos mit einem Siloinhalt von 50 m³ (60 Tonnen) eingeholt.
Bieterübersicht:
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Netto €
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MWst €
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Brutto €
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Fa. Knapkon, 73277 Owen
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39.291,00 €
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7.465,29 €
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46.756,29 €
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Bieter 2
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39.428,75 €
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7.491,46 €
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46.920,21 €
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Bieter 3
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44.296,25 €
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8.416,29 €
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52.712,54 €
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Sachbearbeiter: Maurer, Fachbereich Planen und Bauen.
Beschlussempfehlung
Es wird vorgeschlagen die Beschaffung eines neuen Salzsilos mit 50 m³ entsprechend des Angebots an Firma Knapkon, Owen, über 46.756,29 € zu beauftragen
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6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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ö
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beschließend
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6 | |
Sachverhalt
Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:
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Zeitpunkt
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Zuwendung
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Zuwendungszweck
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Spender 1
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25.03.2025
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Geldspende 500,00 EUR
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Dirtpark Alfdorf
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Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich.
Beschlussempfehlung
Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.
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7. Bauvorhaben in Höldis, Untere Gasse 4, Flst 3/2, Einbau von Pferdeboxen und eines Heubodens in die best. Scheune sowie Errichtung eines Offenstalls mit Einzäunung.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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beschließend
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7 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Beschlussempfehlung
Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 34 Abs.1 i.V.m. § 36 Abs.1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Dokumente
Download Untere Gasse 4, Lageplan.pdf
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8. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Lisztstraße16, Flst. 535/23, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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8 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lisztstraße- West“. Um eine Befreiung der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze sowie die Befreiung der Traufhöhe (ca. 1,15m) wird gebeten.
Beschlussempfehlung
Zu dem Baugesuch wird gemäß § 31 Abs.2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Dokumente
Download Lisztraße 16, Lageplan.pdf
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9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Pfahlstraße 5, Flst. 79/3, 79/2, Wohnhausumbau und Anbau, Ausbau DG mit Dachgauben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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9 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Beschlussempfehlung
Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 34 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Dokumente
Download Pfahlstraße 5, Lageplan.pdf
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10. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Beunden, Flst. 1370, Errichtung eines Metallcontainers
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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Sachverhalt
Das Grundstück gehört der Gemeinde (ehemalige Standort der Kläranlage Pfahlbronn) und ist an den Imkerverein verpachtet. Es befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Beschlussempfehlung
Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs.2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Dokumente
Download Lageplan,Beunden Flurstück 1370.pdf
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11. Bauvorhaben in Alfdorf, Dr.-Adolf-Faber-Straße 6, Einfamilienhaus mit Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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11 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rossäcker“. Um eine Befreiung der Grundstücksflächenüberschreitung der östlichen Baugrenze wird gebeten.
Beschlussempfehlung
Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs.2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Dokumente
Download Dr. Adolf-Faber-Straße 6, Lageplan.pdf
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12. Bauvorhaben in Adelstetten, Mutlanger Straße 37, Flst. 52, Umbau eines Bauernhauses mit Scheune zum Mehrfamilienhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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12 | |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Beschlussempfehlung
Zu dem Bauvorhaben ist gemäß § 34 Abs.1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Dokumente
Download Lageplan, Mutlanger Straße 37.pdf
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13. Bauvorhaben im Haghof, Flst. 13/2, Erstellung einer Betriebswohnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Haghof 1.Änderung“. Um eine Befreiung bezüglich der Abweichung der Firstrichtung wird gebeten.
Beschlussempfehlung
Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs.2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Dokumente
Download Lageplan, Haghof Flst. 13_2.pdf
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14. Bauvoranfrage in Adelstetten, Greutlesäcker, Flst. 225, Errichtung einer Reithalle mit integrierten Nebenräumen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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beschließend
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Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich §35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet für Freizeitanlagen ausgewiesen.
Beschlussempfehlung
Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.
Dokumente
Download Lageplan, Greutlesäcker Flst. 225.pdf
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15. Bekanntgaben und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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16. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderats
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28.04.2025
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Datenstand vom 17.04.2025 15:51 Uhr