Beitragsersatz für Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar und Februar 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen wie schon in den Monaten April, Mai und Juni 2020 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren der Monate April bis Juni 2020. In Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden sollen die Kommunen 30 Prozent der im Folgenden dargestellten Beträge übernehmen.
Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für die Monate Januar 2021 und Februar 2021 und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung.
Der Beitragsersatz beträgt für:
- Krippenkinder: 300 Euro, davon trägt der Freistaat 240 Euro.
Kindergartenkinder: 50 Euro, davon trägt der Freistaat 35 Euro.
Schulkinder: 100 Euro, davon trägt der Freistaat 70 Euro.
Der Beitragsersatz hat folgende Voraussetzungen:
- Es wurden für Kinder, die die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben, tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben. Wenn die Elternbeiträge bereits erhoben wurden, so werden diese vollständig zurückerstattet oder verrechnet.
- Entscheidet sich ein Träger dazu, am Beitragsersatz teilzunehmen, so muss dies für alle Kinder gelten, die im jeweiligen Monat an nicht mehr als fünf Tagen betreut wurden. Ein Träger kann sich nicht dafür entscheiden, den Beitragsersatz nur für einzelne Kinder oder einzelne Altersgruppen zu beantragen.
- Um die Abrechnung möglichst unbürokratisch gestalten zu können, wird die kommunale Mitfinanzierung keine formelle Fördervoraussetzung für den staatlichen Beitragsersatz sein. Dies ermöglicht in jeder Kommune vor Ort eine flexible Umsetzung der mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten kommunalen Mitfinanzierung.
Da die kommunale Mitfinanzierung nicht Voraussetzung für den staatlichen Beitragsersatz ist, ist nun über diese zu entscheiden. Der Betrag der kommunalen Mitfinanzierung des Beitragsersatzes würde voraussichtlich insgesamt rund 8.000 € betragen.
Beschluss
Die Gemeinde Allershausen übernimmt für die Monate Januar 2021 und Februar 2021 den kommunalen Anteil am Beitragsersatz für alle berechtigten Kinder.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2021 12:27 Uhr