Antrag auf Vorbescheid für die Erweiterung der Betriebsleiterwohnung, Dachanhebung und Dachgeschossausbau auf der Flurnummer 1166/3, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 27.04.2021 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kammerfeld. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kammerfeld werden eingehalten. Beim Antrag auf Vorbescheid wurde auch die Frage gestellt, ob das Dachgeschoss als 3. Vollgeschoss ausgeführt werden darf. Im Bebauungsplan ist für diesen Bereich ein 3. Vollgeschoss ausgenommen. Die Dachanhebung ist ohne Ausführung als Vollgeschoss möglich. Auch Dachgauben bzw. Zwerchgiebel sind zulässig. Im Dachgeschoss soll keine zusätzliche Wohneinheit geschaffen werden, nur die bisher vorhandene Wohneinheit soll erweitert werden. Aktuell steht dem Betriebsleiter mit Familie (4 Personen) nur eine Wohnfläche von 80 m² zur Verfügung. Die derzeitige Veränderungssperre des Bebauungsplanes Kammerfeld lässt das Bauvorhaben nur mit Erteilung einer Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu. Lt. Stellungnahme des Landratsamtes Freising ist eine Begründung für die Erweiterung der Wohneinheit vorzulegen. Diese liegt den Antragsunterlagen bei. Die Wohnfläche ist mit der Baumaßnahme immer noch in untergeordnetem Verhältnis zur gewerblichen Nutzung vorhanden. Gewerbliche Nutzung 800,40 m², im Gegenzug dazu die Wohnnutzung mit Erweiterung 143,40 m².

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Veränderungssperre wird erteilt. Vom Bebauungsplan Kammerfeld werden keine Ausnahmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2021 10:49 Uhr