Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen auf der Fl.Nr. 2249, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.09.2021 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Ortsteil Laimbach und befindet sich im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Laimbach. Eine baurechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB.

Mit Antrag auf Vorbescheid soll abgeklärt werden, ob eine Bebauung auf der Fl.Nr. 2249, Gemarkung Allershausen, mit zwei Einfamilienhäusern und einem Doppelhaus mit Garagen möglich ist. Die Grundstücksgröße beträgt 1.646 m².
Die jetzige vorhandene Bebauung wird abgerissen.

Für die geplanten Neubauten ergibt sich eine GRZ von 0,2.
Laut § 17 Abs. 1 BauNVO gilt für Dorfgebiete (MD-Gebiet) eine GRZ Obergrenze von 0,6.

Die beiden Einfamilienhäuser haben die Maße: 8,00 m x 12,00 m und eine Firsthöhe in Richtung Straßenseite von 9,70 m. Die Firsthöhe in Richtung Süden beträgt ca. 11,25 m.

Das Doppelhaus ist geplant mit einer Wandhöhe von 4,20 m in Richtung Straßenseite und einer Wandhöhe von 6,00 m in Richtung Süden.

Alle drei Bauten erhalten ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45 °.

Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen sind pro Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen.
Es werden insgesamt acht Stellplätze (5 x Garagenstellplätze, 3 x offene Stellplätze) nachgewiesen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2021 08:34 Uhr