Errichtung eines Satteldachs auf das bestehende Gebäude auf der Flurnummer 1751/2, Gemarkung Allershausen, Kesselbodenstr. 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 8. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.06.2021 ö Beratend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet West. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbegebiet West werden eingehalten. Die vorhandenen Gebäude sollen mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 10° ausgestattet werden. Die derzeitige Veränderungssperre des Bebauungsplanes Gewerbegebiet West lässt das Bauvorhaben nur mit Erteilung einer Ausnahme gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zu.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB zur Veränderungssperre wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2021 11:22 Uhr