Datum: 18.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Alfdorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2024
2 Schulentwicklung Schlossgartenschule Alfdorf: Antrag auf Schließung des Schulzweigs Werkrealschule
3 Beitritt der Gemeinde Alfdorf zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G.
4 Energetische Sanierung der Schlossgartenschule mit teilweiser Innensanierung; Vergabe Ingenieurleistungen HLS Ingenieurbüro Streit, Schechingen
5 Antrag auf Einziehung eines Teils des Weges Flst. 138/1, Alfdorf-Kapf
6 Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
7 Bauvoranfrage in Haselbach, Hinterer Haselbach 11, Flst. 3789 (Errichtung zweier Doppelhaushälften oder Zweifamilienhaus)
8 Bauvorhaben in Burgholz, Burgholzhofweg 12, Flst. 51/1, Garagenneubau mit Lager
9 Bauvorhaben in Pfahlbronn, Im Haubengarten 11, Flst. 533/1 (Anbau Dachgaube und Errichtung Edelstahlkamin)
10 Bauvoranfrage in Pfahlbronn, Lindenstraße, Flst. 217/5 (Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen)
11 Bauvoranfrage in Vordersteinenberg, Beutenhofer Weg, Flst. 138/2 (Erstellung eines Bungalows mit Doppelgarage)
12 Bekanntgaben und Verschiedenes
13 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2024-03-18_Bekanntmachung GR-Sitzung.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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2. Schulentwicklung Schlossgartenschule Alfdorf: Antrag auf Schließung des Schulzweigs Werkrealschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 berichtete Herr Markus Keller, Leiter des Fachbereichs Unterrichtsversorgung und Schulrat beim Staatlichen Schulamt Backnang über die aktuelle Schulentwicklung an der Schlossgartenschule in Alfdorf. Aufgrund der konstant niedrigen Schülerzahlen in der Werkrealschule über mehrere Jahre hinweg wird nun ein Hinweisschreiben der Schulbehörde an den Schulträger erfolgen (1. Hinweisschreiben). Das 2. Hinweisschreiben wird voraussichtlich im Folgejahr (Schuljahr 2024/25) und die Aufhebung des Bildungsgangs WRS im 3. Jahr (Schuljahr 2025/26) erfolgen. 

Auf Empfehlung und in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt, sowie der Schulleitung und der Verwaltung wurde ein Abwicklungsprozess erarbeitet, welcher eine geregelte Abwicklung des Schulbetriebs der Werkrealschule vorsieht. Es wird empfohlen nach dem laufenden Schuljahr den Unterrichtsbetrieb der Klassen 5,6 und 7 einzustellen. Die betroffenen Kinder und Eltern werden bei Suche nach einer geeigneten Schule von Schulamt und der Lehrerschaft beraten und unterstützt. Die jetzige Klasse 8 verbleibt an der Schule und wird nach dem Schuljahr 2024/2025 mit der 9. Klasse planmäßig abschließen. 

Voraussetzung für die Durchführung der vorgeschlagenen Vorgehensweise ist, dass die Gemeinde Alfdorf einen Antrag zur vorzeitigen Aufhebung stellt.    

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gemeinde Alfdorf einen Antrag nach § 30 Abs. 3 Schulgesetz auf Aufhebung der Werkrealschule stellt. Die Werkrealschule soll ab dem Schuljahr 2024/2025 nur noch in der 8. Klasse fortgeführt werden. Die Gemeinde wird beauftragt, den entsprechenden Antrag beim Schulamt einzureichen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gemeinde Alfdorf einen Antrag nach § 30 Abs. 3 Schulgesetz auf Aufhebung der Werkrealschule stellt. Die Werkrealschule soll ab dem Schuljahr 2024/2025 nur noch in der 8. Klasse fortgeführt werden. Die Gemeinde wird beauftragt, den entsprechenden Antrag beim Schulamt einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Beitritt der Gemeinde Alfdorf zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die in Gründung befindende Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G., überwiegend bestehend aus Bürgern der Gemeinde Alfdorf und der Stadt Welzheim hat sich zum Ziel gesetzt, regenerative Energieanlagen im Bereich Photovoltaik und Windkraft in der Region Schwäbischer Wald zu bauen und zu betreiben. Damit soll lokal ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden und gleichzeitig ein großer Teil der Wertschöpfung vor Ort bleiben. 
Die ersten Projekte, vorrangig Dach-Photovoltaik-Anlagen sind für 2024 geplant. Die größeren PV-Freiflächenanlagen sollen dann ab 2025 folgen.
Mit dem Betrieb der Energieparks und dem entsprechenden Stromverkauf soll eine nachhaltige Rendite für die Mitglieder entstehen. 
Der Gründungsprozess der Genossenschaft ist in Kürze abgeschlossen, im Januar 2024 wurde vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands die Freigabe erteilt, es folgt nun die finale Eintragung in das Registergerichts. Der gesamte Gründungsprozess wird voraussichtlich bis Anfang März 2024 abgeschlossen sein. Der Beitritt zur Genossenschaft ist ab sofort möglich. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, dass die Gemeinde zur Unterstützung und als Zeichen der Verbundenheit zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G.  Genossenschaftsanteile erwirbt und somit auch ein Zeichen in ihrer Vorbildfunktion setzt.    

Beschlussempfehlung

Die Gemeinde Alfdorf tritt der Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G. mit einem Genossenschaftsanteil von 2.500€ bei. 

Beschluss

Die Gemeinde Alfdorf tritt der Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G. mit zehn Genossenschaftsanteilen zu je 250 € bei. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Energetische Sanierung der Schlossgartenschule mit teilweiser Innensanierung; Vergabe Ingenieurleistungen HLS Ingenieurbüro Streit, Schechingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 die energetische Sanierung der Schlossgartenschule in Alfdorf, Südbau, beschlossen. Die Arbeiten für die Fensterbau- und Fassadenarbeiten haben zwischenzeitlich begonnen.

Im Rahmen der GR-Sitzung vom 27.03.2023 wurde auch beschlossen, dass der Vorschlag einer weiteren Lehrertoilette (Umwandlung der bisherigen Lehrertoilette im EG zur sog. „Stundentoilette“, Einbau einer weiteren „Stundentoilette“ im OG Südbau und Einbau einer Lehrertoilette im Nordbau) weiterverfolgt werden soll. Architekt Wolf hatte diese Planung kurz skizziert.

Für die weitere Planung zur Umsetzung der damit verbundenen Maßnahmen ist es erforderlich, ein Fachingenieurbüro zu beauftragen. Es liegt ein Angebot des Ingenieurbüros Streit aus Schechingen vor, welches auch bereits eine Voruntersuchung zur Sanitärinstallation durchgeführt hat, und deshalb die Situation vor Ort kennt.
Die Verwaltung empfiehlt auch nach Rücksprache mit Architekt Wolf die Vergabe der Ingenieurleistungen an das Ingenieurbüro Streit.

Beschlussempfehlung

Der Auftrag der Planung zum Ein- und Umbau der Toilettenanlagen an der Schlossgartenschule Alfdorf wird gemäß Angebot vom 01.03.2024 zu einem Honorar in Höhe von 24.903,63 Euro an das Ingenieurbüro Streit, Schechingen, vergeben.

Beschluss

Der Auftrag der Planung zum Ein- und Umbau der Toilettenanlagen an der Schlossgartenschule Alfdorf wird gemäß Angebot vom 01.03.2024 zu einem Honorar in Höhe von 24.903,63 Euro an das Ingenieurbüro Streit, Schechingen, vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Antrag auf Einziehung eines Teils des Weges Flst. 138/1, Alfdorf-Kapf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf den Diskussionsverlauf in der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2024 wird verwiesen.
Dementsprechend hat sich die Verwaltung beim westlichen Angrenzer erkundigt, ob Interesse am Erwerb des an seinem Flurstück Nr. 136/3 entlang verlaufenden Teilstück des Weges besteht.
Mit E-Mail vom 28.02.2024 teilt der Eigentümer hierzu folgendes mit:

„Ich halte weiterhin eine Entwidmung des Gemeindeweges - auch in Teilen - nicht für sinnvoll. Dieser Weg hat den Bürgern von Kapf über Jahrzehnte ohne irgendwelche Schwierigkeiten oder Probleme für die Passanten oder die Gemeinde. gute Dienste geleistet, wenn es um einen Fußweg von Unter- nach Oberkapf ging, zumal hier ja keine Gehwege existieren. Ich hatte dies bereits in meinem Einwand formuliert“.

Der östliche Angrenzer Flst. 13 hat im Prinzip ebenfalls kein Interesse an einem Kauf des angrenzenden Teilstücks, würde jedoch gezwungener Maßen den Kauf tätigen, falls die Gemeinde beschließt, die beiden Teilstücke nur gemeinsam zu verkaufen. Während für das obere Teilstück der Bodenrichtwert für Kapf (75,-- €/m²) zum Ansatz käme, wäre er für den unteren Teil ggf. nur bereit den Wiesenpreis (1,50 €/m²) zu bezahlen. Er weist auch darauf hin, dass dann der Zugang zum Grundstück 136/3 durch das Gartentor nicht mehr über einen öffentlichen Weg erfolgen könnte.

Beschlussempfehlung

Unter Hinweis auf den geschilderten Sachverhalt schlägt die Verwaltung, wie bereits in der Sitzung am 19.02.2024 vor, das Teilstück entlang des Flurstücks 12 zu entwidmen.
Alternativ kann der gesamte Abschnitt entwidmet, das untere Teilstück jedoch nicht verkauft werden, wegen des Zugangs zum Flst. 136/3.

Beschluss

Für das Wegegrundstück entlang der Flurstücke 12 und 136/3 wird bis Ende der Wiese die Entwidmung eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Fußweg Kapf Lageplan.pdf

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6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen: 

Geber
Zeitpunkt
Zuwendung
Zuwendungszweck
Ziesel Fertigbau GmbH & Co. KG, Alfdorf
06.12.2023
Sachspende     241,56 EUR
Werkbank für den Kindergarten Vordersteinenberg
Sascha Kühne, Alfdorf
21.02.2024
Sachspende     265,00 EUR
Bank für den Friedhof Pfahlbronn
Ulf Meyer, Alfdorf
23.02.2024
Geldspende     150,00 EUR
Jugendfeuerwehr Alfdorf


Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. 

Beschlussempfehlung

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauvoranfrage in Haselbach, Hinterer Haselbach 11, Flst. 3789 (Errichtung zweier Doppelhaushälften oder Zweifamilienhaus)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr möchte geklärt haben ob und ggf. wo auf dem Grundstück die Errichtung zweier Doppelhaushälften bzw. eines Zweifamilienhauses möglich ist. Hierzu hat er drei Varianten eingereicht. Das Grundstück grenzt an den Außenbereich an. Der Vorschlag Variante 2 liegt bereits deutlich im Außenbereich, weshalb die Verwaltung vorschlägt, das Einvernehmen zu den Varianten 1 und 3 zu erteilen.

Beschlussempfehlung

Zu der Bauvoranfrage wird für die Varianten 1 und 3 gemäß § 34 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Zu der Bauvoranfrage wird für die Varianten 1 und 3 gemäß § 34 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Dokumente
Download Hinterer Haselbach 11 Lageplan Var.1.pdf
Download Hinterer Haselbach 11 Lageplan Var.2.pdf
Download Hinterer Haselbach 11 Lageplan Var.3.pdf

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8. Bauvorhaben in Burgholz, Burgholzhofweg 12, Flst. 51/1, Garagenneubau mit Lager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Beschlussempfehlung

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 34 Abs.1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. 

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 34 Abs.1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Burgholzhofweg 12, Lageplan.pdf

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9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Im Haubengarten 11, Flst. 533/1 (Anbau Dachgaube und Errichtung Edelstahlkamin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nordwestlicher Ortsrand Seewiesen“. Durch das Vorhaben wird die Baugrenze geringfügig überschritten und Dachaufbaut sind nach dem Bebauungsplan nicht zulässig, weshalb Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich sind.

Beschlussempfehlung

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs.2 i.V.m. § 36 Abs.1 BauGB das Einvernehmen erteilt. 

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs.2 i.V.m. § 36 Abs.1 BauGB das Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Im Haubengarten 11 Lageplan.pdf

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10. Bauvoranfrage in Pfahlbronn, Lindenstraße, Flst. 217/5 (Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. 
Die Art der Nutzung ist eine gemischte Bebauung mit überwiegender Wohnnutzung im Ortskernbereich. Insofern fügt sich das Vorhaben ein.
Das Maß der baulichen Nutzung fügt sich jedoch nach Ansicht der Verwaltung nicht ein:
  • Die Gestaltung fügt sich optisch nicht in die Umgebungsbebauung ein (Bauart, Dachneigung)
  • Mit Ausnahme des Gebäudes Lorcher Straße 9 verfügen die Wohnhäuser in der Umgebung nur über 1-2 Vollgeschosse und sind deutlich niedriger
  • Während der nördliche Bereich der Lindenstraße abgesehen von einigen Schuppen und Kleinbauten eher locker bebaut ist, sollen hier rd. 41% der Grundstücksfläche überbaut werden
  • Die verbliebene Grundstücksfläche reicht nicht für eine funktionierende Anlage der erforderlichen Stellplätze aus. Die Aufreihung der Fahrzeuge wie im Lageplan dargestellt, ist nicht funktional, zumal auch kein Platz für sonstige notwendige Einrichtungen mehr vorhanden ist (z.B. Anleiterfläche Feuerwehr, Spielplatz)
  • Für die Ortsmitte von Pfahlbronn ist in den kommenden Jahren eine Ortskernsanierung geplant, für die ein Gestaltungskonzept erarbeitet wird, in das sich ein Bauvorhaben einfügen sollte.

Beschlussempfehlung

Zu der Bauvoranfrage wird das Einvernehmen gemäß § 34 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB wegen fehlenden Einfügens nicht erteilt.

Beschluss

Zu der Bauvoranfrage wird das Einvernehmen gemäß § 34 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB wegen fehlenden Einfügens nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Lindenstraße Flst. 217_5 Lageplan.pdf

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11. Bauvoranfrage in Vordersteinenberg, Beutenhofer Weg, Flst. 138/2 (Erstellung eines Bungalows mit Doppelgarage)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist eine Fläche für die Landwirtschaft aus, der betroffene Grundstücksteil ist jedoch bereits aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen.

Beschlussempfehlung

Zu dem Vorhaben wird gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Dabei soll die östliche Ausdehnung nicht über die Flurstücksgrenze des Flst. 86/6 und die nördliche Ausdehnung nicht über die Flurstücksgrenze des Flst. 7/3 hinausgehen, so dass am Beutenhofer Weg eine Abrundung der Bebauung entsteht.

Beschluss

Zu dem Vorhaben wird gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Dabei soll die östliche Ausdehnung nicht über die Flurstücksgrenze des Flst. 86/6 und die nördliche Ausdehnung nicht über die Flurstücksgrenze des Flst. 7/3 hinausgehen, so dass am Beutenhofer Weg eine Abrundung der Bebauung entsteht. Das Ausmaß der Bebauung soll sich hinsichtlich des Maßes der Bebauung an die Umgebungsbebauung anpassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Beutenhofer Weg Lageplan.pdf

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12. Bekanntgaben und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö 12

Sachverhalt

  1. Klappernde Schachtdeckel in der Hauptstraße

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Nachbesserungen bei den Schachtdeckeln in der Hauptstraße abgeschlossen sind und diese nicht mehr klappern.

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 18.03.2024 ö 13

Sachverhalt

  1. Sachstand Neubaugebiet Alfdorf

GR Fitz fragt nach, wann es mit dem geplanten Neubaugebiet in Alfdorf weitergeht.
Herr Fauth teilt mit, dass die Mittel für den Grunderwerb im Haushaltsplan berücksichtig werden. Er geht davon aus, dass die Planungen für den Flächennutzungsplan bis zur Sommerpause abgeschlossen werden können, so dass dann nach der Sommerpause mit den Grundstücksverhandlungen zum Grunderwerb begonnen werden kann.


  1. Rückblick Dorfputzete

GR Fitz teilt mit, dass bei der Dorfputzte häufig Silofolie gefunden worden ist. Er bittet darum einen Appell an die Landwirte zu veröffentlichen, dass Silofolie gleich ordnungsgemäß entsorgt wird. Dies sagt der Vorsitzende zu.


  1. Ausschreibung der Stelle Gemeindejugendreferent

GR Kühne möchte wissen, wann die Stelle des Gemeindejugendreferenten ausgeschrieben wird.
Der Vorsitzende antwortet, dass die Ausschreibung erst nach der Wiederbesetzung des Hauptamtes erfolgen wird, damit die Person betreut und eingearbeitet werden kann. Geplant ist aber eine Ausschreibung noch im Jahr 2024.

Datenstand vom 16.04.2024 17:53 Uhr