Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch einer Garage und Anbau eines Wohntraktes an ein bestehendes Reihenhaus auf der Fl.Nr. 2256, Gemarkung Allershausen Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 38 vom 23.03.2021 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 47 vom 13.04.2021 Hinweis auf GR-Beschluss Nr. 96 vom 27.07.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 13.09.2022 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 27.07.2021 hat die Gemeinde Allershausen dem beantragten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Als maßgebliche Begründung wurde angegeben, dass keine weitere Bebauung im Außenbereich zugelassen werden soll.

Zwischenzeitlich wurde hierzu eine entsprechende Prüfung durch das Landratsamt Freising durchgeführt.
Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.
Nähere Infos sowie Begründung durch die Fachstellen im Landratsamt Freising (Wasserrecht und Wasserwirtschaft sowie Bauverwaltung) können den nachstehenden Anhängen entnommen werden.
Daraus folgernd bestünde ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.

Das Landratsamt Freising bittet daher, die Bausache nochmals zu behandeln und die Verweigerung des Einvernehmens zu überdenken.

Diskussionsverlauf

GR Raith regt in diesem Zusammenhang eine Starkregenkartierung an.

GR Lerchl, Moser und Zandt haben weiterhin Bedenken gegen das Bauvorhaben und sehen die dagegen vorgebrachten Argumente als nicht ausreichend gewürdigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag abgelehnt.

Datenstand vom 05.10.2022 16:06 Uhr